PARADOR Parkett User Manual

Garantie-Urkunde
Parador Parkett Qualitätsgarantie
- Gemäß den umseitigen Garantiebedingungen -
Die Garantie ist gültig ab Kaufdatum. Als Nachweis gilt der Kaufbeleg.
Parador GmbH Millenkamp 7–8 · 48653 Coesfeld · Deutschland
Version: 2019-06
GARANTIE-URKUNDE Allgemeine Parador Garantiebedingungen
§ 1 Anwendungsbereich, Zustandekommen des Vertrages
1. Mit dem Abschluss eines Garantievertrages gemäß nachfolgender Ziff. 2 dieser Allgemeinen Garantiebedingungen werden diese Vertragsbestandteil zwischen der Parador GmbH, Millenkamp 7–8,
48653 Coesfeld/Deutschland (im Folgenden „Parador“ genannt)
und dem Garantieberechtigten. Parador erbringt Garantieleis­tungen ausschließlich auf Grundlage dieser Garantiebedingungen.
2. Die auf der Internetseite (www.parador.garantieanmeldung.de) aufgeführten Garantieinformationen beinhalten eine Aufforderung von Parador an den potentiellen Garantieberechtigten zur Abgabe eines Vertragsangebots. Der Garantieberechtigte gibt sein Angebot für die Begründung der Garantie auf der Internetseite www.parador.garantieanmeldung.de ab, indem er sämtliche für die Begründung des Garantievertrages erforderliche Daten, insbesondere seinen Vor- und Zunamen, seine vollständige Wohnanschrift, seine E-Mail-Adresse, das von ihm erworbene Parador Produkt und das Kaufdatum auf dem bereitgestellten Online-Formular einträgt und das ausgefüllte Formular auf elektronischem Wege über das Internet an Parador zurücksendet.
3. Parador bleibt es unbenommen, die in dem ausgefüllten Formular enthaltene Vertragserklärung zurückzuweisen.
4. Parador akzeptiert die Vertragserklärung durch Versendung einer separaten Mitteilung mit der Garantieurkunde an den Garantie­berechtigten per E-Mail. Im Übrigen erfolgen Mitteilungen von Parador, wonach die Vertragserklärung akzeptiert und/oder ggf. abgelehnt wird, grundsätzlich per E-Mail.
5. Mit Zugang der Mitteilung bei dem Garantieberechtigten kommt ein Garantievertrag nach Maßgabe dieser Bedingungen zustande.
§ 2 Umfang der Garantie
1. Die Parador Garantie gilt unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche des Garantieberechtigten.
2. a) Die von Parador hergestellten Produkte werden unter strenger Qualitätskontrolle gefertigt und in Verkehr gebracht. Eine Inanspruchnahme aus dieser Garantie setzt die Vorlage dieser nach Maßgabe der Vorgaben des § 1 seitens Parador aus­gestellten Garantieurkunde und die Vorlage des Original­Kaufbeleges bei der Geltendmachung des Garantieanspruchs gegenüber Parador sowie die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte im normal genutztem privaten Wohnbereich voraus, unbeschadet der nachstehenden weiteren Voraussetzungen der Garantiebedingungen.
2. Für Produktteile, an denen funktionsbeeinträchtigende Schäden auftreten, die nachweislich auf Verarbeitungsfehler im Werk zurückzuführen sind, leistet Parador innerhalb der Garantiezeit gem. nachstehendem § 3 und nach Maßgabe der sonstigen Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen kostenlosen Ersatz.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind rein optische, insbesondere alterungs- und/oder nutzungsbedingte Beeinträchtigungen wie z. B. Farbunterschiede, Fugen und Oberflächenänderungen sowie Verformungen durch Klimaänderungen und üblicher Verschleiß. Im Übrigen wird insbesondere auf die nachfolgenden technischen Anforderungen und Garantievoraussetzungen z. B. gem. § 5 Bezug genommen.
