Informationen zum Thema „Legionellen“
1. Reinheit und Qualität
von Trinkwasser
Die aktuelle Trinkwasserverordnung vom 10.
März 2016 (BGBl. I S. 459) soll die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen
Einflüssen, die sich durch die Veränderung von Trinkwasser ergeben können,
schützen. Dabei ist Trinkwasser als Wasser
für den menschlichen Bedarf definiert.
Gemäß der Trinkwasserverordnung unterliegt das Trinkwassernetz bis zur Übergabestelle, d.h. dem Wasserzähler, dem
Verantwortungsbereich des Wasserversorgungsunternehmens. In der gesamten
nachfolgenden Anlage, einschließlich aller
darin enthaltenen Leitungen und Einbauten, ist der Betreiber für ordnungsgemäße
Funktion und Sicherheit verantwortlich.
Prinzipiell können durch Trinkwasser folgende Krankheiten übertragen werden,
wenn dieses nicht mit der notwendigen
Sorgfalt bevorratet und transportiert wird:
• Cholera
• Typ hus
• Parathyphus
• Ruhr
• Polio
• Legionellose
In Deutschland überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen
vorwiegend von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen, Gaststätten und anderen
Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehört
auch die Trinkwasser-Erwärmung in vermietetem Wohnraum, deren Leitungen ein
Volumen > 3 Liter aufweisen. Bei Bedarf wird
das Gesundheitsamt eine Untersuchung des
Wassers durchführen, insbesondere auf:
• Salmonella spec.
• Legionella spec.
In anderen Teilen Europas wird bereits
heute eine Risikobewertung der Trinkwasserversorgungsanlagen hinsichtlich eines Legionellenrisikos erstellt.
2. Legionellose
Die sogenannte „Legionärskrankheit“,
Legionellose trat wissentlich erstmals
im Jahr 1976 in Philadelphia, USA, auf.
Bei einem Veteranentreffen erkrankten
182 Teilnehmer, von denen 29 Personen im Verlauf der Krankheit verstarben.
1977 wurde der Erreger gefunden.
Der Erreger Legionella pneumophila
(Sero-Gruppe SG 1) ist für 80% aller Legionllenerkrankungen verantwortlich. Es gibt
weltweit keine Studien die belegen, ab welcher Konzentration Legionellen im Trinkwasser gefährlich sind. Ob Menschen erkranken
oder sogar an der Krankheit sterben, hängt
maßgeblich von deren Immunsystem ab.
Ältere Menschen und Personen mit
geschwächtem Immunsystem erkranken wesentlich häufiger. Die Infektion
mit Legionellen geschieht durch das
Einatmen von Aerosolen, die z.B. im
Brausekopf einer Dusche, im Whirlpool
oder in Klimaanlagen entstehen.
3. Legionellen im Trinkwasser
Legionellen leben in der Nahrungs-Kette
des Trinkwassers, im Biofilm, in Amö-
Abtötung von
Legionellen
Lebensfähig aber
nicht vermehrungsfähig
Legionellenvermehrung
nicht vermehrungsfähig
Optimale
Lebensfähig aber
ben und Inkrustationen. In ca. 95%
aller Trinkwasserversorgungsanlagen
lassen sich Legionellen, wenn auch in
geringer Konzentration, nachweisen.
Der Biofilm gilt als die eigentliche Quelle für
die Entstehung von Legionellen, ohne diesen gibt es praktisch keine Legionellen im
Trinkwasser. Ein Biofilm ist in jeder Trinkwasserversorgungsanlage, selbst in Neuinstallationen nach einigen Monaten, vorhanden.
Die Vermehrung der Legionellen erfolgt, bevorzugt in stagnierenden Wässern, in Amöben, bis diese platzt (Legionellenschwarm).
Gute Existenzbedingungen finden Legionellen im Trinkwasser bei Temperaturen
von ca. 25 °C bis 45 °C, das Optimum liegt
bei 36 °C und einem pH-Wert von 6,8 – 7.
Unter diesen Idealbedingungen liegt
die Generationszeit bei 2,8 Stunden.
Bakterien
Zeit [h]
0 1
2,8 2
14 32
28 1.024
42 32.76 8
max. Warmwassertemperatur für periodische
65
Temperaturerhöhung (Kalkbildung)
mind. erreichbare Warmwassertemperatur
60
am Ausgang des Speichers
mind. erreichbare Warmwassertemperatur
55
im Zirkulationsrücklauf
mind. erreichbare Warmwassertemperatur
50
an der Entnahmestelle
Anzahl
45
Mindesttemperatur für
40
nutzbares Warmwasser
35
30
max. Raumtemperatur
25
(Temperatur in Ausstossleitung)
20
°C
www.danfoss.de
Die Bewertung bei einer Wasseruntersuchung nachgewiesener Legionellen wird in
der Gesamtkeimzahl koloniebildender Einheiten je 100 ml Wasser (KBE/100 ml) angegeben. Als Koloniezahl wird die Zahl der mit
achtfacher Vergrößerung sichtbaren Kolonien bezeichnet, die sich aus den im zu untersuchenden Wasser befindlichen Bakterien
bei einer Bebrütung nach vorgegebener
Zeit mit entsprechender Temperatur bilden.
Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W551(2004)
erfolgt eine Einstufung entsprechend
der gemessenen Koloniezahl:
Koloniezahl
KBE/100 ml
> 100 gering weitere
> 1.000 hoch Sanierung ist
> 10.000 extrem hoch unverzügliche
Kontamina-
tionsgrad Maßnahmen
Untersuchung
innerhalb von 14
Tag en
angezeigt
Desinfektion,
Nutzungsein-
schränkung (z.B.
Duschverbot)
Informationen zum
Thema „Legionellen“
4. Verfahren zur Abtötung
von Legionelle
Zur Legionellenabtötung in Trinkwasser-Versorgungsanlagen gibt
es im Wesentlich 3 Verfahren.
4.1. Die UV-Bestrahlung
Zur Abtötung von Legionellen im Trinkwasser kann eine Bestrahlung mittels UV-Röhren
(Wellenlänge 254 nm) erfolgen. Aufgrund
der geringen Lebenserwartung der UV-Röhren (ca. 8000-10.000 Betriebs-Stunden, rund
1 Jahr) müssen solche Anlagen redundant
ausgeführt werden. Bei vorhandenem
Biofilm in einer Anlage zeigt die UV-Bestrahlung keine Wirkung. Eine solche Anlage
muss zunächst vom Biofilm befreit werden.
Um eine einwandfreie Wasserbeschaffen-
heit zu gewährleisten, muss das System
in Abhängigkeit von der Kontamination
zusätzlich periodisch gespült, thermisch
oder chemisch desinfiziert werden.
Durch UV-Bestrahlung kommt es zur
Umwandlung von Nitrat in Nitrit. Die
gebildete Menge ist abhängig von der Bestrahlungsdosis, der Wellenlänge und der
Nitratkonzentration im Trinkwasser. Überschreitungen des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung für Nitrit sind auszuschließen
(siehe auch DVGW Arbeitsblatt W293).
Aufgrund der kurzen Lebensdauer und des
hohen Energiebedarfs verursacht dieses
Verfahren relativ hohe Betriebskosten.
4.2 Chemische Desinfektion
Im Falle einer kontinuierlichen Zugabe
von chemischen Desinfektionsmitteln
muss diese im Einklang mit dergültigen
Trinkwasserverordnung erfolgen.
4.3 Thermische Desinfektion
Das Abtöten von Legionellen im Trinkwasser kann durch thermische Desinfektion
erfolgen. Das Ergebnis dieses Verfahrens
hängt von der Desinfektionstemperatur
und der Wirkdauer ab. Eine wirksame
Abtötung der Legionellen erfordert eine
Erwärmung des Trinkwassers auf mindestens 70 °C. Somit ist die thermische Desinfektionein sehr effektives Verfahren zur
Abtötung von Legionellen im Trinkwasser.
5. Legionellen-Prophylaxe
Wichtiges Kriterium zur Minimierung
der Entstehung und Vermehrung von
Legionellen ist eine hydraulisch fehlerfreie Trinkwasserversorgungsanlage.
Stagnationszentren wie z.B. Endstränge,
die die Anreicherung von Wasserkeimen begünstigen, sind zu vermeiden.
Zirkulationsleitungen sind bis an die Zapfstelle zu führen, eine regelmäßige Benutzung aller Zapfstellen ist anzustreben. In
sensiblen Bereichen sind nach Möglichkeit
aerosolarme Brauseköpfe einzusetzen.
Das Alter einer Trinkwasser-Versorgungsanlage trägt nur unwesentlich
zur Wahrscheinlichkeit eines Legionellen-Wachstums bei. Auch bei relativ neuen
Installationen (ca. 2-3Jahre) ist ein Legionellen-Wachstum nicht auszuschließen.
6. Systemlösung für
die legionellenfreie
Trinkwasser-Erwärmung
Danfoss bietet mit dem System ThermoClean® eine wirkungsvolle Lösungen zur
legionellenfreien Trinkwassererwärmung
an. Die Anlage arbeitet nach dem Verfahrender thermischen Desinfektion, wobei
die Reaktions-Temperatur innerhalb der
Anlage konstant auf 70 °C gehaltenwird.
Die ThermoClean®-Systeme sind so dimensioniert, dass eine Verweildauer von
mindestens 5 Minuten im Reaktionsraum
der Anlage gewährleistet ist. Bei Zapfbetrieb
wird die Reaktionstemperatur von 70 °C
innerhalb des Systems auf die gewünschte
Warmwasser-Netztemperatur regenerativ
zurückgekühlt. Auf Wunsch des Betreibers
kann die Warmwasser-Netztemperatur eingestellt werden. Danfoss empfiehlt 60 °C.
Durch die Einbindung der Zirkulation in
das System ist bei bestimmungsgemäßem
Betrieb der Zirkulationsleitung eine fortwährende thermische Desinfektion des Warmwasser-Rohrnetzvolumens sichergestellt.
7. Dezentrale TrinkwasserErwärmung mit
Frischwassersystemen
Für Kleinanlagen, zur Trinkwasser-Erwärmung mit Durchflusssystemen, deren
Leitungsvolumen bis zur letzten Zapfstelle weniger als 3 Liter beträgt, besteht
keine Pflicht zur Legionellen-Prüfung.
AM000086480166de-010202