• können schwere Verletzungen und der Tod die Folge
sein,
• können Schäden am Gerät und der Umwelt entstehen.
– Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung sorgfältig durch,
bevor Sie dieses Bräunungsgerät in Betrieb nehmen.
– Beachten Sie die Hinweise und Verhaltensregeln, die
für einen sicheren Betrieb des Gerätes notwendig sind.
– Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche
Informationen des Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
Urheberrecht / Copyright
Das Urheberrecht verbleibt bei der JK-Holding GmbH.
Der Inhalt darf weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, verbreitet oder
zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwertet oder anderen mitgeteilt
werden.
Gegenüber Darstellungen und Angaben dieser Gebrauchsanweisung sind
technische Änderungen vorbehalten!
Person, die gewerblich Bräunungsgeräte Benutzern zur Verfügung stellt. Der
Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts sowie für die Einhaltung der Wartungsintervalle verantwortlich.
Benutzer
Person, die das Bräunungsgerät auf einer gewerblichen Fläche nutzt.
Personal
Personen, die für Betrieb, Reinigung sowie allgemeine Wartungsarbeiten
zuständig sind und den Benutzer in die Bedienung der Geräte einweisen.
Elektrofachkraft
Eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von Elektrizität
ausgehen können.
Autorisiertes geschultes Fachpersonal
Fachpersonal einer Fremdfirma, das vom Hersteller für Montage- und Wartungsarbeiten bestimmter Bräunungsgeräte geschult und autorisiert wird.
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Allgemeines
1.2 Symbolerklärung
Folgende Arten von Sicherheitshinweisen werden in der vorliegenden
Gebrauchsanweisung verwendet:
GEFAHR!
Art und Quelle der Gefahr
Dieser Sicherheitshinweis bedeutet, dass unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht.
GEFAHR!
Art und Quelle der Gefahr
Dieser Sicherheitshinweis warnt vor Gefahren für Leib und
Leben, die durch Elektrizität verursacht werden.
ACHTUNG!
Art und Quelle der Gefahr
Dieser Sicherheitshinweis warnt vor Geräte-, Material- oder
Umweltschäden.
HINWEIS:
Dieses Symbol kennzeichnet keine Sicherheitshinweise,
sondern gibt zusätzliche Informationen zum besseren Verständnis der Abläufe.
11/2011 1005350-01 Gebrauchsanweisung – 7/84
Informationen für den Betreiber
2 Informationen für den Betreiber
2.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Dieses Gerät dient zur kosmetischen Bräunung von jeweils einer erwachsenen Person mit einer für die Bräunung geeigneten Haut. Weitere Informationen darüber finden Sie auf den Seiten 19 und 22.
Das Gerät ist nur für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen, nicht für den
Hausgebrauch.
Einige Personen dürfen das Gerät nicht benutzen, siehe Seite 19.
Das Gerät darf von Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten, mangelnder Erfahrung und/oder mangelndem
Wissen nicht eigenständig benutzt werden. Eine für ihre Sicherheit zuständige
Person muss durch Beaufsichtigung oder Einweisung sicherstellen, dass das
Gerät ordnungsgemäß und sicher benutzt wird. Bestehen daran auch nur
Zweifel, ist die Benutzung des Gerätes durch diese Personen untersagt!
Das Gerät darf nur mit den angegebenen oder gleichwertigen Lampen betrieben werden. Die in dieser Gebrauchsanweisung genannten Bräunungszeiten
gelten nur für die vorgesehene Lampenbestückung.
Jede andersartige Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür trägt
allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Anweisungen, Gebrauchs- und Wartungsbedingungen. Das Gerät darf nur von Personen betrieben, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
2.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Folgende Nutzung des Geräts ist ausdrücklich verboten:
y Mehrere Personen dürfen das Gerät nicht gleichzeitig benutzen. Die
Liegescheibe kann sonst brechen und Verletzungen verursachen.
y Personen mit mehr als 135 kg Körpergewicht dürfen das Gerät nicht
benutzen. Die Liegescheibe kann sonst brechen und Verletzungen verursachen.
y Eine Verlängerung der angegebenen Bräunungszeiten kann zu Verbren-
nungen und dauerhaften Hautschäden führen.
y Während der Benutzung des Gerätes dürfen sich keine weiteren Perso-
nen in der Kabine aufhalten, insbesondere keine Kinder.
y Personen unter 18 Jahren dürfen das Gerät nicht benutzen. Bei Missach-
tung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.
