2.7Steuern des Systems über einen Browser: Remote Panel......... 2-40
bizhub PRO C6500ePInhaltsverzeichnis-1
Inhaltsverzeichnis-2bizhub PRO C6500eP
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Einleitung –
Sicherheitshinweise
Einleitung – Sicherheitshinweise
1Einleitung – Sicherheitshinweise
Wir bedanken uns für Ihre Entscheidung zum Kauf dieses Systems.
Diese Bedienungsanleitung erläutert die Verwendung der verschiedenen
Funktionen des Systems, enthält Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen
und erklärt die Vorgehensweisen zur Behebung einfacher Fehler. Lesen Sie
diese Bedienungsanleitung vor der ersten Nutzung des Systems sorgfältig
durch, um sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäß und effizient
bedient wird. Bewahren Sie die Anleitung danach im zugehörigen Halter auf,
sodass sie einfach zu Rate gezogen werden kann, wenn während der
Bedienung Fragen oder Probleme auftreten.
Die Abbildungen in dieser Bedienungsanleitung können leicht von der
tatsächlichen Systemansicht abweichen.
Diese Bedienungsanleitung ist ein Auszug aus der vollständigen
Bedienungsanleitung, in der sämtliche Funktionen des Produkts
detailliert beschrieben werden. Die vollständige Bedienungsanleitung
finden Sie auf der Website www.konicaminolta.eu im Supportbereich
unter "Manuals".
MARKEN:
- KONICA MINOLTA, das KONICA MINOLTA-Logo und "The essentials of
imaging" sind eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen von
KONICA MINOLTA HOLDINGS, INC.
- bizhub Pro ist eine eingetragene Marke von KONICA MINOLTA
BUSINESS TECHNOLOGIES, Inc.
- Microsoft, MS, Windows und MS-DOS sind eingetragene Marken oder
Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen
Ländern.
- IBM ist eine eingetragene Marke der IBM Corporation.
- Macintosh und PowerMac sind eingetragene Marken oder Marken von
Apple Computer, Inc., in den USA und/oder anderen Ländern.
- Adobe, Adobe Logo, Acrobat, Acrobat Logo, PostScript und das
PostScript-Logo sind eingetragene Marken oder Marken von Adobe
Systems, Inc.
- RC4® ist in den USA und/oder anderen Ländern eine eingetragene
Marke oder Marke der RSA Security Inc.
- Andere Firmennamen und Produktnamen, die in diesem Handbuch
erwähnt werden, sind eingetragene Marken oder Marken ihrer jeweiligen
Eigentümer.
- Kein Teil dieses Handbuchs darf ohne Genehmigung verwendet oder
dupliziert werden.
- Hersteller und Vertriebsfirma übernehmen keine Haftung für Schäden
jeglicher Art, die durch die Verwendung des Drucksystems und dieser
Bedienungsanleitung entstehen.
- Die in dieser Bedienungsanleitung enthaltenen Informationen können
ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
1.1Energiesparmodus
Autom. Stromsparmodus
Mit dieser Funktion wird durch die Absenkung der Temperatur der Fixiereinheit Energie gespart. In der Standardeinstellung wird der Energiesparmodus automatisch aktiviert, wenn seit Abschluss des letzten
Druckvorgangs 15 Minuten verstrichen sind und sich das System während
dieses Zeitraums im Status "Bereit zum Drucken" befand.
Der Zeitraum bis zur Aktivierung des automatischen Energiesparmodus kann
auf 5 Minuten, 10 Minuten, 15 Minuten, 30 Minuten, 60 Minuten, 90 Minuten,
120 Minuten oder 240 Minuten gesetzt werden. Diese Funktion kann in den
Bedienereinstellungen oder in den Systemadministratoreinstellungen
deaktiviert werden.
