De'Longhi ECAM 356.57.B User Manual

ABSCHNITT 1.
Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehme
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
FLÜSSIGER KAFFEEMASCHINEN
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren.
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Verordnung 1272/2008 (CLP) (und folgende Änderungen) als giftig eingestuft. Für das Produkt muss
daher ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stehen, das mit den Vorschriften der EU
Eventuelle zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken für Gesundheit und/oder Umwelt werden in Abschnitt 11 und 12 des v
De’Longhi Group
EcoDecalk, EcoDecalk Mini
-
ENTKALKER
De’Longhi Appliances S.r.l.
via Lodovico Seitz, 47
31100 Treviso (TV)
ITALIEN
Tel. +39 (0)422 4131 (Hauszentrale
– Geschäftszeiten Mo
Fax +39 (0)422 413736
Freephone
-
Nummer 800 854040 (Geschäftszeiten Mo
-
Fr 08.00
http://www.delonghi.com
msds.helpdesk.delonghi@delonghigroup.com
Tel. +39 (0)422 4131 (Hauszentrale
– Geschäftszeiten Mo
Telefonnummer
+49 30/19240 (Berlin)
+49 228/19240 (Bonn)
+49 361/730 730 (Erfurt)
+49 761/19240 (Freiburg)
+49 551 383 180 (Goettingen)
+49 6841/19240 (Homburg)
+49 6131 192 40 Emergency tel. (Mainz)
+49 89/19240 (Munich)
+
49 551
/
19 240
(
Nürnberg
)
Verordnung 1907/2006 und den folgende
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.
-
Fr 08.00
– 17.00Uhr)
-
18.30 Uhr / Sa 08.00
-
12.00 Uhr)
-
Fr 08.00/12.30
– 13.30/17.00 Uhr)
ENTKALKER
FÜR KAFFEEMASCHINEN
ECODECALK
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Gedruckt am 19.05.2017 Seite Nr. 1/9
Code: Bezeichnung:
Chemische Bezeichnung: Registriernummer:
Beschreibung/Verwendung
Firmenbezeichnung Adresse Ort und Staat
E-Mail
Sicherheitsdatenblatt
---
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Für dringende Informationen wenden Sie sich bitte an
Das Produkt wurde gemäß den Vorschriften der EU-
ist.
aufgeführt.
Einstufung und Gefahrenangaben:
Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2
DE
BE +32 070245245 (Brussels) AT +43 1 406 43 43 (Wien)
H318 H315
-
n Änderungen konform
orliegenden Datenblatts
Der vollständige Text der Gefahrenhinweise (H) ist im Abschnitt 16 des Datenblatts angegeben.
2.2.
Kennzeichnungselemente.
Verordnung 1272/2008 (CLP) und folgenden Änderungen und Anpassungen
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H315
Verursacht Hautreizungen.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264
Nach Gebrauch hands gründlich waschen.
P280
Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM Arzt anrufen.
P501
gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen
Enthält:
2.3. Sonstige Gefahren.
Aufgrund der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT oder vPvB in einem Prozentsatz von mehr als 0,1%.
ABSCHNITT 3.
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
3.1. Stoffe.
3.2. Gemische.
Bezeichnung.
Anmerkung: Höhere als die im Bereich liegenden Werte ausgeschlossen.
Der vollständige Text der Gefahrenhinweise (H) ist im Abschnitt 16 des Datenblatts angegeben.
ABSCHNITT 4. Erste
-
Hilfe
-
Maßnahmen.
waschen.
Konz. %
Einstufung 1272/2008 (CLP).
Gefahrenetikettierung gemäß der EG-
Signalwörter:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
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Sicherheitshinweise:
Inhalt / Behälter
MILCHSÄURE
Nicht anwendbar. Das Produkt ist ein Gemisch
Enthält:
und Seife gründlich waschen
zuführen.
MILCHSÄURE
CAS-NUMMER 79-33-4 EG-CODE 201-196-2
INDEX. -
Nr. Reach. 01-2119474164-39-xxxx
30 - 50
Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315
Allgemeine Informationen: Dieses Sicherheitsdatenblatt dem zuständigen Arzt zeigen.
4.1. Beschreibung der Erste
-
Hilfe-Maßnahmen.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Auf jeden Fall müssen die Regeln zur
NACH AUGENKONTAKT: Sofort und mindestens 15 Minuten lang gründlich mit fließendem Wasser spülen. Einen Arzt konsultieren.
