Anmerkung: Vor Verwendung dieserInformationenunddesdarinbeschriebenenProduktslesenSiebittedie
Informationen in Anhang D, „Service und Unterstützung”, auf Seite D-1 und in Anhang E, „Lenovo
Gewährleistung”, auf Seite E-1
Erste Ausgabe (Juli 2005)
Diese Veröffentlichung ist eine Übersetzung des Handbuchs
ThinkVision E500 Projector User’s Guide,
Teilenummer 73P4957,
herausgegeben von International Business Machines Corporation, USA
Informationen, die nur für bestimmte Länder Gültigkeit haben und für Deutschland, Österreich und die Schweiz
nicht zutreffen, wurden in dieser Veröffentlichung im Originaltext übernommen.
Möglicherweise sind nicht alle in dieser Übersetzung aufgeführten Produkte in Deutschland angekündigt und verfügbar; vor Entscheidungen empfiehlt sich der Kontakt mit der zuständigen IBM Geschäftsstelle.
Änderung des Textes bleibt vorbehalten.
Herausgegeben von:
SW TSC Germany
Kst. 2877
Juli 2005
Läs säkerhetsinformationen innan du installerar den här produkten.
vi E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 9
Allgemeine Sicherheitsrichtlinien
Befolgen Sie immer die folgenden Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko eines Personen- oder Sachschadens zu verringern.
Wartung
Versuchen Sie nicht, ein Produkt selbst zu warten, wenn Sie keine entsprechenden
Anweisungen vom Customer Support Center erhalten haben. Nehmen Sie nur
einen autorisierten Service-Provider in Anspruch, der für Reparaturen an Ihrem
speziellen Produkt zugelassen ist.
Anmerkung: Einige TeilekönnenvomKundenselbstaufgerüstetoderersetztwer-
Diese Teile werden als ″CRUs″ (Customer Replaceable Units,
den.
durch den Kunden austauschbare Funktionseinheiten) bezeichnet.
Lenovo kennzeichnet CRUs ausdrücklich als solche und stellt eine
Dokumentation mit Anweisungen zur Verfügung, wenn der Kunde
diese Teile selbst ersetzen kann. Sie müssen bei solchen Arbeiten alle
Anweisungen sorgfältig befolgen. Stellen Sie immer sicher, dass die
Stromversorgung ausgeschaltet ist und dass das Produkt nicht mit
einer Stromquelle verbunden ist, bevor Sie versuchen, ein Teil zu
ersetzen. Wenden Sie sich bei Fragen an das Customer Support Center.
Verlängerungskabel und Netzteile
Verwenden Sie nur vom Hersteller empfohlene Netzkabel und Netzteile.
Wickeln Sie ein Netzkabel niemals um ein Netzteil oder um ein anderes Objekt.
Dadurch kann das Kabel beschädigt werden, was ein Sicherheitsrisiko darstellen
würde.
Achten Sie darauf, alle Netzkabel so zu verlegen, dass sie keine Gefahr für Perso-
darstellenoderbeschädigtwerdenkönnen.
nen
Schützen Sie Kabel und Netzteile vor Flüssigkeiten. Lassen Sie das Kabel oder das
Netzteil beispielsweise nicht in der Nähe von Waschbecken, Badewannen oder Toiletten oder auf Fußböden liegen, die mit flüssigen Reinigungsmitteln gereinigt wer-
den.
oder das Netzteil durch nicht sachgerechte Verwendung stark beansprucht wurde.
Flüssigkeiten können außerdem eine allmähliche Korrosion der Netzkabelanschlüsse und/oder der Anschlussenden am Adapter verursachen, was schließlich
zu Überhitzung führen kann.
Schließen Sie Netzkabel und Signalkabel immer in der richtigen Reihenfolge an,
und stellen Sie sicher, dass alle Netzkabelanschlüsse fest und vollständig in die
Netzsteckdosen gesteckt sind.
Verwenden Sie keine Netzteile, die Korrosionsschäden am Stecker und/oder Schä-
Verwenden Sie keine Netzkabel, deren elektrische Kontakte an einem der beiden
Enden Anzeichen von Korrosion oder Überhitzung aufweisen oder die irgendeine
andere Beschädigung aufweisen.
Verlängerungskabel und verwandte Einheiten
Stellen Sie sicher, dass verwendete Verlängerungskabel, Überspannungsschutzeinrichtungen, unterbrechungsfreie Stromversorgungseinheiten und Verteilerleisten so
eingestuft sind, dass sie den elektrischen Anforderungen des Produkts genügen.
Überlasten Sie diese Einheiten niemals. Wenn Verteilerleisten verwendet werden,
sollte die Belastung den Eingangsspannungsbereich der Verteilerleiste nicht überschreiten. Weitere Informationen zu Netzbelastungen, Anschlusswerten und Eingangsspannungsbereichen
erhaltenSiebeieinemElektriker.
Netzstecker und Netzsteckdosen
Wenn die Netzsteckdose, die Sie zum Anschließen Ihrer Computereinheiten verwenden
den Sie die Netzsteckdose erst, nachdem sie von einem qualifizierten Elektriker
ausgetauscht wurde.
Verbiegen oder verändern Sie den Netzstecker nicht. Wenn der Netzstecker beschädigt
Einige Produkte sind mit einem 3-poligen Netzstecker ausgestattet. Dieser Netzstecker passt nur in eine geerdete Netzsteckdose. Hierbei handelt es sich um eine
Sicherheitsvorkehrung. Versuchen Sie nicht, diese Sicherheitsvorkehrung zu umgehen, indem Sie versuchen, den Netzstecker an eine nicht geerdete Netzsteckdose
anzuschließen. Wenn Sie den Stecker nicht in die Netzsteckdose stecken können,
wenden Sie sich an einen Elektriker, um einen zugelassenen Steckdosenadapter zu
erhalten oder um die Steckdose durch eine andere ersetzen zu lassen, die für diese
Sicherheitsvorkehrung geeignet ist. Überlasten Sie eine Netzsteckdose niemals. Die
gesamte Systembelastung darf 80 % des Wertes für den Netzstromkreis nicht überschreiten.
Netzstromkreis an einen Elektriker.
Vergewissern Sie sich, dass die verwendete Netzsteckdose ordnungsgemäß angeschlossen
Nähe der Einheiten befindet. Schonen Sie Netzkabel, indem Sie sie nicht bis aufs
Äußerste dehnen.
Gehen Sie sowohl beim Anschließen der Einheit an die Netzsteckdose als auch
beim Trennen dieser Verbindung vorsichtig vor.
Batterien und Akkus
Alle Lenovo PCs enthalten für die Stromversorgung der Systemuhr eine nicht aufladbare
z. B. beim ThinkPad, aufladbare Akkus verwendet, um das System auch unterwegs
mit Strom zu versorgen. Batterien und Akkus, die im Lieferumfang des Lenovo
Produkts enthalten sind, wurden auf Kompatibilität getestet und sollten nur durch
gleichartige Batterien und Akkus ersetzt werden.
Wenden Sie sich bei Rückfragen zu Netzbelastungen und Werten für den
Öffnen, zerlegen oder warten Sie den Akku und die Knopfzellenbatterie nicht.
Beschädigen Sie den Akku und die Knopfzellenbatterie nicht; schließen Sie die
viii E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 11
Metallkontakte nicht kurz. Schützen Sie Akkus und Knopfzellenbatterien vor
Feuchtigkeit und Nässe. Befolgen Sie beim Aufladen des Akkus genau die Anweisungen
inderProduktdokumentation.
Der Akku und die Knopfzellenbatterie können durch unsachgemäße Handhabung
überhitzen, so dass Gase oder Flammen austreten können. Verwenden Sie den
Akku nicht, wenn er beschädigt ist, sich selbständig entlädt oder wenn sich an den
Kontakten des Akkus Korrosionsmaterial ablagert. Erwerben Sie in diesem Fall
einen Ersatzakku vom Hersteller.
Akkus können sich entladen, wenn sie längere Zeit nicht verwendet werden. Bei
einigen wiederaufladbaren Akkus (besonders bei Lithiumionenakkus) steigt das
Risiko eines Kurzschlusses, wenn der Akku im entladenen Zustand aufbewahrt
wird. Dies kann die Lebensdauer des Akkus verringern und ein Sicherheitsrisiko
darstellen. Entladen Sie wiederaufladbare Lithiumionenakkus niemals vollständig.
Bewahren Sie diese Art von Akkus nicht im entladenen Zustand auf.
Erwärmung und Lüftung des Produkts
Computer erzeugen im Betrieb und beim Aufladen von Akkus Wärme. Notebooks
können aufgrund ihrer kompakten Größe große Wärmemengen erzeugen. Beachten
Sie immer folgende Vorsichtsmaßnahmen:
v Vermeiden Siees,dieUnterseitedesComputersübereinenlängerenZeitraum
mit den Oberschenkeln oder einem anderen Teil des Körpers in Berührung zu
lassen, wenn der Computer in Betrieb ist oder der Akku geladen wird. Der
Computer gibt im normalen Betrieb Wärme ab. Längerer Kontakt mit dem Kör-
körper
gewährleisten. Diese Komponenten könnten versehentlich blockiert werden,
wenn das Produkt auf ein Bett, ein Sofa, einen Teppich oder andere weiche
Oberflächen gestellt wird. Diese Komponenten dürfen nicht blockiert, abgedeckt oder beschädigt werden.
