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Mechanische Druckschalter
Allgemeine Hinweise
zum Explosionsschutz
Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Räume werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphäre nach EN 1127-1 in Zonen eingeteilt.
Bei der Beurteilung der Explosionsgefahr, d.h. bei Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche, sind die
„Richtlinien für Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung
(ExRL)“ der Berufsgenossenschaft Chemie zu berücksichtigen.
Sofern es sich um Sonderfälle handelt, oder Zweifel über die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche
bestehen, entscheiden die Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt, ggf. unter Mitwirkung von
Berufsgenossenschaft oder den Technischen Überwachungsvereinen).
In den Zonen 0 (20) und 1 (21) dürfen nur elektrische Betriebsmittel verwendet werden, für die eine
Baumusterprüfbescheinigung einer anerkannten Prüfstelle vorliegt. In Zone 0 (20) jedoch nur solche,
die hierfür ausdrücklich zugelassen sind. In Zone 2 (22) dürfen die für den Einsatz in den Zonen 0 (20)
und 1 (21) zugelassenen Betriebsmittel ebenfalls verwendet werden. In der neuen europäischen Richtlinie 94/9 EG (ATEX 100a) wird zwischen Gasatmosphären und Staubatmosphären unterschieden.
Daraus ergeben sich folgende Zoneneinteilungen:
Zone 0 ständig Zone 0 (Gas) umfaßt Bereiche, in denen gefährliche ex-
oder langzeitig plosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden
ist. Hierzu gehört in der Regel nur das Innere von Behältern
oder das Innere von Apparaturen (Verdampfern, Reaktionsgefäßen u.s.w.), wenn die Bedingungen der Zone 0 erfüllt sind.
Ständige Gefahr > 1000 Stunden/Jahr.
Zone 1 gelegentlich Zone 1 (Gas) umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen ist,
daß gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bei normalem
Betrieb gelegentlich auftritt. Hierzu kann u. a. die nähere
Umgebung der Zone 0 gehören. Gelegentliche Gefahr 10
bis 1000 Stunden/Jahr.
Zone 2 selten Zone 2 (Gas) umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen
und kurzzeitig ist, daß gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten
und dann auch nur kurzzeitig auftritt. Hierzu können Bereiche
gehören, die die Zonen 0 und/oder 1 umgeben. Gefahr nur bei
abnormalen Betriebsbedingungen < 10 Stunden/Jahr.
Zone 20 ständig Zone 20 (Staub) umfaßt den Bereich, in dem eine gefährliche
oder langzeitig explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft
ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist, und in dem
Staubablagerungen unbekannter oder übermäßiger Dicke
gebildet werden können. Staubablagerungen alleine bilden
keine Zone 20. Ständige Gefahr > 1000 Stunden/Jahr.
Zone 21 gelegentlich Zone 21 (Staub) umfaßt den Bereich, in dem bei normalem
Betrieb gefährliche Atmosphäre in Form einer Staubwolke in
Luft gelegentlich auftreten kann, und in dem Ablagerungen
oder Schichten von brennbarem Staub im Allgemeinen vorhanden sein werden. Hierzu kann auch die nähere Umgebung
von Zone 20 gehören.
Gelegentliche Gefahr 10 bis 1000 Stunden/Jahr.
Zone 22 selten Zone 22 (Staub) umfaßt Bereiche, in denen damit zu rechnen
und kurzzeitig ist, daß gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten
und dann auch nur kurzzeitig auftritt. Hierzu können Bereiche
gehören, die zur Umgebung der Zonen 20 und 21 zählen.
Gefahr nur bei abnormalen Betriebsbedingungen
< 10 Stunden/Jahr.
GasStaub
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