NACH HAUTKONTAKT: Sich mit Wasser und Seife gründlich waschen. Die beschmutzten
Arzt konsultieren. Die beschmutzten Kleidungsstücke waschen, bevor sie wieder verwendet werden.
NACH EINATMEN: Bei Atmungsbeschwerden einen Arzt aufsuchen.
. Erbrechen nur dann herbeiführen, wenn dies vom Arzt empfohlen wird. Wenn die betroffene Person
bewusstlos ist, oder wenn es nicht vom Arzt angeordnet wurde, der betroffenen Person nichts oral verabreichen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretend
e Symptome und Wirkungen.
Bei Symptomen und Wirkungen, die auf die im Produkt enthaltenen Stoffe zurückzuführen sind, siehe Abschnitt 11.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel
Die geeigneten Löschmittel sind die herkömmlichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum, Pulver und versprühtes Wasser.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
GEFAHREN WEGEN EXPOSITION IM FALLE EINES BRANDES
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
die Zersetzung des Produkts und die Bildung von potentiell für die Gesundheit gefährlichen Stoffen zu
vermeiden. Immer die komplette Brandschutzausrüstung tragen. Das Brandlöschwasser auffangen, es darf nicht in die Kanalisatio
ndlöschung verseuchte Wasser und die Rückstände des Brandes gemäß den geltenden Normen entsorgen.
Normale Brandschutzausrüstung, wie Druckluftatemgerät mit offenem Kreislauf (EN 137), Feuerwehroverall (EN 469), Feuerwehrhan
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstunge
Mitarbeiter, die für das Management solcher Notfälle. Bewegen Sie aus der Nähe weg, wenn Sie nicht im Besitz der persönlichen
Entfernen Sie alle Personal nicht ausreichend mit dem Notfall gerü
Tragen Sie geeignete genannte persönliche Schutzausrüstung in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatt, um eine Kontamination vo
persönlicher Kleidung zu verhindern. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
die betroffenen Arbeitnehmer das Gebiet durch den Vorfall nur zu entsprechender Reinigung aufgetreten. Raum belüften von dem
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in die Kanalisation, in die Oberflächengewässer un
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
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guten Hygiene am Arbeitsplatz eingehalten werden.
Kleidungsstücke ausziehen. Bei anhaltender Reizung einen
n und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
d in die phreatischen Bereiche dringt.
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NACH VERSCHLUCKEN: Einen Arzt konsultieren
4.3.
Die Anweisungen des Arztes befolgen.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Keine besonderen Angaben.
Die Verbrennungsprodukte nicht einatmen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Behälter mit Wasserstrahlen kühlen, um
die Bra AUSRÜSTUNG
sowie Feuerwehrstiefel (HO A29 oder A30).
Für Nicht-Notfall-Personal Alarmieren Sie die Schutzausrüstung in Abschnitt 8 aufgeführt sind.
Für Nothelfer
Um zugänglich für Vorfall betroffen.
n gelangen. Das durch
dschuhe (EN 659)
stet.
n Haut, Augen und
Das ausgetretene Produkt aufsaugen und in einen geeigneten Behälter geben. Die Kompatibilität des zu verwendenden Behälters b
Abschnitt 10 nachlesen. Den Rest mit saugfähigem Inertmaterial aufnehmen.
ausreichend belüften. Eventuelle Unverträglichkeiten für das Material der Behälter in Abschnitt 7 überprüfen. Die
Entsorgung des verseuchten Materials muss konform mit den Vorschriften im Punkt 13 erfolgen.
6.4. Bezugnahmen auf andere Abschnitte.
uelle Informationen bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung und Entsorgung sind in den Abschnitten 8 und 13 enthalten.
ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung.
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
vermeiden. Die Dämpfe nicht einatmen.
Das Produkt erst handhaben, nachdem alle anderen Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblatts gelesen wurden. Vermeiden, dass das
Umgebung freigesetzt wird. Während der Verwendung des Produkts nicht essen,
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
verschlossenen Behälter in einem gut belüfteten, vor direktem Sonnenlicht geschützten Raum aufbewahren.
Die Behälter weit entfernt von eventuellen nicht kompatiblen Materialien aufbewahren, hierzu im Abschnitt 10 nachlesen.
7.3. Spezifische Endanwendunge
n.
ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
8.1. Zu überwachende Parameter.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anwendung geeigneter technischen Maßnahmen immer den Vorrang haben sollte im Ve
persönlichen Schutzausrüstung, muss dafür gesorgt werden, dass am Arbeitsort eine gute Lüftung vorhanden ist, die d
Für die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen eventuell die Hersteller der chemischen Stoffe um Rat fragen.
