Einleitung
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Fahrzeugschäden und
Betriebsstörungen unterliegen nicht der
Herstellergarantie, wenn sie durch die
Verwendung folgender Kraftstoffe
verursacht wurden:
1.Benzinmischung (Gasohol) mit einem
Äthanolzusatz von über 10%.
2.Benzin (oder Gasohol) mit
Methanolzusatz.
3.Verbleites Benzin oder verbleite
Benzinmischung (Gasohol).
Sonstige Kraftstoffe
Die Verwendung von Kraftstoffen wie
zum Beispiel:
- Silikonhaltige (Si) Kraftstoffe
- Manganhaltige (Mn) Kraftstoffe
- Ferrocenhaltige (Fe) Kraftstoffe
- Kraftstoffe mit anderen metallischen
Zusätzen
führt möglicherweise zu Verstopfungen,
Fehlzündungen, schlechter
Beschleunigung, zum Absterben des
Motors sowie zu Katalysatorschmelze,
Korrosion und einer kürzeren
Fahrzeuglebensdauer etc.
Außerdem leuchtet möglicherweise die
Störungsleuchte auf.
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ANMERKUNG
Schäden an der Kraftstoffanlage oder
Funktionsstörungen, die durch die
Verwendung dieser Kraftstoffe
verursacht werden, werden
möglicherweise nicht von der
Neuwagengarantie abgedeckt.
Verwendung von MTBE
Es wird empfohlen, keine Kraftstoffe für
Ihr Fahrzeug zu verwenden, die über 15
Volumenprozent MTBE (Methyl-TertiärButyl-Ether / Sauerstoffgehalt 2,7%)
enthalten.
Kraftstoff, der über 15 Volumenprozent
MTBE (Sauerstoffgehalt 2,7%) enthält,
kann die Fahrzeugleistung reduzieren
und zu einer Verdampfungssperre oder
zu schlechtem Anlassverhalten führen.
ACHTUNG
Ihre limitierte Neuwagengarantie
deckt Schäden des
Kraftstoffsystems und
Leistungsprobleme nicht ab, wenn
diese durch die Verwendung von
Kraftstoffen verursacht wurden, die
Methanol oder über 15
Volumenprozent MTBE (MethylTertiär-Butyl-Ether /
Sauerstoffgehalt 2,7%) enthalten.
ACHTUNG
Verwenden Sie niemals eine
Benzinmischung mit dem Zusatz
von Methanol. Stoppen Sie die
Verwendung einer Benzinmischung
(Gasohol), wenn die Fahreigen
-
schaften beeinträchtigt werden.