Alle Angaben in dieser Dokumentation sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden, gelten jedoch nicht als Zusicherung von Produkteigenschaften.
devolo haftet ausschließlich in dem Umfang, der in den Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt ist.
Weitergabe und Vervielfältigung der zu diesem Produkt gehörenden Dokumentation und Software sowie die Verwendung ihres Inhalts sind nur mit schriftlicher Erlaubnis von devolo gestattet. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
Marken
®
HomePlug
Linux
ist eine eingetragene Marke der HomePlug Powerline Alliance.
®
ist eine eingetragene Marke von Linus Torvalds.
HOTSPLOTS ist ein eingetragener Name der HOTSPLOTS GmbH.
®
und Mac OS X® sind eingetragene Marken von Apple Computer, Inc.
Mac
®
Windows
Wi-Fi
devolo, dLAN
und Microsoft® sind eingetragene Marken von Microsoft, Corp.
®
, Wi-Fi Protected AccessTM, WPATM, WPA2TM und Wi-Fi Protected SetupTM sind eingetragene Marken der Wi-Fi Alliance®.
®
, Vianect® sowie das devolo-Logo sind eingetragene Marken der devolo AG.
Alle übrigen verwendeten Namen und Bezeichnungen können Marken oder eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. devolo behält sich vor, die genannten Daten ohne Ankündigung zu ändern und übernimmt keine Gewähr für technische Ungenauigkeiten und/oder Auslassungen.
devolo AG
Charlottenburger Allee 60
52068 Aachen
Deutschland
Der dLAN Hotspot ist die optimale Produktlösung
mit dauerhafter Serviceleistung für all die Gewerbetreibenden, die als Besitzer eines Internetzugangs Ihren Kunden und Gästen mobiles Internet (WLAN)
sicher und flexibel zur Verfügung stellen möchten –
ohne das Risiko einzugehen, unbegründet in Rechtsstreitigkeiten involviert zu werden.
Durch den Einsatz des dLAN Hotspot können Sie
rechtliche Risiken für sich von vorneherein vermeiden.
1.1 Zu diesem Handbuch
Lesen Sie vor der Inbetriebnahme des Gerätes alle Anweisungen sorgfältig und bewahren Sie Handbuch
und/oder Installationsanleitung für späteres Nachschlagen auf.
Kapitel 2 beschreibt kurz die Thematik „Öffentliche
Bereitstellung des Internetzugangs unter Beachtung
der WLAN-Störerhaftung und Vorratsdatenspeicherung“ und stellt Ihnen den dLAN Hotspot als rechtssichere Kundenlösung vor. In Kapitel 3 erfahren Sie,
wie Sie den dLAN Hotspot erfolgreich in Betrieb nehmen und konfigurieren können. Hinweise zur Band-
breitenoptimierung, ein Glossar und
Umweltverträglichkeit des Gerätes sowie unsere Garantiebedingungen in Kapitel 4 bilden den Abschluss
des Handbuches.
Die technischen Daten zum dLAN Hotspot finden Sie
im Internet unter www.devolo.de/business-solutions
Beschreibung der Symbole
In diesem Abschnitt beschreiben wir kurz die Bedeutung der verwendeten Symbole.
Sehr wichtiger Hinweis, dessen
Nichtbeachtung zu Schäden führen
kann.
Wichtiger Hinweis, dessen Beachtung
empfehlenswert ist.
Zusätzliche Informationen und Tipps zu
Hintergründen und zur Konfiguration Ihres
Gerätes.
1.1.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Verwenden Sie das Gerät wie in dieser Anleitung beschrieben, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden.
.
devolo dLAN Hotspot
6 Ein Wort vorab
Das Gerät darf nur in geschlossenen
Räumlichkeiten verwendet werden.
1.1.2 CE-Konformität
Das Produkt entspricht den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EC (R&TTE), der EMV-Richtlinie 2004/108/EC sowie den übrigen einschlägigen Bestimmungen des FTEG.
Das Produkt ist zum Betrieb in der
EU, Schweiz und Norwegen vorgesehen.
Der Schutz vor WLAN-Störerhaftung
ist länderspezifisch geregelt. Mehr
Informationen zu den aktuellen Gegebenheiten des jeweiligen Landes
finden Sie im Internet unter
www.devolo.de/business-solutions
Das Produkt ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese
Klasse kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen.
.
"99/05/EC" (R&TTE Directive) ist eine Richtlinie wie die EMV-Richtlinie. Sie gilt für Funksendeeinrichtungen (Radio equipment) und
Telekommunikations-Endgeräte (telecommunication terminal equipment). Die Einhaltung
dieser Richtlinien wird über die Anwendung
harmonisierter EN Normen nachgewiesen.
Die CE-Erklärung zu diesem Produkt finden Sie auf
beiliegendem Flyer oder im Internet unter
www.devolo.de/business-solutions
.
1.1.3 Sicherheitshinweise
Alle Sicherheits- und Bedienungsanweisungen sollen
vor Inbetriebnahme von devolo Geräten gelesen und
verstanden worden sein und für zukünftige Einsichtnahmen aufbewahrt werden.
GEFAHR durch Elektrizität
devolo Geräte dürfen vom Anwender nicht geöffnet werden. Beim Öffnen der Geräte besteht
Stromschlaggefahr!
devolo Geräte sind für den Anwender wartungsfrei. Im
Schadensfall trennen Sie das devolo Gerät vom Stromnetz, indem Sie dieses selbst oder dessen Netzstecker
aus der Steckdose ziehen. Wenden Sie sich dann aus-
devolo dLAN Hotspot
Ein Wort vorab 7
schließlich an qualifiziertes Fachpersonal (Kundendienst). Ein Schadensfall liegt z. B. vor,
쎲 wenn der Netzstecker beschädigt ist.
