
ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
UNIVERSALREINIGER FÜR KAFFEEMASCHINEN
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt hat
ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren.
2.1. Einstufung des Stoffs bzw. des Gemischs.
Das Produkt ist nicht gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) 1272/2008 (CLP) (in der geltenden Fassung) als gefährlich einges
Produkt steht in jedem Fall dieses Sicherheitsdatenblatt mit angemessenen Informationen gemäß der Verordnung (EG) 19
2.2. Elemente des Etiketts.
Gefahrenbezeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgende Änderungen und Anpassungen.
Sicherheitsdatenblatt auf Wunsch für professionelle Anwender erhältlich.
Angaben zu den Bestandteilen gemäß Verordn. (EG) 648/2004
Auf Grundlage der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT
De’Longhi Appliances S.r.l. DE'LONGHI APPLIANCES Srl
Stoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 %.
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Code:
Benennung
Beschreibung/Verwendung
VERTRIEBSUNTERNEHMEN:
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Sicherheitsdatenblatt
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31100 Treviso ITALIEN.
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DE
+49 30/19240 (Berlin)
+49 228/19240 (Bonn)
+49 361/730 730 (Erfurt)
+49 761/19240 (Freiburg)
+49 551 383 180 (Goettingen)
+49 6841/19240 (Homburg)
+49 6131 192 40 Emergency tel. (Mainz)
+49 89/19240 (Munich)
+49 551/19 240 (Nürnberg)
BE
+32 070245245 (Brussels)
AT
+43 1 406 43 43 (Wien)
geltenden Fassung zur Verfügung.
Einstufungen und Gefahrenhinweise: Nicht gefährlich
Gefahrenpiktogramme: Keine
Warnhinweise keine
Gefahrenhinweise: keine
Sicherheitsratschläge:
Nichtionische Tenside 5 - 15 %
Amphotere Tenside < 5 %
:
- oder vPvB-
07/2006 in der
tuft. Für das

ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
Der vollständige Text der Gefahrenhinweise (H) ist in Abschnitt 16 des Datenblattes
4.1. Beschreibung der Erste
: Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser ausspülen und dabei di
das Problem anhält, einen Arzt aufsuchen.
: Beschmutzte Kleidung ausziehen. Mit reichlich Wasser spülen. Wenn die Reizung anhält, einen Arzt aufsuchen. Verschmutzte Kl
Luft bringen. Wenn das Atmen schwerfällt, einen Arzt rufen.
: einen Arzt aufsuchen. Erbrechen nur auf Anweisung des Arztes herbeiführen. Nichts oral verabreichen, wenn die betroffene Pe
ist oder wenn nicht ausdrücklich von Arzt angeordnet.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Für Symptome und Auswirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Kap. 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehand
ABSCHNITT 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung.
Die Löschmittel sind: Kohlendioxid, Schaum, chemisches Pulver. Für ausgelaufenes und verschüttetes Produkt, das nicht in Bran
ein Wassersprühstrahl eingesetzt werden, um entzündliche Dämpfe zu verteilen und die mit dem Eindämmen des Aus
Keine Wasserstrahlen verwenden. Wasser ist nicht zum Löschen des Brands wirksam, kann jedoch zum Kühlen der den Flammen
werden, um Bersten und Explosion vorzubeugen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND
In den dem Feuer ausgesetzten Behältern kann ein Überdruck mit darausfolgender Explosionsgefahr entstehen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Die Behälter durch Bespritzen mit Wasser kühlen, um die Zersetzung des Produktes und die Entwicklung von potentiell gesundhei
zu verhindern. Jederzeit die vollständige Brandschutzausrüstung tragen. Löschwasser, das nicht in die Kanalisation gelangen d
kontaminierte Löschwasser und die Überreste des Feuers nach den gültigen Vorschriften entsorgen.
ale Brandbekämpfungskleidung wie Atemschutzgerät mit Pressluft und geschlossenem Kreis (EN 137), Brandschutzanzug (EN469),
Feuerwehrhandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A29 bzw. A30).
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Entfernen und den Einsatz der Rettungskräfte abwarten, um den Bereich zu sichern, in dem das Produkt ausget
Angemessene Schutzausrüstung (einschließlich persönlicher Schutzausrüstung, wie unter Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts
Kontamination der Haut, der Augen und der persönlichen Kleidung vorzub
tragen. Diese Angaben gelten sowohl für die für die Arbeiten Zuständigen als auch für Noteinsätze.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Das ausgetretene Produkt in einen geeigneten Behälter absaugen. Die Verträglichkeit des zu verwendenden Behälters mit dem Pro
bschnitt 10 einsehen. Reste mit inertem aufnahmefähigem Material aufnehmen.
