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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 01.12.2017 überarbeitet am: 03.07.2017Versionsnummer 3
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Stein- und Fassadenreiniger 3in1 RM 611
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG
Alfred-Kärcher-Str. 28-40
D - 71364 Winnenden
Hochdruckreiniger
Postfach 160
D - 71349 Winnenden
Tel.: +49-7195-14-0
Fax : +49-7195-14-2212
Internet: www.karcher.com
Alfred Kärcher Ges.mbH
Lichtblaustr. 7
A - 1220 Wien
Tel.: +43-1-25060-0
Fax: +43-1-25060-333
Kärcher AG
Industriestr. 16
CH - 8108 Dällikon
Fon: +41-44-8466-777
Fax: +41-44-8466-712
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung PCD-D
Tel.: +49-7195-14-2548
Fax : +49-7195-14-3164
safetydata@karcher.com
· 1.4 Notrufnummer:
Tox Info Suisse
24-h-Notfallnummer: 145 (aus dem Ausland: +41 44 251 51 51)
Auskunft: +41 44 251 66 66
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE
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Handelsname: Stein- und Fassadenreiniger 3in1 RM 611
(Fortsetzung von Seite 1)
Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern]
Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall:
Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr.
Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich)
Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
entfällt
· Gefahrenhinweise
entfällt
entfällt
· 2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX),
Nitrate, Schwermetallverbindungen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
entfällt
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Reinigungsmittel.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 68515-73-1
Alkylpolyglycosid
Eye Dam. 1, H318
1-5%
NLP: 500-220-1
Reg.nr.: 01-2119488530-36
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
ni c ht i on i s c he Te n s i d e , an i o n i sc h e Te nsi d e , Ko n s e rv i e r u n g sm i t t e l
<5%
(METHYLISOTHIAZOLINONE, BENZISOTHIAZOLINONE)
· zusätzl. Hinweise:
Spezifische Konzentrationsgrenzen für Alkylpolyglycosid (CAS 68515-73-1) aufgrund eines
Gutachtens vorhanden (siehe Abschnitt 11).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
· nach Einatmen:
· nach Hautkontakt:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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· nach Augenkontakt:
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wasser im Vollstrahl.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
· Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Anforderungen.
keine
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