Melag Autoclave Euroklav User manual

Leitfaden für wiederkehrende Prüfungen
an Druckgeräten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Rev.: 6 – 11/0932 LP_D_BetrSichV_v6.doc
MELAG Medizintechnik Geneststraße 7 – 10 10829 Berlin Deutschland
Fax.: +49 (0)30 75 79 11 99 E-Mail: info@melag.de www.melag.de
INHALTSVERZEICHNIS
1 Die gesetzlichen Anforderungen.................................................................................................................. 3
Die Druckgeräterichtlinie.................................................................................................................................. 3
Die Betriebssicherheitsverordnung.................................................................................................................. 3
2 Gültigkeit........................................................................................................................................................ 4
3 Herstellerspezifische Prüfanforderungen ................................................................................................... 5
Optische Gerätekontrolle ................................................................................................................................. 5
Wechsel der Federsicherheitsventile ............................................................................................................... 5
Innere und äußere Prüfung.............................................................................................................................. 5
Austausch aller drucktragenden Türteile ......................................................................................................... 5
Festigkeitsprüfung ........................................................................................................................................... 6
4 Wechsel der Federsicherheitsventile........................................................................................................... 7
5 Innere und äußere Prüfung........................................................................................................................... 9
Prüfung des Kessels........................................................................................................................................ 9
Allgemeine Prüfung der Türbauteile ................................................................................................................ 9
Allgemeine Prüfung der Sicherungselemente................................................................................................ 10
Typenspezifische Prüfvorgaben für die Tür- und Sicherungselemente.......................................................... 10
6 Austausch der drucktragenden Türtbauteile............................................................................................ 13
Vollständiger Austausch der Türbauteile ....................................................................................................... 21
7 Festigkeitsprüfung ...................................................................................................................................... 22
8 Prüfprotokolle.............................................................................................................................................. 23
Die gesetzlichen Anforderungen
1 Die gesetzlichen Anforderungen
Die Druckgeräterichtlinie
Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG vom Mai 2002 regelt die Herstellung
von Druckgeräten und definiert die grundlegenden Sicherheits­anforderungen an diese.
Entsprechend Artikel 1 der Druckgeräterichtlinie „Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen“ fallen MELAG Autoklaven in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.
Damit sind MELAG Autoklaven „Druckgeräte, befeuert oder anderweitig beheizt, zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110°C und einem Volumen von mehr als 2 Liter“ (Artikel 3, Absatz 1.2, Diagramm 5, Anhang II).
Zum Druckgerät gehören auch alle an drucktragenden Teilen angebrachte Elemente, wie z.B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente, Hebeösen usw.
Laut Anhang 1, Absatz 3.4 „Betriebsanleitung“ ist der Hersteller
der Druckgeräte dazu verpflichtet, eine Betriebsanleitung für den Benutzer beizufügen, die alle der Sicherheit dienlichen Informationen auch zu den Aspekten Wartung und Inspektion durch den Benutzer enthält.
Die Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom September 2002
regelt unter anderem den Betrieb und die Prüfungen von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
Diese Verordnung gilt für:
die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die
Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit
überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des §2 Abs. 2a des
Gerätesicherheitsgesetzes, soweit es sich um Druckgeräte im Sinne des Artikel 1 der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG handelt.
Im §15 der Betriebssicherheitsverordnung werden die bei überwachungs­bedürftigen Anlagen wiederkehrenden Prüfungen definiert. Die in der Betriebssicherheitsverordnung (§15 Abs. 5 bis 9 und Abs. 12 bis 16) zugeordneten maximalen Prüffristen (siehe Einstufungstabelle) gelten jedoch nur für Geräte, deren Produkt aus Druck und Volumen mehr als 1000 bar*Liter beträgt. Da die MELAG Autoklaven jedoch weit unter diesem Wert liegen, gilt hier der §15 Abs. 5 wie folgt.
Die Prüffristen für äußere Prüfung, innere Prüfung und Festigkeitsprüfung müssen auf Grund der Herstellerinformationen sowie der Erfahrung mit Betriebsweise und Beschickungsgut durch den Betreiber (in der Regel der Praxisinhaber) festgelegt werden.
