Miele CM 5510, CM 5410 User Manual

Reinigungstabletten
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Ausgabedatum: 16.10.2017 Überarbeitungsdatum: 16.10.2017 Ersetzt: 17.03.2017 Version: 2.00
16.10.2017
DE - de
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Handelsname
:
Reinigungstabletten
Produkttyp
:
Reinigungsmittel
Materialkennzahl
:
00000052
Hauptverwendungskategorie
:
Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
:
Reinigungsmittel
Lieferant
Miele & Cie. KG Carl-Miele-Straße 29 33332 Gütersloh - Germany T +49 (0) 5241 89-0
www.miele.com
E-Mail sachkundige Person:
sds@kft.de
Hersteller
Oxytabs Tablettenproduktion GmbH - Member of the Medea Group - Suhmsberg 40 24768 Rendsburg - Germany T +49 (0)4331 69620 0 - F +49 (0)4331 69620 22
info@medeagroup.com
Notrufnummer
:
Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern] Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich) Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2
H319
Gefahrenpiktogramme (CLP)
:
GHS07
Signalwort (CLP)
:
Achtung
Gefahrenhinweise (CLP)
:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (CLP)
:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
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P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Kindergesicherter Verschluss
:
Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
:
Nicht anwendbar
Anmerkungen
:
Reinigungsmittel
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)
(CAS-Nr.) 15630-89-4 (EG-Nr.) 239-707-6 (REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx
20 - 25
Ox. Sol. 2, H272 Acute Tox. 4 (Oral), H302 Eye Dam. 1, H318
Natriumdodecylsulfat
(CAS-Nr.) 151-21-3 (EG-Nr.) 205-788-1 (REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx
2,5 - 5
Acute Tox. 4 (Oral), H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogenperoxid(2:3)
(CAS-Nr.) 15630-89-4 (EG-Nr.) 239-707-6 (REACH-Nr) 01-2119457268-30-xxxx
( 7,5 =<C < 25) Eye Irrit. 2, H319 (C >= 25) Eye Dam. 1, H318
Natriumdodecylsulfat
(CAS-Nr.) 151-21-3 (EG-Nr.) 205-788-1 (REACH-Nr) 01-2119489461-32-xxxx
( 10 =<C < 20) Eye Irrit. 2, H319 ( 20 =<C < 100) Eye Dam. 1, H318
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt
:
Augenreizung.
Geeignete Löschmittel
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
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Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft- unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
Reinigungsverfahren
:
Mechanisch aufnehmen (aufwischen, aufkehren) und in geeigneten Behältern zur Entsorgung sammeln. Bildung von Staub minimieren.
Sonstige Angaben
:
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen
:
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen.
Lagerbedingungen
:
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Handschutz:
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. EN 374. Die Wahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Bitte beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille tragen. EN 166
Haut- und Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Atemschutz:
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht r Notfälle geschultes Personal
6.1.2. Einsatzkräfte
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
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