GARANTIE-URKUNDE
Allgemeine Parador Garantiebedingungen
§ 1 Anwendungsbereich, Zustandekommen des Vertrages
1.
Mit dem Abschluss eines Garantievertrages gemäß nachfolgender
Ziff. 2 dieser Allgemeinen Garantiebedingungen werden diese
Vertragsbestandteil zwischen der Parador GmbH, Millenkamp 7–8,
48653 Coesfeld/Deutschland (im Folgenden „Parador“ genannt)
und dem Garantieberechtigten. Parador erbringt Garantieleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Garantiebedingungen.
2.
Die auf der Internetseite (www.parador.garantieanmeldung.de)
aufgeführten Garantieinformationen beinhalten eine Aufforderung
von Parador an den potentiellen Garantieberechtigten zur Abgabe
eines Vertragsangebots. Der Garantieberechtigte gibt sein
Angebot für die Begründung der Garantie auf der Internetseite
www.parador.garantieanmeldung.de ab, indem er sämtliche für
die Begründung des Garantievertrages erforderliche Daten,
insbesondere seinen Vor- und Zunamen, seine vollständige
Wohnanschrift, seine E-Mail-Adresse, das von ihm erworbene
Parador Produkt und das Kaufdatum auf dem bereitgestellten
Online-Formular einträgt und das ausgefüllte Formular auf
elektronischem Wege über das Internet an Parador zurücksendet.
3.
Parador bleibt es unbenommen, die in dem ausgefüllten Formular
enthaltene Vertragserklärung zurückzuweisen.
4.
Parador akzeptiert die Vertragserklärung durch Versendung einer
separaten Mitteilung mit der Garantieurkunde an den Garantieberechtigten per E-Mail. Im Übrigen erfolgen Mitteilungen von
Parador, wonach die Vertragserklärung akzeptiert und/oder ggf.
abgelehnt wird, grundsätzlich per E-Mail.
5.
Mit Zugang der Mitteilung bei dem Garantieberechtigten kommt ein
Garantievertrag nach Maßgabe dieser Bedingungen zustande.
§ 2 Umfang der Garantie
1.
Die Parador Garantie gilt unbeschadet etwaiger
Gewährleistungsansprüche des Garantieberechtigten.
2. a)
Die von Parador hergestellten Produkte werden unter strenger
Qualitätskontrolle gefertigt und in Verkehr gebracht. Eine
Inanspruchnahme aus dieser Garantie setzt die Vorlage dieser
nach Maßgabe der Vorgaben des § 1 seitens Parador ausgestellten Garantieurkunde und die Vorlage des OriginalKaufbeleges bei der Geltendmachung des Garantieanspruchs
gegenüber Parador sowie die bestimmungsgemäße Verwendung
der Produkte im normal genutztem privaten Wohnbereich voraus,
unbeschadet der nachstehenden weiteren Voraussetzungen der
Garantiebedingungen.
2.
Für Produktteile, an denen funktionsbeeinträchtigende Schäden
auftreten, die nachweislich auf Verarbeitungsfehler im Werk
zurückzuführen sind, leistet Parador innerhalb der Garantiezeit
gem. nachstehendem § 3 und nach Maßgabe der sonstigen
Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen kostenlosen
Ersatz.
3.
Von der Garantie ausgeschlossen sind rein optische,
insbesondere alterungs- und/oder nutzungsbedingte
Beeinträchtigungen wie z. B. Farbunterschiede, Fugen und
Oberflächenänderungen sowie Verformungen durch
Klimaänderungen und üblicher Verschleiß. Im Übrigen wird
insbesondere auf die nachfolgenden technischen Anforderungen
und Garantievoraussetzungen z. B. gem. § 5 Bezug genommen.
4.
Die Garantieleistung von Parador erstreckt sich nach Wahl von
Parador auf die Reparatur des von Parador hergestellten
Produkts oder die Lieferung gleichwertigen Ersatzmaterials aus
dem aktuellen Programm von Parador für die beschädigten
Stellen an den Garantieberechtigten über den jeweiligen Parador
Fachhändler. Soweit gleichwertiges Ersatzmaterial nicht oder
nicht mehr in ausreichender Menge lieferbar ist, beschränkt sich
die Garantieleistung von Parador auf die Lieferung ähnlichen
Ersatzmaterials.
