FISCHER ELEKTRONIK LEITPASTE 10ML Datasheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
WLPF
Druckdatum 13.04.2017 Bearbeitungsdatum 12.04.2017 Version 2.0
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname/Bezeichnung WLPF
Relevante identifizierte Verwendungen
Bemerkung
Wärmeleitpaste
Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine/keiner
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller
Fischer Elektronik GmbH & Co. KG Nottebohmstraße 28 Deutschland-58511 Lüdenscheid Postfach: Telefon: +49-2351-4350 Telefax: +49-2351-45754 E-Mail: info@fischerelektronik.de Auskunft Telefon: +49-2351-4350 E-Mail (fachkundige Person): info@fischerelektronik.de www.fischerelektronik.de
1.4 Notrufnummer
0228-19240 (Giftnotruf Bonn)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Umweltgefahren
Aquatic Acute 1
Gefahrenhinweise für Umweltgefahren
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Umweltgefahren
Aquatic Chronic 1
Gefahrenhinweise für Umweltgefahren
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Bemerkung
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS09
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Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise für Umweltgefahren:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion:
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1/3.2 Stoffe/Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Zinkoxid >50 - <75 %
CAS 1314-13-2 EC 215-222-5 REACHNo 01-2119463881-32 Aquatic Acute 1, H400 / Aquatic Chronic 1, H410
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Bisher keine Symptome bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2)
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Wassernebel
Ungeeignete Löschmittel
nicht anwendbar
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für Rückhaltung
Geeignetes Material zum Aufnehmen
Sägemehl Universalbinder
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
nicht relevant
Zusammenlagerungshinweise
Zu vermeidende Stoffe
keine/keiner
Lagerklasse
Nicht brennbare Feststoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlung
Technisches Merkblatt beachten.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter DNEL-/PNEC-Werte
DNEL Verbraucher
Arbeitsstoff Zinkoxid DNEL Typ
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch)
DNEL Wert 2,5 mg/m³ Arbeitsstoff Zinkoxid
DNEL Typ
DNEL Langzeit oral (wiederholt)
DNEL Wert 0,83 mg/kg Arbeitsstoff Zinkoxid
DNEL Typ
DNEL Langzeit dermal (systemisch) DNEL Langzeit dermal (systemisch)
DNEL Wert 83 mg/kg
DNEL Arbeitnehmer
Arbeitsstoff Zinkoxid DNEL Typ
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch)
DNEL Wert 5 mg/m³ Arbeitsstoff Zinkoxid
DNEL Typ
DNEL Langzeit dermal (systemisch)
DNEL Wert 83 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz
Geeigneter Augenschutz
Gestellbrille mit Seitenschutz
Hautschutz
Geeigneter Handschuhtyp
Einmalhandschuhe
Körperschutz
Geeigneter Körperschutz
nicht relevant
Atemschutz
Atemschutz ist erforderlich bei: Staubentwicklung
Geeignetes Atemschutzgerät
Filtrierende Halbmaske (DIN EN 149) ABEK-P1
Bemerkung
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen
Aggregatzustand
Paste
Farbe
weiß
Geruch
geruchslos
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Parameter Methode - Quelle - Bemerkung
pH-Wert nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich nicht bestimmt
Flammpunkt (°C) ca.200 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit nicht bestimmt
Entzündbarkeit nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze nicht bestimmt
untere Explosionsgrenze nicht bestimmt
Dampfdruck nicht bestimmt
Dampfdichte nicht bestimmt
Dichte ca.2 g/cm³ Temperatur 20 °C
Fettlöslichkeit (g/L) nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit (g/L) unlöslich
Löslich (g/L) in nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient n­Octanol/Wasser
nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur nicht bestimmt
9.2 Sonstige sicherheitsrelevante Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Dieses Material wird unter normalen Verwendungsbedingungen als nicht reaktiv angesehen.
10.2 Chemische Stabilität
Der Stoff ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
keine/keiner
10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
keine/keiner
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Akute dermale Toxizität
Inhaltsstoff Zinkoxid Akute dermale Toxizität >2000 mg/kg
Wirkdosis
LD50:
Spezies:
Ratte
Akute inhalative Toxizität (Staub/Nebel)
Inhaltsstoff Zinkoxid Akute inhalative Toxizität (Staub/Nebel) >5,7 mg/kg
Wirkdosis
LC50:
Expositionsdauer 4 h Spezies:
Ratte
Akute orale Toxizität
Inhaltsstoff Zinkoxid Akute orale Toxizität >15000 mg/kg
Wirkdosis
LD50:
Spezies:
Ratte
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Aquatische Toxizität
Akute (kurzfristige) Toxizität für Algen und Cyanobakterien
Inhaltsstoff Zinkoxid Akute (kurzfristige) Toxizität für Algen und Cyanobakterien 0,17 mg/L
Wirkdosis
EC50
Testdauer 72 h Spezies
Selenastrum capricornutum
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4 Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Abfallschlüssel Verpackung 150110 gefährlicher Abfall Ja.
Abfallbezeichnung
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Abfallschlüssel Verpackung 150102 gefährlicher Abfall Nein
Abfallbezeichnung
Verpackungen aus Kunststoff
Abfallschlüssel Produkt 070708 gefährlicher Abfall Ja.
Abfallbezeichnung
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
Bemerkung Zusätzliche Angaben
Diese Schlüsselnummern wurden auf Basis der häufigsten Verwendungen dieses Materials zugewiesen, wodurch eine Schadstoffbildung bei der tatsächlichen Anwendung unberücksichtigt bleiben kann.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID) Seeschiffstransport (IMDG) Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
14.1 UN-Nr. 3077 3077 3077
14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung
14.3 Klasse(n) 9 9 9
14.4 Verpackungsgruppe III III III
14.5 UMWELTGEFÄHRDEND Ja. Ja. Ja.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Zinkoxid)
nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (zinc oxide)
Environmentally hazardous substance, solid, n.o.s. (zinc oxide)
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Landtransport (ADR/RID) Seeschiffstransport (IMDG) Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL­Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Zusätzliche Angaben - Landtransport (ADR/RID)
Gefahrzettel 9 Begrenzte Menge (LQ) 5 kg Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) 90 Tunnelbeschränkungscode ­Beförderungskategorie 3
Zusätzliche Angaben - Seeschiffstransport (IMDG)
Marine pollutant Ja. Trenngruppe A Bemerkung EmS F-a,S-F
Zusätzliche Angaben - Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
Begrenzte Menge (LQ) 30
nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften Deutschland
Störfallverordnung
Einstufung gemäß Anhang I, Teil 1
E1 Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder Chronisch 1
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
Ziffer
5.2.5.
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
22 JArbSchG. 4 MuSchRiV.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
wassergefährdend (WGK 2)
Quelle
Einstufung gemäß VwVwS, Anhang 4.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
nicht anwendbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Siehe Übersichtstabelle unter www.euphrac.eu
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Zusätzliche Hinweise
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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