Danfoss BV-FI Fact sheet [de]

Informationen zum Thema „Legionellen“
1. Reinheit und Qualität von Trinkwasser
Die aktuelle Trinkwasserverordnung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459) soll die mensch­liche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich durch die Verände­rung von Trinkwasser ergeben können, schützen. Dabei ist Trinkwasser als Wasser für den menschlichen Bedarf definiert.
Gemäß der Trinkwasserverordnung un­terliegt das Trinkwassernetz bis zur Über­gabestelle, d.h. dem Wasserzähler, dem Verantwortungsbereich des Wasserver­sorgungsunternehmens. In der gesamten nachfolgenden Anlage, einschließlich aller darin enthaltenen Leitungen und Einbau­ten, ist der Betreiber für ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit verantwortlich.
Prinzipiell können durch Trinkwasser fol­gende Krankheiten übertragen werden, wenn dieses nicht mit der notwendigen Sorgfalt bevorratet und transportiert wird:
• Cholera
• Typ hus
• Parathyphus
• Ruhr
• Polio
• Legionellose
In Deutschland überwacht das Gesund­heitsamt die Wasserversorgungsanlagen vorwiegend von Krankenhäusern, Kinder­gärten, Schulen, Gaststätten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehört auch die Trinkwasser-Erwärmung in ver­mietetem Wohnraum, deren Leitungen ein Volumen > 3 Liter aufweisen. Bei Bedarf wird das Gesundheitsamt eine Untersuchung des Wassers durchführen, insbesondere auf:
• Salmonella spec.
• Legionella spec.
In anderen Teilen Europas wird bereits heute eine Risikobewertung der Trink­wasserversorgungsanlagen hinsicht­lich eines Legionellenrisikos erstellt.
2. Legionellose
Die sogenannte „Legionärskrankheit“, Legionellose trat wissentlich erstmals im Jahr 1976 in Philadelphia, USA, auf. Bei einem Veteranentreffen erkrankten 182 Teilnehmer, von denen 29 Perso­nen im Verlauf der Krankheit verstarben. 1977 wurde der Erreger gefunden.
Der Erreger Legionella pneumophila (Sero-Gruppe SG 1) ist für 80% aller Legi­onllenerkrankungen verantwortlich. Es gibt weltweit keine Studien die belegen, ab wel­cher Konzentration Legionellen im Trinkwas­ser gefährlich sind. Ob Menschen erkranken oder sogar an der Krankheit sterben, hängt maßgeblich von deren Immunsystem ab.
Ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem erkran­ken wesentlich häufiger. Die Infektion mit Legionellen geschieht durch das Einatmen von Aerosolen, die z.B. im Brausekopf einer Dusche, im Whirlpool oder in Klimaanlagen entstehen.
3. Legionellen im Trinkwasser
Legionellen leben in der Nahrungs-Kette des Trinkwassers, im Biofilm, in Amö-
Abtötung von
Legionellen
Lebensfähig aber
nicht vermehrungsfähig
Legionellenvermehrung
nicht vermehrungsfähig
Optimale
Lebensfähig aber
ben und Inkrustationen. In ca. 95% aller Trinkwasserversorgungsanlagen lassen sich Legionellen, wenn auch in geringer Konzentration, nachweisen.
Der Biofilm gilt als die eigentliche Quelle für die Entstehung von Legionellen, ohne die­sen gibt es praktisch keine Legionellen im Trinkwasser. Ein Biofilm ist in jeder Trinkwas­serversorgungsanlage, selbst in Neuinstalla­tionen nach einigen Monaten, vorhanden. Die Vermehrung der Legionellen erfolgt, be­vorzugt in stagnierenden Wässern, in Amö­ben, bis diese platzt (Legionellenschwarm).
Gute Existenzbedingungen finden Legi­onellen im Trinkwasser bei Temperaturen von ca. 25 °C bis 45 °C, das Optimum liegt bei 36 °C und einem pH-Wert von 6,8 – 7. Unter diesen Idealbedingungen liegt die Generationszeit bei 2,8 Stunden.
Bakterien
Zeit [h]
0 1
2,8 2
14 32
28 1.024
42 32.76 8
max. Warmwassertemperatur für periodische
65
Temperaturerhöhung (Kalkbildung)
mind. erreichbare Warmwassertemperatur
60
am Ausgang des Speichers
mind. erreichbare Warmwassertemperatur
55
im Zirkulationsrücklauf
mind. erreichbare Warmwassertemperatur
50
an der Entnahmestelle
Anzahl
45
Mindesttemperatur für
40
nutzbares Warmwasser
35 30
max. Raumtemperatur
25
(Temperatur in Ausstossleitung)
20
°C
www.danfoss.de
Die Bewertung bei einer Wasseruntersu­chung nachgewiesener Legionellen wird in der Gesamtkeimzahl koloniebildender Ein­heiten je 100 ml Wasser (KBE/100 ml) ange­geben. Als Koloniezahl wird die Zahl der mit achtfacher Vergrößerung sichtbaren Koloni­en bezeichnet, die sich aus den im zu unter­suchenden Wasser befindlichen Bakterien bei einer Bebrütung nach vorgegebener Zeit mit entsprechender Temperatur bilden.
Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W551(2004) erfolgt eine Einstufung entsprechend der gemessenen Koloniezahl:
Koloniezahl
KBE/100 ml
> 100 gering weitere
> 1.000 hoch Sanierung ist
> 10.000 extrem hoch unverzügliche
Kontamina-
tionsgrad Maßnahmen
Untersuchung
innerhalb von 14
Tag en
angezeigt
Desinfektion,
Nutzungsein-
schränkung (z.B.
Duschverbot)
Informationen zum Thema „Legionellen“
4. Verfahren zur Abtötung von Legionelle
Zur Legionellenabtötung in Trink­wasser-Versorgungsanlagen gibt es im Wesentlich 3 Verfahren.
4.1. Die UV-Bestrahlung
Zur Abtötung von Legionellen im Trinkwas­ser kann eine Bestrahlung mittels UV-Röhren (Wellenlänge 254 nm) erfolgen. Aufgrund der geringen Lebenserwartung der UV-Röh­ren (ca. 8000-10.000 Betriebs-Stunden, rund 1 Jahr) müssen solche Anlagen redundant ausgeführt werden. Bei vorhandenem Biofilm in einer Anlage zeigt die UV-Bestrah­lung keine Wirkung. Eine solche Anlage muss zunächst vom Biofilm befreit werden.
Um eine einwandfreie Wasserbeschaffen-
heit zu gewährleisten, muss das System in Abhängigkeit von der Kontamination zusätzlich periodisch gespült, thermisch oder chemisch desinfiziert werden.
Durch UV-Bestrahlung kommt es zur Umwandlung von Nitrat in Nitrit. Die gebildete Menge ist abhängig von der Be­strahlungsdosis, der Wellenlänge und der Nitratkonzentration im Trinkwasser. Über­schreitungen des Grenzwertes der Trinkwas­serverordnung für Nitrit sind auszuschließen (siehe auch DVGW Arbeitsblatt W293).
Aufgrund der kurzen Lebensdauer und des hohen Energiebedarfs verursacht dieses Verfahren relativ hohe Betriebskosten.
4.2 Chemische Desinfektion
Im Falle einer kontinuierlichen Zugabe von chemischen Desinfektionsmitteln muss diese im Einklang mit dergültigen Trinkwasserverordnung erfolgen.
4.3 Thermische Desinfektion
Das Abtöten von Legionellen im Trinkwas­ser kann durch thermische Desinfektion erfolgen. Das Ergebnis dieses Verfahrens hängt von der Desinfektionstemperatur und der Wirkdauer ab. Eine wirksame Abtötung der Legionellen erfordert eine Erwärmung des Trinkwassers auf mindes­tens 70 °C. Somit ist die thermische Des­infektionein sehr effektives Verfahren zur Abtötung von Legionellen im Trinkwasser.
5. Legionellen-Prophylaxe
Wichtiges Kriterium zur Minimierung der Entstehung und Vermehrung von Legionellen ist eine hydraulisch fehler­freie Trinkwasserversorgungsanlage. Stagnationszentren wie z.B. Endstränge, die die Anreicherung von Wasserkei­men begünstigen, sind zu vermeiden.
Zirkulationsleitungen sind bis an die Zapf­stelle zu führen, eine regelmäßige Benut­zung aller Zapfstellen ist anzustreben. In sensiblen Bereichen sind nach Möglichkeit aerosolarme Brauseköpfe einzusetzen.
Das Alter einer Trinkwasser-Versor­gungsanlage trägt nur unwesentlich zur Wahrscheinlichkeit eines Legionel­len-Wachstums bei. Auch bei relativ neuen Installationen (ca. 2-3Jahre) ist ein Legio­nellen-Wachstum nicht auszuschließen.
6. Systemlösung für die legionellenfreie Trinkwasser-Erwärmung
Danfoss bietet mit dem System ThermoC­lean® eine wirkungsvolle Lösungen zur legionellenfreien Trinkwassererwärmung an. Die Anlage arbeitet nach dem Verfah­render thermischen Desinfektion, wobei die Reaktions-Temperatur innerhalb der Anlage konstant auf 70 °C gehaltenwird. Die ThermoClean®-Systeme sind so di­mensioniert, dass eine Verweildauer von mindestens 5 Minuten im Reaktionsraum der Anlage gewährleistet ist. Bei Zapfbetrieb wird die Reaktionstemperatur von 70 °C innerhalb des Systems auf die gewünschte Warmwasser-Netztemperatur regenerativ zurückgekühlt. Auf Wunsch des Betreibers kann die Warmwasser-Netztemperatur ein­gestellt werden. Danfoss empfiehlt 60 °C.
Durch die Einbindung der Zirkulation in das System ist bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Zirkulationsleitung eine fortwäh­rende thermische Desinfektion des Warm­wasser-Rohrnetzvolumens sichergestellt.
7. Dezentrale Trinkwasser­Erwärmung mit Frischwassersystemen
Für Kleinanlagen, zur Trinkwasser-Erwär­mung mit Durchflusssystemen, deren Leitungsvolumen bis zur letzten Zapf­stelle weniger als 3 Liter beträgt, besteht keine Pflicht zur Legionellen-Prüfung.
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