2.3 Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reinigungsund Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung und Anweisung des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Betrieb
und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicherzustellen.
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Informationen für den Betreibe
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Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
2.4 Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über bestehende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Stellen Sie
sicher, dass diese Gebrauchsanweisung von Ihrem Personal verstanden und
beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
y Angaben in 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' und 'Vorhersehbarer
Fehlgebrauch'
y Sicherheitshinweise im Kapitel Bedienung
y Bedienungshinweise
y Reinigungs- und Wartungshinweise
– Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informationen des
Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
– Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebsanweisungen.
– Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten werden,
insbesondere die Reinigung nach jeder Bräunung.
– Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß berät,
insbesondere über die Bräunungszeiten, mögliche Risiken und die Bedienung des Geräts.
– Personen unter 18 dürfen das Gerät nicht benutzen. Weisen Sie Ihr Per-
sonal an, im Zweifelsfall den Personalausweis des Kunden zu kontrollieren. Bei Missachtung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.
2.5 Lieferumfang
Angaben zum Lieferumfang finden Sie im Kapitel Beschreibung auf Seite 16.
2.6 Transport, Montage und Aufstellung
Das Gerät wird durch Fachunternehmen geliefert und durch den eigenen
Kundendienst des Herstellers oder durch einen autorisierten Kundendienst
montiert und aufgestellt.
Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung der bauseitigen lufttechnischen und
elektrischen Vorraussetzungen am Aufstellort verantwortlich, siehe Seite 10.
11/2011 1005350-01 Gebrauchsanweisung – 9/84
Informationen für den Betreiber
2.6.1 Montage
GEFAHR!
Gefahr für Personen durch elektrischen Schlag und
Verbrennungsgefahr!
– Die Montage und der Elektroanschluss müssen den
nationalen Vorschriften entsprechen.
– Die Elektroinstallation ist bauseitig mit einer frei zu-
gänglichen allpoligen Trennvorrichtung (Hauptschalter)
gemäß Überspannungskategorie III auszurüsten. Das
bedeutet, dass jeder Pol eine Kontaktöffnungsweite
entsprechend den Bedingungen der Überspannungskategorie III für volle Trennung aufweisen muss.
– Erfolgt der Anschluss über eine Steckverbindung, ist
das Steckersystem nach EN 60309 zu verwenden.
– Montage, Aufstellung, Erweiterung oder Instandsetzung
des Gerätes dürfen nur durch ausgebildetes und ge-
Informationen für die Demontage und Montage des Geräts finden Sie in der
separaten Montageanweisung. Diese Montageanweisung richtet sich ausschließlich an den Kundendienst des Herstellers bzw. qualifiziertes und durch
den Hersteller autorisiertes Fachpersonal.
schultes Fachpersonal vorgenommen werden.
2.6.2 Lufttechnik
ACHTUNG!
Überhitzung durch Störung der Luftführung!
Betriebsstörungen sind möglich.
– Luft- Zu- und Abströmbereich zum Gerät nicht verän-
dern, verbauen oder zustellen, keine eigenmächtigen
Veränderungen am Gerät vornehmen. Eine Haftung
des Herstellers für daraus resultierende Schäden ist
ausgeschlossen.
– Die lufttechnischen Daten beachten.
– Das Gerät nicht auf der Transportpalette aufstellen und
Daten zur Zu- und Abluftplanung können Sie beim Kundendienst (siehe Sei-
te 2) erfragen.
betreiben!
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Informationen für den Betreibe
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2.6.3 Aufstellort
Das Bräunungsgerät darf nicht im Freien betrieben werden.
In Höhen über 2000 m ü. NN ist zur Gewährleistung eines störungsfreien
Betriebes ein Umbau erforderlich. Setzen Sie sich bitte unbedingt vor der
Inbetriebnahme mit dem Kundendienst (siehe Seite 2) in Verbindung.
2.7 Inbetriebnahme
Die erste Inbetriebnahme erfolgt durch den eigenen Kundendienst des Herstellers oder durch einen autorisierten Kundendienst. Das Gerät wird betriebsbereit übergeben.