Den von dem Austreten betroffenen Ort ausreichend belüften. Eventuelle Inkompatibilität für das Material der Behälter in Absc
Material hat gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 zu erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen zu persönlichen Schutzausrüstungen und Entsorgung werden in den Sektionen 8 und 13 aufgeführt.
ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
Das Produkt erst handhaben, nachdem alle anderen Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblatts konsultiert wurden. Vermeiden, das
freizusetzen. Während der Verwendung weder essen noch
Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, ablegen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
er aufbewahren. In geschlossenen Behältern, an einem gut belüfteten Ort und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt
%. Einstufung 1272/2008 (CLP).
eugen. Bei freigesetzten Dämpfen oder Staub in der Luft ein Atemschutzgerät
trinken noch rauchen. Kontaminierte Kleidung und persönliche Schutzvorrichtungen vor dem
Enthält:
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2-PROPYLHEPTANOL ETHOXYLAT, PROPO
CAS No 166736-08-9
EINECS No 605-450-7
REACh No -
Augen
gut öffnen. Wenn
Haut
vor erneuter Verwendung waschen.
Einatmen: Die betroffene Person an die freie
Verschlucken
bewußtlos
Auskunft nicht verfügbar.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
beschäftigten Personen zu schützen.
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
ausgesetzten geschlossenen Behälter verwendet
Verbrennungsprodukte einzuatmen.
ALLGEMEINE HINWEISE
Stoffen
AUSRÜSTUNG
Norm
5 ≤ C < 10 Eye Irrit. 2
angeführt.
e Lider
eidung
rson
d geraten ist, kann
laufens des Produkts
tsschädigenden
arf, sammeln. Das
6.1.1 Nicht für Notfälle geschultes Personal:
6.1.2 Für Notfall-Einsatzkräfte:
Verhindern, dass das Produkt in Abwässer,
und dazu A
Die Entsorgung von kontaminiertem
beschrieben), um
dukt beurteilen
hnitt 7 überprüfen.
Produkt in die Umwelt
Nur im Originalbehält

aufbewahren. Die Behälter von eventuell unverträglichen Materialien entfernt aufbewahren und dazu Abschnitt 10 einsehen.
ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter.
Vorausgesagte Konzentration ohne umweltgefährliche
Wirkungen auf die Verbraucher
8.2. Überwachung der Expos
Die Nutzung angemessener technischer Ausrüstung hat immer Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung, sorgen Sie deshalb für e
am Arbeitsplatz durch eine wirksame lokale Absaugung.
sen, einschließlich derer aus Belüftungsgeräten, sollten zum Zweck der Einhaltung der
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen
Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen
Nicht zutreffend da flüssig.
Untere Entflammbarkeitsschwelle.
Obere Entflammbarkeitsschwelle.
Oberer Explosionsgrenzwert.
Verteilungskoeffizient: n
Selbstentzündungstemperatur.
Oxidierende Eigenschaften
VOC (flüchtiger Kohlenstoff) :
Wirkungen auf die Arbeiter
Reinigung von Kaffeemaschinenausgießern.
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Bezugswert in Süßwasser
Bezugswert in Meerwasser
Bezugswert für Sedimente in Süßwasser
Bezugswert für Sedimente in Meerwasser
Bezugswert für Wasser, intermittierende Freisetzung
Bezugswert für Mikroorganismen STP
Bezugswert für das Kompartiment Boden
Gesundheit - Schwellenwert ohne Wirkung -
Expositionsweg Lokal Systemisch
Systematisch
Akut Akut
Oral
Einatmen
Haut
SCHUTZ DER HÄNDE
Für den normalen Gebrauch nicht erforderlich.
HAUTSCHUTZ
Für den normalen Gebrauch nicht erforderlich.
AUGENSCHUTZ
Für den normalen Gebrauch nicht erforderlich.
ATEMSCHUTZ
Für den normalen Gebrauch nicht erforderlich.
ÜBERWACHUNG DER UMWELTEXPOSITION.
Die Emissionen aus Produktionsprozes
Umweltschutzbestimmungen kontrolliert werden.
Auswirkung - PNEC
0,028 mg/l
Lokal Systemisch Lokal
Chronisch Chronisch
VND
VND
Systemisch
Akut Akut Chronisch
ine gute Belüftung

ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität.
Das Produkt ist bei Lagerung unter normalen Bedingungen 6 Monate lang stabil.
normalen Verarbeitungsbedingungen bestehen keine Gefahren einer Reaktion des Produkts mit anderen Stoffen.
10.2. Chemische Stabilität
und Lagerbedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
und Lagerbedingungen sind keine gefährliche Reaktionen möglich.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen.
Keine im Besonderen. Halten Sie sich jedoch an die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit chemischen Produkten.