Sicherheitshinweise zu CD- und DVD-Laufwerken
In CD- und DVD-Laufwerken werden CDs und DVDs mit hoher Geschwindigkeit
gedreht. Wenn eine CD oder DVD angebrochen oder anderweitig beschädigt ist,
kann die CD oder DVD zerbrechen oder sogar in viele Einzelteile zerfallen, wenn
das Laufwerk aktiv ist. Um dadurch verursachte Verletzungen zu vermeiden und
um das Risiko, Ihre Maschine zu beschädigen, zu verringern, gehen Sie wie folgt
vor:
v CDs/DVDs immer in der Originalverpackung aufbewahren.
v CDs/DVDs nicht direkter Sonnenstrahlung aussetzen und nie in unmittelbarer
Nähe von Wärmequellen aufbewahren.
v CDs/DVDs aus dem Computer nehmen, wenn sie nicht benötigt werden.
v CDs/DVDs nicht biegen oder knicken und nicht gewaltsam in den Computer
oder ihre Verpackung legen.
v CDs/DVDs vorjedemGebrauchaufangebrocheneStellenüberprüfen.Keine
angebrochenen oder beschädigten CDs verwenden
Allgemeine Sicherheitsrichtlinien ix
Page 12
x E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 13
Zusatzeinrichtung registrieren
Vielen Dank, dass Sie sich für dieses Lenovo
nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um Ihr Produkt zu registrieren und uns Informationen
stützen
lung von Produkten und Services als auch zur Entwicklung besserer Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Ihnen und Lenovo. Registrieren Sie Ihre Zusatzeinrichtung
http://www.lenovo.com/register
Lenovo sendet Ihnen Informationen und Aktualisierungen zu Ihrem registrierten
Produkt, falls Sie im Fragebogen auf der Website nicht angegeben haben, dass Sie
keine weiteren Informationen erhalten möchten.
zuVerfügung zu stellen, durch die wir Sie in Zukunft noch besser unter-
E500-Projektor kann sowohl für Geschäftspräsentationen als
auch für private Zwecke verwendet werden. Das Anschließen an andere Geräte,
die Verwendung und die Wartung sind einfach.
Im Lieferumfang des Produkts ist außer dem vorliegenden Benutzerhandbuch Folgendes enthalten:
1 Projektor einschließlich Lampengehäuse und Schutzkappe für die Linse
2 Fernsteuerung
3 Zwei AAA-Batterien
4 USB-Kabel
5 S-Videokabel
6 Videokabel (DVI-DB15) für VGA
7 Audiokabel (Minianschluss - RCA)
8 Netzkabel
9 FBAS-Kabel
10 Installations-CD mit Benutzerhandbuch
wenn Sie den Gewährleistungsservice in Anspruch nehmen möchten.
Informationen zu optionalem Zubehör für den Projektor finden Sie unter der
Adresse http://www.lenovo.com.
Achtung
v Setzen Sie den Projektor nicht in staubiger Umgebung ein.
v Blockieren Sie die Entlüftungsschlitze des Projektors nicht.
v Lassen Sie das Netzkabel zwei bis fünf Minuten lang angeschlossen, bis der
Projektor Raumtemperatur erreicht hat, bevor Sie ihn im Transportbehälter
aus weichem Material verpacken. Wenn Sie den Projektor nach dem Ausschalten des Netzstroms zu früh im Transportbehälter verpacken, kann der
Projektor sich überhitzen und die Lebensdauer der Lampe sich verkürzen.
v Stellen Siesicher,dassdieSchutzkappefürdieLinsebefestigtist,undver-
packen Sie den Projektor immer im Transportbehälter, damit die Linse nicht
beschädigt wird.
xiv E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 17
Kapitel 1. Einführung
In den folgenden Abbildungen sind die Komponenten des E500-Projektors dargestellt.
Abbildung 1-1. Projektoransicht von vorn
1 Linse/Fokusfunktion
2 Infrarotempfänger
3 Anschlüsse
4 Anschluss für Netzkabel
5 Höhenverstellbarer Fuß
6 Projektorfuß
7 Verstellknopf für Projektorfuß
1 Abdeckung für Projektorlampe
2 Projektorfuß
3 Höhenverstellbarer Fuß
4 Bohrungen für Deckeninstallation
Kapitel 1. Einführung 1-5
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1-6 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 23
Kapitel 2. Projektor einrichten
Dieses Kapitel enthält Informationen zum Starten und Ausschalten des Projektors,
zum Anpassen der Projektorhöhe und des Neigungswinkels des Projektors, zum
Einstellen der Zoom-, Fokus- und Trapezkorrekturfunktionen sowie zum Einstellen
der Lautstärke.
Achtung
Vergewissern Sie sich, bevor Sie den Projektor bewegen, dass der Projektor
ordnungsgemäß ausgeschaltet wurde, und ziehen Sie das Netzkabel des Pro-
ausderNetzsteckdose.
jektors
Projektor starten und ausschalten
Befolgen Sie die folgenden Schritte, um den Projektor zu starten und auszuschalten.
5.Vergewissern Sie sich, dass die Bereitschaftsanzeige stetig gelb leuchtet. Drü-
cken Sie dann den Netzschalter, um den Projektor einzuschalten.
Die Eingangsanzeige des Projektors erscheint, und angeschlossene Einheiten
werden erkannt. Wenn es sich bei der angeschlossenen Einheit um einen ThinkPad handelt, drücken Sie auf der Computertastatur die Tastenkombination
Fn+F7, um die Anzeigeausgabe auf den Projektor umzuschalten. Bei PCs ande-
Sehen Sie bei eingeschalteter Lampe nicht direkt in die Projektorlinse. Das
helle Licht könnte Ihren Augen schaden.
6.Wenn mehrere Eingangseinheiten angeschlossen sind, drücken Sie wiederholt
die Taste Source (Signalquelle), um zwischen den Einheiten zu wechseln.
7.DrückenSiedenNetzschalter,umdenProjektorauszuschalten.DasAusschalten des Projektors wird vorbereitet, und Sie werden in einer Nachricht gebeten,
einen Moment Geduld zu haben und zu warten.
8.Wenn Sie in einer Nachricht gefragt werden, ob der Projektor ausgeschaltet
werden soll, drücken Sie den Netzschalter. Der Projektor wird ausgeschaltet.
Anmerkung: Der ProjektorwechseltindenAbkühlmodus,unddieLüfterlau-
fen für ca. 90 Sekunden weiter. Unterbrechen Sie die Stromversorgung des Projektors erst, wenn die Lüfter nicht mehr arbeiten.
Vergewissern Sie sich, bevor Sie den Projektor bewegen, dass der Projektor
ordnungsgemäß ausgeschaltet wurde, und ziehen Sie das Netzkabel des Pro-
ausderNetzsteckdose.
jektors
Projektorhöhe anpassen
Gehen Sie wie folgt vor, um die Projektorhöhe anzupassen:
1.UmdenProjektorhöhereinzustellen,hebenSiedenProjektorwiein1dargestellt an, und drücken Sie den Verstellknopf für den Projektorfuß wie in 2
dargestellt. Der Projektorfuß wird wie in 3 dargestellt ausgefahren.
2.UmdenProjektorniedrigereinzustellen,drückenSiedenVerstellknopffürden
Projektorfuß wie in 2 dargestellt, und drücken Sie von oben auf den Projektor.
angeschlossen, bis der Projektor Raumtemperatur erreicht hat, bevor
Sie ihn im Transportbehälter aus weichem Material verpacken. Wenn
Sie den Projektor nach dem Ausschalten des Netzstroms zu früh im
Transportbehälter verpacken, kann der Projektor sich überhitzen.
Fußwiein4dargestellt.
2-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 25
Projektor aufstellen
Beim Aufstellen des Projektors sollten Sie die Größe und Form der verwendeten
Projektionsleinwand, die Position der Netzsteckdosen und die Entfernung zwischen dem Projektor und der weiteren Ausrüstung berücksichtigen. Im Folgenden
sind einige allgemeine Richtlinien aufgeführt:
v Stellen SiedenProjektoraufeinerebenenOberflächeimrechtenWinkelzur
Projektionsleinwand auf. Der Abstand zwischen Projektor und Projektionsleinwand
v Der AbstandzwischenProjektorundStromquellesolltenichtmehrals2,7m
betragen; der Abstand zwischen Projektor und Videogerät nicht mehr als 1,8 m
(es sei denn, Sie erwerben entsprechende Verlängerungskabel). Um einen ordnungsgemäßen
schen dem Projektor und einer Wand oder einem anderen Objekt mindestens
15 cm betragen.
v Stellen SiedenProjektorimgewünschtenAbstandzurProjektionsleinwandauf.
Der Abstand zwischen dem Projektorobjektiv und der Projektionsleinwand, die
Einstellung der Zoomfunktion sowie das Videoformat bestimmen die Größe des
Projektionsbildes.
Abstand zwischen
der Objektivmitte
und dem unteren
Rand des Bildes
(m)
(m)
1 1,10 0,88 0,66 1,50
2 1,47 1,17 0,88 2
3 1,76 1,40 1,10 2,40
4 2,06 1,64 1,23 2,80
5 2,35 1,87 1,41 3,20
6 2,65 2,11 1,58 3,60
7 2,94 2,34 1,76 4
8 3,23 2,57 1,94 4,40
Zoom-, Fokus- und Trapezfunktion einstellen
Gehen Sie wie folgt vor, um das Bild einzustellen.
1.Verwenden Sie die Bildfokusfunktion am Projektor, um das projizierte Bild wie
in 1 dargestellt scharf einzustellen.
