Anwendungen und Beschränkungen: Wiederaufladbarer Lithium Ionen Akku-Pack
Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
2.1
2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) 1272/2008:
2.3 Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP): Gemäß REACH, Artikel 3
(3) stellt dieses Produkt / stellen diese Produkte ein Erzeugnis dar. Ein Erzeugnis unterliegt nicht der
gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungspflicht..
Gefahrenpiktogramme: Keine
Gefahrenpiktogramm Code: --Signalwort: Keine
Gefahrenhinweise: Nicht zugewiesen.
Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Exposition gegenüber dem Inhalt einer geöffneten oder beschädigten Batterie: Kontakt mit diesem
Material führt zu Verätzungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. Sensibilisierung durch
Hautkontakt möglich.
Exposition gegenüber den Inhaltsstoffen unter bestimmten Bedingungen gefährlich sein kann. Das
Produkt enthält weder metallisches Lithium noch Lithiumlegierungen.
Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Allgemeine Hinweise:
Die Batterien sind hermetisch dicht abgeschlossen. Der Kontakt mit den Bestandteilen kann nur bei Beschädigungen eine Gefährdung hervorrufen. Die
nachfolgenden Erste-Hilfe-Hinweise beziehen sich daher ausschließlich auf den
Umgang bei Freiwerden der Bestandteile und nicht auf den ordnungsgemäßen
Gebrauch der Batterie.
Erstellt am 22.11.2010 Überarbeitet am: 01.01.2017
Version 5.0 Ersetzt: Version 4.0
4.2 Nach Hautkontakt:
4.3 Nach Augenkontakt:
4.4 Nach Verschlucken:
4.5 Nach Einatmen:
Benetzte Kleidung sofort ausziehen. Haut gründlich mit Wasser und ggf. Seife
abwaschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Mit fließendem Wasser bei geöffnetem Lid mind. 15 Min. auswaschen. Augen 30
Minuten lang ruhen lassen. Wenn Rötung, Brennen, verschwommenes Sehen
oder Schwellung fortbesteht, zur weiteren Behandlung zum nächsten Arzt /
Krankenstation bringen.
Kein Erbrechen herbeiführen. Frischluftzufuhr, unverzüglich Arzt hinzuziehen.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel:
5.2 Ungeeignete Löschmittel:
5.3 Besondere Gefährdungen durch den Stoff, seine
Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
5.4 Besondere Schutzmaßnahmen bei der Brandbekämpfung:
Feuerlöscher Klasse D, CO2, Löschpulver oder
Wassersprühstrahl.
Wasser im Vollstrahl.
Fluorwasserstoff (HF). Gefahr der Bildung toxischer
Pyrolyseprodukte. Berstende Batterien können mit
großer Wucht aus einem Brand herausgeschleudert
werden.
Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter
Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur
mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden.
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Hautkontakt ausschließen. Von
Zündquellen fernhalten.
Leckagen nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen.
Mit flüssigkeitsbindenden Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.
Angaben zur Entsorgung siehe Punkt 13.
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung:
7.2 Lagerung:
7.3 Zusammenlagerungs
hinweise:
Es sind die Angaben des Herstellers bezüglich der Lade- und Entladeparameter
und der empfohlenen Temperaturbereiche zu beachten. Verwenden Sie beim
Laden / Entladen nur das vorgeschriebene Ladegerät / Elektrowerkzeug. Leitendes
material darf nicht die Batterieklemmen berühren. Es kann ein gefährlicher
Kurzschluss auftreten und zum Versagen der Batterie und einem Brand führen.
Batterie nicht öffnen, zerkleinern oder verbrennen.
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
An einem kühlen und gut gelüfteten Ort lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung
geschützt aufbewahren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Nicht
kurzschließen. Empfohlene Lagertemperatur nicht über 60° C.
Nicht zusammen mit brennbaren, oxidierenden oder sauren Stoffen lagern.
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Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
8.3 Persönliche Schutzausrüstung:
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
AGW: nicht anwendbar
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Andere:
Allgemeine Schutz- und
Hygienemaßnahmen:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht notwendig. Bei Bildung von
Brandgasen Atemschutz mit A2B2-Filter bzw. umgebungsluftunabhängiger
Atemschutz.