Unverträgliche Materialien.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte.
ABSCHNITT 11. Toxologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
bekannt, die durch die Belastung mit dem Produkt bedingt sind. In jedem Fall wird empfohlen, bei der
Arbeit die Richtlinien für die Industriehygiene zu beachten. Das Präparat kann bei besonders empfindlichen Personen leichte A
durch Exposition beim Einatmen und/oder bei Aufnahme über die Haut und/oder Kontakt mit den Augen und/oder Verschlucken
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die
Werts und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese
echnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese Gefahrenklasse einges
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese
und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese Gefahrenklasse eingestuft
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und B
Auf Grundlage der Berechnungen und der Daten hinsichtlich ähnlicher Stoffe und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese
ITT 12. Umweltbezogene Angaben.
Gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen und darauf achten, das Produkt nicht in die Umwelt freizusetzen. Die zuständigen
benachrichtigen, wenn das Produkt in Wasserläufe oder in die Kanalisation gelangt oder
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit.
12.3. Bioakkumulationspotenzial.
12.4. Mobilität im Boden.
Auf Grundlage der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT
12.6. Andere schädliche Wirkungen.
ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung.
Nach Möglichkeit wiederverwenden. Produktrückstände sind als gefährlicher Sondermüll zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Ab
enthalten, sollte nach den geltenden Vorschriften bewertet werden.
Die Entsorgung muss von einer Gesellschaft durchgeführt werden, die zur Abfallbehandlung autorisiert ist, in Übereinstimmung
rt der Abfälle kann dem ADR unterliegen.
Kontaminierte Verpackungen sind in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften hinsichtlich Abfallbehandlung wiederzuverw
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport.
Gemäß den geltenden Vorschriften hinsichtlich Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), auf der Bahn (RID), auf de
und auf dem Luftweg (IATA) ist das Produkt als nicht gefährlich zu betrachten.
Mischung nicht in diese Gefahrenklasse eingestuft
und Bestandteile wird die Mischung nicht in diese Gefahrenklasse eingestuft
estandteile wird die Mischung nicht in diese Gefahrenklasse eingestuft
wenn es Boden oder Vegetation kontaminiert hat.
Stoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 %.
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Unter
Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs-
Unter normalen Verarbeitungs-
Auskunft nicht verfügbar.
Auskunft nicht verfügbar.
Es sind keine Episoden von Gesundheitsschäden
Gesundheit
verursachen.
a) akute Toxizität:
b) Hautkorrosion/Hautreizung:
Auf Grundlage der Berechnungen, des pHGefahrenklasse eingestuft
c) Schwere Augenschäden/Augenreizung:
d) Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut:
Auf Grundlage der Ber
e) Mutagenizität in Hinblick auf die Keimzellen:
f) Karzinogenität:
g) Reproduktionstoxizität:
h) Zielorgan-Toxizität (STOT) —
Auf Grundlage der Berechnungen
i) Zielorgan-Toxizität (STOT) —
j) Gefahr beim Einatmen:
uswirkungen auf die
Gefahrenklasse eingestuft.
Gefahrenklasse eingestuft
Gefahrenklasse eingestuft
Gefahrenklasse eingestuft
tuft
Das Produkt ist nicht umweltgefährlich
Auskunft nicht verfügbar.
Auskunft nicht verfügbar.
Auskunft nicht verfügbar.
Auskunft nicht verfügbar.
teilweise
evtl. örtlichen Vorschriften.
Der Transpo
KONTAMINIERTE BEHÄLTER
entsorgen.
Behörden
- oder vPvB-
fälle, die dieses Produkt
mit den nationalen und
erten oder zu
m Seeweg (IMDG Code)

ABSCHNITT 15. Informationen z
15.1. Anweisungen und Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz für den Stoff oder das Gemisch.
Einschränkungen zum Produkt oder zu den Inhaltsstoffen gemäß Anhang
Stoffe, die einer Autorisierung bedürfen (Anhang XIV REACH).
Substanzen, die der Ausfuhrnotifikation nach Verordn. (EG) 649/2012 unterliegen:
Substanzen, die dem Rotterdamer Übereinkommen unterliegen:
Substanzen, die dem Stockholmer Übereinkommen unterliegen:
Arbeiter, die diesem nicht gesundheitsschädlichen chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen
Legislativdekret Nr. 81 vom 9. April 2008 unterzogen werden, es sei denn, dass das Risiko für die Sicherheit und die Gesundhe
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung für das Gemisch durchgeführt. Wenn bekannt, stehen auf Anfrage die Überblicke der
ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben.