Diese Druckgeräte können durch eine „Befähigte Person für
Befähigte Personen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind
Druckbehälterprüfungen“ geprüft werden.
Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Druckgeräte verfügen (BetrSichV §2 Abs.7).
3
2 Gültigkeit
Dieser Leitfaden beschreibt die Prüffristen, die zu prüfenden Bauteile,
sowie die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung an folgenden MELAG Autoklaven:
Vacuklav®40-B, 41-B, 43-B, 44-B  Vacuquick®13-B, 14-B  Vacuklav®23 B+, 24 B+, 24 B/L+, 30 B+,31 B+  Vacuklav®23-B, 24-B, 24-B/L, 30-B, 31-B
®
VacuklavEuroklav
24, 31
®
23 VS+, 29 VS+, 23 S+
Euroklav®23V-S, 29V-S, 23-S, 29-S
Gültigkeit
MELAtronic® 15EN, 17EN, 23EN  MELAtronic® 15, 17, 23  Cliniklav®25  Autoklav Typ 25 Autoklav Typ24EPS, 29EPS, 30EPS Autoklav Typ15, 16, 17, 23, 24, 26, 28, 29, 30 Autoklav Typ24DS, 28DS, 29DS, 30DS Chemoklav ATG 35
Die in der BetrSichV vorgeschriebenen und in diesem Leitfaden
beschriebenen Prüfungen sind durch die von ihren Arbeitgebern benannten und durch MELAG geschulten „befähigten Personen“ der MELAG Kundendienste bzw. des Fachhandels durchzuführen.
Diese Regelungen gelten nicht für befähigte Personen, die nicht mit der Fa. MELAG in Verbindung stehen.
4
Herstellerspezifische Prüfanforderungen
3 Herstellerspezifische
Prüfanforderungen
Optische Gerätekontrolle
Zeitpunkt:
Prüfer:
Umfang:
Maßnahme:
Vor jedem Gebrauch
Durch den Betreiber oder dessen Arbeitnehmer
Kontrolle auf offensichtliche Beschädigungen wie Risse und Korrosion; Kontrolle auf Verschmutzungen und Spiel an den Scharnieren oder der Türspindel
Im Fehlerfall ist der Kundendienst zu verständigen
Wechsel der Federsicherheitsventile
Zeitpunkt:
Prüfer:
Umfang:
Maßnahme:
Spätestens alle 2 Jahre
Durch eine „Befähigte Person“
Durchzuführende Arbeiten nach Punkt 4 di
Federsicherheitsventile wechseln
Innere und äußere Prüfung
Zeitpunkt:
Prüfer:
Erstmalig spätestens nach 6 Jahren, bei dem Autoklav Typ 25 und dem Cliniklav 4 Jahre
Durch eine „Befähigte Person“
®
25 spätestens nach 4 Jahren; anschließend fortlaufend alle
eses Leitfadens
Umfang:
Maßnahme:
Durchzuführende Arbeiten nach Punkt 5 di
Austausch der beschädigten oder verschlissenen drucktragenden Bauteile
eses Leitfadens
Austausch aller drucktragenden Türteile
Zeitpunkt:
Prüfer:
Umfang:
Maßnahme:
Spätestens nach 14 Jahren, bei dem Autoklav Typ 25 und dem Cliniklav
Durch eine „Befähigte Person“
Durchzuführende Arbeiten nach Punkt 6 di
Austausch aller drucktragenden Türteile
®
25 nach 12 Jahren
eses Leitfadens
5
Herstellerspezifische Prüfanforderungen
Festigkeitsprüfung
Zeitpunkt:
Prüfer:
Umfang:
Maßnahme:
Spätestens nach 22 Jahren, bei dem Autoklav Typ 25 und dem Cliniklav
Durch eine „Befähigte Person“
Durchzuführende Arbeiten nach Punkt 7 di
Austausch der beschädigten drucktragenden Bauteile
®
25 nach 20 Jahren
eses Leitfadens
6
Wechsel der Federsicherheitsventile
V
4 Wechsel der Federsicherheitsventile
entiltopf
Siegellack
Siegellack
VARIANTE 1
VARIANTE 2
Das Federsicherheitsventil, hier ein Kugelventil, im Ventiltopf ist gegen ein
Autoklav Typ 15, 16, 17, 23 bis 1995; Typ 24, 26, 28, 29, 30 bis 1992
neues von der Fa. MELAG kalibriertes Federsicherheitsventil auszutauschen.
