Miele CM 5510, CM 5410 User Manual

Reinigungstabletten
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Ausgabedatum: 16.10.2017 Überarbeitungsdatum: 16.10.2017 Ersetzt: 17.03.2017 Version: 2.00
16.10.2017
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Handelsname
:
Reinigungstabletten
Produkttyp
:
Reinigungsmittel
Materialkennzahl
:
00000052
Hauptverwendungskategorie
:
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
:
Reinigungsmittel
Lieferant
Miele & Cie. KG Carl-Miele-Straße 29 33332 Gütersloh - Germany T +49 (0) 5241 89-0
www.miele.com
E-Mail sachkundige Person:
sds@kft.de
Hersteller
Oxytabs Tablettenproduktion GmbH - Member of the Medea Group - Suhmsberg 40 24768 Rendsburg - Germany T +49 (0)4331 69620 0 - F +49 (0)4331 69620 22
info@medeagroup.com
Notrufnummer
:
Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern] Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich) Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2
H319
Gefahrenpiktogramme (CLP)
:
GHS07
Signalwort (CLP)
:
Achtung
Gefahrenhinweise (CLP)
:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (CLP)
:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
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P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Kindergesicherter Verschluss
:
Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
:
Nicht anwendbar
Anmerkungen
:
Reinigungsmittel
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)
(CAS-Nr.) 15630-89-4 (EG-Nr.) 239-707-6 (REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx
20 - 25
Ox. Sol. 2, H272 Acute Tox. 4 (Oral), H302 Eye Dam. 1, H318
Natriumdodecylsulfat
(CAS-Nr.) 151-21-3 (EG-Nr.) 205-788-1 (REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx
2,5 - 5
Acute Tox. 4 (Oral), H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)
(CAS-Nr.) 15630-89-4 (EG-Nr.) 239-707-6 (REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx
( 7,5 =<C < 25) Eye Irrit. 2, H319 (C >= 25) Eye Dam. 1, H318
Natriumdodecylsulfat
(CAS-Nr.) 151-21-3 (EG-Nr.) 205-788-1 (REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx
( 10 =<C < 20) Eye Irrit. 2, H319 ( 20 =<C < 100) Eye Dam. 1, H318
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt
:
Augenreizung.
Geeignete Löschmittel
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
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Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft- unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Reinigungsverfahren
:
Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung sammeln. Bildung von Staub minimieren.
Sonstige Angaben
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen
:
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen.
Lagerbedingungen
:
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Handschutz:
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. EN 374. Die Wahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Bitte beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille tragen. EN 166
Haut- und Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Atemschutz:
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht r Notfälle geschultes Personal
6.1.2. Einsatzkräfte
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen. Bei Staubentwicklung: Staubmaske mit Filtertyp P2. EN 143
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Aggregatzustand
:
Feststoff
Aussehen
:
Tablette.
Farbe
:
Weiß. Geruch
:
Charakteristisch.
Geruchsschwelle
:
Keine Daten verfügbar
pH-Wert
:
8,5 - 9 (20°C; 10 g/l)
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
:
Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt
:
Keine Daten verfügbar
Gefrierpunkt
:
Nicht anwendbar
Siedepunkt
:
Keine Daten verfügbar
Flammpunkt
:
> 95 °C (ISO 2719)
Selbstentzündungstemperatur
:
Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur
:
Keine Daten verfügbar
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
:
Keine Daten verfügbar
Dampfdruck
:
Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte bei 20 °C
:
Keine Daten verfügbar
Relative Dichte
:
Keine Daten verfügbar
Dichte
:
1,025 - 1,035 (20°C)
Löslichkeit
:
Wasser: Löslich
Log Pow
:
Keine Daten verfügbar
Viskosität, kinematisch
:
Nicht anwendbar
Viskosität, dynamisch
:
Nicht anwendbar
Explosive Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Brandfördernde Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Explosionsgrenzen
:
Keine Daten verfügbar
Akute Toxizität (Oral)
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt ist nicht reaktiv unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine weiteren Informationen verfügbar
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität (Dermal)
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Akute Toxizität (inhalativ)
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
ATE CLP (oral)
3800,912 mg/kg Körpergewicht
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3) (15630-89-4)
LD50 oral Ratte
1034 mg/kg
LD50 Dermal Kaninchen
> 2000 mg/kg
Natriumdodecylsulfat (151-21-3)
LD50 oral Ratte
1200 mg/kg (OECD-Methode 401)
LD50 Dermal Ratte
> 2000 mg/kg (OECD-Methode 402)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) pH-Wert: 8,5 - 9 (20°C; 10 g/l)
Schwere Augenschädigung/-reizung
:
Verursacht schwere Augenreizung. pH-Wert: 8,5 - 9 (20°C; 10 g/l)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Keimzell-Mutagenität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Karzinogenität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Reproduktionstoxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Aspirationsgefahr
:
Nicht eingestuft (Nicht relevant)
Akute aquatische Toxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Chronische aquatische Toxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Natriumdodecylsulfat (151-21-3)
LC50 Fische 1
29 mg/l (96 h; Pimephales promelas; (OECD-Methode 203))
EC50 Daphnia 1
3,15 mg/l (48 h; Artemia salina)
ErC50 (Alge)
53 mg/l (72 h; Desmodesmus subspicatus; DIN 38412, part 9
NOEC chronisch Fische
>= 1357 mg/l (42 d; Pimephales promelas)
NOEC chronisch Krustentier
0,88 mg/l (7 d; Ceriodaphnia dubia; EPA-600/489/001)
NOEC chronisch Algen
30 mg/l (72 h; Desmodesmus subspicatus; DIN 38412, part 9)
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Persistenz und Abbaubarkeit
Das / die in dieser Zubereitung enthaltene(n) Tensid(e) erfüllt / erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Natriumdodecylsulfat (151-21-3)
Persistenz und Abbaubarkeit
Leicht biologisch abbaubar.
