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I N H A L T S A N G A B E
TECHNISCHE DATEN Seite 2
1. Vor Inbetriebnahme sorgfältig lesen Seite 3
2. ACHTUNG ! Seite 4
3. Funktionsbeschreibung Seite 5
3.1. Inbetriebnahme Seite 5
3.2. Außerbetriebnahme Seite 5
3.3. Sicherheitsregeleinrichtung
und Störabschaltung Seite 5
4. Störungen und deren Behebung Seite 6
Ersatzteilliste GH 25 M Seite 7
Explosionszeichnung GH 25 M Seite 8
Ersatzteilliste GH 35 M Seite 9
Explosionszeichnung GH 35 M Seite 10
Schaltplan GH 25 M Seite 11
Schaltplan GH 35 M Seite 12
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T E C H N I S C H E D A T E N F L Ü S S I G G A S H E I Z E R
TYP: GH 25 M GH 35 M
Heizleistung kW 14 - 23 18 – 35
Anschlußdruck 2,5-10 bar 2,5-10 bar
Gasdruck am Regler 0,35-1,4 bar 0,35-1,4 bar
Gasdurchsatz max. 0,78-1,79 kg/h 1,4-2,75 kg/h
Abmessungen 520x280x420 500x320x460
L x B x H mm
Ausblasöffnung mm Ø
275 305
Gewicht kg 10 13
Nennspannung 230 V 230 V
Nennstrom 0,3 A 0,48 A
Schutzart IP 44 IP 44
Nennleistung 40 W 73 W
Luftleistung m³/h 650 1100
Produkt-ID-Nummer CE-0085AQ0678 CE-0085AS0136
Bestimmungsland Europa Europa
Geräuschpegel dB(A) 72 73-74
nach EN ISO 11201
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1. VOR INBETRIEBNAHME SORGFÄLTIG LESEN!
WICHTIG ZUR BETRIEBSANLEITUNG für alle GASHEIZER
Die Geräte dürfen nicht in der Nähe von explosiven oder leicht brennbaren Materialien stehen und nicht in explosionsund feuergefährdeten Räumen benutzt werden. Für einen ausreichenden Mindestabstand von brennbaren
Materialien, wie Holz usw., ist zu sorgen. Ebenso ist das Aufstellen in Räumen mit großer Staubentwicklung
untersagt.
Bei Betrieb von gasbeheizten Warmlufterzeugern ist insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift "Heiz-, Flämm- und
Schmelzgeräte für Bau und Montagearbeit" zu beachten, weiterhin die Bedienungs- und Wartungsvorschriften, die
örtlichen baupolizeilichen Brandschutzvorschriften (DVGW Arbeitsblatt CG 29 und technische Richtlinien TRF).
Die Geräte dürfen nur über Druckminderer und Schlauchbruchsicherung angeschlossen werden. Als Gasschläuche
sind nur Hochdruckschläuche der Druckklasse 30 mit 5 mm Wandstärke nach DIN 4815, Teil 1, zu verwenden.
a) Gasbeheizte Warmlufterzeuger mit offener Brennkammer (ohne Abgasstutzen) dürfen in Räumen nur betrieben
werden, wenn
- diese gut be- und entlüftet sind und
- der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atemluft
keine unzuträgliche Konzentration erreicht.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z.B.
- der Rauminhalt in m³ mindestens der 30 - fachen Nennwärmebelastung in
kW aller im Raum in Betrieb befindlichen Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist, oder
- nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Abluft in der Nähe von
Decke und Boden vorhanden sind, deren Größe in m² mindestens der
0,003-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb
befindlichen Geräte entspricht.
Mit einer unzuträglichen Konzentration gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atemluft ist nicht zu rechnen, solange die
MAK-Werte unterschritten sind und der Sauerstoffgehalt in der Luft mehr als 17 Vol.-% beträgt.
b) Gasbeheizte Warmlufterzeuger mit offener Brennkammer (ohne Abgasstutzen) dürfen zum Austrocknen von
Räumen nur betrieben werden, wenn mindestens eine für die Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt
wird.
In diesen Räumen ist der ständige Aufenthalt von Personen verboten. Auf das Verbot ist durch Schilder an den
Eingängen hinzuweisen.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luftzufuhr ist gegeben, wenn z.B. der Rauminhalt in m³
mindestens der 10-fachen Nennwärmebelastung in kW aller in Betrieb befindlichen Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist.
c) Die Heizgeräte dürfen nur von Personen bedient werden, die in der Bedienung unterwiesen worden sind. Dabei
ist die Betriebsanleitung heranzuziehen.
Unterwiesene Personen sind solche, die über die ihnen übertragenen Aufgaben und die etwa möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurden.
Die Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen an elektrischen Teilen nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt
werden.
Auf Baustellen darf das Gerät grundsätzlich nur über besondere Speisepunkte, im allgemeinen
Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter, angeschlossen werden (VDE 0100/5.73 § 55).
d) Warmluftgeräte sind entsprechend den Einsatzbedingungen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich
durch einen Sachkundigen auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung sind
schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.