Die persönlichen Schutzausrüstungen müssen die CE
siehe Richtlinie 374
Für die endgültige Wahl des Materials der Arbeitshandschuhe muss Folgendes berücksichtigt werden:
Im Falle von Präparaten muss die Beständigkeit der Handschuhe g
voraussehbar ist. Handschuhe haben eine Abnutzungszeit,
icherheitsschuhwerk für den professionellen Gebrauch getragen werden, Kategorie II (Bez. Richtlinie
). Wenn man die Schutzbekleidung auszieht, muss man sich mit Wasser und Seife waschen.
Schutzhaube mit Sichtscheibe oder ein Schutzvisier samt dicht abschließender Brille zu tragen (siehe Norm EN 166).
Eine Einrichtung zum Waschen der Augen und zum Duschen im Notfall vorsehen.
des Stoffs oder eines oder mehrerer der im Produkt enthaltenen Stoffe überschritten werden,
getragen werden, dessen Klasse (1, 2 oder 3) aufgrund der Grenzkonzentration bei der Verwendung gewählt werden muss. (siehe N
Die Verwendung von Schutzvorrichtungen für die Atemwege ist notwendig, wenn die getroffenen technischen Maßnahmen nicht ausre
Exposition des Arbeitnehmers auf die erwähnten Schwellenwerte zu beschränken.
Falls der betreffende Stoff geruchlos ist oder seine relative Schwelle zum Wahrnehmen des Geruchs höher ist als der entsprech
Notfällen, muss ein automatisches Druckluftatemschutz
verwendet werden (Bez. Norm EN 138). Für die korrekte Wahl der Schutzvorrichtung für die Atemwege muss auf die Norm EN 529 Be
ZÜGLICH DER EXPOSITION IN DER UMGEBUNG.
Vor Betreten der Essbereiche die beschmutzten
aufweisen, welche die Konformität mit den geltenden Vorschriften bestätigt.
er gleichwertigem Material.
Kompatibilität
vor dem Gebrauch getestet werden, da dies jeweils nicht
icherheitsschuhwerk für den professionellen Gebrauch getragen werden, Kategorie II (Bez. Richtlinie
lieferte Schutzwirkung ist jedenfalls beschränkt.
gerät mit offenem Kreislauf (Bez. Norm EN 137) oder ein Atemschutzgerät mit externer Luftzufuhr
Den von der Leckage betroffenen Ort
Event
Den Kontakt mit den Augen und der Haut
Kleidungsstücke und die Schutzausrüstung ablegen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Die
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trinken und rauchen.
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ewerten, hierzu in
Produkt in der
Keine Informationen verfügbar
Milchsäure: DNEL-Wert nicht bestimmbar.
lokalen Absauggeräten gewährleistet wird.
Eine Notdusche mit Augendusche vorsehen.
SCHUTZ FÜR DIE HÄNDE Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III (
Durchbruchzeiten.
SCHUTZ DER HAUT Es muss Arbeitsbekleidung mit langen Ärmeln und S 89/686/EWG und Norm EN ISO 20344 AUGENSCHUTZ Es wird empfohlen, eine
ATEMSCHUTZ Wenn die Schwellenwerte (z. B. TLV, TWA) Filter Typ A/P
14387).
-Kennzeichnung
) schützen, z.B. aus PVC, Neopren, Nitril od
egen chemische Wirkstoffe
die von der Dauer und der Art des Gebrauchs abhängt.
Die von den Masken ge
urch den Einsatz von wirksamen,
rhältnis zu der
, Degradation, Durchdringungs- und
muss eine Maske mit
orm EN
ichend sind, um die
ende TLV-TWA-Wert, sowie in
zug genommen werden.
KONTROLLEN BE
Die Emissionen bei Produktionsprozessen, einschließlich die durch Belüftungsgeräte bewirkten, müssten in Bezug auf die Überei
ABSCHNITT 9. Physikalische und
chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
flüssig
Transparent farblos/hellgelb
Typisch
Nicht verfügbar.
2,40 ÷ 2,80 (bei
Ungefähr
-
Nicht verfügbar.
> 60 °C.
Nicht verfügbar.
Nicht anwendbar
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht anwendbar (das Produkt
Nicht verfügbar
~1,01 ÷ 1,11 Kg/l (bei 20°
Wasserlöslich
Nicht anwendbar (das Produkt ist eine Mischung).
Nicht verfügbar.