2.Verwenden Sie die Bildzoomfunktion am Projektor, um die Größe des projizier-
BildesunddieAnzeigewiein2dargestelltzuändern.
ten
(m)
(m)
2-4 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 27
3.Verwenden Sie die Tasten für Trapezkorrektur (unten dargestellt), um trapezoide Effekte des Bildes zu korrigieren.
Die Trapezkorrektur wird angezeigt.
Lautstärke einstellen
Gehen Sie wie folgt vor, um die Lautstärke einzustellen.
1.DrückenSiedieLautstärketasten+/-amProjektoroderaufderFernbedienung.
Die Lautstärkeregelung wird angezeigt.
2.Verwenden Sie die Lautstärketasten +/-, um die Lautstärke einzustellen. Die
Lautstärketasten am Projektor und auf der Fernbedienung sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.
3.DrückenSiedieTaste zum Stummschalten (nur auf der Fernbedienung), um
den Ton auszuschalten. Siehe 3 in der Abbildung oben.
4.DrückenSiedieLautstärketasten+/-amProjektoroderaufderFernbedienung,
um die Stummschaltung auszuschalten.
Kapitel 2. Projektor einrichten 2-5
Page 28
2-6 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 29
Kapitel 3. Einheiten an den Projektor anschließen
Dieses Kapitel enthält Informationen zum Anschließen von Einheiten an den E500Projektor.
Einheiten anschließen
An den Projektor können gleichzeitig Computer und Videoeinheiten angeschlossen
werden. Lesen Sie im Benutzerhandbuch zur Einheit, die Sie anschließen möchten,
nach, ob die Einheit über einen geeigneten Ausgangsanschluss verfügt.
Zur Verwendung der Mausfunktion der Projektorfernbedienung schließen Sie den
Projektor wie in der folgenden Abbildung dargestellt über ein USB-Kabel an den
Computer an.
Anmerkung: Die USB-MausfunktionwirdnurunterWindows2000undunter
Windows XP unterstützt.
3-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 31
Kapitel 4. Funktionen des Projektors verwenden
In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zur Verwendung der Fernbedienung,
der Audiofunktionen, des Tastenblocks und weiterer Funktionen des Projektors.
Fernbedienung verwenden
Für die Fernbedienung sind zwei AAA-Batterien erforderlich (im Lieferumfang enthalten). Installieren Sie die Batterien, indem Sie die Abdeckung an der Rückseite
der Fernbedienung entfernen, die Batterien unter Beachtung der Polarität (Plusund Minuspol) einsetzen und die Abdeckung wieder befestigen.
Achtung:
Um Augenverletzungen zu vermeiden, blicken Sie nicht direkt in den Laserstrahl der Fernbedienung und richten Sie diesen nicht direkt auf die Augen
einer anderen Person. Die Fernbedienung enthält einen Laser der Klasse 2.
In der Abbildung unten ist die Fernbedienung dargestellt.
Bevor Sie die Fernbedienung zum ersten Mal verwenden, müssen Sie die im Lieferumfang enthaltenen Batterien einsetzen. Gehen Sie wie folgt vor, um neue Batte-
2.SetzenSiediemitgeliefertenBatterienwieabgebildetunterBerücksichtigung
der Polarität (+/-) ein.
3.BringenSiedieAbdeckungwieabgebildetwiederan.
Anmerkung:
v Verwenden Sie nur AAA-Alkalibatterien.
v Beachten Sie bei der Entsorgung die örtlichen Richtlinien für Son-
dermüll sowie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen.
v Entnehmen SiedieBatterien,wennSiedieFernbedienungüber
längere Zeit nicht benutzen.
4-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
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Reichweite der Fernbedienung
Diese Fernbedienung ist mit Infrarotübertragung ausgestattet, über die der Projektor gesteuert wird. Es ist nicht erforderlich, die Fernbedienung direkt auf den Pro-
Anmerkung: Sie könnendieFernbedienungauchaufdasprojizierteBildrichten.
Tasten am Projektor und auf der Fernbedienung
Der Projektor kann über die Fernbedienung oder über die Tasten auf der Projektoroberseite
ausführen. In der folgenden Abbildung sind die einander entsprechenden Tasten
auf der Fernbedienung und auf dem Projektor dargestellt.
Kapitel 4. Funktionen des Projektors verwenden 4-3
Page 34
4-4 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 35
Kapitel 5. Menüsteuerung für das Bildschirmmenü
Dieser Projektor verfügt über ein Bildschirmmenü (OSD), über das Sie das Bild
anpassen und verschiedene Einstellungen ändern können.
Anmerkung: Sie müssenaufderProjektionsleinwandeineAnzeigesehenkönnen,
um auf das Bildschirmmenü zugreifen zu können.
Im Bildschirmmenü navigieren
Mit Hilfe der Fernbedienung oder der Tasten auf der Projektoroberseite können Sie
navigieren und im Bildschirmmenü Änderungen vornehmen. In den folgenden
Abschnitten sind die Menüoptionen im Bildschirmmenü dargestellt.
Bildschirmmenüsprache einstellen
Beim Lesen dieses Abschnitts könnte das Bildschirmmenü auf dem Projektor als
Referenz hilfreich sein. Stellen Sie Ihre bevorzugte Bildschirmmenüsprache ein,
bevor Sie fortfahren, indem Sie wie folgt vorgehen.
2.DrückenSiedieTasten mit dem Links-/Rechtspfeil, um zum Menü ″Properties″
(Eigenschaften) zu gelangen.
3.DrückenSiedieTasten mit dem mit dem Auf-/Abwärtspfeil, um ″Advance
Feature″ (Erweiterte Funktion) auszuwählen.
4.DrückenSiedieEingabetaste,umdasMenü″AdvanceFeature″(Erweiterte
Funktion) zu öffnen.
5.DrückenSiedieTasten mit dem Auf-/Abwärtspfeil, um im Menü ″Advance
Feature″ (Erweiterte Funktion) zu navigieren.
Die folgende Tabelle enthält die Optionen im Menü ″Advance Feature″ (Erwei-
Funktion)unddiezugehörigenStandardwerte.
terte
Tabelle 5-1.
Menüeintrag Beschreibung
User Color
(Benutzerdefinierte Farbe)
Über diese Option können Sie die verschiedenen
Farben einstellen. Drücken Sie die Eingabetaste, um
das Untermenü mit den Farben aufzurufen, und
drücken Sie dann die Tasten mit dem Auf/Abwärtspfeil, um die Farbe auszuwählen. Verwenden Sie die Tasten mit dem Links-/Rechtspfeil,
um die Intensität der jeweiligen Farbe zu verändern.
Bereich 0 bis 100
Standardeinstellung
80
Kapitel 5. Menüsteuerung für das Bildschirmmenü 5-5
Page 40
Tabelle 5-1. (Forts.)
Standardein-
Menüeintrag Beschreibung
White Peaking
(Weiße Helligkeit)
Hiermit können Sie die weiße Helligkeit steuern,
ohne dabei die übrigen Farben zu beeinflussen.
stellung
10
Drücken Sie die Tasten mit dem Links-/Rechtspfeil,
um zum Menü ″White Peaking″ (Weiße Helligkeit)
zu gelangen.
Bereich 0 bis 10
Logo Display
(Logoanzeige)
Drücken Sie die Tasten mit dem Links-/Rechtspfeil,
um die Logoanzeige, die beim ersten Einschalten
On (Ein)
und wenn keine Eingabe für den Projektor vorliegt,
angezeigt wird, zu aktivieren oder zu inaktivieren.
Bereich Ein/Aus
Cancel (Abbrechen)
Setzt alle unter ″Advance Feature″ (Erweiterte
Funktion) vorgenommenen Einzeleinstellungen auf
N/A
den Standardbereich zurück.
Menü ″Options″ (Optionen)
Gehen Sie wie folgt vor, um auf das Menü ″Options″ (Optionen) zuzugreifen.
2.ReibenSiemitdemTuch mit kreisenden Bewegungen vorsichtig über die
Linse. Wenn Sie den Projektor nicht unmittelbar danach verwenden möchten,
setzen Sie die Schutzkappe auf die Linse.
Reinigungsflüssigkeit nicht direkt auf die Linse auf. Reinigungs-
dieScheuermittel,LösungsmitteloderätzendeChemika-
mittel,
lien enthalten, können die Linse beschädigen.
Projektorlampe austauschen
Verwenden Sie ausschließlich Projektorlampen desselben Typs und mit derselben
Prüfspannung wie die ursprüngliche Lampe. Informationen hierzu erhalten Sie von
Ihrem Lenovo Ansprechpartner oder unter der Adresse www.lenovo.com/pc.
Linkspfeil,Rechtspfeil. Das Menü ″Information″ (Informationen) wird
pfeil,
erneut angezeigt, wobei die Stunden der Projektorlampe auf null gesetzt wurden.
Achtung
Bei der Lebensdauer der Lampe handelt es sich lediglich um eine Maßeinheit
für die Abnahme der Leuchtkraft, nicht um eine Bestimmung der Zeitdauer,
bis die Lampe defekt ist und nicht mehr leuchtet. Die Lebensdauer der
Lampe ist definiert als die Zeitdauer, bis die Helligkeit von 50 % der getesteten Anzahl von Lampen um ca. 50 % der für diese Lampe vorgesehenen
Leuchtkraft in Lumen abgenommen hat. Wenn beispielsweise für eine getes-
tete
dauer von 2000 Stunden ermittelt wird, nimmt nach 2000 Stunden für 50 %
der getesteten Lampen die Leuchtkraft um 50 % auf 750 Lumen ab.
Sicherheitsschlitz verwenden
Der Projektor verfügt über einen Sicherheitsschlitz (siehe Abbildung 1-4 auf Seite
1-3). Informationen zur Verwendung sind im Lieferumfang des Schlosses enthalten.
