SCHABUS KDS 110 Dibt Zulassung

Allgemeine
bauaufsichtliche
Zulassung
Deutsches
Bautechm'k ffi
Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten
Bautechnisches Prüfamt
Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts
Mitglied der EOTA, der UEAtc und derWFTAO
Datum:
25.06.2018
Geschäftszeichen:
Ill 57-1.85.2-2/18
Zulassungsnummer:
Z-85.2-'14
Antragsteller: Elektrotechnik Schabus GmbH & Co. KG
Baierbacher Sraße 150
83071 Stephanskirchen
Zulassungsgegenstand:
Kabel-Abluftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 210" - Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten
Geltungsdauer vom: 18. Juni 2018
biS: 18. Juni 2023
Der oben genannte ZuIassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst neun Seiten und fünf Anlagen. Der Gegenstand ist erstmals am 17. Juni 2013 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.
DIBtl Kolonnenstraße 30 BI D-10829 Berlini Tel.: +493078730-01 Fax: +49307873ü-32ü1 E-Mail: dibt@dibtdel www.dibt.de
Deutsches
Institut
Bautechnik ?
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nr. Z-85.2-14
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
I Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit
des ZuIassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
2 Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorge-
schriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
3 Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte,
erteilt.
4 Hersteller und Vertreiber des ZuIassungsgegenstandes haben, unbeschadet weitergehender
Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender Kopien dieses Bescheides zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen.
5
Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentli­chung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeich­nungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen, Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der
deutschen Originalfassung" enthalten.
6
Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
7
Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorge­legten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.
8 Dieser Bescheid beinhaltet zugleich eine allgemeine Bauartgenehmigung. Die von diesem
Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich als allgemeine bauauf­sichtliche Zulassung für die Bauart.
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
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ii BESONDERE BESTIMMUNGEN
I ZuIassungsgegenstand und Verwendungsbereich
1.1 Zulassungsgegenstand ZuIassungsgegenstand sind die Kabel-AbIuffsteuerungen vom Typ "KDS IIC) und KDS 210"
als Sicherheitseinrichtungen zur Überwachung der Fensterposition während des gleichzeiti­gen Betriebes einer raumluftabhängigen Feuerstätte und einer Entlüffungsanlage. Mit Hilfe der Kabel- Abluftsteuerungen vom Typ "KDS 110 und KDS 21 0" wird sichergestellt, dass die Entlüffungsanlage nur dann betrieben werden kann, wenn über ein geöffnetes Fenster das Nachströmen von Außenluft gewährleistet ist.
Die Sicherheitseinrichtungen bestehen aus einem Steuergerät (Schalteinheit) und einem Magnetschalter (Sensorpaar und Magnet), welcher den Öffnungszustand eines Fensters über eine Kabelverbindung an das Steuergerät übermittelt.
Das Steuergerät wird in zwei unterschiedlichen Bauformen, als Einbaugerfü vom Typ "KDS IIO" und als Steckerschaltgerät vom Typ "KDS 210", hergestellt. (Anlage 1)
Bei der Kabel- Abluftsteuerung vom Typ "KDS 1l O" handelt es sich um ein Schaltgerät zum Steuern einer Entlüftungsanlage, bestehend aus Steuergerät mit Schaltausgang für die Ent­lüftungsanlage und optischer Fehleranzeige sowie einem Magnetschalter (Sensorpaar und Magnet) zum Erfassen des Öffnungswinkels eines Fensters. Das Steuergerät mit Schaltaus-
gang ist in einem Gehäuse untergebracht, an dessen SchraubanschIusskIemmen der Anschluss an die Stromversorgung und die zu schaltende Entlüffungsanlage erfolgt.
Bei der Kabel- Abluftsteuerung vom Typ "KDS 210" handelt es sich um ein Steckerschaltge­rät zum Schalten einer Entlüftungsanlage, bestehend aus Steuergerät mit Schaltausgang für die Entlüftungsanlage und optischer Fehleranzeige sowie einem Magnetschalter (Sensor­paar und Magnet) zum Erfassen des Öffnungswinkels eines Fensters. Der Schaltausgang ist so ausgeführt, dass die Stromversorgung der Entlüftungsanlage direkt über einen Geräte­stecker im Steuergerät erfolgt. Dabei wird das unzulässige Umstecken des Gerätesteckers der Entlüffungsanlage auf andere, nicht gesicherte StromversorgungsanschIüsse ohne Zuhilfenahme von Werkzeug durch eine aufgeschobene und versiegelte Abdeckung' verhin­dert.