> 200°C
Nicht verfügbar.
Nicht anwendbar (keine chemischen Gruppen, die mit explosiven
Eigenschaften nach den Bestimmungen des Anhangs I, Teil 2, Kapite
(EG) 1272/2008
Nicht anwendbar (Fehlen der Anforderungen in Bezug auf das Vorhandensein
von Atomen und / oder chemischen Bindungen im Zusammenhang mit
oxidativen Eigenschaften in den Molekülen der Komponenten in
Übereins
(EG) 1272/2008
ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität.
10.1. Reaktivität.
normalen Gebrauchsbedingungen bestehen keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen.
10.2. Chemische Stabilität.
Bei normalen Gebrauchsbedingungen ist das Produkt stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
und Lagerungsbedingungen bestehen keine voraussehbaren gefährlichen Reaktionen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen.
Keine besonderen Angaben. Es müssen jedoch die üblichen Vorsichtsmaß
timmung mit den Bestimmungen des Anhangs I Teil 2 2.13.4 Reg.
Den Kontakt mit starken Basen und
nahmen für chemische Produkte getroffen werden.
Umweltschutznormen kontrolliert werden.
Physikalischer Zustand Farbe Geruch Geruchsschwelle. pH. Schmelz- oder Gefrierpunkt. Anfänglicher Siedepunkt. Siedeintervall. Flammpunkt. Verdampfungsanteil Entzündlichkeit in festem oder gasförmigem
Zustand
Untere Entzündlichkeitsgrenze. Obere Entzündlichkeitsgrenze. Untere Explosionsgrenze. Obere Explosionsgrenze. Dampfdruck. Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Selbstentzündungstemperatur. Zersetzungstemperatur. Viskosität
Explosionsfähige Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
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20°C)
101
VO
-7°C
103°C.
(das Produkt ist flüssig)
ist eine Mischung).
C)
-.CLP).
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Gedruckt am 19.05.2017 Seite Nr. 5/9
nstimmung mit den
l 2.1.4.3
9.2. Sonstige Angaben.
VOC (Richtlinie 1999/13/CE) : 0
VOC (flüchtiger Kohlenstoff) : 0
Bei starken Oxidationsmitteln vermeiden.
Bei normalen Gebrauch-
Behälter nicht erhitzen.
- CLP)..
Die geschlossenen
10.5. Unverträgliche Materialien.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte.
ABSCHNITT 11.
Toxikologische Angaben.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
Da experimentelle toxikologische Daten über das Produkt fehlen, wurden die möglichen Gefahren des Produkts für die Gesundheit
Bezugsnormen für die Klassifizierung aufgrund der darin enthaltenen Stoffe bewertet. Daher ist die Konzentration der eventuel
genannten einzelnen Gefahrstoffe in Betracht zu ziehen, um die bei einer Exposition entstehenden toxikologische
Das Produkt verursacht schwere Schäden an den Augen und kann Hornhauttrübung, Läsionen der Iris und irreversible Augenfärbung
Akute Auswirkungen: Bei Kontakt mit der Haut wird eine Reizung mit Rötung, Ödem, Trockenheit
Das Verschlucken kann Gesundheitsschäden bewirken, die Bauchschmerzen mit Brennen, Übelkeit und Erbrechen einschließen.
Kaninchen.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien des Anhangs I Teil 3 von Reg. (EG) 1
Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien in Tabelle 3.2.3 des Anhangs I der V
hfolgenden Änderungen wird das Produkt diese Gefahrenklasse eingestuft
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien in Tabelle 3.3.3 des Anhangs I der V
den nachfolgenden Änderungen wird das Produkt diese Gefahrenklasse eingestuft
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien des Anhangs I Tei
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien des Anhangs I Teil 3 von
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien des Anhangs I Teil 3 von Reg. (EG)
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien des Anhangs I Teil 3 von Reg. (EG) 1
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
einmalige Exposition
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierungskriterien des Anhangs I T
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
wiederholte Exposition
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die Klassifizierun
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und berücksichtigt die
nachfolgenden Änderungen wird das Produkt nicht für diese Gefahrenklasse eingestuft.
ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben.
12.1. Toxizität.
n Wirkungen zu bewerten.
und Rissigkeit verursacht.
l 3 von Reg. (EG) 1272/2008 und den
eil 3 von Reg. (EG) 1272/2008 und den
gskriterien des Anhangs I Teil 3 von Reg. (EG) 1272/2008 und den
Klassifizierungskriterien des Anhangs I Teil 3 von Reg. (EG) 1272/2008 und den
Starke Oxidationsmittel.