Anhang A. Wartung A-3
Page 48
A-4 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 49
Anhang B. Fehlerbehebung
In der folgenden Tabelle erhalten Sie Informationen zur Fehlerbehebung für den
Projektor. In einigen Fällen werden mehrere Maßnahmen zur Fehlerbehebung
angegeben. Führen Sie die Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge aus. Wenn
der Fehler durch die erste Maßnahme behoben werden kann, können Sie die folgenden Maßnahmen ignorieren.
Tabelle B-1. Fehlerbehebung
Fehler Maßnahme
Auf der Projektionsleinwand ist
kein Bild zu sehen.
v Überprüfen SiedieEinstellungenaufdemNotebook
bzw. dem Desktop-PC.
v Schalten SiealleGeräteaus,undschaltenSiesiein
der richtigen Reihenfolge wieder ein.
Das Bild ist verwischt.
v Stellen Sie die Fokusfunktion am Projektor ein.
v Drücken Sie die Taste Auto auf der Fernbedienung
oder am Projektor.
v Vergewissern Siesich,dassderAbstandzwischen
dem Projektor und der Projektionsleinwand innerhalb
desangegebenenBereichsvon10mliegt.
v Überprüfen Sie,obdieProjektorlinsesauberist.
Das Bild ist oben oder unten breiter (trapezoid).
v Stellen SiedenProjektorsoauf,dassersosenkrecht
wie möglich auf die Projektionsleinwand strahlt.
v Verwenden SiedieTastefürTrapezkorrekturaufder
Fernbedienung oder am Projektor, um den Fehler zu
beheben.
Das Bild ist spiegelverkehrt oder
steht auf dem Kopf.
Das Bild ist gestreift.
Überprüfen Sie die Projektionseinstellungen im Menü
″Setup″ (Konfiguration) desBildschirmmenüs.
v Starten SiedenProjektorinderrichtigenReihenfolge
erneut, und prüfen Sie, ob die Betriebsanzeige grün
leuchtet.
v Wenn SievorkurzemdieLampeausgetauscht
haben, schließen Sie die Lampe erneut an.
v Ersetzen Sie das Lampenmodul.
v Setzen Sie die alte Lampe wieder in den Projektor
ein, und lassen Sie den Projektor warten.
Die Projektorlampe geht aus.
v Infolge vonSpannungsschwankungenkanndie
Projektorlampe ausgeschaltet werden. Drücken Sie
zweimal den Netzschalter, um den Projektor auszuschalten.
WenndieBereitschaftsanzeigeder
Projektorlampe leuchtet, drücken Sie den Netzschalter.
v Ersetzen Sie das Lampenmodul.
v Setzen Sie die alte Lampe wieder in den Projektor
ein, und lassen Sie den Projektor warten.
Der Projektor reagiert nicht auf
die Fernbedienung.
v Richten SiedieFernbedienungaufdieFernbedie-
nungssensoren an der Projektorvorderseite oder
-rückseite.
v Stellen Siesicher,dassnichtszwischenderFernbe-
dienung
unddemSensorsteht.
v Schalten Sie alle Leuchtstofflampen im Raum aus.
v Überprüfen Sie die Polarität der Batterien.
v Ersetzen Sie die Batterien.
v Schalten Sie Geräte mit Infrarotübertragung aus, die
sich in der Nähe befinden.
v Lassen SiedieFernbedienungwarten.
Es ist kein Ton zu hören.
v Stellen SiedieLautstärkeüberdieFernbedienung
ein.
v Stellen Sie die Lautstärke der Audiosignalquelle ein.
v Überprüfen Sie den Anschluss des Audiokabels.
v Testen Sie die Audioausgabe mit anderen Lautspre-
chern.
v Lassen SiedenProjektorwarten.
Der Ton klingt verzerrt.
v Überprüfen Sie den Anschluss des Audiokabels.
v Testen Sie die Audioausgabe mit anderen Lautspre-
chern.
v Lassen SiedenProjektorwarten.
B-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 51
Projektoranzeigen
Die Statusanzeige an der Oberseite des Projektors kann für die Fehlerbehebung
verwendet werden. Zwischen den einzelnen Blinkzyklen liegen jeweils Pausen
von zwei Sekunden. Für weitere Informationen zur Fehlerbestimmung mit den
Projektoranzeigen wenden Sie sich an den zuständigen Lenovo Ansprechpartner.
Tabelle B-2. Fehlernachrichten der Bereitschaftsschaftsanzeige der Projektorlampe
Blinkzyklus der Bereitschaftsanzeige Erklärung
Blinkt Projektorlampe ist nicht bereit - Netzschalter nicht
drücken
1 Fehler bei Lüfter 2 der Projektorlampe
2 Fehler bei Gebläselüfter 1
3 Fehler bei Ballastlüfter 1
Tabelle B-3. Fehlernachrichten der Betriebsanzeige
Blinkzyklus der Betriebsanzeige Erklärung
3 Überhitzung des Systems
4 Fehler bei der Systemschnittstelle
5 Projektorlampenfehler
6 Lüfterfehler. Siehe Bereitschaftsanzeige für die
Projektorlampe, um den Lüfter zu bestimmen.
7 Abdeckung der Projektorlampe geöffnet
8 DLP-Treiberfehler
Anhang B. Fehlerbehebung B-3
Page 52
B-4 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 53
Anhang C. Technische Daten
Im folgenden Abschnitt sehen Sie die technischen Daten für den E500-Projektor.
Temperatur
5 bis 35 °C auf Meereshöhe
(in Betrieb)
-10 bis 60 °C
(außer Betrieb)
Höhe (in Betrieb)
Höhe (außer Betrieb)
Luftfeuchtigkeit (in Betrieb)
Luftfeuchtigkeit (außer
3.048 m
12.192 m
5 bis 90 % relative Feuchtigkeit, nicht kondensierend
5 bis 95 % relative Feuchtigkeit, nicht kondensierend
Betrieb)
Abmessungen (B x T x H) 280 x 205 x 97 mm
Gewicht 2,4 kg ohne Verpackung
Optik (Fokusierbereich) 1,5 bis 7 m
Lampentyp VIP 200 W
Eingangsleistung 100 bis 240 V AC; 50 bis 60 Hz; 2,8 A
Deckeninstallation UL-getestete/-gelistete Deckenaufhängung mit einer
Im Folgenden finden Sie Informationen zur technischen Unterstützung, die für Ihr
Produkt während des Gewährleistungszeitraums bzw. für die gesamte Lebens-
desProduktszurVerfügung steht. Zur vollständigen Erläuterung der
dauer
Lenovo Gewährleistungsbestimmungen lesen Sie bitte die Lenovo Gewährleistung.
Technische Unterstützung über das Internet
Technische Unterstützung über das Internet steht Ihnen für die gesamte Lebensdauer Ihres Produkts über die Unterstützungswebsite zur individuellen Datenverarbeitung (Personal Computing) unter der Adresse
http://www.lenovo.com/think/support zur Verfügung.
Während des Gewährleistungszeitraums steht Ihnen Unterstützung zum Austausch
fehlerhafter Komponenten zur Verfügung. Wenn Ihre Zusatzeinrichtung in einem
ThinkPad- oder ThinkCentre-Computer installiert ist, sind Sie möglicherweise
zusätzlich zu einem Vor-Ort-Service berechtigt. Ihr zuständiger Lenovo Ansprechpartner für technische Unterstützung kann Ihnen bei der Entscheidung für die
bestmögliche Lösung behilflich sein.
Technische Unterstützung per Telefon
Die Unterstützung bei der Installation und Konfiguration durch das Customer
Support Center wird 90 Tage nach Zurückziehen der Zusatzeinrichtung vom Markt
nach Ermessen von Lenovo entweder eingestellt oder kostenpflichtig angeboten.
Weitere Unterstützung, wie die schrittweise Unterstützung bei der Installation, ist
gegen eine Schutzgebühr erhältlich.
Zur Unterstützung der Kundendienstmitarbeiter sollten Sie möglichst viele der folgenden
v Name der Zusatzeinrichtung
v Nummer der Zusatzeinrichtung
v Kaufnachweis
v Hersteller, Modell, Seriennummer und Handbuch des Computers
v Genauer Wortlaut der Fehlernachricht (falls vorhanden)
v Beschreibung des aufgetretenen Fehlers
v Informationen zur Hardware- und Softwarekonfiguration Ihres Systems
Bleiben
möchte möglicherweise während des Anrufs den Fehler mit Ihnen besprechen.
Die landesspezifischen Telefonnummern zum Anfordern von Unterstützung sind
unter „Liste der weltweit gültigen Telefonnummern” auf Seite E-18 aufgeführt.
Telefonnummern können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die
aktuellen Telefonnummern finden Sie unter der Adresse
http://www.lenovo.com/think/support, indem Sie dort auf den Link Support phonelist klicken. WenndieTelefonnummerfürIhrLandbzw.IhreRegionauf
dieser Seite nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich an Ihren Reseller oder an den
zuständigen Lenovo Vertriebsbeauftragten.
Diese Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische
in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen in Teil 1. Lenovo Group Limited oder
eine ihrer Tochtergesellschaften (″Lenovo″) erbringen die nachfolgend beschriebenen
Gewährleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf erworben wurden, und
nicht für zum Wiederverkauf erworbene Maschinen. Der Begriff ″Maschine″ steht für eine
Lenovo Maschine, ihre Optionen, Features, Typen- und Modelländerungen, Modellerweiterungen
″Maschine″ umfasst wedervorinstalliertenochnachträglichaufderMaschineinstallierte
Softwareprogramme. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den
nachfolgenden Bestimmungen vor.