Wurde das Gerät längere Zeit nicht benutzt, muss es vor der erneuten Inbetriebnahme durch unseren Kundendienst oder eine zugelassene Fachfirma
überprüft werden.
Das Gerät wird mit einer externen Zeitsteuerung betrieben.
Eine Zeitsteuerung muss so aufgebaut sein, dass auch bei einem Ausfall der
Steuerung spätestens nach < 110 % der gewählten Laufzeit das Gerät automatisch ausgeschaltet wird. Die Gerätelaufzeit muss zweifach über eine Zeitsteuerung gemäß EN 60335-2-27 gesichert sein.
Abhängig vom lokalen Energieversorgungsunternehmen können die Geräte
Störungen in das Stromnetz des Hauses übertragen, die das vom Energieversorgungsunternehmen eingesetzte Rundsteuersystem (TRA) beeinträchtigen. Dadurch kann z. B. die Funktion von Nachtspeicherheizungen gestört
werden.
Treten Störungen durch den Betrieb der Geräte auf, ist der Betreiber für den
Einbau einer Tonfrequenzsperre in die Hauselektroinstallation verantwortlich.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektro-Fachbetrieb. Dem Elektro-Fachbetrieb
sind die Technischen Anschlussbedingungen Ihres lokalen Energieversorgungsunternehmens bekannt, so dass die Tonfrequenzsperre auf das Stromnetz Ihres Versorgungsunternehmens abgestimmt werden kann.
2.8 Bedienung und Wartung
Fehlerfreie Bedienung, Wartung und Instandhaltung sind die Voraussetzung,
dass während des Betriebs die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer nicht
gefährdet werden und die Funktionsfähigkeit des Geräts für einen störungsfreien Betrieb sichergestellt ist.
Beachten Sie die in dieser Gebrauchsanweisung gemachten Angaben und
Empfehlungen. Achten Sie darauf, dass die Zeiträume für die Inspektion,
Wartung und Instandsetzung eingehalten werden. Sorgen Sie dafür, dass die
Lampen nach der angegebenen Nutzungsdauer gewechselt werden.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen am Gerät oder an der Steuerung sind nicht gestattet. Bei Missachtung erlischt die Betriebserlaubnis!
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Informationen für den Betreiber
2.9 Außerbetriebnahme
Um das Gerät vorübergehend oder endgültig außer Betrieb zu nehmen, muss
das Gerät elektrisch getrennt werden.
Bei der endgültigen Außerbetriebnahme sind die gesetzlichen Bestimmungen
in Hinblick auf die Entsorgung zu beachten.
2.10 Lagerung
Die Geräte trocken, frostfrei und ohne Temperaturschwankungen einlagern.
Zum Schutz vor Kratzern kann das abgekühlte Gerät in Folie verpackt werden.
2.11 Entsorgung
2.11.1 Umweltbestimmungen –
Entsorgung von Lampen und Batterien
UV-Niederdrucklampen enthalten Leuchtmittel und andere quecksilberhaltige
Abfälle. Batterien enthalten Schwermetallverbindungen.
Innerhalb der Europäischen Union gilt die nationale Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG. Gemäß dem nationalen Abfallgesetz und entsprechend den kommunalen Abfallsatzungen sind UV-Lampen und Batterien
nachweispflichtig zu entsorgen.
Ihre örtliche Verkaufs-Agentur ist Ihnen bei der Entsorgung von UV-Lampen
und Batterien gerne behilflich:
– Melden Sie die Anzahl von UV-Lampen und Batterien telefonisch oder
schriftlich an Ihre Agentur.
Die Agentur nennt Ihnen eine kostenlose Anlieferstelle für Ihre Lampen oder
kümmert sich zusammen mit einem Entsorgungsunternehmen um die Abholung der Lampen und die ordnungsgemäße Entsorgung. Dieser Service ist
kostenpflichtig. Außerhalb von Deutschland gelten die jeweiligen nationalen
Gesetze. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Verkaufs-Agentur.
2.11.2 Verpackung
Die Verpackung besteht aus 100 % recyclingfähigem Material. Nicht mehr
gebrauchte und von der JK-Unternehmensgruppe in Verkehr gebrachte Verpackungen können an die JK-Unternehmensgruppe zurückgeliefert werden.
Ihr Agenturpartner oder Händler berät Sie gerne.