5.
Soweit vorstehend nichts Gegenteiliges ausgeführt ist, sind
weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –
von der Garantieleistung ausgeschlossen. Parador haftet
insbesondere nicht für Nutzungsausfall, Betriebsstillstand,
Wertminderung, entgangenen Gewinn oder sonstige durch
mangelhaftes Material des Garantieberechtigten und/oder Dritten
verursachte Sachschäden oder sonstige Folge- und Vermögensschäden. Eine etwaige Haftung von Parador aus Produkthaftung
bleibt hiervon unberührt.
6.
Etwaige gesetzliche Ansprüche oder vertragliche Ansprüche des
Garantieberechtigten gegenüber Dritten werden mit diesen
Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
§ 3 Garantiezeit
1.
Die Garantiezeit richtet sich nach der jeweiligen Produktserie und
der Nutzung.
Für den privaten Wohnbereich gelten folgende Garantiezeiten:
Basic Parkett: 10 Jahre
Classic Parkett: 25 Jahre
Trendtime Parkett: 25 Jahre
Eco Balance Parkett: 25 Jahre
Edition Parkett: 25 Jahre
2.
Der Anspruch auf Garantieleistung setzt neben einem
bestehenden Garantievertrag voraus, dass der Garantiefall
innerhalb der Garantiezeit eintritt.
3.
Die Garantie erlischt automatisch, soweit hinsichtlich des
Produkts nach dem Einbau bzw. nach der Verlegung eine
Renovierung oder eine vergleichbare, substanzbeeinträchtigende
und/oder -beeinflussende Maßnahme durchgeführt wurde.
4.
Die Gesamtdauer der Garantie wird durch die Inanspruchnahme
von Garantieleistungen weder verlängert, noch wird für ersetzte
und/oder nachgebesserte Teile eine neue Garantiezeit
begründet.
§ 4 Garantieberechtigter
Garantieberechtigter ist der Käufer des Produkts, ausgewiesen
durch diese Garantieurkunde nebst Kaufbeleg. Ausschließlich
dem Garantieberechtigten steht die Garantieleistung von Parador
unter Berücksichtigung der Garantiebedingungen von Parador
unbeschadet etwaiger ihm zustehender weiterer gesetzlicher
Gewährleistungsansprüche z. B. gegenüber einem einbauenden
Fachunternehmen und/oder gegenüber dem Verkäufer zur
Verfügung. Parador leistet an den so registrierten und
ausgewiesenen Garantieberechtigten mit befreiender Wirkung.
§ 5 Technische Anforderung und Garantievoraussetzungen
1.
Ein Garantieanspruch gegen Parador setzt weiter voraus, dass
die nachbezeichneten technischen Anforderungen und/oder
sonstige Garantievoraussetzungen eingehalten, beachtet sowie
erfüllt sind.
a)
Der Garantieberechtigte ist verpflichtet, die von Parador vorgeschriebenen Planungs-, Montage-, Pflegehinweise sowie die
einschlägigen, anerkannten Normen und Regeln der Technik
sowie die Regeln der Baukunst bei der Verwendung der Produkte
zu beachten. Verlegehinweise liegen dem Produkt grundsätzlich
bei. Sollten diese Verlegehinweise fehlen und/oder unvollständig
sein, ist der Garantieberechtigte gehalten, Verlegehinweise bei
seinem Fachhändler oder unmittelbar bei Parador vor Beginn der
Verlegung/Verarbeitung anzufordern.
b)
Die Unterkonstruktion muss entsprechend der Verlegeanleitung
von Parador sowie entsprechend den Produktinformationen von
Parador geeignet sein sowie den allgemein anerkannten Regeln
der Technik und Baukunst entsprechen.
c)
Der Produkteinsatz muss unter Einhaltung der normalen
Klimabedingungen erfolgen, d. h. Produktbeeinträchtigungen
durch zu geringe und/oder eine zu hohe Luftfeuchtigkeit müssen
ausgeschlossen sein.
d)
Ein bestimmungswidriger Gebrauch der Produkte ist zu unterlassen. Reinigungs- und Pflegeanleitungen von Parador sind
einzuhalten. Die Verwendung nicht zugelassener und/oder
materialunverträglicher Pflegemittel hat zu unterbleiben.