3 des Sicherheitsdatenblatts:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
CAS NUMBER: Nummer des internationalen Bezeichnungsstandards für chemische Stoffe
CE50: Konzentration, die bei 50 % der einem Test unterzogenen Bevölkerung einen Effekt auslöst
NUMMER: Identifizierungsnummer im ESIS (europäisches Büro für Chemisc
Das Produkt ist nicht gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) 1272/2008 (CLP) (in der geltenden Fassung) als gefährlich einges
fung und Kennzeichnung von Chemikalien
IATA DGR: Regelung für den Transport gefährlicher Güter der Internationalen Luftverkehrsvereinigung
IC50: Konzentration der Inhibition von 50 % der einem Test unterzogenen Bevölkerung
gutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr
NUMMER: Identifizierungsnummer im Anhang VI des CLP
Auf Grundlage der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT
Vorausgesagte Konzentration ohne umweltgefährliche Auswirkung
Persistent, bioakkumulierbar und giftig nach REACH EG
RID: Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Ei
TLV CEILING: Konzentration, die während keines Moments der Arbeitsplatzbelastung überschritten werden darf.
Auf Grundlage der verfügbaren Daten enthält das Produkt keine PBT
dnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH)
2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)
3. Verordnung (EG) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I VfZ. CLP)
4. Verordnung (EG) 453/2010 des Europäischen Parlaments
ng (EG) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II VfZ. CLP)
6. Verordnung (EG) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III VfZ. CLP)
7. Verordnung (EG) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV VfZ. CLP)
8. Verordnung (EG) 944/2013 des Europäischen Parlaments
9 Verordnung (EG) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI VfZ. CLP)
Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
Dangerous properties of Industrial Materials
keiner Sanitärüberwachung gemäß Art. 41,
Stoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 %. Persistent,
PNEC Vorausgesagte Konzentration ohne Wirkungen
Stoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 %. Sehr persistent und sehr
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Seveso-Gefahrenkategorie.
Produkt. Punkt.
Stoffe in der Candidate List (Art. 59 REACH). Keine.
Hygienekontrollen.
224, Ziffer 2 als nicht unerheblich beurteilt wurde.
Mischung zur Verfügung.
Keine.
Text der Gefahrenhinweise (H) in den Sektionen 2H319 Verursacht schwere Augenreizung.
LEGENDE:
-
-
-
- EG-
1272/2008
DNEL Schwellenwert ohne Wirkung
- EmS: Notfallplan
- GHS: Harmonisiertes System zur Einstu
-
-
- IMDG: Internationale Gefahr
- IMO: Internationale Seeschifffartsorganisation
- INDEX-
- LC50: Tödliche Konzentration 50 %
- LD50: Tödliche Dosis 50 %
OEL Arbeitsplatzgrenzwert
bioakkumulierbar und giftig nach REACH
- PEC: Vorhersehbare Umweltkonzentration
- PEL: Vorhersehbare Expositionsstufe
-
- TLV: Schwellenwert
-
- TWA STEL: Kurzzeitgrenzwert
- TWA: Gewichteter Expositionsgrenzwert
- VOC: Flüchtige organische Verbindung
bioakkumulierbar nach REACH
- WGK: Wassergefährdungsklasse (Deutschland).
ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE:
1. Veror
5. Verordnu
10. Verordnung (EG) 830/2015
11. The Merck Index. Ed. 10
12. Handling Chemical Safety
13. Niosh -
14. INRS - Fiche Toxicologique
15. Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
16. N.I. Sax -
17. Website Europäische Chemikalienagentur ECHA
XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Keine.
Keine.
Keine.
- oder vPvB-
-
-Verordnung 1907/2006
senbahn
- oder vPvB-
(V VfZ. CLP)
-7 Ed., 1989
Keine.
it der Arbeiter gemäß Art.
reinen Bestandteile der
he Stoffe)
tuft. EG-Verordnung

ionen dieses Sicherheitsdatenblatts gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns am Datum der letzten Version verfügbar waren
Benutzer muß sich über Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen in Verbindung mit der jeweiligen Produktverwendung
Die vorliegende Unterlage darf nicht als Garantie einer spezifischen Produkteigenschaft interpretiert werden.
Da die Verwendung des Produkts nicht unserer direkten Kontrolle unterliegt, ist der Benutzer verpflichtet, die geltenden Gese
Hygiene und Sicherheit in Eigenverantwortung zu beachten. Für unsachgemäßen Gebrauch wird nicht gehaftet.
Das für die Verwendung der Chemikalien zuständige Personal muss eine angemessene Ausbildung erhalten.
An den folgenden Abschnitten wurden Änderungen vorgenommen:
18. Sicherheitsdatenblätter der Bestandteile
Anmerkung für den Benutzer:
Die Informat
Änderungen zur vorherigen Fassung.
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. Der
vergewissern.
tze und Bestimmungen zu