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Informationen für den Betreibe
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2.11.3 Entsorgung von Altgeräten
Das Gerät wurde aus wiederverwertbaren Materialien hergestellt. Über Inhalt
oder Gefährdungspotential der verwendeten Materialien gibt Ihnen die JKUnternehmensgruppe Auskunft.
Gemäß Richtlinie 2002/96/EG, in Deutschland umgesetzt im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG), ist der Hersteller verpflichtet, bestimmte
elektrische und elektronische Komponenten zurückzunehmen und zu entsorgen.
Die betroffenen Bauteile und Geräte sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet.
Das Gerät wird auf Wunsch durch die JK-Unternehmensgruppe der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Dieser Service ist kostenfrei. Ihr Agenturpartner oder Händler berät Sie gerne.
2.11.4 Registriernummern
Unternehmen der JK-Unternehmensgruppe sind als Hersteller in Deutschland
registriert und übernehmen alle Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem
deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Registriernummer JK-International GmbH, Bereich JK-Licht (Lampen):
WEEE-DE 61515020
Dieses Gerät wurde nach folgenden Richtlinien gebaut:
y EG-Richtlinie 'elektromagnetische Verträglichkeit' 2004/108/EG (nach der
zurzeit gültigen Fassung)
y Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (nach der zurzeit gültigen Fassung)
y Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (nach der zurzeit gültigen Fas-
sung)
2.13 Export
Wir weisen darauf hin, dass die Geräte ausschließlich für den europäischen
Markt bestimmt sind und nicht in andere Länder wie z. B. die USA oder nach
Kanada exportiert und dort betrieben werden dürfen! Bei Nichtbeachtung
dieses Hinweises wird keine Haftung übernommen! Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen hohe Haftungsrisiken für
den Exporteur und/oder Betreiber entstehen können.
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Informationen für den Betreiber
2.14 MP3-Musik (optional)
Bei der privaten Nutzung eines MP3-Players während des Bräunens handelt
es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts, so
dass keine Melde- oder Zahlungspflicht des Studiobetreibers gegenüber der
zuständigen Gesellschaft zur Erteilung gewerblicher Aufführungsrechte besteht.
Für die öffentliche Nutzung von MP3-Musikdateien gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Musikquellen: Als Studiobetreiber/Studiobesitzer
dürfen Sie nur originale Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. in Ihren Räumlichkeiten und/oder in dem in Geräten der JK-International GmbH enthaltenen
'MP3-Musik-Modul' abspielen, wenn Sie die dafür notwendigen Aufführungsrechte erworben haben. Diese erhalten Sie von der für Ihr Land zuständigen
Gesellschaft zur Erteilung gewerblicher Aufführungsrechte (in Deutschland:
GEMA/GVL).
Kopiergeschützte Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw., sowie die auf diesen
Tonträgern enthaltenen Titel, dürfen nicht in das MP3-Format konvertiert
und/oder auf HDD, Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. gespeichert werden,
wenn hierfür Software benutzt wird, die den auf den Ton- bzw. Datenträgern
enthaltenen Kopierschutz aushebelt oder umgeht.
Auf Verlangen der Außendienstmitarbeiter oder sonstiger Kontrollorgane der
zuständigen Gesellschaft müssen Sie jederzeit in der Lage sein, den Erwerb
der Aufführungsrechte durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung
nachzuweisen.
Sofern Sie alle oben genannten Hinweise beachtet und die für den Einsatz
des 'MP3-Musik-Moduls' notwendigen Rechte erworben haben, dürfen Sie
Ihre Original Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. auch in das für das Abspielgerät benötigte MP3-Format konvertieren. Pro rechtmäßig erworbener AudioCD, MC, Audio-DVD usw. darf allerdings jeweils nur eine Kopie (Duplikat
bzw. Formatumwandlung in MP3) angefertigt werden. Die Quellmedien (Originaltonträger) müssen aufbewahrt werden und dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Info-Broschüre 'Audio-Guide', die im
Internet unter www.jk-global-service.de zur Verfügung steht.
HINWEIS:
Bespielte SD-Karten, die als Zubehör bei einem JK-AudioSystem mitgeliefert werden, unterliegen ebenfalls der Zahlungspflicht für die gewerbliche Nutzung.
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2.15 Hinweisschilder am Gerät
Siehe Anhang Seite 76.