4. Die Garantieleistung von Parador erstreckt sich nach Wahl von Parador auf die Reparatur des von Parador hergestellten Produkts oder die Lieferung gleichwertigen Ersatzmaterials aus dem aktuellen Programm von Parador für die beschädigten Stellen an den Garantieberechtigten über den jeweiligen Parador Fachhändler. Soweit gleichwertiges Ersatzmaterial nicht oder nicht mehr in ausreichender Menge lieferbar ist, beschränkt sich die Garantieleistung von Parador auf die Lieferung ähnlichen Ersatzmaterials.
5. Soweit vorstehend nichts Gegenteiliges ausgeführt ist, sind weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – von der Garantieleistung ausgeschlossen. Parador haftet insbesondere nicht für Nutzungsausfall, Betriebsstillstand, Wertminderung, entgangenen Gewinn oder sonstige durch mangelhaftes Material des Garantieberechtigten und/oder Dritten verursachte Sachschäden oder sonstige Folge- und Vermögens­schäden. Eine etwaige Haftung von Parador aus Produkthaftung bleibt hiervon unberührt.
6. Etwaige gesetzliche Ansprüche oder vertragliche Ansprüche des Garantieberechtigten gegenüber Dritten werden mit diesen Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
§ 3 Garantiezeit
1. Die Garantiezeit richtet sich nach der jeweiligen Produktserie und der Nutzung.
Für den privaten Wohnbereich gelten folgende Garantiezeiten:
Basic Parkett: 10 Jahre Classic Parkett: 25 Jahre Trendtime Parkett: 25 Jahre Eco Balance Parkett: 25 Jahre Edition Parkett: 25 Jahre
2. Der Anspruch auf Garantieleistung setzt neben einem bestehenden Garantievertrag voraus, dass der Garantiefall innerhalb der Garantiezeit eintritt.
3. Die Garantie erlischt automatisch, soweit hinsichtlich des Produkts nach dem Einbau bzw. nach der Verlegung eine Renovierung oder eine vergleichbare, substanzbeeinträchtigende und/oder -beeinflussende Maßnahme durchgeführt wurde.
4. Die Gesamtdauer der Garantie wird durch die Inanspruchnahme von Garantieleistungen weder verlängert, noch wird für ersetzte und/oder nachgebesserte Teile eine neue Garantiezeit begründet.
§ 4 Garantieberechtigter
Garantieberechtigter ist der Käufer des Produkts, ausgewiesen durch diese Garantieurkunde nebst Kaufbeleg. Ausschließlich dem Garantieberechtigten steht die Garantieleistung von Parador unter Berücksichtigung der Garantiebedingungen von Parador unbeschadet etwaiger ihm zustehender weiterer gesetzlicher Gewährleistungsansprüche z. B. gegenüber einem einbauenden Fachunternehmen und/oder gegenüber dem Verkäufer zur Verfügung. Parador leistet an den so registrierten und ausgewiesenen Garantieberechtigten mit befreiender Wirkung.
§ 5 Technische Anforderung und Garantievoraussetzungen
1. Ein Garantieanspruch gegen Parador setzt weiter voraus, dass die nachbezeichneten technischen Anforderungen und/oder sonstige Garantievoraussetzungen eingehalten, beachtet sowie erfüllt sind.
a) Der Garantieberechtigte ist verpflichtet, die von Parador vorge­schriebenen Planungs-, Montage-, Pflegehinweise sowie die einschlägigen, anerkannten Normen und Regeln der Technik sowie die Regeln der Baukunst bei der Verwendung der Produkte zu beachten. Verlegehinweise liegen dem Produkt grundsätzlich bei. Sollten diese Verlegehinweise fehlen und/oder unvollständig sein, ist der Garantieberechtigte gehalten, Verlegehinweise bei seinem Fachhändler oder unmittelbar bei Parador vor Beginn der Verlegung/Verarbeitung anzufordern.
b) Die Unterkonstruktion muss entsprechend der Verlegeanleitung von Parador sowie entsprechend den Produktinformationen von Parador geeignet sein sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entsprechen.
