Rex RS460 User Manual [de]

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Rex RS460 User Manual

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Bedienungsanleitung Kundendienst-Scheckheft

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Vorwort

Sehr geehrter Kunde,

wir gratulieren Ihnen zum Kauf unseres Motorrollers. Sie haben ein wirklich gutes Produkt erworben und werden bestimmt viel Freude und Fahrvergnügen damit haben.

Bevor Sie jedoch den Roller erstmals in Betrieb nehmen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, die Bedienungsanleitung aufmerksam zu lesen. So vermeiden Sie Fehlbedienungen, die zu Schäden führen können, und Sie werden schneller vertraut mit Ihrem Roller.

Mit freundlichen Grüßen

SI-Zweirad-Vertriebs-GmbH

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Allgemeines

Für Fahrer und Mitfahrer besteht Helmpflicht. Darüber hinaus sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auch geeignete feste Bekleidung tragen. Bevorzugen Sie auffällige, helle Farben, damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.

Vor jeder Fahrt sollte der Roller auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden. Zur Prüfung gehören:

Funktion der Bremsen

richtiger Reifendruck

Funktion aller Signalund Beleuchtungseinrichtungen

funktionssicherer Allgemeinzustand.

Veränderungen durch Umoder Anbauten dürfen nur in soweit durchgeführt werden, als es die gesetzlichen Vorschriften erlauben. Fragen Sie Ihren Fachhändler beim Kauf über deren Zulässigkeit oder entscheiden Sie sich sofort für Original-Zubehörteile.

Motoren „tunen“ ist ungesetzlich. Sie gefährden Ihre eigene Sicherheit und die Lebensdauer bzw. Betriebssicherheit verringert sich. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz, die EG-Übereinstim- mungsbescheinigung (COC) sowie die Gewährleistung.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden: Mokick-Roller 45 km/h, MofaRoller 25 km/h.

Den Roller-Motor niemals in geschlossenen Räumen laufen lassen, denn die Abgase enthalten geruchloses, sehr giftiges Kohlenmonoxid.

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Bei Schlechtwetterfahrten (Nässe, Schnee, Glatteis) besonders vorsichtig fahren.

Bei längeren Regenfahrten sowie nach der Rollerwäsche kann durch Feuchtigkeit die Bremsanlage verzögert ansprechen. Deshalb nach der Rollerwäsche die Bremsen „trocken bremsen“ bzw. bei Regenfahrten die Bremsen öfters betätigen, damit immer eine einwandfreie Bremswirkung vorhanden ist.

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Gewährleistung

1.Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in Werkstoff und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursache erfolgt stets durch Vertragswerkstätten und umfasst:

Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils

Arbeitszeit

Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

2.Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten des Ausund Einbaues zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung und der abgestempelten Gewähr- leistungs-Karte ist der Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.

3.Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem anderen als dem in der Bedienungsanleitung vorgesehen Zweck zu benutzen.

4.Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des Rollers (Bedienungsanleitung) nicht befolgt und die vorgesehenen Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

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5.Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:

Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.

alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.

alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw., die die Fahrzeugund Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.

leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dichtungen, die keine Veränderung des Flüssigkeitsstandes bewirken.

Schäden, die zurückzuführen sind auf:

Kraftstoffablagerungen im Vergaser, welche durch Standzeiten verursacht werden.

den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.

die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.

Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.

Folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Materialbzw. Herstellungsfehler ( z. B. Bruch, falscher Zusammenbau, Auskolkung, usw.).

Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausgewechselt werden, wie z. B.:

– Luftfilter – Öl – Zündkerzen – Bremsflüssigkeit – Kühlflüssigkeit

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Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z. B.:

Kupplungsscheiben – Bremsbeläge – Variator-Fliehkraftmassen (Rollenkerne, Keilriemen)

Kabel – Lampen – Sicherungen – Sitzbankdichtungen – Aufkleber – Auspuff – Reifen

Batterie (max. 6 Monate Gewährleistung) – Ständer – Sitze – Kühler

Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprüfungsund Säuberungsarbeiten. I. Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht termingerecht ausgeführten Wartung stehen.

II. Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.

III. Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller. IV. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.

6.Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels in einer SI-Zweirad-Servicestelle erhoben werden.

7.Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert noch verlängert.

8.Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

9.Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.

10.Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt Fahrgestell-Nr. angeben) steht Ihnen unsere Service-Stelle zur Verfügung. (Telefon: 0180 /5 4108 33)*

(* = 14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz der DTAG /abweichender Mobilfunktarif möglich)

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Lage der Bedienelemente

Cockpit mit Tachometer, Kilometerzähler,

kombiniertes

Tankanzeige, Kontrollleuchten für Blinker

Zünd-/Lenkschloss

und Fernlicht.

 

Fern-/Abblendlicht,

 

Blinkerschalter,

Elektro-Starterknopf,

Hupen-Druckschalter,

Lichthupe

Lichtauswahlschalter

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Lage der Seriennummern

Die Seriennummern sind erforderlich, um Ihren Roller zu registrieren. Sie dienen auch Ihrem Händler, Ihnen einen besseren Service zu bieten, wenn Sie Ersatzteile, Zubehör oder spezielle Dienstleistungen benötigen.

Fahrgestellnummer

Die Seriennummer des Rahmens ist in das vordere Rahmenrohr eingestanzt.

Motornummer

Die Seriennummer des Motors befindet sich an der linken Seite des Motorgehäuses.

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Lage der Seriennummern

Typenschild

Das Typenschild ist an der rechten Unterseite des Rahmens befestigt.

Bitte tragen Sie hier die Seriennummern ein.

Fahrgestellnummer:

Motornummer:

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Funktion der Kontroll- u. Bedieneinheiten

1. Fernlichtanzeige (blau)

 

 

 

 

 

Die Anzeige leuchtet bei eingeschaltetem Fernlicht.

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2.Tachometer

Zeigt die Geschwindigkeit in Stundenkilometern an.

3.Kilometerzähler

Der Kilometerzähler zeigt die gesamte Laufleistung des Rollers an.

4.Blinkeranzeige (grün)

Diese Anzeige blinkt, wenn die Fahrtrichtungsanzeiger in Betrieb sind.

5.Tankanzeige

Zeigt an wie viel Treibstoff im Tank ist. Wenn sich der Zeiger in den roten Bereich hineinbewegt, sollte möglichst bald Normalbenzin nachgefüllt werden.

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