Biologischer Abbau
95 % (28 d; (OECD-Methode 301B))
Natriumdodecylsulfat (151-21-3)
Log Pow
<= -2,03 (20°C (OECD-Methode 107))
Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation unwahrscheinlich.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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Komponente
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3) (15630-89-4)
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Natriumdodecylsulfat (151-21-3)
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Verfahren der Abfallbehandlung
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Europäischer Abfallkatalog. Nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen.
Empfehlungen für die Produkt-/Verpackung- Abfallentsorgung
:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Auf sichere Weise gemäß den lokalen/ nationalen Vorschriften entsorgen.
EAK-Code
:
07 06 99 - Abfälle a. n. g
HP-Code
:
HP4 - reizend Hautreizung und Augenschädigung‘: Abfall, der bei Applikation Hautreizungen oder Augenschä- digungen verursachen kann.
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
- Landtransport
Nicht anwendbar
- Seeschiffstransport
Nicht anwendbar
- Lufttransport
Nicht anwendbar
- Binnenschiffstransport
Nicht anwendbar
- Bahntransport
Nicht anwendbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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Detergenzienverordnung : Kennzeichnung der Inhaltsstoffe:
Komponente
%
Bleichmittel auf Sauerstoffbasis
15-30%
anionische Tenside
<5%
Deutschland
Einstufung nach AwSV
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anlage 1)
Lagerklasse (LGK)
:
LGK 11 - Brennbare Feststoffe
Beschäftigungsbeschränkungen
:
Beschäftigungsverbote oder -beschränkungen Jugendlicher nach § 22 JArbSchG bei Entstehung von Gefahrstoffen beachten.
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
Sonstige Informationen, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
:
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Änderungshinweise:
Abschnitt
Geändertes Element
Modifikation
Anmerkungen
Allgemeine Überarbeitung
2.2
Kennzeichnung
Geändert
3.2
REACH-Registrierungsnr.
Hinzugefügt
15.1
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Geändert
rechtliche Grundlage
Abkürzungen und Akronyme:
ADN
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE
Schätzwert der akuten Toxizität
CLP
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
BCF
Biokonzentrationsfaktor
EC50
Mittlere effektive Konzentration
IATA
Verband für den internationalen Lufttransport
IMDG
Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50
Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50
Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
PBT
Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
REACH
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
RID
Ordnung für die internationale Eisenbahnberderung gefährlicher Güter
SDB
Sicherheitsdatenblatt
vPvB
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
DMEL
Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
DPD
Richtlinie über gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG
DSD
Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG
IARC
Internationale Agentur für Krebsforschung
LOAEL
Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
NOAEC
Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOAEL
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOEC
Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung
OCDE
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
PNEC
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
STP
Kläranlage
TLM
Median Toleranzgrenze
Datenquellen
:
Angaben des Herstellers. ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten.
15.1.2. Nationale Vorschriften
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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Datenblatt ausstellende Abteilung:
:
KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark. 3 64347 Griesheim Postfach 1451 64345 Griesheim Tel.: +49 6155-8981-400 Fax: +49 6155 8981-500 Sicherheitsdatenblatt Service: +49 6155 8981-522
Ansprechpartner
:
Dr. Sandra Burkhard
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze:
Acute Tox. 4 (Oral)
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Aquatic Chronic 3
Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3
Eye Dam. 1
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1
Eye Irrit. 2
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2
Ox. Sol. 2
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2
Skin Irrit. 2
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
H272
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verwendete Einstufung und Verfahren für die Erstellung der Einstufung von Gemischen gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP]:
Eye Irrit. 2
H319
Berechnungsmethoden
KFT SDS EU 11
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden
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