Umfang dieser Gewährleistung
Lenovo gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei
ist und 2) den veröffentlichten Spezifikationen von Lenovo (″Spezifikationen″) entspricht,
Maschine beginnt mit dem Datum der Installation und ist in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegeben. Sofern von Lenovo oder dem Reseller nicht anders
angegeben, ist das Datum auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg das Installationsdatum. Sofern von Lenovo nicht anders angegeben, gelten die folgenden
Gewährleistungen nur in dem Land oder der Region, in der die Maschine erworben
BestimmungenundTeil 3 - Gewährleistungsinformationen. Die Bestimmungen
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE.
EINIGELÄNDERODERRECHTSORDNUNGENERLAUBEN
NICHT DEN AUSSCHLUSS VERÖFFENTLICHTER ODER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE
ARTIGE
GEWÄHRLEISTUNGENAUFDIEZEITDAUERDESGEWÄHRLEIS-
NICHTANWENDBARSIND.INDIESEMFALLSINDDER-
TUNGSZEITRAUMS BEGRENZT. NACH ABLAUF DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS WIRD KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG MEHR
ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN
NICHT DIE BEGRENZUNG DER ZEITDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
v Vorinstallierte odernachträglichinstallierteSoftwareprogrammeoderSoftware-
programme, die mit der Maschine geliefert werden;
v Schäden, diedurchnichtsachgerechteVerwendung,Unfälle,Änderungen,unge-
eignete Betriebsumgebung, unsachgemäße Wartung durch den Kunden verur-
wurden;
sacht
v Schäden, dievonProduktenherbeigeführtwurden,fürdieLenovonichtverant-
v Produkte andererHersteller,einschließlichderProdukte,dieLenovoauf
Kundenanfrage hin zusammen mit einer Lenovo Maschine beschafft und
bereitstellt oder in eine Lenovo Maschine integriert.
EntfernungoderVeränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern auf der
Bei
Maschine oder den Maschinenteilen erlischt die Gewährleistung.
Lenovo gewährleistet nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb
einer Maschine.
Technische oder andere Unterstützung, die für eine Maschine im Rahmen der
Gewährleistung zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. Unterstützung bei Fragen zu
Vorgehensweisen und solchen Fragen, die sich auf die Einrichtung und Installation
der Maschine beziehen, wird NUR IM RAHMEN DER GESETZLICHEN
REGELN UND FRISTEN bereitgestellt.
Gewährleistungsservice
Gewährleistungsservice kann von Lenovo, IBM oder vom zuständigen Reseller
(sofern er zur Ausführung des Gewährleistungsservice autorisiert ist) erbracht wer-
odervoneinemfürGewährleistungsserviceautorisiertenService-Provider. Sie
den,
werden jeweils als “Service-Provider” bezeichnet.
Funktioniert die Maschine während des Gewährleistungszeitraums nicht wie zuge-
sagt,
seine Maschine nicht bei Lenovo registrieren lässt, wird er eventuell zur Vorlage
eines Kaufnachweises aufgefordert als Nachweis dafür, dass er Anspruch auf
Gewährleistungsservice hat.
Fehlerbehebung durch Lenovo
Wenn der Kunde Service bei einem Service-Provider anfordert, muss er die von
Lenovo angegebenen Fehlerbestimmungs- und Fehlerbehebungsprozeduren befol-
EineAnfangsdiagnosedesProblemskannentwedervoneinemTechniker per
gen.
Telefon oder elektronisch durch Zugriff auf eine Unterstützungs-Website erstellt
werden.
Die Art des Gewährleistungsservice, die für die Maschine des Kunden erbracht
wird, ist in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegeben.
Der Kunde ist für das Herunterladen und Installieren vorgesehener Software-Up-
voneinerUnterstützungs-Website oder von anderen elektronischen Medien
dates
und die Einhaltung der vom Service-Provider bereitgestellten Anweisungen selbst
verantwortlich. Zu den Software-Updates gehören unter anderem Basic Input
/Output System-Code (″BIOS″), Dienstprogramme, Einheitentreiber und weitere
Software-Updates.
Kann das Problem mithilfe einer durch den Kunden austauschbaren Funktionseinheit (″CRU″), z. B. Tastatur, Maus, Lautsprecher, Speicher, Festplattenlaufwerk
und anderer leicht austauschbarer Teile, behoben werden, liefert der Service-Provi-
Funktioniert die Maschine während des Gewährleistungszeitraums nicht wie zuge-
undkanndasProblemperTelefon oder elektronisch, durch Anwenden von
sagt
Software-Updates oder durch eine CRU nicht behoben werden, wird der ServiceProvider nach eigenem Ermessen 1) die fehlerhafte Maschine reparieren, damit sie
wieder entsprechend der Gewährleistung funktioniert, oder 2) durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine ersetzen. Ist der Service-Provider nicht in
E-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 59
der Lage, die Maschine zu reparieren oder eine Ersatzmaschine zu beschaffen, ist
der Kunde berechtigt, die Maschine an die Verkaufsstelle zurückzugeben und sich
den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten zu lassen.
Im Rahmen des Gewährleistungsservice kann der Service-Provider auch die für die
jeweilige Maschine erforderlichen technischen Änderungen ausführen.
Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Gewährleistungsservice ausgetauscht werden, geht die vom Service-Provider ersetzte Maschine
bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von Lenovo über, während die Ersatzmaschine
gewährleistet, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht
neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem
ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das
Ersatzteil erhält den Gewährleistungsstatus der entfernten Maschine oder des entfernten Teils.
Weitere Zuständigkeiten des Kunden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleistungsservice abgedeckten Features, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile zu entfernen, bevor der Service-Provider eine Maschine oder ein Teil ersetzt.
Weiterhin verpflichtet sich der Kunde,
1.sicherzustellen,dasskeinerechtlichenVerpflichtungen bzw. Einschränkungen
bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen,
nisch
gestatten, in seinem Namen alle noch vorhandenen persönlichen Daten, die der
Service-Provider zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung für notwendig erachtet, zu verarbeiten (dazu gehört eventuell der
Versand der Maschine an einen anderen der weltweit verteilten Servicestand-
orte),
sönliche Daten geltenden Gesetzen vereinbar ist.
Haftungsbegrenzung
Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der
Maschine, 1) während sie sich im Besitz des Service-Providers befindet oder 2)
in Fällen, in denen Lenovo die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem
Transportweg befindet.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-3
Page 60
Weder Lenovo noch der Service-Provider ist verantwortlich für vertrauliche, private oder persönliche Daten auf einer Maschine, die der Kunde, gleich aus wel-
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von
Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von Lenovo unabhängig
von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch an Lenovo beruht
(einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger
Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter
Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung begrenzt
auf:
1.Körperverletzung(einschließlichTod)undSchädenanImmobilienundbeweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist; und
2.beianderendirektenSchädenaufdiefürdieMaschinezuentrichtenden
Gebühren, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo
sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten,
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER
SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1)
ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER DEM
KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG
VONDATEN;3)SPEZIELLE,MITTELBAREODERFOLGESCHÄDEN
ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGAN-
GEWINNE,GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,UMSÄTZE,SCHÄDIGUNG
GENE
DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN
AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS
OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE
NICHT ANWENDBAR SIND.
Geltendes Recht
Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die Rechte,
Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen,
zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILI-
LANDODERDERJEWEILIGENRECHTSORDNUNGVONEINANDER
GEN
ABWEICHEN KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Rechtspre-
desLandes,indemdieMaschineerworbenwurde.
chung
E-4 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 61
Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA
ARGENTINIEN
Rechtsprechung:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das Handelsgericht in Buenos Aires verhandelt.
BOLIVIEN
Rechtsprechung:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte in La Paz verhandelt.
BRASILIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das zuständige Gericht in Rio de Janeiro verhandelt.
CHILE
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Zivilgerichte in Santiago verhandelt.
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
KOLUMBIEN
Rechtsprechung:
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft der Republik Kolumbien verhandelt.
ECUADOR
Rechtsprechung:
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft in Quito verhandelt.
MEXIKO
Rechtsprechung:
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Bundesgerichte in Mexiko-Stadt, dem Sitz der Bundesregierung, verhandelt.
PARAGUAY
Rechtsprechung:
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte in Asuncion verhandelt.
PERU
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado, verhandelt.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei
Vorsatz (″dolo″) oder grober Fahrlässigkeit (″culpa inexcusable″) von Lenovo die in
diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-5
Page 62
URUGUAY
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das zuständige Gericht in Montevideo verhandelt.
VENEZUELA
Rechtsprechung:
DerText nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte im Stadtgebiet von Caracas verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service kann in Kanada oder den Vereinigten
Staaten von Amerika über die folgenden Nummer angefordert werden: 1-800-IBM-
(426-7378).
SERV
KANADA
Haftungsbegrenzung: Ziffer 1 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und bewegli-
chen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden; und
GeltendesRecht: Der folgendeTextersetzt"dassdieGesetzedesLandeszurAnwendung
kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen.
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung
kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
ASIEN/Pazifik
AUSTRALIEN
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzuge-
fügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu
den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem ″Trade Practices Act 1974″ oder
aus ähnlichen Gesetzen abgeleitet werden können, und sind nur insoweit eingeschränkt,
alsdiesdieentsprechendenGesetzezulassen.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn Lenovo in Zusammenhang mit der Anwendung des ″Trade Practices Act
1974″ oder ähnlicher Gesetze die Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist
die Haftung von Lenovo auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine oder die
Lieferung einer gleichwertigen Ersatzmaschine begrenzt. Wenn die Produkte normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder
die Voraussetzung oder Gewährleistung zur Verschaffung von Eigentum, stillschweigendem
BesitzoderdasRechtzumVerkauf betroffen sind, finden die
Haftungsbegrenzungen dieses Absatzes keine Anwendung.
