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Allgemeines1
ACHTUNG
Hinweise zu dieser Anleitung1
Diese An leit ung bezieht si ch auf f olgende Prüfp rot okolle:
1."Abnahmeprüfung nach § 16 RöV" für Option OPDIMA
(Drucknr. SPB7-230.035.01....)
2."Konstanzprüfung nach § 16 RöV" für Option OPDIMA
(Drucknr. SPB7-230.035.02...)
Es wird in de r v orliegenden U nt erlage speziell auf die beso nderen Meßverfahren der
Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung der Option OPDIMA eingegangen. Die obengenannten Protokolle sin d Grundlage zu r D urc hführung der Prüfungen.
Hinweise zur Abnahmeprüfung1
Eine Abnahmeprüfung nach § 16 RÖV ist durchzuführen:
• Vor der Inbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen.
• Nach Änderungen des Betriebes der Röntgeneinrichtung welche die Bildqualität
beeinflussen, z. B. nach Reparatur, Austausch, Änderungen oder Neujustierung an
Komponenten der Röntgeneinrichtung.
1 - 1
Die Sicherheitsvorschriften und vor allem die Regeln des Strahlenschutzes sind zu beachten.
Hinweis zum Ausfüllen des Abnahmeprüfprotokolles1
• Auf jeder Seite des Protokolles ist die Berichtsnr. anzugeben, die sich aus der BZ-Nr.
und dem Datum des l etzten Prüftages zusammensetzt, um i m Zweifelsfall eine eindeutige Zuordnung jedes Protokollblattes sicherzustellen.
Statt der BZ-Nr. kann z. B. auch die PERLE-Nr. angegeben werden.
• Im fertig ausgefüllten Protokoll dürfen grundsätzlich keine leeren Felder verbleiben.
Felder, in die kein Eintrag zu machen ist, sind mit n. a. (nicht anwendbar) auszufüllen.
• Zum Ausfüllen des Protokolles darf kein Bleistift verwendet werden, zur Korrektur kein
Tippex. Fehleintragungen sind durchzustreichen und der richtige Wert ist mit Datumsangabe und Signum daneben zu schreiben.
• Das Protokoll ist auf Seite 2-1 vom Prüfer mit Datumsangabe zu unterschreiben.
• Die bei den Prüfungen angefertigten Testaufnahmen und die ermittelten und dokumen-
tierten Ausgangswerte für die Konstanzenprüfung sind Bestandteil des Prüfprotokolles.
Die Testfilme sind eindeutig zu beschriften.
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Verwendete Meß - und Prüfmittel3
HINWEIS
Allgemeines3
Für alle in dieser Meßvorschrift beschriebenen Messungen und Kontrollen, dürfen nur die
im folgen den aufgefüh rt en Meß- und Prüf m it t el v erwendet werden, bzw. solche, die den
angege benen Spezif ik at ionen entsprec hen.
Die vorgeschlagenen Geräte entsprechen den Spezifikationen und sind für die angegebenen Messungen und Kontrollen geeignet. Werden andere Geräte verwendet ist sicherzustellen, daß s ie ebenfalls den Spezifikationen entsp rec hen und für die angegebenen
Messungen und Kon tr ollen geeignet sin d.
Die vorge s ch riebenen Eich- bzw. Kalibrierinterv alle sind einz uhalten.
Bevor ein M eß- und Prüfmittel verwendet wird, ist es einer Sichtprü f ung zu unterziehen.
Beschä digte Meß- oder Prüfmittel, d ie ein korrektes Prüfergebnis beeinflussen könnten,
dürfen nic ht v erw endet werd en.
Verwendung: für alle Dosisme s s ungen
Eichung und Kalibrie rung:
- Eichintervall 2 Jahre beim Hersteller; durch 1/2-jährliche Kalibrierung auf 6 Jahre
ausdehnbar.
- Täglich nach min. 15 Minuten Betriebszeit, Abgleich mit dem Prüfstrahler oder
Korrektur über "Wetterwerte" (Temperatur und Druck).
2. Normi 7 - Prüfkörper
Kurzspe z if ik at ion:Nach Vorgaben d er N orm DIN 686 8-7
Empfoh lene Geräte:NORMI 7 vo n PT W (D irektbezug)
Verwendung:Ermittlung des Konstastumfanges
Kalibrier ung:Einmalig v or Auslieferu ng, Sichtkont rolle vor Gebrauch
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Sicht- und Funktionsprüfung4
Mechanische Einstellvorrichtungen4
Mechan is c he Einstellvorrichtungen dienen der Ei nblendung u nd Z entrierung de s N ut z -
strahlenfeldes auf den Bildempfänger. Sie gehören somit zum gerätebezogenen Strahlenschutz. D ie Sichtkontr ollen müssen sorgfältig ausgeführt werden.