2.
Schäden, die durch fehlerhafte Montage, Einbau, Pflege und/oder
Instandhaltung, bestimmungswidrigen Gebrauch, Verarbeitung
systemfremder Teile, Verwendung nicht zugelassener Pflegemittel
entstehen und/oder entstanden sind, sind ebenfalls nicht Gegenstand der Garantie und werden nicht ersetzt. Gleiches gilt, soweit
die Produkte für andere Bereiche als diesen Garantiebedingungen
vorgesehen, eingesetzt wurden und/oder werden, sowie für Fälle
höherer Gewalt, Schäden durch besondere Ereignisse (wie z. B.
Feuer, Wasser) sowie für Schäden durch Fremdeinwirkung,
nutzungsbedingten Verschleiß oder Montagemängel.
§ 6 Obliegenheiten
1.
Bei einem Garantiefall ist der zuständige Fachhändler oder
Parador unverzüglich, spätestens innerhalb eines Zeitraums von
14 Tagen gerechnet ab Kenntniserlangung des Garantieberechtigten von den für den Garantiefall maßgebenden Tatsachen
unter Vorlage der Garantieurkunde sowie des Kaufbeleges
schriftlich zu benachrichtigen. Die Anschrift von Parador lautet:
Parador GmbH
Millenkamp 7–8 · 48653 Coesfeld · Deutschland
Im Rahmen der Abgabe des Vertragsangebots (vgl. § 1 Ziff. 2) hat
der Garantieberechtigte sämtliche für das Zustandekommen des
Garantievertrages erforderliche Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Etwaige Veränderungen und/oder Korrekturen
sind Parador sofort mitzuteilen.
2.
Parador ist vor der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
Gelegenheit zur Schadensuntersuchung – selbst oder durch einen
Sachverständigen – zu geben. Etwaige schadensursächliche und/
oder schadensrelevante Bauteile sind zu verwahren und Parador
auf Anforderung zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu
stellen.
3.
Parador ist in jedem Fall Gelegenheit zu geben, aufgetretene
Schäden nach Wahl von Parador selbst zu beseitigen oder durch
Dritte beseitigen zu lassen.
4.
Der Garantieberechtigte sichert mit der Anmeldung des Garantiefalles zu, dass die Montage/Verlegung zum Zeitpunkt der
Ingebrauchnahme des Produkts entsprechend den Regeln der
Baukunst ausgeführt und von ihm vorbehaltlos angenommen
wurde sowie tatsächlich abnahmefähig war. Auf Anforderung von
Parador sind diesbezügliche Unterlagen (Auftragsbelege,
Rechnungskopien, Verlegepläne etc.) an Parador zu übersenden.
5.
Wird eine der vorstehend genannten Obliegenheiten verletzt, ist
eine Inanspruchnahme von Parador aus dieser Garantie
ausgeschlossen. Dies gilt bezgl. vorstehender Ziffern 1, 2 und 4
nicht, soweit die Verletzung nachweislich ohne Einfluss auf
Feststellung und/oder Höhe der Garantieleistung geblieben ist.
§ 7 Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Diese Garantiebedingungen gelten nicht für die Vereinigten
Staaten von Amerika und Kanada. Für diese Absatzmärkte gelten
die insoweit einschlägigen Sondergarantiebedingungen von
Parador.
§ 8 Rechtswahl/Gerichtsstand 1.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als
vereinbart.
2.
Gerichtsstand ist – soweit der Garantieberechtigte Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist – das Amtsgericht Coesfeld oder
das Landgericht Münster.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Garantievertrages ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
4.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von Parador.
https://www.parador.de/service/datenschutz