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3. Dauer
a) Die Garantiedauer beträgt 12 Monate. Ersetzte Teile gehen in 
unser Eigentum über. Für gewerblich benutzte Geräte beträgt die 
Garantiedauer sechs Monaten, ebenso für gemeinschaftlich 
benutzte Geräte. Die Garantiezeit für Teile, welche dem natürlichen 
Verschleiß unterliegen (z.B. Kontrollampen, Keilriemen, 
Bremsbeläge, Gummiteile) beträgt sechs Monate. 
b) Ausgeführte Garantiearbeiten verlängern die Garantiezeit nicht. 
Es entsteht auch kein Anspruch auf Neubeginn der Garantiezeit. 
Wird ein Garantieanspruch von uns abgelehnt, so verjährt er 
spätestens sechs Monate nach Ablehnung.
4. Garantiearbeiten
Die Garantiearbeiten werden im Hause des Endverbrauchers 
ausgeführt, jedoch bei Fehlern, die nicht an Ort und Stelle behoben 
werden können, wird das Gerät in die nächste Kundendienststelle 
gebracht.
5. Garantiefortfall
a) Alle Mängel, die nicht auf Material - oder Fabrikationsfehler 
zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie. Hierunter fallen 
Schäden durch fehlerhafte installation, unsachgemässe Bedienung 
und Nichtbeachtung der Aufstellungsanweisung sowie 
Bedienungsanleitung. Von der Garantieverpflichtung weiter 
ausgeschlossen sind Schäden durch Transport, Lackschäden oder 
Schäden durch Brand und Wasser. 
b) Keine Garantie wird bei Fremdeingriff oder bei Einbau fabrik 
fremder Ersatzteile gewährt, ebenso bei Entfernung oder 
Veränderung des Typenschildes oder, wenn dessen Angaben mit 
denen der Garantiekarte nicht übereinstimmen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der örtlich 
zuständigen CANDY-Kundendienstzentrale.
Beschreibung der Bedienelemente 
Technische Daten 
Beschreibung der Programme 
Liste der Programme 
Watercontrol
Regelung für Garantieabwicklung
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Inhaltsverzeichnis
Herzlichen Glückwunsch! 
Sie haben eine ausgezeichnete Wahl getroffen! Denn die Candy-
Haushaltsgeräte zählen zu den Spitzenprodukten europäischer 
Haushaltsgeräte-Technologie. 
Unsere Produkte sind kompromißlose Spitzengeräte für Kunden, 
die sich nur mit dem Besten zufriedengeben. 
Es erfüllt uns deshalb mit großer Freude, daß wir Ihnen diese 
neuartige Geschirrspülmaschine präsentieren können: sie ist das 
Ergebnis jahrelanger Forschung in unseren Versuchslaboratorien, 
aber nicht nur das: hier haben wir auch unsere gediegenen 
Marktkenntnisse und, nicht zuletzt, die Früchte unserer intensiven 
Kundenbetreuung einbringen können. Sie haben ein Gerät von 
hervorragender Qualität und langer Lebensdauer gekauft, dessen 
Spülergebnisse Sie in jeder Hinsicht überzeugen werden. 
Die Candy-Produktpalette umfaßt den gesamten Haushaltsgerätebereich - und alles in der hochwertigen Candy-Qualität: Waschautomaten, Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner, Gas- und 
Elektro-Herde in allen Ausstattungsniveaus, Kühlschränke und 
Gefriergeräte. 
Eine Bitte: Lesen Sie diese Broschüre mit größter Aufmerksamkeit, 
denn sie enthält nicht allein Hinweise auf Sicherheitsvorkehrungen 
bei Installation, Gebrauch und Instandhaltung, sondern auch einige 
wichtige Hinweise für den alltäglichen Umgang mit dem Gerät. 
Bewahren Sie deshalb dieses Heft bitte sorgfältig auf.
1. CANDY - Garantie
Während der Garantiezeit vorhandene oder auftretende Mängel für 
defekte Teile werden von uns kostenlos beseitigt, wobei wir alle 
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, 
Arbeits- und Materialkosten tragen. Die Übernahme der 
Transportwegekosten entfällt sechs Monate ab Anlieferung beim 
Endverbraucher sowie ferner, wenn die Haushaltsmaschinen nach 
Erwerb an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche 
Niederlassung des Endverbrauchers verbracht worden ist. Die 
Garantie ist eine zusätzliche Leistung durch uns gegenüber dem 
Endverbraucher. Aus der Garantie können Folgeschäden nicht 
geltend gemacht werden.
2. Enstehung des Garantie-Anspruches
a) Voraussetzung für den Garantieanspruch ist, daß die 
Haushaltsmaschine durch uns in den Verkehr gebracht worden ist 
und Teil “B” der Garantiekarte innerhalb von zehn Tagen, ab 
Kaufdatum, vollständig ausgefüllt und die zuständige Kundendienstzentrale gesandt wird. 
b) Der Garantieanspruch besteht nur für Erstkäufer.