MAMMOMAT 3000
Röntgenverordnung,
Technische Unterlagen
SP
Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung nach
Röntgenverordnung § 16
Meßvorschrift für Option OPDIMA
© Sie mens AG 19 98
Weitergabe sowie Vervielfältigung
dieser Unterlage, Verwertung und
Mitteilung ihres Inhalts nicht gestattet,
soweit ni cht a usdrüc klich z ugest anden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu
Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesonder e für den Fall der
Patenterteilung oder GM- Eintragung.
Deutsch
Drucknummer: SPB7-230 . 067.01. 02.01 Erstel lungsdat um: 06.99
Ersetzt: SPB7-230.067.01.01.01
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Rev . 02 06.99 TD SD 24 Medizinische Technik
Inhaltsverzei chnis 0 - 3
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1 _______Allgemeines ___________________________________________________1 - 1
Hinweise zu dieser Anleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 - 1
Hinweise zur Abnahmeprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 - 1
Hinweis zum Ausfüllen des Abnahmeprüfprotokolles . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 - 1
2 _______CCD Kamerasystem ____________________________________________2 - 1
Kontrolle des CCD Kamerasystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 - 1
3 _______Verwendete Meß- und Prüfmittel __________________________________3 - 1
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 - 1
Erforderliche Meß- und Prüfmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 - 1
4 _______Sicht- und Funktionsprüfung_____________________________________4 - 1
Mecha nis c he Einstellvorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 - 1
Kennzeichnung der Bedienelemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 - 1
Strahlenschutzvorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 - 1
Begleitpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 - 1
5 _______Überprüfung der Feldbegrenzung_________________________________5 - 1
6 _______Reproduzierbarkeit der Dosis ____________________________________6 - 1
Überprüfung der Belichtungsautomatik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 - 1
7 _______Abschaltdosis und Auflösungsvermögen __________________________7 - 1
Abschaltwert der Bildempfängerdosis (KB) und das Auflösungsvermögen (Rg) der CCD-Kamera
7 - 1
Kameraempfindli c hk eit (S
Bildstörungen (Artefakte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 - 1
) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7 - 1
c
8 _______Konstanzprüfung_______________________________________________8 - 1
Hinweis zur Konstanzprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 1
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 1
Filmverarbeitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 1
Festlegung der Ausgangswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 - 1
Optische Dichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 1
Auflösungsvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 1
Störstellenfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 1
Monatliche Konstanzprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 - 2
9 _______Änderungen gegenüber Vorgängerversion _________________________9 - 1
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Allgemeines 1
Hinweise zu dieser Anleitung 1
Diese An leit ung bezieht si ch auf f olgende Prüfp rot okolle:
1. "Abnahmeprüfung nach § 16 RöV" für Option OPDIMA
(Drucknr. SPB7-230.035.01....)
2. "Konstanzprüfung nach § 16 RöV" für Option OPDIMA
(Drucknr. SPB7-230.035.02...)
Es wird in de r v orliegenden U nt erlage speziell auf die beso nderen Meßverfahren der
Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung der Option OPDIMA eingegangen. Die obengenannten Protokolle sin d Grundlage zu r D urc hführung der Prüfungen.
Hinweise zur Abnahmeprüfung 1
Eine Abnahmeprüfung nach § 16 RÖV ist durchzuführen:
• Vor der Inbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen.
• Nach Änderungen des Betriebes der Röntgeneinrichtung welche die Bildqualität
beeinflussen, z. B. nach Reparatur, Austausch, Änderungen oder Neujustierung an
Komponenten der Röntgeneinrichtung.
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Die Sicherheitsvorschriften und vor allem die Regeln des Strahlenschutzes sind zu beachten.
Hinweis zum Ausfüllen des Abnahmeprüfprotokolles 1
• Auf jeder Seite des Protokolles ist die Berichtsnr. anzugeben, die sich aus der BZ-Nr.
und dem Datum des l etzten Prüftages zusammensetzt, um i m Zweifelsfall eine eindeutige Zuordnung jedes Protokollblattes sicherzustellen.
Statt der BZ-Nr. kann z. B. auch die PERLE-Nr. angegeben werden.
• Im fertig ausgefüllten Protokoll dürfen grundsätzlich keine leeren Felder verbleiben.
Felder, in die kein Eintrag zu machen ist, sind mit n. a. (nicht anwendbar) auszufüllen.
• Zum Ausfüllen des Protokolles darf kein Bleistift verwendet werden, zur Korrektur kein
Tippex. Fehleintragungen sind durchzustreichen und der richtige Wert ist mit Datumsangabe und Signum daneben zu schreiben.
• Das Protokoll ist auf Seite 2-1 vom Prüfer mit Datumsangabe zu unterschreiben.
• Die bei den Prüfungen angefertigten Testaufnahmen und die ermittelten und dokumen-
tierten Ausgangswerte für die Konstanzenprüfung sind Bestandteil des Prüfprotokolles.
Die Testfilme sind eindeutig zu beschriften.
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• Das Original und eine Kopie des Prüfprotokolles sind dem Betreiber zu übergeben.
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CCD Kamerasystem 2
Kontrolle des CCD Kamerasystems 2
Bei der Ab nahmeprüfu ng werden zus ät z lic h z u den üblichen Prüfpositionen einer Ma m mographieeinricht ung folgende P arameter gep rüft:
• Feldbegrenzung auf die CCD-Kamera.
• Reproduzierbarkeit der Dosis bei Belichtungsautomatik mit der CCD-Kamera.
• Abschaltwert der Bildempfängerdosis bei Belichtungsautomatik mit der CCD-Kamera.
• Auflösungsv ermögen der CCD-Kamera.
• Bildstörungen.
• Kontrolle der Hardcopykamera.
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