Miele CM 5510, CM 5410 User Manual

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Reinigungstabletten

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Ausgabedatum: 16.10.2017

Überarbeitungsdatum: 16.10.2017Ersetzt: 17.03.2017 Version: 2.00

 

 

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1.Produktidentifikator

Handelsname

:

Reinigungstabletten

Produkttyp

:

Reinigungsmittel

Materialkennzahl

:

00000052

1.2.Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen

Für die Allgemeinheit bestimmt

 

Hauptverwendungskategorie

: Verwendung durch Verbraucher

Verwendung des Stoffes/des Gemischs

: Reinigungsmittel

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

1.3.Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Lieferant

E-Mail sachkundige Person:

Miele & Cie. KG

sds@kft.de

Carl-Miele-Straße 29

 

33332 Gütersloh - Germany

 

T +49 (0) 5241 89-0

 

www.miele.com

 

Hersteller

 

Oxytabs Tablettenproduktion GmbH - Member of the Medea Group -

 

Suhmsberg 40

 

24768 Rendsburg - Germany

 

T +49 (0)4331 69620 0 - F +49 (0)4331 69620 22

 

info@medeagroup.com

 

1.4.Notrufnummer

Notrufnummer

: Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern]

 

Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall

 

Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr

 

Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich)

 

Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1.Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Schwere Augenschädigung/-reizung,

H319

Kategorie 2

 

Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Verursacht schwere Augenreizung.

2.2.Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme (CLP)

:

 

GHS07

 

Signalwort (CLP)

: Achtung

 

Gefahrenhinweise (CLP)

: H319 - Verursacht schwere Augenreizung.

 

Sicherheitshinweise (CLP)

: P101

- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

 

 

P102

- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

 

 

P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe

 

 

hinzuziehen.

 

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

 

 

P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit

 

 

Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter

 

 

spülen.

Kindergesicherter Verschluss

: Nicht anwendbar

Tastbarer Gefahrenhinweis

: Nicht anwendbar

 

 

 

2.3.

Sonstige Gefahren

 

 

 

 

Keine weiteren Informationen verfügbar

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1.

Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht anwendbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2.

Gemische

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

: Reinigungsmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name

 

 

Produktidentifikator

%

Einstufung gemäß

 

 

 

 

 

 

 

Verordnung (EG) Nr.

 

 

 

 

 

 

 

1272/2008 [CLP]

 

 

Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)

(CAS-Nr.) 15630-89-4

20 - 25

Ox. Sol. 2, H272

 

 

 

 

 

(EG-Nr.) 239-707-6

 

Acute Tox. 4 (Oral), H302

 

 

 

 

 

(REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx

 

Eye Dam. 1, H318

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Natriumdodecylsulfat

 

(CAS-Nr.) 151-21-3

2,5 - 5

Acute Tox. 4 (Oral), H302

 

 

 

 

 

(EG-Nr.) 205-788-1

 

Skin Irrit. 2, H315

 

 

 

 

 

(REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx

 

Eye Dam. 1, H318

 

 

 

 

 

 

 

Aquatic Chronic 3, H412

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:

 

 

 

 

 

 

Name

 

 

Produktidentifikator

Spezifische Konzentrationsgrenzwerte

 

 

 

 

 

 

 

Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)

(CAS-Nr.) 15630-89-4

( 7,5 =<C < 25) Eye Irrit. 2, H319

 

 

 

 

 

(EG-Nr.) 239-707-6

(C >= 25) Eye Dam. 1, H318

 

 

 

 

 

(REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Natriumdodecylsulfat

 

(CAS-Nr.) 151-21-3

( 10 =<C < 20) Eye Irrit. 2, H319

 

 

 

 

 

(EG-Nr.) 205-788-1

( 20 =<C < 100) Eye Dam. 1, H318

 

 

 

 

 

(REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16

 

 

 

 

 

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1.Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt

Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken

:In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.

:Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

:Haut mit viel Wasser abwaschen.

:Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

:Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

4.2.Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt

: Augenreizung.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatisch behandeln.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1.

Löschmittel

 

 

 

Geeignete Löschmittel

: Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl.

 

 

Trockenlöschpulver. Schaum.

Ungeeignete Löschmittel

: Wasser im Vollstrahl.

5.2.Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall

: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.

 

 

 

 

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5.3.Hinweise für die Brandbekämpfung

Schutz bei der Brandbekämpfung

: Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-

 

unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.

Sonstige Angaben

: Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss

 

gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1.Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1.Nicht für Notfälle geschultes Personal

Notfallmaßnahmen

: Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

6.1.2.Einsatzkräfte

Schutzausrüstung

: Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe

 

Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".

6.2.Umweltschutzmaßnahmen

Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.

6.3.Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren

: Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung

 

sammeln. Bildung von Staub minimieren.

Sonstige Angaben

: Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.

6.4.Verweis auf andere Abschnitte

Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1.Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

: Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut

 

vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.

Hygienemaßnahmen

: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die

 

Hände waschen.

7.2.Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Lagerbedingungen

: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Zusammenlagerungshinweise

: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

 

 

 

7.3.

Spezifische Endanwendungen

 

 

 

 

Keine weiteren Informationen verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1.Zu überwachende Parameter

Keine weiteren Informationen verfügbar

8.2.Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:

Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.

Handschutz:

Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. EN 374. Die Wahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Bitte beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit

Augenschutz:

Dicht schließende Schutzbrille tragen. EN 166

Hautund Körperschutz:

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

Atemschutz:

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