Automatische Abschaltung
Durch diese Funktion wird eine weitere Energieeinsparung erzielt, indem die
Stromzufuhr teilweise unterbrochen wird. Dadurch wird der Energieverbrauch auf 7,9 W oder weniger gesenkt. In der Standardeinstellung folgt
die automatische Abschaltung dem automatischen Stromsparmodus. Das
heißt, sie wird automatisch aktiviert, wenn seit Abschluss des letzten
Druckvorgangs 90 Minuten verstrichen sind und sich das System während
dieses Zeitraums im Status "Bereit zum Drucken" befand. Der Zeitraum für
die automatische Abschaltung kann auf 1 Minute, 30 Minuten, 60 Minuten,
90 Minuten, 120 Minuten oder 240 Minuten gesetzt werden.
Wir empfehlen die Verwendung der automatischen Stromsparfunktion und
der automatischen Abschaltung. Diese Funktion kann in den Bedienereinstellungen oder in den Systemadministratoreinstellungen deaktiviert
werden.
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1.2Lizenz
Informationen über integrierte Software
Die auf diesem Produkt installierte Software umfasst verschiedene
unabhängige Softwaremodule und -komponenten. Jedes Softwaremodul
und jede Softwarekomponente ist urheberrechtlich geschützt. Das heißt,
dass wir für die von uns geschriebenen Bestandteile das Urheberrecht
besitzen und dass das Urheberrecht für die anderen Elemente bei den
entsprechenden Autoren liegt.
Für dieses Produkt wird als Teil der Softwarekomponenten auch kostenlos
erhältliche Software verwendet.
Im Folgenden finden Sie Informationen über die Endanwender-Lizenzvereinbarung, die für die in diesem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten gilt.
Verwendung von TimeSys Linux
Als Betriebssystem kommt auf diesem System TimeSys Linux 4.0 zum
Einsatz, das in den USA von der TimeSys Corporation vertrieben wird.
Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen zum Betriebssystem direkt an
die TimeSys Corporation oder deren Vertriebsbeauftragten.
http://www.timesys.com/
Einleitung – Sicherheitshinweise
Informationen über Lizenzen für die einzelnen Softwarekomponenten
Die GPL-, LGPL- oder OpenSSL-Lizenz wird für einige in diesem Produkt
enthaltenen Softwarekomponenten gewährt. Den Autoren dieser
Softwareanwendungen und den Mitgliedern der Community, die beim
Datenmanagement und bei anderen Aktivitäten im Hinblick auf die
Anwendungen mitwirken, gebührt Dank und Anerkennung.
Mit der GPL/LGPL (General Public License/Lesser General Public License)
wird gewährleistet, dass Benutzer auf Wunsch jederzeit den Quellcode
erhalten können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
http://konicaminolta.com/opensource/
Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Quellcode für unsere Softwarekomponenten nicht bereitgestellt werden kann, da diese Komponenten nicht
offen sein müssen.
Im Folgenden finden Sie den Originaltext der GPL-, LGPL- und Open SSLLizenz, die für die in diesem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten gilt.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE – ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE
LIZENZ (Version 2, Juni 1991)
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU
General Public License, die allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese
Freiheit garantieren. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free
Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben.
(Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Library General Public License.) Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung auf Ihre Programme anwenden.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf die Freiheit der Nutzung
und Weitergabe und nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen
Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren und die Gewissheit vermitteln,
dass Sie Kopien freier Software verbreiten (und ggf. etwas für diesen Service
berechnen), den Quelltext der Software (ggf. auf Anforderung) bekommen,
die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen
verwenden können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Rechte zu verzichten.
Aus diesen Einschränkungen erwachsen bestimmte Verantwortungen für
Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen die
Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie ihre Rechte
kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir weiterhin sicherstellen, dass
jeder darüber unterrichtet ist, dass für diese freie Software keinerlei Gewährleistungspflicht übernommen oder Garantie gewährt wird. Wenn die
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Software von einem Dritten modifiziert und weitergegeben wird, muss dieser
den Empfänger darüber unterrichten, dass eine modifizierte Software und
nicht das Originalprodukt weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen können.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch SoftwarePatente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren
eines freien Programms selbst Patente lizenzieren, wodurch das Programm
im Ergebnis proprietär würde. Zu diesem Zweck, haben wir klargestellt, dass
jedes Patent entweder für die freie Benutzung durch jedermann lizenziert
werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und
Bearbeitung.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE – ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE
LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass
das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser allgemeinen öffentlichen
Lizenz verbreitet werden darf. Nachfolgend wird jedes derartige Programm
oder Datenwerk als "das Programm" bezeichnet, die Formulierung "auf dem
Programm basierendes Datenwerk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein
Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend
wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.)
Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt, da sie nicht in ihren Anwendungsbereich fallen. Der Vorgang der Programmausführung wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur,
wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt
(unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte).
Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Programmquelltextes, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie oder
Gewährleistung beziehen, unverändert übernehmen und weiterhin allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Sie dürfen für das Kopieren und das Weitergeben der Kopie eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine
Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
entsteht. Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Abschnitt 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass
zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder Änderung hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt
wird.
c) Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf
dem üblichen Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen ordnungsgemäßen
Copyright-Vermerk enthält sowie den Hinweis, dass keine Gewährleistung übernommen oder Garantie gewährt wird (oder anderenfalls,
dass Sie eine Garantie oder Gewährleistung anbieten) und dass die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen.
Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet und normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muss Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche
Meldung ausgeben.)
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Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
Wenn eindeutig bestimmbare Teile des Datenwerkes nicht vom
Programm abgeleitet sind und begründetermaßen als unabhängige und
eigenständige Datenwerke zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz
und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als
eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch die genannten
Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
weitere Lizenznehmer dadurch auf das gesamte Ganze ausgedehnt
werden und somit auch auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Es ist nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu
machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden. Vielmehr ist es die
Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Weitergabe von Datenwerken, die
auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Auch fällt ein anderes Datenwerk, das nicht auf dem Programm basiert
und lediglich mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder
Weitergabemedium gespeichert ist, nicht in den Anwendungsbereich
dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
gemäß Abschnitt 2 als Objektcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben,
vorausgesetzt, Sie erbringen zusätzlich eine der folgenden Leistungen:
a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium aus, wobei die Weitergabe unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss. Oder:
b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu
nicht höheren Kosten als denen, die durch die eigentliche Weitergabe
anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen
1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder
c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Bereitstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nichtkommerzielle Weitergabe zulässig und
nur, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form
mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
Für ein ausführbares Programm bezeichnet "der komplette Quelltext"
den Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller
zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zum
Kompilieren und zur Installation verwendeten Skripte. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der weitergegebene Quelltext nichts von dem
zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer
Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft. Es
sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Weitergabe eines ausführbaren Programms oder von
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Objektcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür
vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Weitergabe des Quelltextes, auch
wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit
dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, unterlizenzieren oder weitergeben, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Unterlizenzierung und Weitergabe ist ungültig und beendet
automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die
Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, davon nicht berührt, solange diese die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Sie erhalten aber von niemand anderem die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
weitergeben, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Weitergabe und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden
Datenwerks.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
weiterzugeben und zu verändern. Sie dürfen dem Empfänger hierin
zugestandene Rechte nicht weiter einschränken.
Sie sind nicht für die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) bestimmte Auflagen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn
zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weitergabe des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl
das Patentrecht als auch diese Lizenzbestimmungen zu befolgen, darin,
gänzlich auf die Weitergabe des Programms zu verzichten.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem
Sinne nach angewandt werden; ansonsten soll dieser Abschnitt als
Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnitts ist es nicht, Sie zu veranlassen, Patente oder
andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die
Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Personen
haben im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
selbstlos Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software beigesteuert. Der Autor/Geber entscheidet, ob er
die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Abschnitt soll deutlich machen, was als Konsequenz aus den
Auflagen dieser Lizenz angenommen wird.
