ROCKINGER
Member of JOST-World
4
D
SSiicchheerrhheeiittsshhiinnwweeiissee RROOii880055 BB
Die Sicherheitshinweise sind in einem Kapitel zusammengefasst. Dort wo der Benutzer der Anhängekupplung gefährdet
ist, sind in den einzelnen Abschnitten die Sicherheitshinweise
wiederholt und mit dem neben abgebildeten Gefahrenzeichen markiert.
Beim Umgang mit Anhängekupplungen, Zugmaschinen und Anhängern
gelten die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Landes.
Entsprechende Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung der Zugmaschine und des Anhängers behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind einzuhalten.
Für die Bedienung, Wartung und Montage sind nachfolgend aufgeführte
Sicherheitshinweise zu beachten. Im einzelnen sind noch einmal Sicherheitshinweise aufgeführt, die direkt mit der Tätigkeit verbunden sind.
Sicherheitshinweise Bedienung
x Die Anhängekupplung nur durch autorisierte Personen bedienen.
x Die Montage- und Betriebsanleitung der jeweiligen Anhängekupplung
behält weiterhin ihre Gültigkeit und ist zu beachten.
x Anhängekupplung und Zugöse des Anhängers nur in technisch ein-
wandfreiem Zustand verwenden.
x An-/Abkupplungsvorgang nur auf tragfähigem ebenen Untergrund
durchführen.
x Beim Ankuppeln darf niemand zwischen der Zugmaschine und dem
Anhänger stehen.
x Nach jedem Ankupplungsvorgang ist der ordnungsgemäß verriegelte
Zustand an der Anhängekupplung zu prüfen. Nur im ordnungsgemäß
verriegeltem Zustand fahren.
x Niemals in die geöffnete Kupplung greifen.
Sicherheitshinweise Wartung
x Bei den WartungsarbeitennurdievorgegebenenSchmiermittelverwenden.
x Die Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durchge-
führt werden.
Sicherheitshinweise Montage
x Die Montage darf nurvon autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
x Die Montage muss unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschrift und den technischen Regeln für mechanische Einrichtungen erfolgen.
x Es dürfen nur original ROCKINGER-Bauteile verwendet werden.
x Hinweise des Fahrzeugherstellers und deren Aufbaurichtlinien sind zu
beachten, z. B. Befestigungsart, Freiräume u.s.w.
x Alle Verschraubungen mit den vorgeschriebenen Anziehdrehmomenten
festziehen.
x Der Anbau derAnhängekupplungmuss nach der vorliegendenMontage-
und Betriebsanleitung erfolgen und darf nur an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinennach Richtlinie 74/150/EWG durchgeführt werden.
x Typenschilder und Warnhinweise müssen vor der Inbetriebnahme der
Kupplung oder Zugöse gut lesbar sein und dürfen nicht unkenntlich
gemacht werden. Lackreste oder Schutzfolien müssen entfernt werden.
Anhängekupplungen sind bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugverbindungsteile, an die höchste Sicherheitsanforderun-
gen gestellt werden.
Veränderungen jeglicher Art schließen Gewährleistungsansprüche aus
und führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum
Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis.
!
!