Kennzeichnung der Bedienelemente4
Die Bedienelemente müssen allgemeinverständlich beschriftet oder mit aussagekräftigen
Bildsymbolen gekennzeichnet sein.
Leuchtanzeigen, Symbole und Tastenbeschriftungen müssen den momentanen Betriebszustand der Anlage ei ndeutig erkennen lassen.
Sie diene n dem schaltu ngsbezogenen Strahlens c hutz.
Strahlenschutzvorrichtungen4
Bei dieser Prüfung wir d der Zustand un d die Funktion der vom Hers te ller der Anlage
gelieferten Strahlenschu tzmi tte l durch Sichtprüfu ng kontrolliert.
Sie diene n dem Schutz des Bedienperso nals und des P at ienten.
4 - 1
Begleitpapiere4
Begleitpapiere müssen im Anlagenbuch vorhanden sein:
• Alle für die Anlagenbedienung notwendigen Bedienungsanleitungen in deutscher
Sprache.
• Begleitpapiere bzw. technische Informationen zur Röntgeneinrichtung.
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Abschaltdosis und Auflösungsvermögen7
Abschaltwert der Bildempfängerdosis (KB) und das
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Auflös ungsvermö gen (R
Die Überp rüfung wird wie im Abnahmeprüfproto ko ll beschriebe n durchgeführt .
Es müssen 2 Aufnahmen gemacht werden, da die Dosimeterkammer und die
CCD-Kamera nicht zur gleichen Zeit angebracht werden können.
Bei der 2. Auf nahme den m As-Wert einstel len, welcher der 1. Aufnahme am nächsten
liegt.
) der CCD-Kamera7
g
Kameraemp fin dl ich ke it (Sc)7
Diese Überprüfung w ird anstelle der M es s ung "Absch alt w ert der Bildem pf ängerdosis
(KB)" vom Werk empfohlen und kann nach Absprache mit dem Sachverständigen als Ausgangsw ert fü r die monatliche Konstanz prüfung verwendet werd en.
Diese Messung ist reproduzierbarer als eine Dosismessung, da keine Meßgeräte benötigt
werden.
Arbeitsablauf
- Normi 7 ohne Strukturplatte über dem Bildempfänger positionieren.
- Blendenplatte Stereo/ Spot einsetzen.
- Spotbetrieb anwählen (Bedienungsanleitung).
- Aufna hme m it 30 kV , Be licht ungs auto matik , Mo -Ano de, Mo-Fi lter .
- mAs-Wert (Nachanzeige) notieren.
- "Gray scale center"-Wert notieren.
(Wird über "Show info bar" am oberen rechten Bildrand angezeigt).
Auswertung
Kameraempfindlichkeit Sc => 8> 8> 8> 8
AD = Ana log/ Digital - Wert
"Gray scale center"-WertAD
mAs - WertmAs
Bildstörungen (Artefakte)7
Bei der gesamten Abn ahmeprüfung s ind die Monit orbilder und d ie H ardcopys auf Bildstörungen zu überprüfen. Treten Bildstörun gen auf, sind diese zu dokum entieren, und es ist
zu bewer te n, ob dadurch die m edizinische Aus w ertbarkeit der Aufnahm e beeinträcht igt
wird, ode r ob die vorhandene Bildstörung tolerierbar ist.
Inhomogenitäten, die durch elektromagnetische Einstreuungen in die bildgebenden
Systeme herrühren sind unschön und störend, können je nach Art der Störung die
Auswertbarkeit der Bilder erheblich beeinträchtigen und sollten am besten gar nicht
auftreten. Sie sind nur in ganz geringem Umfang tolerierbar. Brummstörungen sind als
periodische waagerecht liegende Hell-Dunkelstrukturen im Bild sichbar; sie sind
flüchtig und nicht ortsfest.
- Störstreifen:
Sehr hochfrequente elektromagnetische Einstreuungen sind im Bild durch helle oder
dunkle, teilweise recht kurze Querstriche im Bild (flüchtig) sichtbar.
- Pixelfehler:
Sind Bildpixel ohne Bildinformation. Sie sind als schwarze oder weiße pixelgroße
Punkte im Monitorbild sichtbar. Die Auswertung erfolgt mit der Lupe (min. 4-fach) am
Monitor. Im Zweifelsfall die Bilder mit dem Kunden beurteilen.
- Jitter:
Gerade Objektkanten werden a uf dem Sichtger ät nicht als scharfe Abgrenzung
dargestellt, sondern als leicht gezackte "ausgefr anste" Linie. Ji tter entste hen durch
leichte Unregelmäßigkeiten beim Auslesen der CCD-Kamera. Bei einwandfrei
arbeitender Anlage darf praktisch kein Jitter auftreten.