2.16 Technische Änderungen
Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den gültigen Sicherheitsbestimmungen gebaut. Gegenüber Darstellungen und Angaben in dieser
Gebrauchsanweisung sind technische Änderungen, die zur Verbesserung des
Geräts notwendig werden, vorbehalten.
Informationen für den Betreibe
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Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen am Gerät sowie der Steuerung
sind nicht gestattet. Bei Missachtung erlöschen die EG-Konformitätserklärung
und das GS-Prüfzeichen!
Verwenden Sie ausschließlich Original-Ersatzteile. Bei Missachtung erlöschen die EG-Konformitätserklärung und das GS-Prüfzeichen!
2.17 Herstellergarantie
Die JK-International GmbH steht gegenüber Kunden, die von einem Vertriebspartner der JK-International GmbH ein Bräunungsgerät zur eigenen
oder gewerblichen Nutzung erwerben, nach Maßgabe der folgenden Regelungen für Mängel des Bräunungsgerätes ein; von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile wie UV-Hochdrucklampen (Brenner), UVNiederdrucklampen (Röhren) und Starter sowie die Acrylglas-Liegescheibe.
Inhalt der Garantie ist, dass die JK-International GmbH Mängel innerhalb
angemessener Frist nach Wahl der JK-International GmbH durch Nachbesserung oder durch Austausch des mangelhaften Teils beseitigt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen für 24 Monate ab Kauf des Gerätes
und sind unter Vorlage der Garantiekarte oder Rechnung bei der JKInternational GmbH oder bei dem Vertriebspartner der JK-International
GmbH, bei dem der Kunde das Produkt erworben hat, geltend zu machen.
Die Rechte des Kunden aus der bevorstehenden Garantie treten neben eventuelle kaufvertragliche Ansprüche des Kunden und lassen diese unberührt.
2.18 Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden
sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
y nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts;
y unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten des
Geräts;
y Betreiben des Geräts bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht
ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheitsund Schutzvorrichtungen inkl. Warnaufkleber;
y Nichtbeachten der Hinweise in der Gebrauchsanweisung bezüglich
Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung;
y Einsatz von nicht eingewiesenem Personal;
y eigenmächtige Veränderungen am Gerät oder der Steuerung;
y mangelhafte Überwachung von Teilen, die einem Verschleiß unterliegen;
y unsachgemäß durchgeführte Reparaturen;
y die Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen;
y Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
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Beschreibung
3 Beschreibung
3.1 Lieferumfang
y Bräunungsgerät
y Saugnapf für Filterscheiben
y Anschlussleitung
y Kopfstütze
y Schutzbrille
y Innensechskantschlüssel
y Technische Dokumentation (Ordner mit Gebrauchsanweisung, Broschü-
ren für Fehlercodes und Voreinstellungen und weiteren Unterlagen)
Die UV-Niederdrucklampen werden separat verpackt und geliefert. Nur in UVTyp 3 Ländern gehören sie zum Lieferumfang dazu und werden gemeinsam
mit dem Gerät versendet.
3.1.1 Optional
y Zentralabluftstutzen
y Audio-System
y Klimagerät
y Filtermatten (Oberteil)
3.2 Ausstattung
Je nach Typ sind die Geräte unterschiedlich ausgestattet.
In dieser Beschreibung werden alle serienmäßigen und optionalen Bautei-
le/Funktionen berücksichtigt, die bei der Bedienung und/oder Wartung zu
beachten sind.
Von der unterschiedlichen Ausstattung ist auch das Bedienelement betroffen:
Es sind nur die Tasten sichtbar, die bedient werden können, d.h. die entsprechende Funktion muss zur Ausstattung des Gerätes gehören.
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3.3 Gerätebeschreibung
Beschreibung
1. Gesichtsbräuner (UV-Hochdrucklampen)
2. UV-Niederdrucklampen, Unterteil
3. Zwischenscheibe (nur bei Geräten mit Klimagerät)
4. Acrylglas-Liegescheibe Unterteil
5. Infrarot-Schnittstelle
6. UV-Niederdrucklampen, Oberteil
7. Innenraumbeleuchtung
8. Luftdüsen Körperkühlung
9. Düse VITALIZER
10. Verstellbare Luftdüsen Gesichtskühlung/AROMA
11. Bedienelement
12. Effektbeleuchtung Oberteil
13. Effektbeleuchtung Frontblende
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Beschreibung
3.4 Zubehör (optional)
1. Zentralabluftstutzen
2. Audio-System
3. Kopfhöreranschluss
4. MP3-Anschluss
3.5 Funktionsbeschreibung
Die wesentlichen technischen Komponenten eines Bräunungsgeräts sind eine
künstliche UV-Strahlenquelle, verschiedene Filter und Reflektoren sowie ein
mechanischer Aufbau mit einer festgelegten Nutzfläche.
