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5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
쎲 Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht
in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
쎲 alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingun-
gen sowie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
쎲 alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw., die die Fahrzeug-
und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
쎲 leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dichtungen, die keine Veränderung des
Flüssigkeitsstandes bewirken.
쎲 Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– Kraftstoffablagerungen im Vergaser, welche durch Standzeiten verursacht werden.
– den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benutzers, den Schaden
selbst zu beheben.
– die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
– Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege, unge-
eignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
쎲 Folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler (z. B. Bruch, falscher
Zusammenbau, Auskolkung, usw.).
Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausgewechselt werden, wie z. B.:
– Luftfilter – Öl – Zündkerzen – Bremsflüssigkeit – Kühlflüssigkeit