ABUS AFS625 User Manual

Seite 1 von 14 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II Überarbeitet am / Version: 24.04.2019 / 0001 Ersetzt Fassung vom / Version: 24.04.2019 / 0001 Tritt in Kraft ab: 24.04.2019 PDF-Druckdatum: 25.04.2019 AFS625 Feuerstopp Feuerlöschspray
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
1.1 Produktidentifikator
AFS625 Feuerstopp Feuerlöschspray
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gem isc hs :
Feuerlöschmittel
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ABUS August Bremick er Söhne KG, Altenhofer Weg 25, 58300 Wetter, Deutschland Telefon:02335/634-0, Fax:02335/634-300 info@abus.de, www.abus.com
ABUS Schweiz AG, Oberneuhofstrasse 1, 6340 Baar, Schweiz Telefon:+41 41 760 86 66, Fax:---
E-Mail-Adresse der sachkundigen Person: info@chemical-check.de, k.schnurbusch@chemical-check.de - bitte NICHT zur Abforderung von Sicherheitsdatenblättern benutzen.
1.4 Notrufnummer Notfallinformationsdienste / öffentliche Beratungsstelle:
Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH, Wien. NOTRUF Tel.: 01 406 43 43 (von außerhalb Österreichs Tel.: +43 1 406 43 43)
Tox Info Suisse, Freiestrasse 16, CH-8032 Zürich. Nationale 24h-Notfallnummer: 145 (aus dem Ausland: +41 44 251 51 51)
Eine permanente toxikologische Information im Notfall 24/24 h über die (+352) 8002-5500
Notrufnummer der Gesellschaft:
+49 (0) 700 / 24 112 112 ( ABR)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Gefahrenhinweis
Aerosol 3 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung
bersten.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
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Achtung
H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251­Nicht durchstech en oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
EUH208-Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Aerosol
3.1 Stoff
n.a.
3.2 Gemisch
Kaliumhydrogencarbonat Registrierungsnr. (REACH) Index EINECS, ELINCS, NLP CAS % Bereich Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Kohlensäure, Kaliumsalz Registrierungsnr. (REACH) Index EINECS, ELINCS, NLP CAS % Bereich Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
---
--­206-059-0 298-14-6 2,5-<10 Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Aquatic Chronic 3, H412
---
--­241-378-9 17353-70-7 1-<2,5 Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Aquatic Chronic 3, H412
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Registrierungsnr. (REACH) Index EINECS, ELINCS, NLP CAS % Bereich
---
--­220-239-6 2682-20-4 0,0025-<0,01
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Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16. Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt! Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
Acute Tox. 3, H301 Acute Tox. 3, H311 Skin Corr. 1B, H314 Skin Sens. 1A, H317 Eye Dam. 1, H318 Acute Tox. 2, H330 Aquatic Acute 1, H400 (M=10) Aquatic Chronic 1, H410 (M=1)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer auf Selbstschutz achten! Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Ha utreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Üblicherweise kein Aufnahmeweg. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.1. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten. Empfindliche Personen: Allergische Reaktion möglich.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl/Schaum/CO2/Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel
Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können sich bilden: Kohlenoxide Stickoxide Metalloxide Giftige Gase Berstgefahr beim Erhitzen
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Je nach Brandgröße Ggf. Vollschutz. Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Belüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen. Eindringen in Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben oder andere Orte, an denen die Ansammlung gefährlich sein könnte, verhindern. Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei Entweichen von Aerosol/Gas für ausreichende Frischluft sorgen. Wirkstoff: Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel, Sand, Kieselgur, Sägemehl) aufnehmen und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen. Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. Augen- und Hautkontakt vermeiden. Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsra um verboten. Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten. Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren. Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern. Sondervorschriften für Aerosole beachten! Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. An gut belüftetem Ort lagern. Kühl lagern. Empfohlene Lagertemperatur: 0 - 40°C
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
8.1 Zu überwachende Parameter
Schutzausrüstungen
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuer un gs ein ric ht un gen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ei n geeigneter Atemsc hutz zu tragen. Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz: Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374). Geeignetes Material: Schutzhandschuhe au s Butyl (EN 374) Schutzhandschuhe aus Chloropren (EN 374). Schutzhandschuhe au s PVC (EN 374) Mindestschichtstärke in mm: 0,5 Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten: 480 Handschutzcreme empfehlenswert. Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 16523-1 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Hautschutz - Sonstige Schutzmaßnahmen: Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe EN ISO 20345, langärmelige Arbeitskleidung).
Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Filter P1 (EN 143), Kennfarbe weiß Tragezeitbegrenzungen für Atemschutzgeräte beachten.
Thermische Gefahren: Nicht zutreffend
Zusatzinformation zum Handschutz - Es wurden keine Tests durchgeführt. Die Auswahl wurde bei Gemischen nach bestem Wissen und über die Informationen der Inhaltsstoffe ausgewählt. Die Auswahl wurde bei Stoffen von den Angaben der Handschuhhersteller abgeleitet. Die endgültige Auswahl des Handschuhmaterials muss unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation erfolgen. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Bei Gemischen ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Die genaue Durchbruchzeit des Handschuhmaterials ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschafte n
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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