c) Der Produkteinsatz muss unter Einhaltung der normalen Klimabedingungen erfolgen, d. h. Produktbeeinträchtigungen durch zu geringe und/oder eine zu hohe Luftfeuchtigkeit müssen ausgeschlossen sein.
d) Ein bestimmungswidriger Gebrauch der Produkte ist zu unter­lassen. Reinigungs- und Pflegeanleitungen von Parador sind einzuhalten. Die Verwendung nicht zugelassener und/oder materialunverträglicher Pflegemittel hat zu unterbleiben.
2. Schäden, die durch fehlerhafte Montage, Einbau, Pflege und/oder Instandhaltung, bestimmungswidrigen Gebrauch, Verarbeitung systemfremder Teile, Verwendung nicht zugelassener Pflegemittel entstehen und/oder entstanden sind, sind ebenfalls nicht Gegen­stand der Garantie und werden nicht ersetzt. Gleiches gilt, soweit die Produkte für andere Bereiche als diesen Garantiebedingungen vorgesehen, eingesetzt wurden und/oder werden, sowie für Fälle höherer Gewalt, Schäden durch besondere Ereignisse (wie z. B. Feuer, Wasser) sowie für Schäden durch Fremdeinwirkung, nutzungsbedingten Verschleiß oder Montagemängel.
§ 6 Obliegenheiten
1. Bei einem Garantiefall ist der zuständige Fachhändler oder Parador unverzüglich, spätestens innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen gerechnet ab Kenntniserlangung des Garantieberech­tigten von den für den Garantiefall maßgebenden Tatsachen unter Vorlage der Garantieurkunde sowie des Kaufbeleges schriftlich zu benachrichtigen. Die Anschrift von Parador lautet:
Parador GmbH Millenkamp 7–8 · 48653 Coesfeld · Deutschland
Im Rahmen der Abgabe des Vertragsangebots (vgl. § 1 Ziff. 2) hat der Garantieberechtigte sämtliche für das Zustandekommen des Garantievertrages erforderliche Daten vollständig und wahrheits­gemäß anzugeben. Etwaige Veränderungen und/oder Korrekturen sind Parador sofort mitzuteilen.
2. Parador ist vor der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten Gelegenheit zur Schadensuntersuchung – selbst oder durch einen Sachverständigen – zu geben. Etwaige schadensursächliche und/ oder schadensrelevante Bauteile sind zu verwahren und Parador auf Anforderung zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen.
3. Parador ist in jedem Fall Gelegenheit zu geben, aufgetretene Schäden nach Wahl von Parador selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
4. Der Garantieberechtigte sichert mit der Anmeldung des Garantie­falles zu, dass die Montage/Verlegung zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Produkts entsprechend den Regeln der Baukunst ausgeführt und von ihm vorbehaltlos angenommen wurde sowie tatsächlich abnahmefähig war. Auf Anforderung von Parador sind diesbezügliche Unterlagen (Auftragsbelege, Rechnungskopien, Verlegepläne etc.) an Parador zu übersenden.
5. Wird eine der vorstehend genannten Obliegenheiten verletzt, ist eine Inanspruchnahme von Parador aus dieser Garantie ausgeschlossen. Dies gilt bezgl. vorstehender Ziffern 1, 2 und 4 nicht, soweit die Verletzung nachweislich ohne Einfluss auf Feststellung und/oder Höhe der Garantieleistung geblieben ist.
§ 7 Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Diese Garantiebedingungen gelten nicht für die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Für diese Absatzmärkte gelten die insoweit einschlägigen Sondergarantiebedingungen von Parador.
§ 8 Rechtswahl/Gerichtsstand 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als
vereinbart.
2. Gerichtsstand ist – soweit der Garantieberechtigte Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist – das Amtsgericht Coesfeld oder das Landgericht Münster.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Garantievertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
4. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von Parador.
https://www.parador.de/service/datenschutz
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