Die Arbeitsweise der Sicherheitseinrichtungen gestaltet sich wie folgt: Der Magnetschalter der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 1IO oder KDS 210" erfasst
den Öffnungswinkel des Fensters und sendet diese Information an das Steuergerät. Dort
wird die Information ausgewertet und der Schaltausgang für die Entlüftungsanlage bei
Erreichen und Überschreiten des erforderlichen Spaltöffnungsmaßes freigegeben (Entlüftungsanlage in Betrieb), die LED leuchtet grün. Bei Unterschreiten des erforderlichen Spaltöffnungsmaßes, inklusive geschlossenen Fensters, ist der Schaltausgang für die
Entlüffungsanlage nicht freigegeben (Abschalten der Lüftungsanlage), die LED leuchtet rot. Störungen werden optisch signalisiert (LED blinkt rot) und der Schaltausgang der Entlüftungsanlage ist in diesen Situationen nicht freigegeben.
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Bautechn'ik @ e
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1.2 Verwendungsbereich Die Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS 1IO und KDS 210" sind geeignet, als Sicher-
heitseinrichtung zur Überwachung der Fensterposition während des gleichzeitigen Betriebes
- einer raumluftabhängigen Feuerstätte und einer Entlüftungsanlage bei einfach belegten
Abgasanlagen oder
- einer raumluftabhängigen Feuerstätte und einer Dunstabzugshaube oder eines Abluft-
wäschetrockners bei mehrfachbelegten Abgasanlagen
verwendet zu werden.
Nähere Angaben zur Versiegelung sind beim DIBt hinterlegt.
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-85.2-"14
Dabei wird vorausgesetzt, dass die VerbrennungsIuftversorgung der gleichzeitig betriebenen raumluftabhängigen Feuerstätte unabhängig von der Fensterstellung des überwachten Fensters sichergestellt ist.
Die Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 210" sind für Entlüftungsanlagen einsetzbar, deren Motorleistung den Anschlusswert Il 5C1W/5A nicht überschreitet.
Das erforderliche Spaltöffnungsmaß des Fensters ist unter Berücksichtigung von DVGW­Arbeitsblatt G6002 entsprechend Abschnitt 3.1.2 dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung in Abhängigkeit von Fenstergröße und maximalem Abluftvolumenstrom einzu­stellen.
Die Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 210" dürfen bei Fenstern mit einer Außenjalousie, ohne konstruktive oder mechanische Vorrichtung zur Verhinderung des vollständigen Schließens, nicht eingesetzt werden.
Bei Einsatz einer konstruktiven oder mechanischen Vorrichtung ist die erforderliche Öffnungsfläche gemäß den Anforderungen nach Absatz 3.1.2 in jedem Fall sicherzu­stellen.
Deutsches
Bautechnfü ffi
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2 Bestimmungen für das Bauprodukt
2.1 Eigenschaffen und Zusammensetzung der Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 2'10"
Der ZuIassungsgegenstand muss dem bei der Zulassungsprüfung verwendeten Baumuster, den Angaben des Prüfberichts (TÜV SÜD: Prüfbericht Nr. C 1471-00/12, Ergänzungsschrei-
ben Nr.20121T14), sowie den Konstruktionszeichnungen und den Darstellungen entspre­chen; der Prüfbericht, die Konstruktionszeichnungen und die Darstellungen sind beim Deut­schen Institut für Bautechnik hinterlegt.
2.1.1
Gehäuse
Das Gehäuse besteht aus schlagfestem Kunststoff. Die zulässige Umgebungstemperatur
beträgt O oC bis 60 oC. Die Schutzart ist mit IP 20 gekennzeichnet.
2.1.2
Steuergerät (Schalteingang, Schaltausgang)
Die Ausführung des Steuergerätes und der elektrischen Ausrüstung entspricht den Anfor­derungen nach DIN EN 6073C)-1 .