- Rasterstreifen:
Eventuelle Rasterstreifen werden bei der Kalibrierung der Kamera korrigiert.
Dies führt zu Rasterabbildungen bei Aufnahmen ohne Raster.
Als Abhilfe ist die Rastergeschwindigkeit zu erhöhen und die Kamera erneut zu
kalibrieren.
Bildstörungen und Bildübertragungsstörungen auf der Hardcopy
Bei digitaler Bildübertragung vom CCD-Kamera System zur Hardcopykamera wird bei
Übertragungsstörungen in der Regel eine Errormeldung am CCD-Kamera System bzw.
der HCC gebracht; d.h. Bildstörungen die aus der Übertragung resultieren sind unerkannt
kaum möglich.
Der Testfilm ist auf Bildstörungen zu überprüfen. Folg ende Bildstör ungen sind u. a. m öglich:
- Zeilens t ruk t uren
- Ausreißen scharfer Kanten (Jitter)
- ungleichmäßige Schwärzungsverteilung
- Störstrukturen
- Pixelfehler
- Kratzer, Streifenstrukturen
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Konstanzprüfung8
HINWEIS
Hinweis zur Konstanzprüfung8
Allgemeines8
Die Konstanzprüfung wird mit dem Prüfkörper NORMI 7 oder einem Prüfkörper, welcher
der Norm DIN 6868-7 entspricht durchgeführt, da die Auflös ung mit überprüft werden
muß.
Die Ausgangswerte sind mit den Meßmitteln des Betreibers zu ermitteln.
Filmverarbeitung8
Die Filmv erarbeitung f ür die Hardcopy -F ilm e ist arbeitstäglich mit dem internen Testprogramm, der jeweiligen Entwicklungseinheit nach den He rs te llerangabe n z u überprüfen.
Festlegung der Ausgangswerte8
Ausgangswerte gem äß Prüfproto ko ll Konstanzprüfung fest legen.
8 - 1
Positionierschablone aus Pappe anfertigen und wie folgt
beschriften:
"Positionierschablone Opdima, <Datum>, <Unterschrift>".
Schablone bei den Unterlagen zur Konstanzprüfung archivieren.
Optische D ich te8
Es wird eine Hardcopy angefertigt, die optische Dichte wird auf der Hardcopy im 46 mm
Feld gem es s en und als Sollw ert protokollie rt .
Auflösungsvermögen8
Auf dem Monitorbild w ird die maximal sic htbare Auflö s ung ermittelt und protokolliert .
Die Auflö su ng wird auch a uf der Hardcopy er m it te lt und protokoll iert .
Als untere r Grenzwert fü r die monatlich en Prüfungen gelten die M indestauflösungswerte
für die Abnahmeprüf ung d. h. 80 µm Gitter muß sichtbar sein.
Störstellenfreiheit8
Wenn toleri erbare Störstellen (siehe Ka p. 7) bei der Abna hm eprüfung f es t get ellt wurden,
sind diese im Konstanzprüfprotokoll u nt er Bemerkun gen einzutra gen. Im Prüfprot ok oll ist
unter Stö rs te llenfreiheit JA anzukreuzen.
Die Konstanzprüfun gen sind mindes t ens einmal im M onat vom Bet reiber durchz uf ühren.
Dabei sind mit den festgelegten Aufnahmedaten die aktuellen Ist-Werte zu ermitteln und
zu protokollieren. Die Werte müssen innerhalb der festgelegten Grenzwerte liegen.
Wenn sich die St örs t ellen nicht änd ern ist auch in der monat lic hen Prüfung unter Störste llenfreiheit JA a nzukreuzen.
Es ist jeweils das Datum einzutragen und die Prüfung mit dem Kurzzeichen zu bestätigen.
Bei Grenzw ertüberschreitungen muß sofort die Fe hlerursach e f es t ges t ellt und beseit igt
werden. Na c h einer Reparatur oder eine r Neujustage m üs s en, ggf. im An schluß an eine
Teilabnahmeprüfung, ne ue Ausgangsw erte festgel egt werden.
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Änderungen gegenüber Vorgängerversion9
Revisionsstand der Unterlage angehoben.
Seite 0-2 und 0-3 übera rbeitet.
Seite 5-1: Abs atz "Arbeits ablauf" übera rbeitet.
Seite 6-1: Abs atz "Arbeits ablauf" und "Au s w ertung" überarbeitet.
Seite 7-1: Abs atz "Rasters t reifen" neu eing ef ügt.
Absatz "Kameraem pfindlichkei t (S
Seite 8-1: H inw eis überarbeitet.
Kapitel 9 angefügt.