Für 2 bar Geräte ist das Federsicherheitsventil mit schwarzem Siegellackpunkt und für 3 bar Geräte ist das Federsicherheitsventil mit weißem Siegellackpunkt im Ventiltopf einzusetzen.
Das Federsicherheitsventil (hier: Kugelventil) im Vorratsbehälter ist gegen
Art.-Nr. Bezeichnung
Art.-Nr. Bezeichnung
16005 Federsicherheitsventil, geeicht für Geräte mit 2 bar
16006 Federsicherheitsventil, geeicht für Geräte mit 3 bar
Autoklav Typ 24EPS, 29EPS, 30EPS; Autoklav Typ 15, 16, 17, 23 ab 1995; Typ 24DS, 28DS, 29DS, 30DS ab 1992; MELAtronic
ein neues von der Fa. MELAG kalibriertes Federsicherheitsventil auszutauschen. Für 2 bar Geräte ist das Federsicherheitsventil mit schwarzem Siegellackpunkt im Vorratsbehälter einzusetzen.
®
15, 17, 23
VARIANTE 3
Das Federsicherheitsventil (hier: Tellerventil), das im Vorratsbehälter oder
16005 Federsicherheitsventil, geeicht für Geräte mit 2 bar
16006 Federsicherheitsventil, geeicht für Geräte mit 3 bar
MELAtronic® 15EN, 17EN, 23EN; Euroklav®; Vacuklav®; Vacuquick®
an der Geräterückwand montiert ist, ist gegen ein neues von der Fa. MELAG kalibriertes Federsicherheitsventil auszutauschen.
Art.-Nr. Bezeichnung
20944 Federsicherheitsventil, geeicht
7
Wechsel der Federsicherheitsventile
VARIANTE 4
Hinweise zum Wechseln der
Federsicherheitsventile
für Vacuklav
®
40-B/41-B/
43-B/44-B
Typ 25 und Cliniklav
®
25
Art.-Nr. Bezeichnung
36230
24105 Federsicherheitsventil für Cliniklav®25
Federsicherheitsventil DN8, G3/8“, SW22, Ms für Typ 25
Um den Wechsel der Federsicherheitsventile bei Vacuklav®40-B, 41-B,
43-B, 44-B zu erleichtern, können diese nachträglich mit einem Verdrehschutz ausgerüstet werden.
Geräte ab den folgenden Seriennummern benötigen keinen Verdrehschutz mehr:
SN 0740-B1743
SN 0741-B1241
SN 0743-B1069
SN 0744-B1207
Bei den Autoklaven des Typ 15, 16, 17, 23, 24, 26, 28, 29, 30,
Chemoklav ATG 35, 24EPS, 29EPS, 30EPS sowie MELAtronic
®
15, 17, 23, 15EN, 17EN und 23EN ist nach dem Wechsel der Federsicherheits­ventile ein Probelauf (2 bar) zur Dichtheitskontrolle der Feder­sicherheitsventile durchzuführen.
Bei den Autoklaven der Serie Euroklav
und bei den Autoklaven der Serie Euroklav
®
-S/S+ ist ein Schnellprogramm
®
V-S/VS+ ein Vakuumtest zur
Dichtheitskontrolle durchzuführen.
Bei den Autoklaven der Serie Vacuklav
®
und Vacuquick
®
ist ein
Vakuumtest und ein Universal- oder Schnellprogramm durchzuführen.
8
Innere und äußere Prüfung
5 Innere und äußere Prüfung
Für die innere und äußere Prüfung sind die Gerätehaube und die
Türverkleidung zu entfernen!
Achtung!
Achtung!
HINWEIS!
Zur Erkennung von Fehlern im Kessel muss dieser sauber sein. Sämtliche Verkrustungen bzw. Ablagerungen sollten komplett entfernt werden!
