1. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit
Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachge-
mäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtearbei-
ten durch die auftretenden Spannbewegungen und
-kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spannvorrichtungen nur von Personen
benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche
hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw.
über langjährige einschlägige Erfahrungen verfügen.
2. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teil-
weise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Ver-
letzungsgefahren vorzubeugen ist bei daran vorzuneh-
menden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
2.1 Eingebaute Energiespeicher
Bewegliche Teile, die mit Druck-, Zug-, sonstigen
Federn oder mit anderen elastischen Elementen vorgespannt sind, stellen durch die darin gespeicherte
Energie ein Gefahrenpotential dar. Dessen Unterschätzung kann zu schweren Verletzungen durch
unkontrollierbare, geschoßartig umherfliegende Einzelteile führen. Bevor weitere Arbeiten durchgeführt
werden können, ist diese gespeicherte Energie abzubauen. Spanneinrichtungen, die zerlegt werden sollen, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zusammenstellungszeichnungen auf derartige Gefahrenquellen hin zu untersuchen. Sollte das “Entschärfen”
dieser gespeicherten Energie nicht gefahrlos möglich
sein, ist die Demontage von autorisierten Mitarbeitern
der Fa. Röhm durchzuführen.
2.2 Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Dieser Zylinder ist für umlaufenden Einsatz vorgesehen. Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte
Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten -- können bewirken, daß sich Einzelteile lösen und dadurch
zur potentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe befindliche Personen oder Gegenstände werden. Dies
gilt ebenfalls für Rotationsdichtungen, deren Verschleiß zu einem Druckverlust in den Zylinderkammern führen. Der Betrieb mit höheren als den für
diese Vorrichtung vorgesehenen Drehzahlen ist aus
o.g. Gründen nicht zulässig.
Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/-druck sind
auf dem Körper eingraviert und dürfen nicht überschritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der
vorgesehenen Maschine darf nicht höher als die des
Zylinders/Ölverteilers sein und ist daher ggf. zu begrenzen.
Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen
Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte
Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zunächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unverzüglich der Hersteller zu informieren, damit dieser
eine Überprüfung der Funktions- und Betriebssicherheit durchführen kann. Nur so kann der weitere sichere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet
werden.
2.3 Schmierung
Ein Trockenlauf des Verteilers ist nicht zulässig.
Wird der Spannzylinder/Ölverteiler in Rotation versetzt, ist sicherzustellen, daß zumindest ein geringer
Mediumdruck (min. 5 bar) an den Anschlüssen ansteht. Ansonsten ist mit Freßerscheinungen in den
Verteilerspalten zu rechnen, was zum Versagen der
Verdrehsicherung führen kann. Die Folge wäre ein
möglicher Abriß der unter Druck stehenden Verbindungsleitungen.
2.4 Filterung des zugeführten Mediums
Gegen Fremdkörper im Hydrauliköl ist ein Druckfilter
einzusetzen. Empfohlen wird der Einbau am Hydraulikaggregat zwischen Pumpe und Steuerventil.
Die Filterfeinheit muß 0,01 mm absolut betragen.
Die Folgen mangelhafter Filterung entsprechen den
unter 2.3 (Schmierung) dargestellten Ausführungen.
2.5 Filterung des Kühlmittels
Bei Hohlspannzylindern mit Kühlmittelauffangschale
können Späne über das Kühlmittel in die Kühlmittelauffangschale eingeschwemmt werden und deren Ablauf verstopfen. Dadurch kann der Flüssigkeitspegel soweit ansteigen, dass Kühlmittel in die
Lagerung eindringen und diese zerstören kann.
Um dies zu vermeiden, muß das verwendete Kühlmittel gefiltert und die Kühlmittelauffangschale von Zeit
zu Zeit gereinigt werden.
Wird der Durchgang des Hohlspannzylinders nicht
benötigt, so sollte dieser futter- oder zylinderseitig an
der Schaltscheibe verschlossen werden.
2.6 Verdrehsicherung am Verteilergehäuse
Das Verteilergehäuse muß grundsätzlich gegen Mitdrehen gesichert werden. Diese Verdrehsicherung ist
am Leckölstutzen anzubringen.
Hinweis:
In der Praxis hat sich ein gabelartiger Halter als
besonders geeignet erwiesen, der den Leckölstutzen beidseitig mit geringem Spiel umfaßt und
dabei gleichzeitig einen axialen Schlitz aufweist,
um Dehnungen und Toleranzen auszugleichen.
Dieser Halter wird in der Regel am Spindelgehäuse befestigt.
2.7 Anschlußleitungen
Auf Verteilergehäuse/-welle sollen keine zusätzlichen
äußeren Kräfte, ausgenommen des Eigengewichts,
wirken. Ansonsten droht ein vorzeitiger Verschleiß in
den Lagern und im Verteilerspalt, entsprechend gelten die unter 2.3 (Schmierung) dargestellten Folgen.
Alle Anschlußleitungen müssen deshalb biegsam
sein und sind daher als Schlauchverbindungen zu
fertigen.
2.8 Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann
mangelhafter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdungen für Personen und Gegenständen führen. Deshalb muß bei allen Befestigungsschrauben, wenn
nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube, empfohlene und der Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 -- M24 der Güten
8.8, 10.9 und 12.9 nachfolgende Anzugsdrehmomententabelle.
Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall
die Schraubengüte 12.9 zu verwenden. Bei Befestigungsschrauben für Zylinderdeckel und vergleichbare Elemente ist grundsätzlich die Güte 12.9
einzusetzen.
Alle Befestigungsschrauben, welche aufgrund ihres
Verwendungszweckes öfters gelöst und anschließend wieder festgezogen werden müssen (z.B. wegen Umrüstarbeiten), sind im halbjährlichen Rhythmus im Gewindebereich und an der Kopfanlagefläche
mit Gleitmittel (Fettpaste) zu beschichten.