In verschieden starken Bräunungsgeräten können unterschiedliche Bräunungsergebnisse erzielt werden. Dies liegt zum einen an unterschiedlich
starken UV-Lampen und zum anderen an den unterschiedlichen Verhältnissen zwischen den UV-A- und UV-B-Anteilen der UV-Strahlung. Während der
UV-A-Anteil hauptsächlich eine oberflächliche Bräune erzeugt, die sehr
schnell auftritt und intensiv ist, aber dafür auch schneller verblasst, ist die
UV-B-Strahlung vor allem für längere Bräunungsergebnisse verantwortlich.
Der Nachteil der UV-B-Strahlung ist, dass die Bräune erst ein bis zwei Tage
nach dem Solariumbesuch sichtbar wird. Es ist also je nach dem gewünschten Bräunungsziel das entsprechende Bräunungsgerät zu wählen.
Die hier beschriebenen Bräunungsgeräte geben ausschließlich
UV-A-Strahlung ab.
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4 Bedienung
Bedienung
4.1 Sicherheitshinweise für den Benutzer
GEFAHR!
Gefahr von Hörschäden!
Das Verwenden von Ohrhörern oder Kopfhörern mit hoher
Lautstärke kann das Gehör dauerhaft schädigen.
Folgende Personen dürfen das Gerät nicht benutzen:
y Personen unter 18 Jahren
y Personen, die nicht braun werden können
y Personen, die in der Sonne nicht braun werden, ohne einen Sonnen-
brand zu bekommen
y Personen, die in der Sonne leicht einen Sonnenbrand bekommen
y Personen mit akutem Sonnenbrand
y Personen, die während ihrer Kindheit mehrfach schwere Sonnenbrände
hatten
y Personen mit natürlicher roter Haarfarbe
y Personen mit atypisch entfärbten Hautbereichen
y Personen, die Hautkrebs hatten oder haben
y Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs besteht (z. B.
Hautkrebsfälle in der Familie)
y Personen, in deren engster Familie schwarzer Hautkrebs aufgetreten ist
y Personen, die wegen Fotosensibilität in ärztlicher Behandlung sind
y Personen, die fotosensibilisierende Medikamente erhalten
y Personen mit Sommersprossen und Personen, die dazu neigen, Som-
mersprossen zu bekommen
y Personen mit mehr als 16 Leberflecken am Körper (2 mm oder größer im
Durchmesser)
– Lautstärke nicht zu hoch einstellen.
GEFAHR!
UV-Strahlung
Gefahr von Haut- und Augenverletzungen oder Hauterkrankungen!
– Beachten Sie die folgenden Hinweise.
HINWEIS:
Wenn Personen unter 18 Jahren die Benutzung des Bräunungsgerätes erlaubt wird, drohen dem Betreiber hohe
Geldstrafen!
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Bedienung
y Personen mit atypischen Leberflecken (atypische Leberflecken sind z. B.
asymmetrische Leberflecken mit einem Durchmesser größer als 5 mm,
mit unterschiedlicher Pigmentierung und unregelmäßigen Grenzen)
– In Zweifelsfällen müssen Sie unbedingt ärztlichen Rat einholen!
Alle übrigen Personen müssen folgende Hinweise beachten:
Gefahr von Haut- und Augenverletzungen oder Hauterkrankungen!
y Die Haut kann nach überhöhter Bestrahlung Sonnenbrand zeigen. Über-
mäßig häufig wiederholte UV-Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UVGeräten kann zu frühzeitiger Alterung der Haut und auch zu einem Risiko
von Hauttumoren führen.
y In Fällen besonderer Empfindlichkeit des Einzelnen gegen UV-Licht und
dann, wenn bestimmte Medikamente oder Kosmetika verwendet werden,
ist besondere Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen müssen Sie unbedingt
ärztlichen Rat einholen!
y UV-Geräte dürfen ohne ärztlichen Rat nicht benutzt werden, wenn uner-
wartete Erscheinungen wie Jucken innerhalb von 48 Stunden nach der
ersten Bräunung auftreten.
y Eine zunehmende Bräunung erfordert eine Verlängerung der Expositi-
onszeit (= Bestrahlungszeit) bzw. ab einem gewissen Grad an Bräunung
ist keine Vertiefung mehr erreichbar. Die Bestrahlungszeit darf aber im
Rahmen der zulässigen Strahlendosen nicht beliebig verlängert werden!