Keine Informationen verfügbar
Nichts Relevantes verfügbar.
der
a) Akute Toxizität; Auf die gefährlichen Komponenten bezogene Daten: MILCHSÄURE LD50 (oral): 3730 mg/kg akut-Maus LD50 (dermal): > 2000 mg/kg akut-
Akute Toxizität
nachfolgenden
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
den nac
Schwere Augenschädigung/-reizung
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
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Skin Irrit. 2 H315
Eye Dam. 1 H318
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gemäß den Kriterien
l unter Abschnitt 3
verursachen.
272/2008 und den
O. (EG) 1272/2008 und
O. (EG) 1272/2008 und
Keimzell Mutagenität
Kanzerogenität
Reproduktionstoxizität
Spezifische Toxizität- (STOT) -
Spezifische Toxizität- (STOT) -
Aspirationsgefahr
Reg. (EG) 1272/2008 und den
1272/2008 und den
272/2008 und den
Regeln für die tägliche Arbeit verwenden und es nicht in der Umwelt freisetzen. Die zuständigen Behörden
benachrichtigen, falls das Produkt in einen Wasserlauf oder in die Kanalisation gelangt ist, oder falls es den Boden oder die
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit.
12.3. Bioakkumulationspotenzial.
12.4.
Modalität im Boden.
Die Milchsäure verteilt sich vorwiegend auf den wässrigen Anteil.[
12.5. Ergebnisse der PBT
- und vPvB
-
Beurteilung.
Aufgrund der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT oder vPvB in einem Prozentsatz von mehr als 0,1%.
12.6. Andere schädliche Wirkungen.
ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der
Abfallbehandlung.
Wenn möglich wiederverwenden. Die Rückstände des Produkts müssen als gefährlicher Spezialmüll betrachtet werden. Die Gefährli
muss aufgrund der geltenden Gesetzgebung beurteilt werden.
Die Entsorgung muss autorisierten Unternehmen für das Management von Spezialmüll anvertraut werden, wobei die nationalen und
Die verseuchten Verpackungen müssen zum Recycling oder zur Müllentsorgung weitergeleitet werden, wie dies von den nationalen
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport.
Calc Key Distribution modelling.001 REACH registration]
Das Produkt gemäß den normalen
MILCHSÄURE LC50 (96h): 320 mg/l Brachydanio rerio (Fisch) LD 50 Daphnia Magna (48h): 240 mg/l.
Keine Informationen verfügbar.
Keine Informationen verfügbar.
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Vegetation verseucht hat.
Keine Informationen verfügbar.
Entsorgen des nicht verwendeten Produkts.
teilweise in diesem Produkt enthalten ist,
örtlichen Normen eingehalten werden müssen. VERSEUCHTE VERPACKUNGEN
Management von Müll vorgeschrieben ist.
14.1. UN-Nummer.
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung.
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen.
Nicht anwendbar.
14.4. Verpackungsgruppe.
Nicht anwendbar.
14.5.
Umweltgefahren
chkeit des Mülls, der
eventuell die
Normen über das
Verwender.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL
ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Einschränkungen bezüglich des Produkts oder der darin enthaltenen Stoffe gemäß Anlage XVII, EG
3
Stoffe, die einer Genehmigung bedürfen (Anlage XIV REARCH).
Verordnung 649/2012:
Stoffe, die dem Rotterdamer Übereinkommen unterliegen:
die dem Stockholmer Übereinkommen unterliegen:
Die Arbeitnehmer, die mit diesem chemischen Wirkstoff zu tun haben, der für die Gesundheit gefährlich ist, müssen gemäß Art.
r Gesundheitskontrolle unterzogen werden, außer wenn das Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers
gemäß Art. 224, Absatz 2 als nicht relevant beurteilt wurde.
Angabe des Inhalts von Verordnung (EG) 648/2004 :
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung.
Für das Gemisch wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet.
ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben.
-
Schwere Augenschäden, Kategorie 1
Hautreizung, Kategorie 2
/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Verordnung 1907/2006.
Es wurde eine Bewertung der chemischen Sicherheit für die darin enthaltenen
Nicht anwendbar.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Nicht anwendbar.
14.7.
Nicht zugehörige Information.
Kategorie Seveso.
Keine.
Produkt.
Punkt.
Stoffe in der Candidate List (Art. 59 REACH).
Keine.
Keine.
Stoffe, deren Export gemeldet werden muss, EG-
Keine.