GeltendesRecht:Der folgendeTextersetzt" ″dassdieGesetzedesLandeszur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde″ im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates oder Territoriums zur Anwendung kommen.
E-6 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 63
KAMBODSCHA UND LAOS
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwen-
dung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen.
KAMBODSCHA, INDONESIEN UND LAOS
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Übereinstimmung
Center (″SIAC-Richtlinien″) geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit
ten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt
den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
SIAC übernommen werden. Bei Ausfall eines der beiden anderen Schiedsrichter
kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird
an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleini-
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
gen
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Ver -
dieserVereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
sion
Sprachen.
HONGKONG UND MACAU (SONDERVERWALTUNGSREGIONEN VON
CHINA)
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwen-
dung
dass die Gesetze der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zur
Anwendung kommen.
INDIEN
Haftungsbegrenzung: Die Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
1.Personenschäden(einschließlichTod)oderSchädenanImmobilienundbeweglichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit von Lenovo; und
2.sonstigetatsächlicheSchäden,diedurchNichterfüllungvonLieferungenoder
Leistungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des
Betrages, den der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die Gegenstand des
Anspruchs ist.
Schiedsspruchverfahren:
DerfolgendeText wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-7
Page 64
in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt
den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten der
Anwaltskammer Indiens (Bar Council of India) übernommen werden. Bei Ausfall
eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei
neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der
jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Ver -
dieserVereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
sion
Sprachen.
JAPAN
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:
ZweifelsfälleninBezugaufdieseVereinbarung wird zunächst in gutem Glau-
Bei
ben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht.
MALAYSIA
Haftungsbegrenzung: Das Wort ″SPEZIELLE″ in Ziffer 3 des fünften Absatzes
wird ersatzlos gestrichen.
NEUSEELAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzuge-
fügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den
Ansprüchen, die der Kunde aus dem ″Consumer Guarantees Act 1993″ oder aus
sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch ausgeschlossen
werden können. Der ″Consumer Guarantees Act 1993″ findet keine
Anwendung, wenn die Produkte von Lenovo für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im ″Consumer Guarantees
Wenn
Act 1993″ definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen in
diesem Abschnitt nur insoweit, als sie im ″Consumer Guarantees Act 1993″
beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt ″dass die Gesetze des Landes zur Anwen-
dung
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht
anders geregelt wird).
E-8 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 65
PHILIPPINEN
Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt:
SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VERSCHÄRFTER SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE
SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw. beigelegt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Par-
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt
den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
Philippine Dispute Resolution Center, Inc. übernommen werden. Bei Ausfall eines
der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu
ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden
chien,
Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den
Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien,
Schweden, der Schweiz, Großbritannien, im Vatikan und in allen anderen Ländern, die der
Europäischen Union beitreten, ab dem Beitrittsdatum) hinzugefügt:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in Westeuropa erworben werden, hat in
allen westeuropäischen Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden
in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-9
Page 66
Wenn der Kunde eine Maschine in einem der westeuropäischen Länder, wie oben
definiert, erwirbt, kann er für diese Maschine Gewährleistungsservice in jedem der
genannten Länder von einem Service-Provider in Anspruch nehmen, vorausgesetzt,
die Maschine wurde von Lenovo in dem Land angekündigt und zur Verfügung
gestellt, in dem er den Service in Anspruch nehmen möchte.
Wenn der Kunde einen Personal Computer in Albanien, Armenien, Weißrussland,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasach-.
stan, Kirgisien, der Bundesrepublik Jugoslawien, in der früheren jugoslawischen
Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakischen
Republik, Slowenien oder der Ukraine erworben hat, kann er für diese Maschine
Gewährleistungsservice in jedem der genannten Länder von einem Service-Provi-
der
Land angekündigt und zur Verfügung gestellt, in dem er den Service in Anspruch
nehmen möchte.
Wenn der Kunde eine Maschine in einem Land des Nahen oder Mittleren Ostens
oder in einem afrikanischen Land erwirbt, kann er für diese Maschine
Gewährleistungsservice von einem Service-Provider im jeweiligen Land in
Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Maschine wurde von Lenovo in dem Land
angekündigt und zur Verfügung gestellt. In Afrika wird Gewährleistungsservice in
einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort eines Service-Providers bereitgestellt. Ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Standort eines autorisierten Service-Providers
fällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich
(Innenstadt); 2) in Angola, Bahrain, Botsuana, Burundi, Ägypten, Eritrea, Äthio-
pien, Ghana, Jordanien, Kenia, Kuwait, Liberia, Malawi, Malta, Mosambik,
E-10 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 67
Nigeria, Oman, Pakistan, Katar, Ruanda, Sao Tome, Saudi-Arabien, Sierra Leone,
Somalia, Tansania, Uganda, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der West
Bank/Gazastreifen, Jemen, Sambia und Simbabwe unterliegen sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren
Ausführung ergeben, einschließlich der abgekürzten Verfahren, ausschließlich der
Rechtsprechung der englischen Gerichte; 3) in Belgien und Luxemburg unterliegen
sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Auslegung oder Ausführung ergeben, den Gesetzen und den
Gerichten der Hauptstadt des Landes, in dem sich der Firmensitz und/oder die
Handelsniederlassung des Kunden befindet; 4) in Frankreich, Algerien, Benin,
Burkina Faso, Kamerun, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Republik, im
Tschad, auf den Komoren, im Kongo, Dschibuti, der Demokratischen Republik
Kongo, Äquatorialguinea, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun,
Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Libanon, Madagaskar, Mali,
Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Marokko, Neukaledonien, Niger, Réunion,
Senegal, Seychellen, Togo, Tunesien, auf Vanuatu sowie Wallis und Futuna
unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im
Zusammenhang mit deren Verletzung oder Ausführung ergeben, einschließlich der
abgekürzten Verfahren, ausschließlich der Rechtsprechung des Handelsgerichts
(Commercial Court) in Paris; 5) in Russland unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren
Auslegung, Verletzung, Beendigung und Unwirksamkeit ergeben, dem
Schiedsspruchgericht (Arbitration Court) in Moskau; 6) in Südafrika, Namibia, LesothoundSwasiland stimmen beideParteienüberein,dasssämtlicheRechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit des
hohen Gerichts (High Court) in Johannesburg fallen; 7) in der Türkei unterliegen
sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, den Zentralgerichten (Sultanahmet) und den Execution
Directorates in Istanbul, Türkei; 8) in den folgenden genannten Ländern werden
sämtliche Rechtsansprüche aus dieser Gewährleistung vor dem zuständigen
Gericht in a) Athen für Griechenland, b) Tel Aviv-Jaffa für Israel, c) Mailand für
Italien, d) Lissabon für Portugal und e) Madrid für Spanien verhandelt; und 9) in
Großbritannien stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechts-
streitigkeiten,
diesichausdieserVereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit der
englischen Gerichte fallen.
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren
jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland,
der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der Ukraine, Usbekistan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämtliche Rechtsstreitig-
keiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der Schieds- und Schlichtungsordnung
Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit
diesen Richtlinien ernannt wurden. Das Schiedsspruchverfahren findet in Wien,
Österreich, statt, und die offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entschei-
dung
graph 598 (2) des österreichischen Zivilprozesscodes verzichten die Parteien daher
ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes.
Lenovo kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen
Gericht im Land der Installation verhandelt werden.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-11
Page 68
InEstland,LettlandundLitauen werden sämtlicheRechtsstreitigkeiten,diesich
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruchverfahren
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in EU-Ländern erworben werden, hat in
allen EU-Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service in EU-Ländern kann über die für das
jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefonnummer angefordert werden.
Der Kunde kann auch über die folgende Adresse mit dem IBM Service Kontakt
aufnehmen:
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
KONSUMENTEN
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern defi-
ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIEDERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND
SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
den Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:
1.DieHaftungvonLenovofürSchädenundVerluste, die als Folge der Erfüllung
der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Ve reinbarung
rung in Zusammenhang stehenden Ursache beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation
derSchädenundVerluste, die als unmittelbare und direkte Folge der
Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) oder
durch die genannte Ursache entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod)
und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die
Lenovo rechtlich haftbar ist.
2.AUFKEINENFALLSINDLENOVO,DIELIEFERANTEN,RESELLERODER
SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE:
1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE
ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE
E-12 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 69
FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS
DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN
SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
FRANKREICH UND BELGIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
Text vollständig ersetzt:
den
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:
1.DieHaftungvonLenovofürSchädenundVerluste, die als Folge der Erfüllung
der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Ve reinbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden
und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher
Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) entstanden und belegt sind. Der
Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren, die der Kunde für die Maschine
bezahlt hat, die den Schaden verursacht hat.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod)
und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die
Lenovo rechtlich haftbar ist.
2.AUFKEINENFALLSINDLENOVO,DIELIEFERANTEN,RESELLERODER
SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE:
1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE
ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE
FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS
DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN
SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
FOLGENDENBESTIMMUNGENGELTENFÜRDIEGENANNTENLÄN-
DIE
DER:
ÖSTERREICH
Die Bestimmungen dieser Gewährleistung ersetzen jegliche geltenden, gesetz-
vorgesehenenGewährleistungen.
lich
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten
Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen
gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich verein-
Zeitdauer. Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo Maschine zu
barte
reparieren, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung
desVertrags hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und
sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-13
Page 70
Fehlerbehebung durch Lenovo: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während des Gewährleistungszeitraums wird Lenovo dem Kunden die Kosten für
den Hin- und Rücktransport der fehlerhaften Maschine zurückerstatten, wenn die
Reparatur beim IBM Service erfolgt.
Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie bei zugesicherten
Eigenschaften.
Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:
Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
ÄGYPTEN
Haftungsbegrenzung: Ziffer 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Lenovo haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu dem Betrag, den der
Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
Anwendbarkeit für Lieferanten, Reseller und Service-Provider (unverändert).
FRANKREICH
Haftungsbegrenzung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses Abschnitts wird wie
folgt ersetzt:
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von
Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist Lenovo unabhängig von der Rechtsgrundlage,
Schadensersatz haftbar: (Ziffer 1 und 2 unverändert).
DEUTSCHLAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten
Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt mindestens zwölf Monate. Ist
der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo Maschine zu reparieren, kann
der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der
Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung
des Vertrags hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und sich den
bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
FehlerbehebungdurchLenovo: Dieser Abschnittwirdwiefolgtergänzt:
Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt Lenovo die Kosten für den
Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei Lenovo oder beim IBM Ser-
repariertwird.
vice
E-14 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 71
Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie bei zugesicherten
Eigenschaften.
Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:
Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
UNGARN
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Vertrags-
derzumTode oder zu physischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen
bruch,
führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch kriminelle Handlungen verursacht wurden.
Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbegrenzungen und erkennen an, dass Abschnitt 314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwendung kommt,
da sowohl der Kaufpreis als auch andere Vorteile aus der vorliegenden Gewährleistung
dieseHaftungsbegrenzungausgleichen.
IRLAND
Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbestimmungen ausdrücklich genann-
ten
schlossen sind auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung
auf die Allgemeingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle
Ansprüche aus dem ″Sale of Goods Act 1893″ und dem ″Sale of Goods and Supply
of Services Act 1980″.
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
Text vollständig ersetzt:
den
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in
Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf
Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die
gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden
betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er
Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden
gegenüber.
1.LenovohaftetunbegrenztfürTododerPersonenschäden,soweitdieSchäden
fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
LenovofürmaterielleSchädenanbeweglichenSachennur, soweit die Schä-
tet
fahrlässigvonLenovoverursachtwurden.
den
3.MitAusnahmederRegelungenobenunterZiffer1und2haftetLenovoinsgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des
Betrags, den der Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-15
Page 72
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten,
Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit
solcher Verluste hingewiesen wurden:
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowakischen
Handelsrechtsverbotensind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung
des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der Kunde für
die betreffende Maschine bezahlt hat.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
Text vollständig ersetzt:
den
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet ″Verschulden″ jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in
Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kunden gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf
Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die
gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden
betrachtet.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er
Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden
gegenüber.
samt
gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu
zahlenden Gebühren.
E-16 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
wurden;und
Änderungbzw.NeuverordnungdieserZiffern.
Page 73
Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und ServiceProvider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller
und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten,
Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit
solcher Verluste hingewiesen wurden:
Teil 3 enthält Informationen hinsichtlich der für die Maschine des Kunden geltenden Gewährleistung, einschließlich Gewährleistungszeitraum und Art des
Gewährleistungsservice, der von Lenovo geleistet wird.
Gewährleistungszeitraum
Der Gewährleistungszeitraum, der in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist,
kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. HINWEIS:
″Region″ steht fürdiechinesischenSonderverwaltungsregionenHongkongund
Macao.
Eine Gewährleistung von 3 Jahre für Teile und 3 Jahre für Serviceleistungen bedeutet
beispielsweise, dass Lenovo während dieses einen Jahres kostenfreien Gewährleistungsservice bereitstellt:
ThinkVision E500-Projektor
Land oder Region des Erwerbs Gewährleistungszeitraum
weltweit 3 Jahre 7
Art des
Gewähr-
leistungs-
service
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-17
Page 74
Liste der weltweit gültigen Telefonnummern
Telefonnummern können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die
aktuellen Telefonnummer können unter der Adresse
http://www.lenovo.com/think/support abgerufen werden. Klicken Sie auf dieser
Website auf Support phone list.
Land oder Region Telefonnummer
Afrika Afrika: +44 (0)1475-555-055
Südafrika: +27-11-3028888 und 0800110756
Zentralafrika: Der Kunde muss sich an einen IBM Business Partner
in der Nähe wenden.
Ende der japanischen Bandansage abzuwarten. Anschließend wird ein Telefonist
antworten. Nun sagt der Kunde ″English support please″. Damit wird der Anruf
des Kunden zu einem englischsprachigen Telefonisten weitergeleitet.
Gewährleistungsservice und Unterstützung: 8152-1550
(Norwegisch)
Österreich Technische Unterstützung: 01-24592-5901
Gewährleistungsservice und Unterstützung: 01-211-454-610 (Deutsch)
Panama 206-6047 (Spanisch)
Peru 0-800-50-866 (Spanisch)
Philippinen 1800-1888-1426
+63-2-995-8420
(Englisch, Filipino)
Polen +48-22-878-6999
Portugal +351-21-892-7147 (Portugiesisch)
Rumänien +4-021-224-4015
Russische Föderation +7-095-940-2000 (Russisch)
Schweden Technische Unterstützung: 08-477-4420
Gewährleistungsservice und Unterstützung: 077-117-1040
(Schwedisch)
Schweiz Technische Unterstützung: 058-333-0900
Gewährleistungsservice und Unterstützung: 0800-55-54-54
(Deutsch, Französisch, Italienisch)
Singapur 1800-3172-888 (Englisch, Bahasa, Melayu)
Slowakei +421-2-4954-1217
Slowenien +386-1-4796-699
Spanien 91-714-7983
91-397-6503
(Spanisch)
Sri Lanka +94-11-2448-442 (Englisch)
Taiwan 886-2-8723-9799 (Mandarin)
Thailand 1-800-299-229 (Thailändisch)
Tschechische Republik +420-2-7213-1316
Türkei 00800-4463-2041
(Türkisch)
Ungarn +36-1-382-5720
Uruguay 000-411-005-6649 (Spanisch)
Venezuela 0-800-100-2011 (Spanisch)
Vereinigte Staaten 1-800-IBM-SERV
(1-800-426-7378)
(Englisch)
Vietnam Nördliches Gebiet und Hanoi: 84-4-8436675
Südliches Gebiet und Ho-Chi-Minh-Stadt: 84-8-829-5160
(Englisch, Vietnamesisch)
Zypern +357-22-841100
E-20 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 77
Ergänzung zu den Gewährleistungsbestimmungen für Mexiko
Diese Ergänzung ist Teil der Gewährleistung und gilt ausschließlich für Produkte,
die auf dem Gebiet von Mexiko geliefert und vertrieben werden. Im Falle eines
Rechtsstreites gelten die Bestimmungen dieser Ergänzung.
Für alle bei Lieferung auf den Geräten vorinstallierten Softwareprogramme gilt
eine Gewährleistung von dreißig (30) Tagen für Installationsfehler ab dem Datum
des Erwerbs. Lenovo ist nicht verantwortlich für in diesen Softwareprogrammen
enthaltene Daten und/oder zusätzliche Softwareprogramme, die vom Kunden oder
die nach Erwerb des Produkts installiert wurden.
Services, die nicht der Gewährleistung zugerechnet werden können, werden nach
vorheriger Genehmigung dem Endbenutzer in Rechnung gestellt.
Wenn der Kunde einen Reparaturservice, der der Gewährleistung unterliegt, in
Anspruch nehmen möchte, wendet er sich telefonisch an das zuständige Customer
Support Center (Telefonnummer 001-866-434-2080). Hier wird ihm die Adresse des
nächstgelegenen autorisierten Service-Centers genannt. Sollte sich in der Stadt, an
dem Standort oder im Umkreis von 80 km um den Standort des Kunden kein
autorisiertes Service-Center befinden, beinhaltet die Gewährleistung die üblichen
Transportkosten für den Transport des Produkts zum nächstgelegenen autorisierten
Service-Center.Der Kunde muss sich telefonisch an das nächstgelegene autorisierte
Service-Center wenden, um die erforderlichen Einverständniserklärungen oder
Informationen zum Transport des Produkts und zur Adresse des Service-Centers
einzuholen.
Eine Liste autorisierter Service-Center finden Sie unter der folgenden Adresse:
Fertigung:
SCI Systems de México, S.A. de C.V.
Av. De la Solidaridad Iberoamericana No. 7020
Col. Club de Golf Atlas
El Salto, Jalisco, México
C.P. 45680,
Tel. 01-800-3676900
Marketing:
Lenovo de México, Comercialización y
Servicios, S. A. de C. V.
Alfonso Nápoles Gándara No 3111
Parque Corporativo de Peña Blanca
Delegación Álvaro Obregón
México, D.F., México
C.P. 01210,
Tel. 01-800-00-325-00
Anhang E. Lenovo Gewährleistung E-21
Page 78
E-22 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 79
Anhang F. Bemerkungen
Möglicherweise bietet Lenovo die in dieser Dokumentation beschriebenen Produkte, Services oder Funktionen nicht in allen Ländern an. Informationen über die
gegenwärtig im jeweiligen Land verfügbaren Produkte und Services sind beim
Lenovo Ansprechpartner erhältlich. Hinweise auf Lenovo Lizenzprogramme oder
andere Lenovo Produkte bedeuten nicht, dass nur Programme, Produkte oder Services von Lenovo verwendet werden können. An Stelle der Lenovo Produkte, Programme
gramme
anderen Schutzrechte der Lenovo verletzen. Die Verantwortung für den Betrieb
von Fremdprodukten, Fremdprogrammen und Fremdservices liegt beim Kunden.