쎲 wenn das devolo Gerät mit Flüssigkeit (z.B. Regen
oder Wasser) überschüttet wurde.
쎲 wenn das devolo Gerät funktionslos ist.
쎲 wenn das Gehäuse des devolo Gerätes beschädigt
ist.
devolo Geräte dürfen ausschließlich an einem Versor-
gungsnetz betrieben werden, wie auf dem Typenschild beschrieben.
Um das devolo Gerät vom Stromnetz zu trennen, ziehen Sie das Gerät selbst bzw. dessen Netzstecker aus
der Steckdose. Die Steckdose sowie alle ange-
schlossenen Netzwerkgeräte sollen leicht zugänglich sein, damit Sie im Bedarfsfall die
Netzstecker schnell ziehen können.
Verwenden Sie devolo Geräte ausschließlich an einem
trockenen Standort.
Zur Reinigung trennen Sie devolo Geräte vom
Stromnetz! Vermeiden Sie lösungsmittelhaltige Reini-
gungsmittel, da dies zu Beschädigungen des Gehäuses
führen kann. Verwenden Sie zur Reinigung nur ein
trockenes Tuch.
GEFAHR durch Überhitzung
Mehrere devolo Geräte dürfen nicht direkt ineinander gesteckt werden.
devolo Geräte sollen nur an Plätzen aufgestellt werden, welche eine ausreichende Belüftung gewähren.
Schlitze und Öffnungen am Gehäuse dienen der Belüftung:
쎲 Decken Sie devolo Geräte bei Betrieb nicht ab.
쎲 Stellen Sie keine Gegenstände auf devolo
Geräte.
쎲 Stecken Sie keine Gegenstände in die Öffnun-
gen der devolo Geräte.
쎲 devolo Geräte dürfen nicht in direkter Nähe einer
offenen Flamme (z. B. Feuer, Kerze) eingesetzt
werden.
쎲 devolo Geräte dürfen nicht direkter Wärme-
strahlung ausgesetzt sein (z. B. Heizkörper, Son-
neneinstrahlung).
devolo dLAN Hotspot
8 Ein Wort vorab
1.2 devolo im Internet
Weitergehende Informationen zu unseren Produkten
finden Sie auch im Internet unter
www.devolo.de/business-solutions
Nicht nur Produktbeschreibungen und
Dokumentationen, sondern auch aktualisierte
Versionen der devolo-Software können Sie
herunterladen.
Wenn Sie weitere Ideen oder Anregungen zu unseren
Produkten haben, nehmen Sie bitte unter der E-MailAdresse support@devolo.com
.
Kontakt mit uns auf!
devolo dLAN Hotspot
Einleitung 9
2 Einleitung
Drahtlose, öffentliche Internetzugangspunkte – sogenannte WLAN-Hotspots sind mittlerweile eine weitverbreitete Lösung, um auch unterwegs ins Internet zu
gelangen. Ob am Flughafen, in Hotels oder Restaurants, beim Friseur oder in der Arztpraxis, die Verweilund Wartezeit wird gerne mit Internetnutzung gefüllt.
Die Nachfrage nach „freiem WLAN“ ist steigend, jedoch von Rechts wegen, für den Besitzer eines solch
frei-zugänglichen Hotspots nicht ohne Risiko.
2.1 Risiko: WLAN-Störerhaftung
Die Rechtsprechung zur WLAN-Störerhaftung ist landesspezifisch geregelt, d. h. die zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben sowie rechtliche Konsequenzen
können je nach Land variieren.
Mehr Informationen zu den aktuellen, rechtlichen Gegebenheiten des
jeweiligen Landes finden Sie im Internet unter
www.devolo.de/business-solutions
Die derzeitige Rechtsprechung in Deutschland besagt,
dass der Besitzer eines Internetanschlusses für alle
Rechtsverletzungen haftet, die von seinem Zugang
ausgehen; d. h. er haftet damit auch für Rechtsverlet-
.
zungen Dritter. Der Besitzer wird als sogenannter „Störer“ des Rechtsfriedens in die Haftung genommen.
Technischer Hintergrund
Ein Internetzugangsgerät (z. B. Internetrouter) ist die
direkte Verbindung zum Internet und dort mit seiner IPAdresse eindeutig erkennbar. Ein Nutzergerät „hinter
dem Internetzugangsgerät“, z. B. das Handy einer dritten Person bleibt dabei unerkannt. Somit werden im
Falle einer Rechtsverletzung rechtliche Ansprüche auch
nur an die bekannte, identifizierbare IP-Adresse des
Besitzers gerichtet.
Beispiel – Der Gast eines Restaurants lädt über den
für Gäste frei-zugänglichen Internetanschluss des Restaurantbesitzers illegale Musikdateien auf sein Handy
herunter. Nach derzeitiger Rechtsprechung würde im
Falle eines Ermittlungsverfahrens der Restaurantbesitzer kontaktiert und in Haftung genommen.
Fazit
Trotz aktueller Vorschläge und Diskussionen auf Gesetzesebene, Besitzer eines freien WLAN-Internetanschlusses aus diesem Dilemma zu befreien, bleibt die
Situation für den Laien kompliziert und kaum durchschaubar.
devolo dLAN Hotspot
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