3
Das Steuergerät der Kabel-AbIuffsteuerungen vom Typ "KDS 110 und KDS 21 0" besteht aus einem Schalteingang und einem Schaltausgang.
Das Steuergerät der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 11 0" setzt sich aus dem Schalt­eingang und Schaltausgang, zwei Relaistreiberstufen und zwei Schaltrelais zusammen.
Diese Baueinheiten sind in einem Gehäuse untergebracht. Der Schaltausgang der Kabel­Abluftsteuerung vom Typ "KDS IIO" ist mit SchraubanschlusskIemmen ausgestattet, an welche die Stromversorgung und die Entlüffungsanlage direkt angeschlossen werden. (Anlage 2) Die unterschiedlichen AnschlussmögIichkeiten sind in Anlage 4 dargestellt.
Das Steuergerät der Kabel-AbIuffsteuerung vom Typ "KDS 210" setzt sich aus dem Schalt­eingang, zwei ReIaistreiberstufen, zwei Schaltrelais und dem als Schutzkontaktsteckdose ausgeführten Schaltausgang zusammen. Dabei wird das unzulässige Umstecken des Gerätesteckers der Entlüftungsanlage auf andere, nicht gesicherte Stromversorgungsan­schlüsse ohne Zuhilfenahme von Werkzeug durch eine aufgeschobene Abdeckung als
Umstecksicherung verhindert. Diese wird mit einer Befestigungsschraube justiert und mit einem Siegel gesichert. (Anlage 3)
Unterschreitet der Öffnungswinkel des Fensters das vorgegebene Mindestmaß gemäß Abschnitt 3.1.2, wird die Lüffungsanlage abgeschaltet bzw. nicht aktiviert.
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DVGW-TRGI Arbeitsblatt G 6ü0 (Ausgabe 2008): Technische Regel für Gasinstallation DIN EN 6C)73ü-1 Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche
Anwendungen - Teil 1 : Allgemeine Anforderungen
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nr. Z-85.2-14
2.1.3 Magnetschalter Die Ausführung des Magnetschalters (Sensoren) und der elektrischen Ausrüstung entspricht
den Anforderungen nach DIN EN 60730-1. Der Magnetschalter und das Steuergerät der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 110"
sind mit einem 6 m langen Kabel verbunden. Der Magnetschalter und das Steuergerät der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 210"
sind mit einem 4 m langen Kabel verbunden.
Der Magnetschalter, welcher mit zwei in Reihe geschalteten Reedkontaktschaltern ausge­stattet ist, wird am Fenster angebracht. Bei geschlossenem Fenster liegen die Reedkontakt­schalter im Magnetfeld eines Dauermagneten, so dass die Reedkontaktschalter in der
"GeschIossen-SteIIung" stehen. Der Schalteingang des Steuergerätes wertet diese Position
als geschlossenes Fenster, so dass der Schaltausgang des Steuergerätes nicht angesteu­ert, die Entlüffungsanlage nicht eingeschaltet wird.
Bei geöffnetem Fenster werden die Reedkontaktschalter aus dem Magnetfeld des Dauer­magneten entfernt und die Reedkontaktschalter gehen in die "Offen-Stellung". Am Schalt­eingang des Steuergerätes liegt ein Signal an, so dass sich die Kontakte der Relais schlie­ßen und die Treiberstufen der beiden Kanäle angesteuert werden. Somit kommt es zum Schalten der jeweiligen Relais, die Entlüftungsanlage wird eingeschaltet.
Im Fall eines Kurzschlusses oder einer Unterbrechung in der Zuleitung zu den Sensoren wird der Schaltausgang nicht freigegeben.
Die Montage von Dauermagnet und Magnetschalter muss am Fenster so erfolgen, dass bei Bedarf sowohl die Kipp- als auch die Schwenkstellung des Fensters überwacht werden kann. (Anlage 5)
2.1.4
2.1.5
Anzeige
Im Fall einer Störung erscheint die optische Zustandsanzeige als rot blinkende LED, der Schaltausgang wird unterbrochen.
Stromversorgung Die Kabel-AbIuffsteuerungen vom Typ "KDS 1IO und KDS 21 0" werden über einen internen
Transformator betrieben.