8. Wenn die Weitergabe oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Weitergabe angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, sodass die Weitergabe nur innerhalb und zwischen
den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen
Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem
Text enthalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete oder
neue Versionen der allgemeinen öffentlichen Lizenz veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz besitzt eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version
oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde, zu folgen. Wenn im Programm keine
Versionsnummer angegeben ist, können Sie eine beliebige Version
auswählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
10. Möchten Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen
verwenden, deren Bedingungen für die Weitergabe abweichen, setzen
Sie sich mit dem Autor in Verbindung, um ihn um die Erlaubnis dazu zu
bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software
Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir
machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, den freien
Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu
erhalten und die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von
Software im allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENFREI LIZENZIERT WIRD, BESTEHT
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR
DAS PROGRAMM. SOWEIT NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
BESTÄTIGT, STELLEN DIE INHABER DES COPYRIGHTS ODER DRITTE
DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG,
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT UNTER
ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR
MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. DIE BENUTZUNG DES PROGRAMMS ERFOLGT IN BEZUG
AUF QUALITÄT UND LEISTUNG AUF EIGENE GEFAHR. SOLLTE SICH
DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE SELBST
ALLE NOTWENDIGEN KOSTEN FÜR SERVICE, REPARATUR UND
FEHLERBEHEBUNG.
12. IN KEINEM FALL, AUSSER ES WIRD DURCH GELTENDES RECHT
GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN
INHABER DES COPYRIGHTS ODER EINE DRITTE PARTEI, DIE DAS
PROGRAMM, WIE OBEN ERLAUBT, VERÄNDERT ODER VERBREITET
HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR,
EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER
SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH SEITENEFFEKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS VERURSACHT WERDEN
(EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DATENVERLUST, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN ODER
VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER DRITTEN ALS RECHTSGÜLTIG
ANERKANNT WERDEN, ODER DEM UNVERMÖGEN DES
PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM
ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN INHABER EINES
COPYRIGHTS ODER EIN DRITTER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN UNTERRICHTET WAR.
ENDE DER BEDINGUNGEN
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Einleitung – Sicherheitshinweise
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE – KLEINE ALLGEMEINE
ÖFFENTLICHE LIZENZ (Version 2.1, Februar 1999)
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien weiterzugeben. Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der kleinen allgemeinen öffentlichen
Lizenz (LGPL). Sie ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License – der
öffentlichen Lizenz für Software-Bibliotheken, Version 2, zu verstehen und
besitzt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU
General Public Licenses – die allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenzen –
ebendiese Freiheit des Weitergebens und Veränderns garantieren.
Diese Lizenz, die kleine allgemeine öffentliche Lizenz (Lesser General Public
License), gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete –
typischerweise Programmbibliotheken – der Free Software Foundation und
anderer Autoren, die diese Lizenz verwenden. Auch Sie können sie
verwenden. Sie sollten jedoch vorher gründlich abwägen, ob sich im
jeweiligen Fall diese Lizenz (LGPL) oder doch die normale allgemeine
öffentliche Lizenz (GPL) besser eignet. Dabei können die nachfolgenden
Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung bilden.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit der Nutzung, nicht
auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen Ihnen die
Freiheit garantieren und die Gewissheit vermitteln, dass Sie Kopien freier
Software verbreiten (und ggf. etwas für diesen Service berechnen), den
Quelltext der Software (ggf. auf Anforderung) bekommen, die Software
ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem, der dieses Programm weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus
diesen Einschränkungen erwachsen bestimmte Verantwortungen für Sie,
wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir
Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung –
Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen
anderen Code mit der Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die
vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst diesen
Code mit der Bibliothek neu linken können, auch nachdem Sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu kompiliert haben. Und
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Sie müssen die Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie
ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen,
weiterzugeben oder zu verändern.
