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Diese Garantiebedingungen gelten nicht im Falle einer Nutzung des Geräts zu 
gewerblichen oder vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine Wiederherstellung des Gerätezustands
vor dem Auftreten des Defekts ab. Die defekten Bestandteile werden 
ausgetauscht oder repariert. Kostenlos ausgetauschte Bestandteile gehen in 
unser Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen, müssen wir über den Defekt
unverzüglich in Kenntnisgesetzt werden.
4. Bedingung für die Gewährung der Garantieleistung ist, dass der Kunde die
Kaufbelege mitdem Kauf- und/oder Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an empfindlichen Bestandteilen,
wie z.B. Glas (Glaskeramik), Kunststoffen oder Gummi, auf unsachgemäßen 
Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht möglich bei kleinen
Veränderungen ohne Auswirkungen auf Gesamtwert und -stabilität des 
Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Defekt auf eine der folgenden
Ursachen zurückzuführen ist:
• eine chemische oder elektrochemische Reaktion infolge von
Wassereinwirkung,
• allgemein anomale Umweltbedingungen,
• unsachgemäße Betriebsbedingungen,
• Kontakt mit aggressiven Substanzen.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf außerhalb unseres
Verantwortungsbereichs auftretende Transportschäden. Auch Schäden infolge 
unsachgemäßer Aufstellung oder Installation, mangelnder Wartung, oder 
Nicht-Beachtung der Aufstellungs- und Installationshinweise sind durch die 
Garantie nicht gedeckt.
9. Durch die Garantie nicht gedeckt sind ferner Defekte infolge von
Reparaturen oder Eingriffen durch nicht-qualifizierte oder nicht-kompetente 
Personen, oder infolge des Einbaus von nicht-originalen Zubehör- oder 
Ersatzteilen.
10. Leicht zu transportierende Geräte müssen beim Kundendienst abgegeben
bzw. dorthin geschickt werden. Heimkundendienst kommt nur bei großen 
Geräten oder bei Einbaugeräten in Frage.
11. Bei Einbau- oder Unterbaugeräten sowie bei Geräten, die derart befestigt
oder aufgehängt sind, dass für den Aus- und Wiedereinbau in die betreffende 
Einbaunische mehr als eine halbe Stunde erforderlich ist, werden die 
anfallenden Zusatzleistungen in Rechnung gestellt.
Etwaige Schäden infolge derartiger Aus- und Wiedereinbauarbeiten gehen zu 
Lasten des Kunden.
12. Wenn während des Garantiezeitraums eine wiederholte Reparatur ein und
desselben Defekts zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, oder bei 
unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten kann, in Abstimmung mit dem