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2.2
2.2.1
2.2.2
Herstellung, Kennzeichnung Herstellung Die Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS I10 und KDS 210" sind werkmäßig herzustel-
len. Kennzeichnung Die Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS 110 und KDS 21 0" müssen vom Hersteller mit
dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verord-
nungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die
Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind.
Neben dem Ü-Zeichen sind
- die Typbezeichnung,
- der Hersteller,
- das Herstelljahr und
- das Herstellwerk
- einschließlich der Zulassungsnummer Z-85.2-14 auf dem Beipackzettel und dem Produkt leicht erkennbar und dauerhaft anzugeben.
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
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Institut
für
Bautechnik ffi
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2.3
2.3.1
2.3.2
Übereinstimmungsnachweis Allgemeines
Die Bestätigung der Übereinstimmung der Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS 1IO und
KDS 210" mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werks­eigenen ProduktionskontroIIe und einer regelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung der Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIC) und KDS 210" nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.
Die ÜbereinstimmungserkIärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.
Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikates und die Fremdüberwachung einschließ­lich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Kabel-Abluffsteue­rungen vom Typ "KDS I10 und KDS 21 0" eine hierfür anerkannte ZertifizierungssteIIe sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten.
Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der ZertifizierungssteIIe eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikates zur Kenntnis zu geben. Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist zusätzlich eine Kopie des Erstprüfberichts zur Kenntnis zu geben.
Werkseigene ProduktionskontrolIe
In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durch-
zuführen. Unter werkseigener ProduktionskontroIIe wird die vom Hersteller vorzunehmende
kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die
von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.
Die werkseigene ProduktionskontroIIe muss einmal fertigungstäglich erfolgen. Dazu ist min-
destens einmal täglich an mindestens einem Stück je Serie zu prüfen, ob die Kabel-Abluft­steuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 21 0" mit den Anforderungen gemäß Abschnitt 2.1 der Besonderen Bestimmungen dieser Zulassung übereinstimmen und gemäß Ab­schnitt2.2.2 gekennzeichnet sind. Insbesondere sind folgende Funktionstests durchzu­führen:
Tabelle 1 : Funktionstests
Schaltfunktionen durch Simulation von realen Betriebszuständen
simulierter Betriebszustand
I
Fenster geöffnet
Schaltfunktion LED leuchtet permanent grün, Schaltausgang
frei gegeben
2
Fenster geschlossen
LED leuchtet permanent rot, Schaltausgang nicht frei gegeben
Schaltfunktionen durch Simulation von Störungen
simulierte Störung Schaltfunktion I fehlender Magnetschalter 2
Kabelbruch in einer Leitung zu den
Fensterkontakten 3
Kurzschluss in einer Leitung zu den
Schaltausgang __nicht frei gegeben,
LED leuchtet rot blinkend
Fensterkontakten
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
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Testfunktion
Aktion Schaltfunktion
I
Fenster geschlossen LED leuchtet rot, Schaltausgang nicht frei
Die Ergebnisse der werkseigenen ProduktionskontroIIe sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Bauproduktes bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile hin­sichtlich der in Abschnitt 2.1 festgelegten Anforderungen,
- Art der Kontrolle oder Prüfung,
- Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauproduktes,
- Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit den
Anforderungen,
- Unterschrift des für die werkseigene ProduktionskontroIIe Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für die Fremdüber-
wachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen Institut
für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzu­legen.
Bei ungenügendem Prüfergebnis im Rahmen der werkseigenen ProduktionskontroIIe sind
vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des
Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforder­lich - die betreffende Prüfung im Rahmen der werkseigenen ProduktionskontroIIe unverzüg­lich zu wiederholen.
2.3.3
Fremdüberwachung In jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüber-
wachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch zweimal jährlich.
Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung der Kabel-AbIuftsteuerungen vom
Typ "KDS 1IO und KDS 21 0" durchzuführen. Sowohl für die Erstprüfung als auch für die Fremdüberwachung sind die im Abschnitt 2.1
genannten Produkteigenschaften an jeweils zwei stichprobenartig entnommenen Prüflingen zu prüfen. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten Überwa­chungsstelle.
Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzu­bewahren. Sie sind von der ZertifizierungssteIIe bzw. der Überwachungsstelle dem Deut­schen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Ver­langen vorzulegen.
Deutsches
Bautechnik Q ?
Seite 7 von 9l25. Juni 2018
gegeben
3 Bestimmungen für die Anwendung des Zulassungsgegenstandes
3.1
Planung und Bemessung der mit den Kabel-Abluftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 210" ausgerüsteten Entlüftungsanlagen
3.1.1
Allgemeines Der bestimmungsgemäße gemeinsame Betrieb der mit der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ
"KDS 110 oder KDS 210" ausgerüsteten Entlüftungsanlage und einer vorhandenen raum-
luftabhängigen Feuerstätte setzt voraus, dass die erforderliche VerbrennungsIuftversorgung unabhängig von der Fensterstellung des überwachten Fensters sichergestellt ist. Dabei hat
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-85.2-14
die zuluftseitige Bemessung so zu erfolgen, dass sich für den planmäßigen Zuluftvolumen­strom in der Wohneinheit kein größerer Unterdruck als 4 Pa gegenüber dem Freien ergibt.
3.1.2
Spaltöffnungsmaß des Fensters Das erforderliche Spaltöffnungsmaß des Fensters ist in Abhängigkeit von der Fensterfläche
und dem Abluftvolumenstrom der Entlüftungsanlage (Dunstabzugshaube) in Übereinstim­mung mit DVGW-Arbeitsblatt G600 wie folgt zu ermitteln und einzustellen:
Deutsches
sau:nesclh'n'f?u:m'
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3.2
3.2.1
3.2.2
(75+1,875-T;'E)
s - Spaltöffnungsmaß des Fensters [cm]
s- ».J';i
VE - Abluftvolumenstrom der Entlüftungsanlage
(Dunstabzugshaube) [m3/h]
A - Fensterfläche [cm2]
Auf dieser Beziehung basierende Tabellen des Herstellers können genutzt werden.
Ist das für die Installation ausgewählte Fenster mit einer Außenjalousie ausgestattet, bei der das vollständige Schließen der Außenjalousie durch eine mechanische oder eine
konstruktive Vorrichtung verhindert wird, so ist die erforderliche freie Öffnungsfläche AF
dabei in Analogie zu DVGW-Arbeitsblatt G600 zu ermitteln:
,4r, = 75 + 1,875 - PE
Ausführung und Betrieb der mit den Kabel-Abluftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und
KDS 210" ausgerüsteten Entlüftungsanlagen Installation der Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 210" Die Installation der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS I10" muss durch ein Fachunter-
nehmen entsprechend den Angaben der InstaIIationsanleitung des Herstellers erfolgen,
Anlage 4 und 5, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die Abnahme und Erstin-
betriebnahme der installierten Anlage ist zu protokollieren. Die Installation der Kabel-AbIuftsteuerung "KDS 210", Anlage 5, sollte durch ein Fachunter-
nehmen entsprechend den Angaben der InstalIationsanIeitung des Herstellers erfolgen,
soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Wird die Kabel-AbIuffsteuerung vom Typ
"KDS 210" nicht durch ein Fachunternehmen installiert, so muss zumindest die Abnahme
und Erstinbetriebnahme der installierten Anlage durch ein Fachunternehmen erfolgen und protokolliert werden.
Es ist insbesondere auf die korrekte Positionierung der Sensoren gemäß Anlage 5 zu achten. Dauermagnet und Magnetkontakt sind mechanisch am Fenster so zu befestigen, das deren Entfernung nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug möglich ist. (Anlage 5)
[)as erforderliche Spaltöffnungsmaß eines geschwenkten Fensters muss durch eine Arretie-
rung gewährleistet werden.
ÜbereinstimmungserkIärung
Das Fachunternehmen muss gegenüber dem Auftraggeber (Bauherrn) schrifflich die
Übereinstimmung der installierten Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 110 oder KDS 21 0" nach Abschnitt 1 mit den Bestimmungen der Abschnitte 3.1.1 bis 3.2.1 zur Anwendung des Zulassungsgegenstandes erklären.