Es ist daher ohne Gefährdung der Gesundheit nur ein bestimmter, vom
Hauttyp vorgegebener Grad an Endbräune zu erreichen.
y Auf keinen Fall darf das Bräunungsgerät benutzt werden, wenn eine
Filterscheibe fehlt oder Beschädigungen aufweist oder die Zeitschaltuhr
fehlerhaft ist!
Verhalten vor, während und nach einem Sonnenbad:
y Während der Bräunungssitzung dürfen sich keine weiteren Personen in
der Kabine aufhalten, insbesondere keine Kinder.
y Nehmen Sie vor dem Bräunen sämtlichen Schmuck ab (auch Piercings).
y Entfernen Sie Kosmetika rechtzeitig vor dem Bräunen und verwenden
Sie keinerlei Sonnenschutzmittel.
y Verwenden Sie keine Mittel, die die Bräunung beschleunigen.
y UV-Licht kann irreversible Haut- oder Augenschäden verursachen. Das
ungeschützte Auge kann sich auf der Oberfläche entzünden und in bestimmten Fällen kann übermäßige Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Nach vielen wiederholten Bestrahlungen kann sich Grauer Star bilden. Benutzen Sie die beigefügte UV-undurchlässige Schutzbrille
(Bestell-Nr. 84592-..). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz
für eine Schutzbrille.
y Schützen Sie empfindliche Hautstellen wie Narben, Tätowierungen und
Geschlechtsteile vor der Bestrahlung.
y Beachten Sie die empfohlenen Bräunungszeiten.
y In einer Bräunungssitzung darf die Strahlungsmenge, die zu einer Haut-
rötung führt (MED, minimale Erythemdosis), nicht überschritten werden.
Falls einige Stunden nach der Bräunung eine Hautrötung auftritt, dürfen
Sie das Bräunungsgerät eine Woche lang nicht mehr benutzen. Nach einer Woche können Sie mit der ersten Bräunungssitzung gemäß Bräunungstabelle wieder von vorne beginnen.
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Bedienung
y Der Abstand zwischen den beiden ersten Bräunungsbädern muss min-
destens 48 Stunden betragen! Nehmen Sie nicht zusätzlich am gleichen
Tag ein Sonnenbad.
y Suchen Sie den Arzt auf, wenn sich hartnäckige Schwellungen, wunde
Stellen oder pigmentierte Leberflecken auf der Haut bilden.
4.2 Bräunen – aber richtig!
Ein paar Dinge sollten beachtet werden, um die Nutzung eines Bräunungsgeräts richtig genießen zu können. Hier sind einige Antworten auf Fragen, die
immer wieder gestellt werden.
Make-up auf der Sonnenbank?
Bitte nicht. Gereinigte Haut nimmt das UV-Licht besser auf.
In Kosmetika sind die unterschiedlichsten Inhaltstoffe enthalten. Egal, ob es
sich um Emulgatoren, Fette oder sogenannte Duftstoffe handelt – in Verbindung mit UV-Strahlen können diese auf der Haut allergische Reaktionen
hervorrufen.
Daher ein Muss vor jeder Benutzung eines Bräunungsgeräts: Unbedingt abschminken! Durch das Make-up werden die Hautporen im Gesicht verschlossen. Das UV-Licht eines Bräunungsgeräts öffnet diese verschlossenen Hautporen wieder, wodurch nicht nur das Licht selbst in die Haut eindringt, sondern auch allergieauslösende Bestandteile des Make-ups.
Eine weitere negative Folge des Make-ups ist, dass sich das Hautbild mit der
Zeit insgesamt verschlechtert. So schön ein dezentes Make-up auch sein
kann – in Verbindung mit dem UV-Licht schadet es mehr als es nützt. Also:
Make-up vor dem Bräunen entfernen, damit es nachher umso besser zur
Geltung kommt.
