BOSCH TDZ1101 User Manual

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
Bavariapool Thomas Emmerichs GmbH
Entkalkerlösung für Dampfbügeleisen (Artikel-Nr. 00311972, 00311715, 00311144, TDZ1101,
TZ11001)
Überarbeitet am: 27.03.2018 Materialnummer: 9000357977 Seite 1 von 9
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
TZ11001)
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Privathaushalte (= allgemeine Öffentlichkeit).
nicht relevant
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller
Bavariapool Thomas Emmerichs GmbH
Firmenname: Straße:
Gewerbering 11 D-82140 OlchingOrt:
+49 (0)8142 / 44504 - 0
Telefax:
+49 (0)8142 / 44504 - 10
Telefon:
info@bavariapool.de
E-Mail:
Herr Emmerichs
Ansprechpartner:
Labor
Auskunftgebender Bereich:
Lieferant
Firmenname:
BSH Hausgeräte Service GmbH Werkskundendienst für Hausgeräte
Straße:
Carl-Wery-Str. 34
Ort: D-81739 München
Telefax:Telefon:
+49 (0)89 / 20355 777 +49 (0)89 / 20355 744
E-Mail:
spareparts@bshg.com
Ansprechpartner: Telefon:
Herr Zobel +49 (0)89 / 4590 - 3813
E-Mail:
klaus-guenther.zobel@bshg.com
Internet:
www.bsh-group.de
Auskunftgebender Bereich:
Kundendienst
1.4. Notrufnummer: +49 (0)89 / 19240 24h
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gefahrenhinweise: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort:
Achtung
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Piktogramme:
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sicherheitshinweise
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
5329-14-6 Sulfamidsäure 10 - < 15 %
226-218-8 016-026-00-0 01-2119488633-28 Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 3; H315 H319 H412
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entsorgen. Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten. Für Frischluft sorgen.
Allgemeine Hinweise
Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Ärztliche Behandlung notwendig. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Ammoniak, Schwefeloxide, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Geeignetes Material zum Verdünnen oder Neutralisieren: Wasser. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Das Produkt selbst brennt nicht.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignetes Material für Behälter/Anlagen: Polyethylen. Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Fernhalten von: Alkalien (Laugen).
Zusammenlagerungshinweise
Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter: 5°C
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Gebrauchsanweisung beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
PNEC-Werte
BezeichnungCAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
5329-14-6 Sulfamidsäure
Süßwasser 0,048 mg/l
Meerwasser 0,0048 mg/l
Süßwassersediment 0,173 mg/kg
Meeressediment 0,0173 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen 2 mg/l
Boden 0,00638 mg/kg
Enthält keine Stoffe in Mengen oberhalb der Konzentrationsgrenzen, für die ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Siehe Abschnitt 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Wir empfehlen das Tragen einer dichtschließenden Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Wir empfehlen das Tragen von Handschuhen aus Spezialnitril der Firma KCL mit einer Schichtstärke von 0,11mm (Dermatril, Art.nr. 740)
Handschutz
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.
Atemschutz
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
farblos blassgelb
flüssig
Aggregatzustand: Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlos oder schwach riechend
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C):
0,5 - 1,0
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt:
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100 °CSiedebeginn und Siedebereich:
nicht anwendbar
Flammpunkt:
Entzündlichkeit
nicht anwendbar
Feststoff:
nicht anwendbar
Gas:
nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgefahren
nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze:
nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze:
nicht anwendbar
Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar
Feststoff:
nicht anwendbar
Gas:
nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur:
Nicht brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
23 hPaDampfdruck:
(bei 20 °C)
123 hPaDampfdruck:
(bei 50 °C)
Dichte (bei 20 °C): 1,080 g/cm³
DIN 51757
Schüttdichte:
nicht anwendbar
mischbar
Wasserlöslichkeit: (bei 20 °C)
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient: Dyn. Viskosität:
nicht bestimmt
Kin. Viskosität:
nicht bestimmt
Auslaufzeit:
nicht bestimmt
Dampfdichte:
nicht bestimmt nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
Lösemitteltrennprüfung:
nicht anwendbar
Lösemittelgehalt:
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt
Festkörpergehalt:
UN Test, Teil III im Unterabschnitt 37.4: Test methods for corrosion to metals: < 6,25 mm / Jahr
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
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Exotherme Reaktion mit: Alkalien (Laugen).
Reaktion erfolgt ab Temperaturen von: 205°C
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Alkalien (Laugen), Leichtmetall. Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff.
10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Ammoniak, Schwefeloxide, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2).
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Weitere Angaben
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpezies
Dosis
Expositionsweg Methode
5329-14-6 Sulfamidsäure
Ratte
LD50 3160 mg/kg
oral
Reiz- und Ätzwirkung
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine Daten verfügbar
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Das Produkt ist Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. Schädlich für Wasserorganismen. Nach Neutralisation ist eine Reduzierung der Schadwirkung zu beobachten.
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CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Sulfamidsäure5329-14-6
Akute Fischtoxizität 96 h
LC50 70,3 mg/l
Pimephales promelas (Dickkopfelritze)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
Bei einem Eindringen in den Erdboden ist das Produkt mobil und kann das Grundwasser verunreinigen.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
keine/keiner
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
060106
ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; andere Säuren; gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel Produktreste
ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; andere Säuren; gefährlicher Abfall
060106
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Kunststoffe
200139
Wasser. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
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14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
nein
UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
nicht relevant
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht relevant
Sonstige einschlägige Angaben
UN Test, Teil III im Unterabschnitt 37.4: Test methods for corrosion to metals: < 6,25 mm / Jahr
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
nicht relevant
Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
Nationale Vorschriften
Fällt nicht unter die TA-Luft
Technische Anleitung Luft I:
Anteil:
1 - schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß Anlage 1 Nr. 5 AwSV
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EinstufungsverfahrenEinstufung
Skin Irrit. 2; H315 Berechnungsverfahren
Eye Irrit. 2; H319 Berechnungsverfahren
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
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H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
D - DE Druckdatum: 18.04.2018Revisions-Nr.: 2,02
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