AF - freie Öffnungsfläche [cm2]
VE - Abluftvolumenstrom der Entlüftungsanlage
(Dunstabzugshaube) [m3/h]
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
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3.2.3 Produktbegleitende Unterlagen Der Hersteller hat jeder Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 1IO oder KDS 210" eine
Installations- und Betriebsanleitung beizufügen. Diese Anleitung ist verständlich und in
deutscher Sprache abzufassen. Die Anleitung muss alle erforderlichen Angaben enthalten, damit bei ordnungsgemäßer Installation, Bedienung und Instandhaltung, die mit der Kabel­Abluftsteuerung vom Typ "KDS IIO oder KDS 2a10" ausgerÜsteten Entlüftungsanlage, nur
bei entsprechend Abschnitt 3.1.2 geöffnetem Fenster betrieben werden kann. In der Anlei-
tung und den übrigen produktbegleitenden Unterlagen des Herstellers dürfen keine dieser Zulassung entgegenstehenden Angaben enthalten sein. In der Bedienungsanleitung ist der Nutzer konkret darauf hinzuweisen, dass er durch ein selbständiges Entfernen der versie­gelten Schutzabdeckung vorsätzlich und grob fahrlässig handelt.
Durch den Hersteller ist ein Hinweis in die lnstaIlationsanleitung derart aufzunehmen, dass der bestimmungsgemäße gemeinsame Betrieb der mit der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ
"KDS I10 oder KDS 210" ausgerüsteten Entlüftungsanlage und einer raumluffabhängigen
Feuerstätte voraussetzt, dass die Versorgung der Feuerstätte mit der erforderlichen Menge an Verbrennungsluft unabhängig von der Fensterstellung des überwachten Fensters sicher-
gestellt ist.
Der Betreiber der Kabel-AbIuftsteuerung vom Typ "KDS 110 oder KDS 21 0" ist darauf hinzu­weisen, dass das erforderliche Spaltöffnungsmaß eines geschwenkten Fensters durch eine Arretierung gewährleistet sein muss.
Der Betreiber muss den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) über den Einbau und die Inbetriebnahme der Kabel-AbIuffsteuerung vom Typ "KDS IIO oder KDS 210" informieren, bei Nachfrage muss das Abnahmeprotokoll zur Verfügung gestellt werden.
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4
Rudolf Kersten Referatsleiter
Bestimmungen für die Instandhaltung
Z9515.18
DIN 31 C)51 :2C112-09 DIN EN 13306:2018-02
Grundlagen der Instandhaltung Begriffe der Instandhaltung
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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-85.2-a14 vom 25. Juni 2€)18
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1 .85.2-2/18
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung
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Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS I IO und KDS 210" - Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüffungsanlagen und
KDS210 Bauteile; Gerätemaße
Z35234.18
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, Anlage 3
1 .85.2-2/18
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-85.2-14 vom 25. Juni 2€)18
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Die Entlüftungsanlage wird direkt mit dem
Steuergerät verdrahtet.
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Anschlussbeispiel 2
Bei Dunstabzugshauben mit GebIäsestufenschaItung sieueispannungiav ,, ,,
wird das Steuergerät in die Lüffermotorzuleitung -
zwischengeschaltet. Die Beleuchtung funktioniert .,s IIO
unabhängig vom Schaltzustand des Empfängers.
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Klemmenanschluss zur externen Motorsteuerung der Dunstabzugshaube verbunden. Die Beleuchtung funktioniert unabhängig vom Schaltzustand des Empfängers.
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Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS IIO und KDS 21 0" - Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüffungsanlagen und
KDS IIO Schalteinheit - MontagemögIichkeiten
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! Anschluss ul! iQuqst;zugsh,a4tx___ 4
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Anlage 4
Z35234.18 1 .85.2-2/18
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-85.2-'14 vom 25. Juni 2018
l Deutsches
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Fenster mit
'jJRechtsanschlag
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Positionierung MagnetschaIter/Magnet am Fensterrahmen
, Abstand max. 0,5 cm
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'Magnet;
schalter
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Fenster mit
Linksans.chlag 'jJ
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Kabel-AbIuftsteuerungen vom Typ "KDS I10 und KDS 21 0" - Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und
Montagemöglichkeit von Dauermagnet und Magnetschalter
Z35234.18 1 .85.2-2/18
Anlage 5
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