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Verhalten bei Störungen
Wartung
Arbeiten an Gas- und Elektroeinrichtungen dürfen nur von einem
zugelassenen Fachmann ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, diese von
einer autorisierten Kundendienststelle ausführen zu lassen.
Nach den geltenden Vorschriften wird darauf hingewiesen, dass die
Gasanlage und die angeschlossenen Abgasführungen vor der ersten
Inbetriebnahme, sowie nach Ablauf von jeweils zwei Jahren von einem
autorisierten Sachkundigen auf Einhaltung der Technischen Regeln DVGWArbeitsblatt G607/G608 (EN1949) zu prüfen sind. Über diese Prüfung
ist eine Bescheinigung auszustellen.
Verantwortlich für die Veranlassung dieser Prüfung ist der Benutzer.
Der Gasbrenner ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich von
Verunreinigungen zu säubern.
5.13
1. Störung : Der Kühlschrank funktioniert nicht im Gasbetrieb.
Mögliche Ursache Selbsthilfe
a.) Gasflasche ist leer.
b.) Ist die vorgeschaltete Absperrein-
richtung geöffnet ?
a.) Gasflasche tauschen.
b.) Absperreinrichtung öffnen.
Bevor Sie den autorisierten Kundendienst anrufen kontrollieren Sie bitte, ob:
1. die Anweisungen im Abschnitt Enschalten des Kühlschrankes befolgt wurden.
2. der Kühlschrank waagerecht steht.
3. es möglich ist, den Kühlschrank mit einer vorhandenen Energiequelle zu betreiben.
2. Störung : Der Kühlschrank funktioniert nicht bei 12V bzw. 24V Betrieb.
Mögliche Ursache Selbsthilfe
a.) Bordseitige Sicherung defekt.
b.) Batterie entladen.
a.) Neue Sicherung einsetzen.
b.) Batterie prüfen und laden.
3. Störung : Der Kühlschrank kühlt nicht ausreichend.
Mögliche Ursache Selbsthilfe
a.) Die Belüftung des Kühlaggregates ist
nicht ausreichend.
b.) Die Thermostatstellung ist zu niedrig.
c.) Der Verdampfer ist zu stark vereist.
d.) Zuviel warme Lebensmittel kurzfristig
eingelagert.
e.) Gerät noch nicht lange genug in
Betrieb.
a.) Prüfen, ob die Lüftungsgitter nicht
abgedeckt sind.
Prüfen, ob der Kühlschrank
ordnungsgemäß eingebaut wurde
(Einbauanweisung).
b.) Thermostat auf höhere Stellung
drehen.
c.) Prüfen, ob die Kühlschranktür dicht
schliesst.
d.) Lebensmittel erst abkühlen lassen.
e.) Kühlschrank nach einigen
Betriebsstunden auf Kühlung
überprüfen.
5.14