Keine.
Stoffe,
Keine.
Gesundheitskontrollen.
Nr. 81 vom 9. April 2008 de
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-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
-
Revision Nr. 3 Revisionsdatum 19.05.2017
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-
41 des Gesetzesdekrets
Stoffe durchgeführt.
Text der Gefahrensätze (H), die in den Abschnitten 2
3 des Datenblatts erwähnt werden:
Eye Dam. 1
Skin Irrit. 2
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service
CE50: Konzentration, die bei 50% der getesteten Bevölkerung Auswirkungen hat
Identifikationsnummer (Chemikalieninformationssystem der EU)
DNEL: Expositionsgrenzwert, unterhalb dem ein Stoff nach dem Kenntnisstand der Wissenschaft zu keiner Beeinträchtigung der me
GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)
IATA DGR: Verordnung des Internationalen Verbands der Luftverkehrsgesellschaften IATA für die Güterbeförderung im Luftverkehr
e inhibitorische Konzentration von 50% der getesteten Bevölkerung
IMDG: Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr
INDEX NUMBER: Identifizierungsnummer der Anlage VI des CLP
PBT: Persistent, bioaccumulative and toxic substances gemäß REARCH
PEC: Voraussehbare Konzentration in der Umgebung
ehbare Konzentration, die keine Auswirkungen zur Folge hat
RID: Verordnung für die Beförderung von gefährlichen Gütern im Verkehr auf Schienen
TLV CEILING: Konzentration, die in keinem Augenbl
TWA: Durchschnittliche, bewertete Expositionsgrenze
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß
Verordnung 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
Verordnung 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
Verordnung 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp.
Verordnung 453/2010 des Europäischen Parlaments
Verordnung 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP)
Verordnung 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP)
Verordnung 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP)
erordnung 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP)
Verordnung 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP)
Verordnung 1297/2014 des Europäischen Parlaments (VII Atp.
Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
Dangerous properties of Industrial Materials
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Angaben sind auf den bei uns verfügbaren Daten bei der letzten gültigen Ausga
er Informationen in Bezug auf den spezifischen Gebrauch des Produkts sicherstellen.
Dieses Dokument darf nicht als Garantie für beliebige, spezifische Eigenschaften des Produkts interpretiert werden.
direkten Kontrolle stattfindet, ist der Benutzer verpflichtet, unter eigener Verantwortung die geltenden
Gesetze und Vorschriften bezüglich der Hygiene und Sicherheit einzuhalten. Wir übernehmen keine Verantwortung im Falle von un
mit der Handhabung des Produkts betraute Personal muss eine angemessene Schulung erfahren.
Änderungen im Vergleich zur vorhergehenden Revision.
Es wurden in den folgenden Abschnitten Änderungen angebracht:
ick der Exposition während der Arbeit überschritten werden darf.
H318
H315
LEGENDE:
-
-
-
- CE NUMBER: ESIS-
- CLP: EG-Verordnung 1272/2008
­Gesundheit führt
- EmS: Emergency Schedule
-
-
- IC50: Mittler
-
- IMO: International Maritime Organization
-
- LC50: Letale Konzentration 50%
- LD50: Letale Dosis 50%
- OEL: Occupational exposure limit
-
-
- PEL: Voraussehbares Expositionsniveau
- PNEC: Vorauss
- REACH: EG-Verordnung 1907/2006
-
- TLV: Grenzschwellenwert
-
- TWA STEL: Kurzfristige Expositionsgrenze
-
- VOC: Flüchtige organische Verbindung
-
- WGK: Wassergefährdungsklasse (Deutschland).
ALLGEMEINE BIBLIOGRAFIE: EU­EU­EU­EU­EU­EU­EU­EU-V EU­EU­Verordnung (EG) 830/2015
- The Merck Index. - 10th Edition
- Handling Chemical Safety
- Niosh -
- INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet)
- Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
- N.I. Sax -
- Webseite Europäische Chemikalienagentur Anmerkung für den Benutzer:
Benutzer muss die Eignung und Vollkommenheit d
Da der Gebrauch des Produkts nicht unter unserer
Gebrauch. Das
01 / 02 / 03 / 09 / 10 /11/12/ 16.
De’Longhi Group
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FÜR KAFFEEMASCHINEN
ECODECALK
REACH
CLP)
CLP)
-7, 1989 Edition
Revision Nr. 3 Revisionsdatum 19.05.2017
Gedruckt am 19.05.2017 Seite Nr. 9/9
nschlichen
be begründet. Der
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