Um jeden zu schützen, der die Software weitergibt, wollen wir außerdem
zweifelsfrei feststellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Gewährleistung oder Garantie besteht. Wenn die Software von einem Dritten
modifiziert und weitergegeben wird, muss dieser den Empfänger darüber
unterrichten, dass eine modifizierte Software und nicht das Originalprodukt
weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte Probleme nicht den Ruf
des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz jedes freien
Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass
keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen
auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung
einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche
für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser
Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll
vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die
gewöhnliche allgemeine öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für bestimmte näher bezeichnete
Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen
allgemeinen öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für
bestimmte Bibliotheken, um das Linken von Programmen, die nicht frei sind,
mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch
oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein
"kombiniertes Datenwerk", also eine abgeleitete Version der Originalbibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn
die ganze Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL
besitzt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken irgendeiner
anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "kleine" allgemeine öffentliche Lizenz, weil sie
weniger dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die
gewöhnliche allgemeine öffentliche Lizenz. Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein "Weniger" an Vorteilen gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund
dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die
"kleine" Lizenz bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch
Vorteile.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere
Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden
Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, damit diese zur
allgemeinen Norm, zum De-facto-Standard, wird. Um dies zu erreichen,
müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer
Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte
nichtfreie Bibliotheken. In diesem Fall bietet es kaum Vorteile, die freie
Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken; in diesen Fällen benutzen
wir bevorzugt die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen
Bibliothek in nichtfreien Programmen mehr Personen, eine umfangreiche
Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis zur
Benutzung der GNU C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel
größeren Zahl von Personen, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie
seine Variante des Betriebssystems GNU/Linux zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch
sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek gelinkt
wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm unter
Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek zu betreiben.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und
Bearbeitung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem
"Datenwerk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Datenwerk, das die
Bibliothek benutzt". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet
ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss,
um betriebsfähig zu sein.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE – KLEINE ALLGEMEINE
ÖFFENTLICHE LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen
dazu Befugten darauf hinweist, dass das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz (im weiteren auch als
"diese Lizenz" bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird
hierin einfach als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Zusammenstellung von Softwarefunktionen oder Daten, die so vorbereitet ist, dass durch Linken mit
Anwendungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten
benutzen) sehr einfach ausführbare Programme entstehen.
"Bibliothek" bezieht sich im weiteren immer nur auf solche Softwarebibliotheken und solche Datenwerke, die unter diesen Bedingungen der kleinen
allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden. Ein "auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk" bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie
jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also ein
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Datenwerk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert
oder verändert oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend
wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.)
Unter dem "Quelltext" eines Datenwerks wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für
eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quelltext" den gesamten Quelltext für
alle in ihr enthaltenen Bestandteile, für alle zu ihr gehörenden Dateien zur
Definition von Schnittstellen, einschließlich der Skripte, die zur Steuerung der
Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt. Sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der Bibliothek
wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen
dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes
Datenwerk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek in einem
Programm zum Schreiben dieses Programms benutzt wurde). Ob dies
zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm,
das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen
Quelltextes der Bibliothek so, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich
erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden CopyrightVermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke,
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie oder Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der Bibliothek
jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
1
Sie dürfen für das Kopieren und das Weitergeben der Kopie eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine
Garantie anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder eines beliebigen
Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes
Datenwerk entsteht. Darüber hinaus dürfen Sie derartige Bearbeitungen
unter den Bestimmungen von Abschnitt 1 vervielfältigen und weitergeben, vorausgesetzt, dass zusätzlich die nachfolgend genannten
Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Softwarebibliothek
sein.
b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem klar erkennbaren
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung
der Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Datenwerk als Ganzes Dritten unter
den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung
bizhub PRO C6500eP1-17
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
gestellt wird.
d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine
Funktion oder Datentabelle stützt, die von einem die Funktionseinheit
nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss, ohne
dass sie beim Aufrufen der Funktionseinheit als Argument übergeben
wird, dann müssen Sie nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen,
dass die betreffende Funktionseinheit auch dann noch funktioniert, wenn
die Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bietet, und
dass sie den verbleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks
ordnungsgemäß ausführt.
(So hat z. B. eine Funktion innerhalb einer Bibliothek zum Berechnen von
Quadratwurzeln einen von der Anwendung unabhängigen, genau
definierten Zweck. Deshalb wird in Abschnitt 2 Absatz d verlangt, dass
jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder von dieser
Funktion benutzte Tabelle optional sein muss. Auch wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem
noch Quadratwurzeln berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerks nicht von der Bibliothek
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn
Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch
die genannten Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der
Bibliothek basierendes Datenwerk darstellt, muss die Weitergabe des
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
ausgedehnt werden und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
Es ist nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu
machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die
Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Weitergabe von Datenwerken, die
auf der Bibliothek basieren oder unter deren auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Auch fällt ein anderes Datenwerk, das nicht auf der Bibliothek basiert,
und lediglich mit der Bibliothek oder einem auf der Bibliothek basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Weitergabemedium gespeichert ist, nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
1-18bizhub PRO C6500eP
Einleitung – Sicherheitshinweise
3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen der gewöhnlichen
allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf
eine bestimmte Kopie der Bibliothek entscheiden. Dafür müssen Sie alle
Eintragungen, die sich auf diese Lizenz beziehen, ändern, so dass sie nun
für die gewöhnliche GNU-GPL, Version 2, statt für diese Lizenz (LGPL)
gelten. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNUGPL erschienen ist, können Sie diese angeben, wenn Sie das möchten.)
Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in diesen Eintragungen vor.
Wenn diese Veränderung in einer bestimmten Kopie einmal vorgenommen wurde, dann ist sie für diese Kopie nicht mehr zurücknehmbar,
und somit gilt dann die gewöhnliche GNU-GPL für alle nachfolgenden
Kopien und abgeleiteten Datenwerke, die von dieser Kopie gemacht
worden sind.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in
ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung von ihr,
gemäß Abschnitt 2) in Objektcode-Form oder in ausführbarer Form unter
den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 kopieren und
weitergeben, sofern Sie den vollständigen entsprechenden
maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den Bedingungen der
obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden
muss, das üblicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
1
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs
zum Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erfüllt das
Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quelltextes
von demselben Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben,
obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine von irgendeinem Teil der Bibliothek abgeleitete
Bestandteile enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek
zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird
"Datenwerk, das die Bibliothek nutzt" genannt. Solch ein Datenwerk, für
sich allein genommen, ist kein von der Bibliothek abgeleitetes Datenwerk
und fällt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt" mit der Bibliothek
gelinkt, so entsteht ein ausführbares Programm, das ein von der
Bibliothek abgeleitetes Datenwerk (weil es Teile der Bibliothek enthält)
und kein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt" ist. Das ausführbare
Programm fällt daher unter diese Lizenz.
Abschnitt 6 gibt die Bedingungen für die Weitergabe solcher
ausführbarer Programme an.
bizhub PRO C6500eP1-19
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
Wenn ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt" Bestandteile aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
Objektcode für das Datenwerk ein von der Bibliothek abgeleitetes
Datenwerk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist.
Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das
Datenwerk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das
Datenwerk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an dies
zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die
Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht
darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Datenwerk ist.
(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von
Abschnitt 6.)
Ansonsten können Sie, wenn das Datenwerk von der Bibliothek abgeleitet ist, den Objektcode für das Datenwerk unter den Bedingungen von
Abschnitt 6 weitergeben.
Alle ausführbaren Programme, welche dieses Datenwerk enthalten, fallen
ebenfalls unter Abschnitt 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek
selbst gelinkt sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf Abschnitte
dürfen Sie auch ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt" mit der
Bibliothek kombinieren oder linken, um ein Datenwerk zu erzeugen, das
Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter Bedingungen Ihrer eigenen
Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen für den
eigenen Gebrauch des Empfängers und das Reverse Engineering
(Nachbau) zum Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie müssen bei jeder Kopie des Datenwerks deutlich erkennbar angeben,
dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass die Bibliothek und ihre
Benutzung durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie
dieser Lizenz mit ausliefern. Wenn das Datenwerk bei seiner Ausführung
Copyright-Vermerke anzeigt, müssen Sie den Copyright-Vermerk für die
Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben,
der ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Zudem müssen Sie folgende
Maßnahmen durchführen:
a) Geben Sie das Datenwerk zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek weiter, und zwar
einschließlich jeglicher in dem Datenwerk vorgenommener Änderungen
(wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen der Abschnitte 1
1-20bizhub PRO C6500eP
Einleitung – Sicherheitshinweise
und 2 erfolgen muss). Wenn das Datenwerk ein ausführbares, mit der
Bibliothek gelinktes Programm ist, dann geben Sie es zusammen mit
dem vollständigen maschinenlesbaren "Datenwerk, das die Bibliothek
nutzt" in Form von Objektcode oder Quelltext weiter, sodass der
Benutzer die Bibliothek verändern und dann erneut linken kann, um ein
verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die veränderte
Bibliothek enthält. (Natürlich kann ein Benutzer, der die Inhalte von
Definitionsdateien in der veränderten Bibliothek verändert, nicht notwendigerweise die Anwendung neu kompilieren, um die veränderten
Definitionen zu benutzen.)