Duschen nach der Sonnenbank?
Die Bräune entsteht in der Haut, nicht auf der Haut, deshalb kann sie nicht
abgewaschen werden. Pflegen Sie Ihre Haut nach der Dusche mit einer
Feuchtigkeitscreme.
Medikamente und Bräunen gleichzeitig?
Von einigen Medikamenten ist bekannt, dass sie die UV-Empfindlichkeit der
Haut steigern. Besonders hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei Antibiotika,
Sulfonamiden, Psychopharmaka, Beruhigungsmitteln, Antidiabetika und Diuretika. Auch Bräunungsmittel, die Psorale oder Kumarin enthalten, machen
die Haut empfindlicher. In Zweifelsfällen sollte zuerst der Arzt gefragt werden,
damit das Bräunen risikolos genossen werden kann.
Kontaktlinsen auf der Sonnenbank?
Die Antwort lautet: Ja! Wie alle anderen Benutzer von Bräunungsgeräten
sollten auch Kontaktlinsenträger spezielle Schutzbrillen tragen, die die Augen
vor UV-Licht schützen. Um einen besseren Schutz zu gewährleisten, können
Brillen- und Kontaktlinsenträger ihren Optiker nach Austausch-Kontaktlinsen
mit UV-Schutz fragen. Der in die Austausch-Kontaktlinse eingebaute UV-Aund UV-B-Filter schützt die Hornhaut und das Innere des Auges zu fast
100 % vor zu energiereichem UV-Licht.
Hiervon profitieren Benutzer von Bräunungsgeräten nicht nur im Freien, sondern auch auf dem Bräunungsgerät. Sie können diese Kontaktlinsen ohne
Einschränkungen auch auf dem Bräunungsgerät tragen. Für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihren Augenoptiker oder Augenarzt.
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Bedienung
4.3 Beschreibung der Hauttypen
GEFAHR!
Hautverbrennungen und Langzeitschäden!
Personen mit Hauttyp I dürfen das Bräunungsgerät
nicht benutzen.
Für Personen mit Hauttyp II, III und IV gilt:
– Bräunungszeiten beachten.
Hauttyp I Hauttyp II Hauttyp III Hauttyp IV
– Sicherheitshinweise beachten.
HINWEIS:
Die Bräunungszeiten gelten nur für die auf dem Aufkleber
angegebene Lampenbestückung und Filterscheiben.
Empfindliche Haut Helle Haut Normale Haut Dunkle Haut
Immer bis häufig
Sonnenbrand
Verträgt wenig
natürliche Sonne.
Häufig Sonnenbrand
Verträgt ca.
10-20 Minuten
natürliche Sonne.
Selten Sonnenbrand
Verträgt ca.
20-30 Minuten
natürliche Sonne.
Selten Sonnenbrand
Verträgt ca.
40 Minuten natürliche Sonne.
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4.4 Bräunungszeiten EN
GEFAHR!
Hautverbrennungen und Langzeitschäden!
Personen mit Hauttyp I dürfen das Bräunungsgerät
nicht benutzen.
Die Bräunungszeiten EN gelten nur für die Lampenbestückung EN
(EN 60335-2-27, maximale Bestrahlungsstärke 0,3 W/m² (Erythem)).
S-50 SUPER POWER
y UV-Niederdrucklampen Soltron TREND 100 W E3 1004344-..
y UV-Niederdrucklampen Soltron TREND 120 W E4 1004520-..
S-55 SUPER POWER
y UV-Niederdrucklampen Soltron TREND 100 W E3 1004344-..
y UV-Niederdrucklampen Soltron TREND 120 W E4 1004520-..
4.5 Bräunungszeiten UV-Typ 3
(gelten nur für Österreich)
GEFAHR!
Hautverbrennungen und Langzeitschäden!
Personen mit Hauttyp I dürfen das Bräunungsgerät
nicht benutzen.
Die Bräunungszeiten UV-Typ 3 gelten nur für die Lampenbestückung
UV-Typ 3 (gemäß EN 60335-2-27, maximale Bestrahlungsstärke
0,15 W/m² UV-A + 0,15 W/m² UV-B).
S-50 SUPER POWER
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