Dies sollte so schonend wie möglich erfolgen und kann z.B. mit Hilfe von Edelstahlreinigungsmitteln oder Nassschleifpapier (Körnung >240) erfolgen. Die Reinigungsmittelrückstände sind gründlich zu entfernen.
Bei defekten Türverschlussteilen sind die direkt angrenzenden
Bauteile intensiv zu prüfen und gegebenenfalls mit zu wechseln! Dafür stehen Ersatzteilsets zur Verfügung (siehe Punkt 6).
Alle Abweichungen bei Drehmomenten, Maßeinstellungen,
Türkontaktschaltern, Türverriegelungen usw. müssen zwingend neu justiert bzw. eingestellt und erneut geprüft werden! Dazu stehen für jeden Gerätetyp Wartungs- und Justageanweisungen zur Verfügung.
Prüfung des Kessels
Der Kessel ist innen wie außen auf Oberflächenkorrosion, Risskorrosion
und Lochfraß zu prüfen.
Besonderer Aufmerksamkeit unterliegen dabei folgende Bereiche:
Die Schweißnähte des Kessels, der Anschweißstutzen sowie der
Kesselkonsolen
Die Kesseldichtfläche und deren Bördelradius sowie die Gewinde im
oder am Kessel
Alle Bauteile, insbesondere die Kesselkonsolen, sind auf Verzug oder
Formänderung zu kontrollieren.
Alle mit dem Kessel verbundenen Leitungen sind auf Unversehrtheit und richtige Befestigung zu prüfen.
Allgemeine Prüfung der Türbauteile
Alle drucktragenden Türteile sind auf Korrosion, Materialschäden und -
verschleiß zu prüfen. Alle Scharnierbereiche, insbesondere der Türbalken, sind auf ihr zulässiges Spiel zu kontrollieren.
Die Sicherungsteile für die Scharnierbolzen (Sicherungsringe, Madenschrauben usw.) sind auf ihre volle Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Die Befestigungsschrauben der Scharnierangeln, der Scharnierklötzer und den Scharnieren sind auf ihr vorgeschriebenes Drehmoment hin zu kontrollieren. Die Türronden bzw. Türen sind auf Riefen und Verformung zu prüfen, die Türdichtung ist auf Verschleiß bzw. Materialermüdung zu kontrollieren.
Die Gewinde sind auf Zustand, mechanische Beschädigungen, Spiel und Leichtgängigkeit zu prüfen.
Kontrolle des Anpressdrucks bzw. des zulässigen Abstandes der Tür bzw. Türronde zur Dichtfläche.
9
Innere und äußere Prüfung
Bei den elektromechanischen Türverschlüssen sind alle daran beteiligten Komponenten (z.B. Kugellager, Motorwellen usw.) einer Prüfung zu unterziehen.
Kontrolle auf ausreichende Schmierung aller beweglichen Teile.
Allgemeine Prüfung der Sicherungselemente
Alle Sicherungselemente sind auf ihren festen Sitz und ihre volle
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Die Türverriegelungselemente und vorhandene Türkontakte, bzw. Endlagenschalter sind auf ihre volle Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Typenspezifische Prüfvorgaben für die Tür­und Sicherungselemente
Autoklav Typ15, 16, 17, 23, 24, 26, 28, 29, 30 Chemoklav ATG 35
Bei den alten Ausführungen der Scharnierbolzen ohne Sicherungsringe
sollte ein Tausch bzw. Umbau auf die aktuelle Variante vorgenommen werden.
Das zulässige Spiel des Scharnierbalkens darf 3 mm nicht überschreiten. Die Arretiermulde am Scharnierbalken darf nicht eingeschliffen sein, eine einwandfreie Funktion muss gewährleistet sein.
Die Befestigungsschrauben für Scharnierangel und Scharnierklotz mit Drehmoment 55 Nm nachziehen.
Autoklav Typ 24DS, 28DS, 29DS, 30DS, 24EPS, 29EPS, 30EPS Vacuklav
Das zulässige Spiel der Aluminiumtür darf 3 mm nicht überschreiten.
Spindelbaugruppe und Türmutter vor der Prüfung entfetten bzw. ausbauen.
