gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Ausgabedatum: 16.10.2017 Überarbeitungsdatum: 16.10.2017 Ersetzt: 17.03.2017 Version: 2.00
Hauptverwendungskategorie
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
Lieferant
Miele & Cie. KG
Carl-Miele-Straße 29
33332 Gütersloh - Germany
T +49 (0) 5241 89-0
www.miele.com
E-Mail sachkundige Person:
sds@kft.de
Hersteller
Oxytabs Tablettenproduktion GmbH - Member of the Medea Group -
Suhmsberg 40
24768 Rendsburg - Germany
T +49 (0)4331 69620 0 - F +49 (0)4331 69620 22
info@medeagroup.com
Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern]
Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall
Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr
Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich)
Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
Schwere Augenschädigung/-reizung,
Kategorie 2
Gefahrenpiktogramme (CLP)
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (CLP)
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
Kindergesicherter Verschluss
Tastbarer Gefahrenhinweis
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)
(CAS-Nr.) 15630-89-4
(EG-Nr.) 239-707-6
(REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx
Ox. Sol. 2, H272
Acute Tox. 4 (Oral), H302
Eye Dam. 1, H318
(CAS-Nr.) 151-21-3
(EG-Nr.) 205-788-1
(REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx
Acute Tox. 4 (Oral), H302
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Aquatic Chronic 3, H412
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)
(CAS-Nr.) 15630-89-4
(EG-Nr.) 239-707-6
(REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx
( 7,5 =<C < 25) Eye Irrit. 2, H319
(C >= 25) Eye Dam. 1, H318
(CAS-Nr.) 151-21-3
(EG-Nr.) 205-788-1
(REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx
( 10 =<C < 20) Eye Irrit. 2, H319
( 20 =<C < 100) Eye Dam. 1, H318
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl.
Trockenlöschpulver. Schaum.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Schutz bei der Brandbekämpfung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe
Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung
sammeln. Bildung von Staub minimieren.
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut
vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die
Hände waschen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Zusammenlagerungshinweise
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. EN 374. Die Wahl eines
geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller
unterscheiden. Bitte beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit
Dicht schließende Schutzbrille tragen. EN 166
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
6.1.2. Einsatzkräfte
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung
siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition