Atika BWK 600 Brochure

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BETRIEBSANLEITUNG
für
Brennholz Wippkreissäge
BWK 600
®
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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Entsprechend der EG-Richtlinie 98/37/EG
Wir
ATIKA-Maschinenfabrik
Wilhelm Pollmeier GmbH & Co.
Schinkelstraße 97
D-59227 Ahlen
erklären in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt
Brennholz-Wippkreissäge
BWK 600
auf das sich diese Erklärung bezieht, den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Richtlinie 98/37/EG
sowie den Anforderungen der anderen einschlägigen EG-Richtlinien
89/336/EWG und 73/23/EWG
entspricht.
Zur sachgerechten Umsetzung der in den EG-Richtlinien genannten Sicherheits-
und Gesundheitsanforderungen wurden folgende Normen und technische
Spezifikationen herangezogen:
EN 294, EN 60204-1, EN 847-1, pr EN 1870-6,
„ Brennholz-Kreissägemaschinen“
Nummer der EG-Baumusterbescheinigung B-EG 2000/006
Ahlen, 04.01.2001
A. Pollmeier, Geschäftsleitung
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Anleitung für künftige Verwendungen aufbewahren.
Inhalt:
Bestimmungsgemäße Verwendung
Hinweise zur Sicherheit
Restrisiken
Inbetriebnahme
Wartung und Pflege
Ersatzteile und Zubehör
Garantiebestimmungen
Technische Daten:
Drehstrommotor P1 = 4,2 kW P2 = 3,5 kW S 6 - 40 % 400 V 3~ 50 Hz, 1430 min Schnitttiefe ca. 190 mm
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Sägeblatt: Chromvanadium 600 mm, Bohrung 30 mm Größe (LxBxH) 1110 x 660 x 1060 mm Gewicht ca. 88 kg Arbeitshöhe ca. 880 mm
Geräuschkennwerte:
DIN EN ISO 3744:1995-11 / DIN EN ISO 11201:1996-07 / ISO 7960 Anhang A: 1995-02
Schalleistungspegel Schalldruckpegel
am Arbeitsplatz Leerlauf LWA = 95 dB(A) LpA = 87 dB(A) Bearbeitung LWA = 101 dB(A) LpA = 92 dB(A)
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen Zusammenhang zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Wippkreissäge ist ausschließlich zum Schneiden von Rundholz mit einem maximalen Durchmesser von 18,5 cm unter Verwendung von Qualitätssägeblättern nach EN 847-1 vorgesehen. Der Durchmesser des Sägeblattes darf maximal 600 mm betragen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS-Stahl (hochlegierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und spröde ist . Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Herausschleudern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Wippkreissäge darf nur von Personen über 18 Jahren genutzt, instandgesetzt und gewartet werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Holz unbedingt zu entfernen.
Hinweise zur Sicherheit
Um die Brennholzkreissäge ordnungsgemäß betreiben zu können, ist es unumgänglich sich vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes mit der Betriebsanleitung vertraut zu machen. In der Betriebsanleitung werden auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen angeführt, die
unbedingt eingehalten werden müssen!
Die Säge nur auf festem und ebenem Untergrund betreiben, d. h., er muß rutschfest, schwingungsfrei sowie kippsicher sein. Ebenso sind Stolpergefahren aus unmittelbarer Maschinennähe zu entfernen.
Der Stromanschluß zur Maschine, 400 V Drehstrom muß den gültigen nationalen Bestim­mungen und Richtlinien entsprechen (z.B.: ÖVE, VDE, usw.).
Ebenso ist für ausreichende Lichtverhältnisse zu sorgen.
Die an der Säge angebrachten Schutzvorrichtungen dürfen beim Sägen nicht entfernt werden!
Es darf nur ein Qualitätssägeblatt nach prEN 847-1 mit einem Durchmesser von 600 mm verwendet werden. Rissige, stumpfe oder solche Sägeblätter, die ihre Form verändert haben, dürfen nicht verwendet werden.
Durch Nachschleifen der Verzahnung darf die Zahnhöhe maximal um 5 mm geringer werden. Bei Unterschreitungen ist das Sägeblatt auszuwechseln. Ein scharf geschliffenes Sägeblatt erhöht die Arbeitsleistung und vermindert die Rückschlaggefahr.
Die maximale Länge von Schnittgut darf 200 cm betragen. Die Mindestschnittlänge darf 20 cm nicht unterschreiten.
Schnittreste sind den Erfordernissen entsprechend von der Maschine zu entfernen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu beeinträchtigen.
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Das gleiche gilt für Sägespäne. Die Spanabführung muß frei gehalten werden. Es darf nur Holz mit einem maximalen Durchmesser von 18,5 cm geschnitten werden, um den
gefährlichen Wendeschnitt auszuschließen. Reisigbündel dürfen nur geschnitten werden, wenn sie beidseitig des Schneidbereiches
gebunden sind. Es ist dafür zu sorgen, daß abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des Sägeblattes erfaßt
und weggeschleudert werden können. Sie dürfen in der Nähe des Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden.
Fahrbare Kreissägen müssen während des Betriebes gegen Weiterfahren gesichert werden.
Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem und abgedecktem Sägeblatt befördert werden.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störungen und dgl. sind unbedingt einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden. Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet worden sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Brennholzkreissägen beschäftigt werden. Beim Arbeiten mit der Brennholzkreissäge sind Gehörschutz, Schutzbrille, enganliegende
Kleidung sowie Sicherheitsschuhe zu tragen. Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes ist das Gerät stets auszuschalten und der Netzstecker zu
ziehen. Gleiches gilt bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie beim Sägeblattwechsel, bei der Beseitigung von Störungen und beim Entfernen eingeklemmter Splitter. Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden, muß das Sägeblatt zum Stillstand gekommen sein.
Die Säge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien betrieben werden.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen:
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werkzeug (Sägeblatt) oder Werkstück
bei unsachgemäßer Handhabung
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer Elektro-
Anschlußleitungen
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Bauteilen
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz
Desweiteren können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Hinweise zur Sicherheit“ und die Hinweise bei der „Inbetriebnahme“ sowie die Betriebsanweisung ingesamt beachtet werden.
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INBETRIEBNAHME
Die Brennholzkreissäge ist mit einem Drehstrommotor 400 V ausgerüstet und an die entsprechende und vorschriftsmäßige Steckdose anzuschließen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Voraussetzung ist eine 5-polige Zuleitung (auch Nullleiter muß angeschlossen sein)
Kabelquerschnitt mind. 2,5 mm²
Die Kabelverlängerung sollte 25 m nicht überschreiten und muß ebenfalls 2,5 mm²
Kabelquerschnitt aufweisen. Die Verlängerung muß unbedingt vollständig abgerollt werden
Absicherung der Zuleitung: 3 x 16 Ampere träge
Der Schalter ist mit einer Nullspannungsauslösung ausgestattet. Diese soll verhindern, daß
nach Spannungsausfall (Wackelkontakt in der Netzleitung, durchgebrannte Sicherung, unbeabsichtigtes Ziehen des Netzsteckers, usw.) die Kreissäge selbsttätig wieder anläuft. Durch die Nullspannungsauslösung muß die Kreissäge nach Spannungsausfall durch Betätigung des Einschalters erneut eingeschaltet werden
Arbeiten an der Elektrischen Anlage dürfen nur von einem anerkannten Fachmann
durchgeführt werden!
(Ausnahme: Drehrichtungsumkehr am polumschaltbaren Stecker der Kreissäge)
Die Säge ist mittels Stecker an das Stromnetz anzuschließen.
Einschalten
Schalten Sie den Motor mittels grünem Taster an der Schalter-Stecker-Kombination ein
Ausschalten
Schalten Sie den Motor mittels rotem Taster aus. Der Motor wird mittels eingebauter elektronischer Bremse innerhalb von ca. 10 Sekunden zum Stillstand gebracht.
EIN- NOCH AUSSCHALTEN). ERST NACH VERSTUMMEN DES BRUMMTONES DARF DER
Bitte kontrollieren Sie während der Bremszeit die Drehrichtung des Sägeblattes. Die Drehrichtung ist richtig, wenn die Zähne des Sägeblattes sich zur Bedienungsseite drehen. Ist die Drehrichtung falsch, so müssen Sie die Drehrichtung ändern, indem Sie die zwei Pole des polumschaltbaren Steckers mit einem Schraubendreher durch leichtes Hineindrücken und gleichzeitiges drehen, vertauschen.
Funktions- und Arbeitshinweise
ACHTUNG !!!
WÄHREND UND KURZ NACH DER BREMSZEIT BRUMMT DER MOTOR.
IN DIESER PHASE DARF DER SCHALTER KEINESFALLS BETÄTIGT WERDEN. (WEDER
MOTOR WIEDER EINGESCHALTET WERDEN. DIE MASCHINE NICHT HÄUFIGER
ALS 6 x PRO STUNDE EIN- UND AUSSCHALTEN.
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Zum Sägen wird das Holz in die Wippe eingelegt. Das abzusägende Stück Holz liegt dabei in der rechten Hälfte der Wippe. Der Sägevorgang erfolgt durch die Bewegung der Wippe gegen das Sägeblatt. Durch die in der Wippe angebrachten Widerhaken wird das Holzstück während des Sägens am Verdrehen gehindert. Nach Beendigung des Sägevorgangs wird die Wippe durch selbsttätigen Federdruck wieder in Ruhestellung gebracht. In Ruhestellung ist das Sägeblatt an den Schneidezähnen und am Umfang vollkommen verdeckt. Wenn ein selbsttätiger Rückholdruck der Wippe nicht mehr erfolgt, weil die Feder ausgeleiert oder
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gebrochen ist, muß das Sägen mit der Maschine bis zur Reparatur oder Auswechseln der Feder unterbleiben.
ACHTUNG !!!
DIE KREISSÄGE DARF NICHT ZWECKENTFREMDET UND NUR
BESTIMMUNGSGEMÄß VERWENDET WERDEN!
Sägeblattwechsel
Stromzufuhr unterbrechen (Ziehen des Netzsteckers aus der Steckdose)
Obere Schutzhaube entfernen (durch lösen von 4 Befestigungsschrauben)
Sägeblatt mittels Haltestift fixieren
Spannschraube und Spannflansch lösen
Sägeblatt wechseln - Zahnstellung Richtung Bedienperson
!
Sägeblatt mittels Haltestift fixieren
Spannschraube und Spannflansch befestigen
ACHTUNG: HALTESTIFT UNBEDINGT WIEDER ENTFERNEN!
Obere Schutzhaube wieder montieren
Mögliche Störungen und deren Beseitigung
Störungen Mögliche Ursache Beseitigung
- event. Sicherung wechseln
- Vom Fachmann 5 polige Zuleitung verlegen lassen
- Nach Abkühlzeit wieder einschalten
- 5 polige Zuleitung verwenden
- Sägeblatt schärfen und schränken
- Sicherung und Zuleitung überprüfen
- Kühlpausen einlegen
Gerät läuft nicht an, obwohl Eingeschaltet wurde
Unbefriedigende Schnittleistung Bremsspuren am Sägeblatt Starke Motorerwärmung
- Stromausfall
- Keine 5 polige Zuleitung
- Thermoschutz hat ausgelöst
- Nullspannungsauslöser wirksam
- Sägeblatt stumpf
- Motor ist überlastet
- 2 Phasen Lauf
- Zuleitung zu lange
- Kabelquerschnitt zu gering
Bremswirkung reicht nicht aus Verschiedene Ursachen möglich
ACHTUNG !!!
BENUTZUNGSVERBOT DER KREISSÄGE BEI AUSFALL ODER
DEFEKT DER MOTORBREMSE!
!
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Nur von einer Fachkraft oder vom Hersteller instandsetzen lassen
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WARTUNG UND PFLEGE
Bei allen Wartungs- und Pflegearbeiten ist vorher der Netzstecker zu ziehen.
Die Pflege und Wartung des Gerätes zur Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit ist sehr einfach, aber wichtig. Damit alle beweglichen Teile der Brennholz-Wippkreissäge leichtgängig bleiben, genügt es, diese hin und wieder leicht zu ölen. Stumpfe Sägeblätter dürfen nicht benutzt werden (Sägeblätter schleifen und schränken lassen oder erneuern).
Die Kühlrippen des Motors sind bei starker Verschmutzung zu reinigen (Motor wird sonst zu warm).
Die Aufnahme der Wippe muß öfters gesäubert werden um Harzrückstände zu entfernen.
ERSATZTEILLISTE
Ersatzteilliste siehe Seite 8, 9
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Wir übernehmen 12 Monate Garantie ab Lieferung der Maschine und zwar für Mängel, die durch Material- bzw. Fabrikationsfehler aufgetreten sind.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie bei baulichen Veränderungen an der Maschine entstehen sind Garantieansprüche ausgeschlossen.
Fehlerhafte Teile sind unserem Werk Porto- bzw. frachtfrei einzuschicken, und die Entscheidung für kostenlose Ersatzlieferung obliegt dem Hersteller.
Anfallende Garantiearbeiten werden von uns ausgeführt. Es bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung, die Behebung des Schadens von einer anderen Firma vornehmen zu lassen.
Nur bei Verwendung von Original-Ersatzteilen leisten wir Garantie. Durch Instandsetzung wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert!
ÄNDERUNGEN, DIE DEM TECHNISCHEN FORTSCHRITT DIENEN,
BEHALTEN WIR UNS VOR!
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Position Ersatzteil-Nr. Bezeichnung
A1 360910 Rahmen A2 360911 Rad A3 391640 Scheibe für 20 mm Welle A4 392005 Sicherungsring für 20 mm Welle A5 360912 Fahrbügel A6 390004 Sechskantschraube M 6 x 35 A7 391028 Sechskantmutter M6, selbstsichernd A8 360913 Halterung für Wippteil A9 390074 Sechskantschraube M 8 x 25 A10 391914 Federring A 8 A11 391644 Scheibe A 8,4
B1 360914 Kreissägenmotor B2 390113 Sechskantschraube M 10 x 30 B3 391670 Scheibe A 10,5 B4 391915 Federring A 10 B5 391011 Sechskantmutter M 10 B6 360915 Schalter-Stecker-Kombination (SSK) B7 390185 Sechskantschraube M 5 x 60 B8 391672 Scheibe A 5,3 B9 360916 Sägeblatt B10 360917 Vorderer Sägeblattflansch B11 360918 Hinterer Sägeblattflansch B12 360928 Scheibe für Sägeblattflansch B13 360929 Spannschraube M 12 x 55 B14 391022 Sechskantmutter M 5
C1 360919 Schutzhaube C2 390083 Schraube M 6 x 16 C3 391645 C4 391643 Scheibe A 6,4 C5 391913 Federring A 6 C6 391021 Sechskantmutter M 6
D1 360920 Wippteil D2 360921 Verbindungsstange D3 360922 Zugfeder D4 390090 Sechskantschraube M 8 x 35 D5 391037 Sechskantmutter M 8, selbstichernd D6 360923 Holzeinlage D7 360924 Holzeinlage D8 390112 Holzschraube M 3 x 10 D9 391038 Sechskantmutter M 10, selbstsichernd D10 360925 Führungsstange D11 391641 Scheibe A 15,5 D12 392206
Scheibe A 6,4 Außen- 18
Splint 4 x 32
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ATIKA GmbH & Co. KG
Schinkelstraße 97, D-59227 Ahlen Postfach 21 64, D-59209 Ahlen
Telefon 0 23 82/8 92-0 Telefax 0 23 82/8 18 12
E-mail: info@atika.de Internet: www.atika.de
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