Die Sicherungsschrauben (Inbus) der beiden Scharnierbolzen müssen vorhanden sein und werden nachgezogen.
Die Befestigungsschrauben der Scharnierangel mit Drehmoment 26 Nm nachziehen.
®
24, 31
10
Achtung!
Das zulässige Spiel des Scharnierbalkens darf 3 mm nicht überschreiten.
Wenn die Aluminiumtür an den Bohrungen für die
Scharnierbolzen oder der Bohrung für die Verschlussmutter beschädigt ist, muss die Aluminiumtür ausgetauscht werden.
MELAtronic
Die Arretiermulde am Scharnierbalken darf nicht eingeschliffen sein, eine einwandfreie Funktion muss gewährleistet sein.
Es ist auf ein ausreichendes Einrasten des Sicherungsbolzens in den Türgriff zu achten.
Die Befestigungsschrauben für Scharnierangel und Scharnierklotz mit Drehmoment 55 Nm nachziehen.
®
15, 17, 23 und MELAtronic® 15EN, 17EN, 23EN
Innere und äußere Prüfung
Achtung!
Achtung!
Achtung!
Die Muttern für die Befestigung der Türronde sind je nach Gerätetyp mit Loctite oder mit einer Mutter zu sichern.
Vacuklav Vacuklav Euroklav
®
23 B+, 24 B+, 24 B/L+, 30 B+, 31 B+;
®
23-B, 24-B, 24-B/L, 30-B, 31-B;
®
23 VS+, 29 VS+, 23 S+; Euroklav® 23V-S, 29V-S, 23-S, 29-S
Das zulässige Spiel der Türbalken wird am Abstand zwischen dem oberen
Türbalken und der oberen Verschlussangel gemessen und darf sich zwischen 0,5 und 1,5 mm bewegen.
Bei Geräten bis einschließlich Baujahr 2006 ist zu kontrollieren, ob die Verschlussbolzen und der Verschlussschieber dem letzten aktuellen Serienstand entsprechen. Andernfalls müssen diese Bauteile ausgetauscht werden. Nach dem Wechsel müssen Türverriegelung und Türkontakte neu justiert werden.
Die Türverriegelung und die Türkontakte müssen auf ihre
Funktionstüchtigkeit und Justage hin geprüft werden und gegebenenfalls entsprechend der jeweiligen Justageanweisung neu justiert werden.
Der Verriegelungsbolzen darf erst einrasten, wenn die Unterkante des Verriegelungsausschnittes 1 bis 2 mm unter dem Bolzen liegt (siehe Justageanweisung Türverriegelung).
Die Befestigungsschrauben der Scharnierangel mit einem Drehmoment
von 26 Nm nachziehen.
Die Kragenspannschraube vom Kesselkragen mit einem Drehmoment von 12 Nm nachziehen.
Vacuklav
®
40-B, 41-B, 43-B, 44-B; Vacuquick® 13-B, 14-B
Bei angelehnter Tür (Einstellung ohne Türverkleidung) wird der Abstand
zwischen Türbalken und Displayunterkante im „hängenden“ und im „angehobenen“ Zustand gemessen. Die Differenz darf max. 5 mm betragen. Die Verschlussspindel muss sich sauber in die Verschlussmutter eindrehen!
Der Abstand bzw. der Anpressdruck der Türronde ist entsprechend den Wartungsanweisungen einzustellen.
Kontrolle auf einwandfreie Funktion der Türkontaktschalter 1 und 2 und bei Bedarf entsprechend der Wartungsanweisung neu justieren
Die Befestigungsschrauben des Scharniers mit einem Drehmoment von 55 Nm nachziehen.
Autoklav Typ 25, Cliniklav
®
25
Achtung!
Die Türverschlussmutter unterliegt aufgrund ihrer Funktion als sicherheitsrelevantes Bauteil einem regelmäßigen Austausch von 3 Jahren.
Die Tür inklusive aller Verschlussbauteilteile sowie des
elektromechanischen Türverschlusses (Cliniklav
®
25) sind gemäß der Wartungs- und Justageanweisungen auf korrektes Spiel, korrekte Justierung und Maßhaltigkeit zu prüfen.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen ist sicherzustellen!
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