Für in diesem Handbuch beschriebene Erzeugnisse und Verfahren kann es Lenovo
Patente oder Patentanmeldungen geben. Mit der Auslieferung dieses Handbuchs
ist keine Lizenzierung dieser Patente verbunden. Lizenzanforderungen sind schriftlich
lisch formuliert werden):
indieserVeröffentlichung nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem
ler
Handbuch werden in regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert. Die Änderungen
werden in Überarbeitungen oder in Technical News Letters (TNLs) bekannt gege-
ben.
Änderungen an den in dieser Veröffentlichung beschriebenen Produkten und/oder
Programmen vornehmen.
Die in diesem Dokument beschriebenen Produkte sind nicht zur Verwendung bei
Implantationen oder anderen lebenserhaltenden Anwendungen, bei denen ein
Nichtfunktionieren zu Verletzungen oder zum To d führen könnte, vorgesehen. Die
Informationen in diesem Dokument beeinflussen oder ändern nicht die Lenovo
Produktspezifikationen oder Gewährleistungen. Keine Passagen dieses Dokuments
sollen als explizite oder implizite Lizenz oder Schadensersatzerklärung unter den
gewerblichen Schutzrechten von Lenovo oder anderer Firmen dienen. Alle Informationen in diesem Dokument wurden in bestimmten Umgebungen erfasst und
werden zur Veranschaulichung präsentiert. In anderen Betriebsumgebungen werden möglicherweise andere Ergebnisse erfasst.
Werden an Lenovo Informationen eingesandt, können diese beliebig verwendet
werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber dem Einsender entsteht.
Verweise in dieser Veröffentlichung auf Websites anderer Anbieter dienen lediglich
als Benutzerinformationen und stellen keinerlei Billigung des Inhalts dieser Websites dar. Die auf diesen Websites verfügbaren Informationen beziehen sich nicht auf
die für dieses Lenovo Produkt bereitgestellten Informationen. Die Verwendung dieser Informationen geschieht auf eigene Verantwortung.
Alle in diesem Dokument enthaltenen Leistungsdaten stammen aus einer gesteuerten Umgebung. Die Ergebnisse, die in anderen Betriebsumgebungen erzielt wer-
den,
Daten stammen möglicherweise von Systemen, deren Entwicklung noch nicht
abgeschlossen ist. Eine Gewährleistung, dass diese Daten auch in allgemein verfüg-
den
chen Ergebnisse können abweichen. Benutzer dieses Dokuments sollten die entsprechenden Daten in ihrer spezifischen Umgebung prüfen.
Folgende Namen sind in gewissen Ländern (oder Regionen) Marken von Lenovo:
Lenovo
ThinkCentre
ThinkPad
ThinkVision
IBM ist in gewissen Ländern eine Marke der International Business Machines Corporation.
Andere Namen von Unternehmen, Produkten und Services können Marken oder
Servicemarken anderer Unternehmen sein.
F-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 81
Anhang G. Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den ThinkVision E500-Projektor.
FCC (Federal Communications Commission)
Dieses Gerät wurde getestet und liegt gemäß Teil 15 der FCC-Regeln innerhalb der
Grenzwerte für digitale Geräte der Klasse B. Diese Grenzwerte sind dafür gedacht,
einen ausreichenden Schutz gegen Störungen zu bieten, wenn das Gerät im
Gewerbebereich betrieben wird. Dieses Gerät erzeugt, verwendet und strahlt
Hochfrequenzenergie ab. Werden bei der Installation und dem Betrieb die Anweisungen
ikationseinrichtungen gestört werden. Es besteht jedoch keine Gewährleistung,
dass bei einer bestimmten Installation keine Interferenzen auftreten. Wenn dieses
Gerät Störungen beim Radio- und Fernsehempfang verursacht - dies kann durch
Ein- und Ausschalten des Geräts festgestellt werden - wird dem Benutzer empfohlen,
v Empfangsantenne neu ausrichten oder anders positionieren.
v Abstand zwischen Gerät und Empfänger vergrößern.
v Gerät an eine Steckdose anschließen, die sich an einem anderen Stromkreis
v Wenden Sie sich mit weiteren Fragen an einen Vertragshändler oder an den
befindet als die Steckdose, an die der Empfänger angeschlossen ist.
Kundendienst.
Lenovo übernimmt keine Verantwortung für Störungen beim Radio- oder Fernsehempfang, die durch ungeeignete Kabel und Stecker bzw. eigenmächtige Änderun-
Avis de conformité à la réglementation d’Industrie Canada
Cet appareil numérique de la classe B est conforme à la norme NMB-003 du
Canada.
EU-EMC Directive (89/336/EG) EN 55022 class B Statement of Compliance
Deutschsprachiger EU Hinweis:
Hinweis für Geräte der Klasse B EU-Richtlinie zur ElektromagnetischenVerträglichkeit Dieses Produkt entspricht den Schutzanforderungen der EU-Richtlinie
89/336/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die elektromagnetische
Verträglichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten.
und hält die Grenzwerte der EN 55022 Klasse B ein.
Um dieses sicherzustellen, sind die Geräte wie in den Handbüchern beschrieben zu
installieren und zu betreiben. Des Weiteren dürfen auch nur von der Lenovo empfohlene
Kabelangeschlossenwerden.LenovoübernimmtkeineVerantwortung für
die Einhaltung der Schutzanforderungen, wenn das Produkt ohne Zustimmung der
Lenovo verändert bzw. wenn Erweiterungskomponenten von Fremdherstellern
ohne Empfehlung der Lenovo gesteckt/eingebaut werden.
Deutschland: Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten Dieses Produkt entspricht dem ″Gesetz über die elektromagneti-
Verträglichkeit von Geräten (EMVG)″. Dies ist die Umsetzung der EU-Richtli-
sche
89/336/EWGinderBundesrepublikDeutschland.
nie
Zulassungsbescheinigung laut dem Deutschen Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 18. September 1998 (bzw. der
EMC EG Richtlinie 89/336) für Geräte der Klasse B Dieses Gerät ist berechtigt, in
Übereinstimmung mit dem Deutschen EMVG das EG-Konformitätszeichen - CE zu führen.
Verantwortlich für die Konformitätserklärung nach Paragraf 5 des EMVG ist die
Lenovo (Deutschland) GmbH, Pascalstr. 100, D-70569 Stuttgart. Informationen in
Hinsicht EMVG Paragraf 4 Abs. (1) 4:
Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN 55024 und EN 55022 Klasse
B.)
European Union - Compliance to the Electromagnetic Compatibility Directive
This product is in conformity with the protection requirements of EU Council
Directive 89/336/ECC on the approximation of the laws of the Member States rela-
toelectromagneticcompatibility. Lenovo cannot accept responsibility for any
ting
failure to satisfy the protection requirements resulting from a non-recommended
modification of the product, including the fitting of non-Lenovo option cards.
This product has been tested and found to comply with the limits for Class B
Information Technology Equipment according to European Standard EN 55022. The
limits for Class B equipment were derived for typical residential environments to
provide reasonable protection against interference with licensed communication
devices.
G-2 E500-Projektor:Benutzerhandbuch
Page 83
Avis de conformité à la directive de l’Union Européenne
Le présent produit satisfait aux exigences de protection énoncées dans la directive
89/336/CEE du Conseil concernant le rapprochement des législations des Etats
membres relatives à la compatibilité électromagnétique. Lenovo décline toute
responsabilité en cas de non-respect de cette directive résultant d’une modification
non recommandée du produit, y compris l’ajout de cartes en option non Lenovo.
Ce produit respecte les limites des caractéristiques d’immunité des appareils de
traitement de l’information définies par la classe B de la norme européenne EN
55022 (CISPR 22). La conformité aux spécifications de la classe B offre une garantie
acceptable contre les perturbations avec les appareils de communication agréés,
dans les zones résidentielles.
Unione Europea - Directiva EMC (Conformidad électromagnética)
Este producto satisface los requisitos de protección del Consejo de la UE, Directiva
89/336/CEE en lo que a la legislatura de los Estados Miembros sobre compatibili-
electromagnéticaserefiere.
dad
Lenovo no puede aceptar responsabilidad alguna si este producto deja de satisfacer
dichos requisitos de protección como resultado de una modificación no recomendada del producto, incluyendo el ajuste de tarjetas de opción que no sean Lenovo.
Este producto ha sido probado y satisface los límites para Equipos Informáticos
Clase B de conformidad con el Estándar Europeo EN 55022. Los límites para los
equipos de Clase B se han establecido para entornos residenciales típicos a fin de
proporcionar una protección razonable contra las interferencias con dispositivos de
comunicación licenciados.
Union Europea - Normativa EMC
Questo prodotto è conforme alle normative di protezione ai sensi della Direttiva
del Consiglio dell’Unione Europea 89/336/CEE sull’armonizzazione legislativa
degli stati membri in materia di compatibilità elettromagnetica.
Lenovo non accetta responsabilità alcuna per la mancata conformità alle normative
di protezione dovuta a modifiche non consigliate al prodotto, compresa
l’installazione di schede e componenti di marca diversa da Lenovo.
Le prove effettuate sul presente prodotto hanno accertato che esso rientra nei limiti
stabiliti per le le apparecchiature di informatica Classe B ai sensi del Norma Euro-