b) Benutzen Sie einen geeigneten "Shared-Library-Mechanismus" zum
Linken mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der
erstens während der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers
bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu kopieren, und der zweitens
auch mit einer veränderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer
eine solche installiert, richtig funktioniert, solange die veränderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Datenwerk
erstellt wurde.
c) Liefern Sie das Datenwerk zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang gültigen schriftlichen Angebot aus, demselben Benutzer die oben in
Abschnitt 6, Absatz a genannten Materialien zu Kosten, welche die reinen
Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
1
d) Wenn die Weitergabe des Datenwerks dadurch erfolgt, dass die
Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort
angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der
oben angegebenen Materialien vom gleichen Ort an.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits eine Kopie des
Materials erhalten hat oder dass Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie
geschickt haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form des "Datenwerks, das die Bibliothek nutzt" alle Daten und Hilfsprogramme mit
einschließen, die man braucht, um daraus das ausführbare Programm zu
reproduzieren. Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Das weiterzugebende
Material muss nicht alles enthalten, was normalerweise (in QuelltextForm oder in binärer Form) mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern
usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft,
weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare Programm gehört
selbst zu diesem Hauptbestandteil.
bizhub PRO C6500eP1-21
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch zu
Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die
normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher
Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig diese proprietären
Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in einem
ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
7. Sie dürfen Bibliotheksfunktionseinheiten, die ein auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk darstellen, zusammen mit anderen, nicht unter
diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine gemeinsame Bibliothek
einfügen und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben, vorausgesetzt dass die gesonderte Weitergabe des auf der Bibliothek basierenden Datenwerks einerseits und der anderen Funktionseinheiten
andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt dass Sie
folgende zwei Bedingungen erfüllen:
a) Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie
des auf der Bibliothek basierenden Datenwerks mit, das nicht mit
irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Datenwerk muss unter den Bedingungen der obigen Abschnitte weitergegeben
werden.
b) Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek unverkennbar auf die
Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der Bibliothek basierendes
Datenwerk ist, und erklären Sie, wo die mitgegebene, nicht kombinierte
Form desselben Datenwerks zu finden ist.
8. Sie dürfen die Bibliothek, sofern nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet, nicht vervielfältigen, verändern, unterlizenzieren, weitergeben
oder zum Verlinken verwenden. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Weitergabe sowie
des Linkens mit der Bibliothek ist unzulässig und beendet automatisch
Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die
von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, davon
nicht berührt, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Sie erhalten aber von niemand anderem die
Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Datenwerke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie die
Bibliothek (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen
ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Weitergabe und
Veränderung der Bibliothek oder eines darauf basierenden Datenwerks.
1-22bizhub PRO C6500eP
Einleitung – Sicherheitshinweise
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, weiterzugeben,
zu verändern und mit ihr zu linken. Sie dürfen dem Empfänger hierin
zugestandene Rechte nicht weiter einschränken.
Sie sind nicht für die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) bestimmte Auflagen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn Ihnen die Weitergabe unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen nicht möglich ist, dann dürfen Sie als Folge davon die
Bibliothek überhaupt nicht weitergeben. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weitergabe der Bibliothek durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben,
dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Weitergabe der Bibliothek zu
verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem
Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Abschnitt als
Ganzes gelten.
1
Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat einzig
den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu
schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Personen haben im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems selbstlos Beiträge zu dem großen Angebot der mit
diesem System verbreiteten Software beigesteuert. Der Autor/Geber
entscheidet, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluss.
Dieser Abschnitt soll deutlich machen, was als Konsequenz aus den
Auflagen dieser Lizenz angenommen wird.
bizhub PRO C6500eP1-23
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
12. Wenn die Weitergabe oder die Benutzung der Bibliothek in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die
Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische
Begrenzung der Weitergabe angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, sodass die Weitergabe nur innerhalb der und
zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in
diesem Text enthalten.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete oder
neue Versionen der kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz
veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einer Bibliothek angegeben wird, dass sie dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version
zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn in der Bibliothek keine
Versionsnummer dieser Lizenz angegeben ist, können Sie eine beliebige
Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde.