Bei beschädigten Zellen: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach EN
374 aus Nitrilkautschuk oder Butylkautschuk tragen. Permeationszeit (=
Durchbruchszeit) kann in der praktischen Anwendung deutlich kürzer sein als
der angegebene Wert nach Schutzindex.
Dichtschließende Schutzbrille.
--Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Hautschutz-
creme verwenden. Bei der Arbeit nicht essen, rauchen, trinken oder schnupfen. Hände vor dem Essen, Trinken, Rauchen und vor Benutzung der Toilette
waschen.
Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Kompaktes Batteriepack mit Kunststoffummantelung. Das Produkt enthält weder
metallisches Lithium noch Lithiumlegierungen.
Bei Temperaturen über 70° C besteht Berstgefahr und Austritt von
Elektrolytflüssigkeit. Hitzeentwicklung bei Kurzschluss. Entzündungsgefahr. Leitendes Material darf nicht die Batterieklemmen
berühren.
Reaktionen des Elektrolytes und der Elektroden mit Wasser und
Feuchtigkeit möglich.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Zersetzungsprodukte
bekannt. Im Brandfall Bildung toxischer Brandfolgeprodukte möglich.
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
Akute Toxizität:
Keine Gefahr bei bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bei Beschädigung oder
unsachgemäßer Verwendung können reizende oder sensibilisierende
Bestandteile austreten.
Abschnitt 12: Umweltspezifische Angaben
Allgemeine Hinweise:
Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Produkt und seine
Inhaltsstoffe nicht in die Umwelt und in die Kanalisation gelangen lassen.
Negative ökologische Wirkungen sind bei sachgemäßen Gebrauch und
sachgemäßer Entsorgung nicht zu erwarten.
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Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Batterien müssen getrennt vom übrigen
Abfall gesammelt werden. Bei der Sammelung / Lagerung Kurzschlüsse vermeiden. Bei
Beschädigungen einzeln in Kunststoffbeutel packen.
Einem zugelassenen Rücknahmesystem zuführen. Zugelassene Sammelbehälter
verwenden. AVV: 16 06 05 (andere Batterien und Akkumulatoren).
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
14.1 Landtransport
(ADR/RID/GGVSE):
14.2 Seeschiffstransport:
14.3 Lufttransport:
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Sonderbestimmung SV 188 des
ADR/RID und ist beim Landtransport unter Einhaltung der beschriebenen
Mengengrenzen von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften befreit.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Sonderbestimmung SV 188 des
IMDG-Code und ist von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften im
Seeschiffverkehr unter Einhaltung der beschriebenen Mengengrenzen befreit.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Sonderbestimmung A 45 der IATADGR und ist von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften für den
Luftverkehr unter Einhaltung der beschriebenen Mengengrenzen befreit.
Gemäß Sondervorschrift 188 unterliegen Lithium-Ionen-Batterien nicht den
Vorschriften des ADR. Sorgsam behandeln. Entzündungsgefahr bei
Beschädigung des Versandstücks. Bei Beschädigung des Versandstücks:
Kontrolle und erforderlichenfalls erneutes Verpacken.
Kennzeichnung der Versandstücke obligatorisch.
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
2002/96/EG - Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte "waste electrical and electronic equipment (WEEE)"
2002/95/EG - Richtlinie 2002/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten "Restriction of Hazardous
Substances (ROHS)"
2006/66/EG - Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006
über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der
Richtlinie 91/157/EWG
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): --Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH, Artikel 57 Keine.
Nicht anwendbar.
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
Die Angaben sind nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung des Produktes bezogen (siehe
Gebrauchs-/Produktinformation), sondern auf das Freiwerden von Bestandteilen bei Unfällen und
Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes und
stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Diese Angaben stellen keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Lieferspezifikation
entnehmen Sie den jeweiligen Betriebsanleitungen.
Änderungen dieses Sicherheitsdatenblattes gegenüber der Vorgängerversion sind an der linken Seite mit einem
senkrechten Strich (I) gekennzeichnet.
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