KARCHER HDR K 2 Fu User Manual

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.08.2017 überarbeitet am: 31.05.2016Versionsnummer 2
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG Alfred-Kärcher-Str. 28-40 D - 71364 Winnenden
Postfach 160 D - 71349 Winnenden
Tel.: +49-7195-14-0 Fax : +49-7195-14-2212
Autoshampoo
Internet: www.karcher.com
Alfred Kärcher Ges.mbH Lichtblaustr. 7 A - 1220 Wien
Tel.: +43-1-25060-0 Fax: +43-1-25060-333
Kärcher AG Industriestr. 16 CH - 8108 Dällikon Fon: +41-44-8466-777 Fax: +41-44-8466-712
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2548 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· 1.4 Notrufnummer:
Tox Info Suisse 24-h-Notfallnummer: 145 (aus dem Ausland: +41 44 251 51 51) Auskunft: +41 44 251 66 66
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Handelsname: Autoshampoo RM 562
Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern] Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall: Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr. Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich) Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
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GHS07
· Signalwort
Achtung
· Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
· Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhalt ender Augenre izung: Ärz tlichen Rat einhole n/ ärztlic h e Hil fe
hinzuziehen.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Handelsname: Autoshampoo RM 562
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· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 68891-38-3 NLP: 500-234-8 Reg.nr.: 01-2119488639-16-XXXX
CAS: 68515-73-1 NLP: 500-220-1 Reg.nr.: 01-2119488530-36
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
anionische Tenside, nichtionische Tenside 5 - <15% Konservierungsmittel (METHYLISOTHIAZOLINONE, BENZISOTHIAZOLINONE) <5%
· zusätzl. Hinweise:
Spezifische Konzentrationsgrenzen für Alkylpolyglycosid (CAS 68515-73-1) aufgrund eines Gutachtens vorhanden (siehe Abschnitt 11). Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Natriumlaurylethersulfat
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; Aquatic
Chronic 3, H412 Alkylpolyglycosid
Eye Dam. 1, H318
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5-<10%
1-5%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· nach Einatmen:
· nach Hautkontakt:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO 2, Löschpulver oder Wassersprühst rahl. Größeren Brand mit Wassersprühst rahl od er alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Wasser im Vollstrahl.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
· Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
· Lagerklasse nach TRGS 510:
12
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
· 7.3 Spezifische Endanwendungen
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine besonderen Anforderungen.
keine
-
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevante n Mengen von Stoff e n mit arbeitsplatzbe zoge n en, zu überwachenden Grenzwerten.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
· Atemschutz:
· Handschutz:
· Handschuhmaterial
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Nicht erforderlich.
Butylkautschuk 0,7 mm, 480 min
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
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Handelsname: Autoshampoo RM 562
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille. EN 166
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: Farbe:
· Geruch:
· Geruchsschwelle:
flüssig blau produktspezifisch Nicht bestimmt.
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· pH-Wert bei 20 °C:
· pH 1%
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich:
· Flammpunkt:
· Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
· Zündtemperatur:
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündungstemperatur:
· Explosive Eigenschaften:
· Explosionsgrenzen:
untere: obere:
· Dampfdruck:
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
8,6 7
Nicht bestimmt 100 °C
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar.
nicht zutreffend
Nicht bestimmt.
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (EEC 92/69/ EWG, A4)
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
1,014 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
vollständig mischbar
Nicht bestimmt.
· Viskosität:
dynamisch:
45.1.0
Nicht bestimmt.
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Handelsname: Autoshampoo RM 562
kinematisch bei 20 °C:
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel: VOC (EU) VOCV (CH) Festkörpergehalt:
· 9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
entspricht 10.3
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10 s (DIN 53211/4)
0,0 % 0,00 % 0,00 % 14,6 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
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(Fortsetzung von Seite 5)
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung 68515-73-1 Alkylpolyglycosid: spezifische Konzentrationsgrenze für H318: 10%. (BCOP test, OECD
437) Verursacht schwere Augenreizung.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
· Karzinogenität
· Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
DE
(Fortsetzung auf Seite 7)
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.08.2017 überarbeitet am: 31.05.2016Versionsnummer 2
Handelsname: Autoshampoo RM 562
(Fortsetzung von Seite 6)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
68891-38-3 Natriumlaurylethersulfat
LC50 >10-100 mg/l (fish) EC50 >100 mg/l (bacteria)
68515-73-1 Alkylpolyglycosid
LC50/96 h 126 mg/l (fish) EC50/48 h >100 mg/l (Daphnia magna)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
· 12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise: Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien fe stgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt. Das Produkt ist frei von organisch gebundenen Halogenen (AOX-frei). Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
· Europäischer Abfallkatalog
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
· Empfohlenes Reinigungsmittel:
45.1.0
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
DE
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Nein
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(Fortsetzung von Seite 7)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
· UN "Model Regulation":
Nicht anwendbar.
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
· VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
· Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend. Selbsteinstufung gemäß VwVws vom 17.05.99, Anhang 4
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
Beschränkungsbedingungen: 3
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Ein Produktinformationsblatt liegt vor und wird auf Wunsch zugesandt.
· Relevante Sätze H315 Verursacht Hautreizungen.
45.1.0
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.08.2017 überarbeitet am: 31.05.2016Versionsnummer 2
Handelsname: Autoshampoo RM 562
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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(Fortsetzung von Seite 8)
· Datenblatt ausstellender Bereich:
PCD-D
· Ansprechpartner: Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2548 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) NFPA: National Fire Protection Association (USA) HMIS: Hazardous Materials Identification System (USA) VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2 Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
0·011-325·0 RM 562/4 2·023
·
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