14. Möchten Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen
verwenden, deren Bedingungen für die Weitergabe abweichen, wenden
Sie sich an den Autor der Bibliothek, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu
diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet werden, den freien Status aller von unserer
freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und die
gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im
allgemeinen zu fördern.
1-24bizhub PRO C6500eP
Einleitung – Sicherheitshinweise
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. DA DIE BIBLIOTHEK KOSTENFREI LIZENZIERT WIRD, BESTEHT,
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG
FÜR DIE BIBLIOTHEK. SOWEIT NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
BESTÄTIGT, STELLEN DIE INHABER DES COPYRIGHTS ODER DRITTE
DIE BIBLIOTHEK OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG,
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT UNTER ANDEREM
AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
DIE BENUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERFOLGT IN BEZUG AUF
QUALITÄT UND LEISTUNG AUF EIGENE GEFAHR. SOLLTE SICH DIE
BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE SELBST
ALLE NOTWENDIGEN KOSTEN FÜR SERVICE, REPARATUR UND
FEHLERBEHEBUNG.
16. IN KEINEM FALL, AUSSER ES WIRD DURCH GELTENDES RECHT
GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN
INHABER DES COPYRIGHTS ODER EINE DRITTE PARTEI, DIE DIE
BIBLIOTHEK, WIE OBEN ERLAUBT, VERÄNDERT ODER WEITERGEGEBEN HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN
HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER
SPEZIELLER SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH SEITENEFFEKTE ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE UNBENUTZBARKEIT DER BIBLIOTHEK VERURSACHT WERDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DATENVERLUST,
FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE
VON IHNEN ODER DRITTEN ALS RECHTSGÜLTIG ANERKANNT
WERDEN, ODER DEM UNVERMÖGEN DER BIBLIOTHEK, MIT
IRGENDEINER ANDEREN SOFTWARE ZUSAMMENZUARBEITEN),
SELBST WENN EIN INHABER EINES COPYRIGHTS ODER EIN DRITTER
ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WAR.
ENDE DER BEDINGUNGEN
1
bizhub PRO C6500eP1-25
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
So übernehmen Sie diese Bedingungen für Ihre neuen Bibliotheken
Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und möchten, dass sie von
größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, empfehlen wir Ihnen, sie zu
einer freien Software zu erklären, die jedermann weitergeben und verändern
kann. Dies können sie tun, indem Sie eine Weitergabe unter den
Bedingungen dieser Lizenz, also der kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz
erlauben (oder – als Alternative – unter den Bedingungen der normalen
allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz, der GPL).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie zu der Bibliothek die unten
angegebenen Vermerke hinzu. Es ist am sichersten, sie am Anfang jeder
Quelldatei einzufügen, um so am wirksamsten den Haftungsausschluss
bekannt zu geben. Zumindest aber sollte jede Datei die Copyright-Zeile und
eine Angabe enthalten, wo die vollständigen Informationen zu finden sind.
<Eine Zeile mit den Namen der Bibliothek und einer Kurzbeschreibung ihres
Zwecks.>
Copyright (C) <Jahr> <Name des Autors>
Diese Bibliothek ist freie Software. Sie dürfen sie unter den Bedingungen der
von der Free Software Foundation veröffentlichten GNU Lesser General
Public License (kleine allgemeine öffentliche Lizenz) weitergeben oder
modifizieren, entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach Wunsch)
jeder späteren Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung weitergegeben, dass sie nützlich ist,
jedoch OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE sowie
auch ohne implizierte Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Informationen finden
Sie in der GNU Lesser General Public License (kleine allgemeine öffentliche
Lizenz).
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen mit
dieser Bibliothek erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free
Software Foundation Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
02111-1307, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
Post erreichbar sind.
Gegebenenfalls sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen "Copyright-Verzicht" für die Bibliothek unterschreiben lassen. Verwenden Sie dazu das folgende Beispiel, bei
dem Sie natürlich noch die Namen ändern müssen:
1-26bizhub PRO C6500eP
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