Rex RS460 User Manual [de]

Bedienungsanleitung
Kundendienst-Scheckheft
Bedienungsanleitung
Kundendienst-Scheckheft
460
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Sehr geehrter Kunde,
wir gratulieren Ihnen zum Kauf unseres Motorrollers. Sie haben ein wirklich gutes Produkt erworben und werden bestimmt viel Freude und Fahrvergnügen damit haben.
Bevor Sie jedoch den Roller erstmals in Betrieb nehmen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, die Be­dienungsanleitung aufmerksam zu lesen. So vermeiden Sie Fehlbedienungen, die zu Schäden führen können, und Sie werden schneller vertraut mit Ihrem Roller.
Mit freundlichen Grüßen SI-Zweirad-Vertriebs- GmbH
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Allgemeines
Für Fahrer und Mitfahrer besteht Helmpflicht. Darüber hinaus sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auch geeignete feste Bekleidung tragen. Bevorzugen Sie auffällige, helle Farben, damit Sie von an­deren Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Vor jeder Fahrt sollte der Roller auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden. Zur Prüfung gehören:
– Funktion der Bremsen – richtiger Reifendruck – Funktion aller Signal- und Beleuchtungseinrichtungen – funktionssicherer Allgemeinzustand.
Veränderungen durch Um- oder Anbauten dürfen nur in soweit durchgeführt werden, als es die
gesetzlichen Vorschriften erlauben. Fragen Sie Ihren Fachhändler beim Kauf über deren Zulässigkeit oder entscheiden Sie sich sofort für Original-Zubehörteile.
Motoren „tunen“ ist ungesetzlich. Sie gefährden Ihre eigene Sicherheit und die Lebensdauer bzw.
Betriebssicherheit verringert sich. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz, die EG-Übereinstim­mungsbescheinigung (COC) sowie die Gewährleistung.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden: Mokick-Roller 45 km/h, Mofa-
Roller 25 km/h.
Den Roller-Motor niemals in geschlossenen Räumen laufen lassen, denn die Abgase enthalten
geruchloses, sehr giftiges Kohlenmonoxid.
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Bei Schlechtwetterfahrten (Nässe, Schnee, Glatteis) besonders vorsichtig fahren.
Bei längeren Regenfahrten sowie nach der Rollerwäsche kann durch Feuchtigkeit die Bremsanlage
verzögert ansprechen. Deshalb nach der Rollerwäsche die Bremsen „trocken bremsen“ bzw. bei Regenfahrten die Bremsen öfters betätigen, damit immer eine einwandfreie Bremswirkung vor­handen
ist.
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Gewährleistung
1. Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in Werkstoff und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instand­setzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursache erfolgt stets durch Vertrags­werkstätten und umfasst:
Reparatur oder Austausch des defekten BauteilsArbeitszeitErsatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten des Aus­und Einbaues zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung und der abgestempelten Gewähr­leistungs-Karte ist der Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem anderen als dem in der Bedienungs­anleitung vorgesehen Zweck zu benutzen.
4. Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleis­tungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Be­handlung des Rollers (Bedienungsanleitung) nicht befolgt und die vorgesehenen Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
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5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind: Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht
in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingun-
gen sowie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw., die die Fahrzeug-
und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dichtungen, die keine Veränderung des
Flüssigkeitsstandes bewirken.
Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– Kraftstoffablagerungen im Vergaser, welche durch Standzeiten verursacht werden. – den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benutzers, den Schaden
selbst zu beheben. – die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen. – Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege, unge-
eignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
Folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler (z. B. Bruch, falscher
Zusammenbau, Auskolkung, usw.).
Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausgewechselt werden, wie z. B.: – Luftfilter – Öl – Zündkerzen – Bremsflüssigkeit – Kühlflüssigkeit
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Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z. B.: – Kupplungsscheiben – Bremsbeläge – Variator-Fliehkraftmassen (Rollenkerne, Keilriemen) – Kabel – Lampen – Sicherungen – Sitzbankdichtungen – Aufkleber – Auspuff – Reifen – Batterie (max. 6 Monate Gewährleistung) – Ständer – Sitze – Kühler
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten. I. Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für Mängel, die im ursäch-
lichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
II. Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des Mangels zu
verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nach-
besserung. III. Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller. IV. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
6. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels in einer SI-Zweirad-Servicestelle erhoben werden.
7. Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert noch ver­längert.
8. Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
9. Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Her­steller schriftlich bestätigt sind.
10. Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt Fahrgestell-Nr. angeben) steht Ihnen unsere Service-Stelle zur Verfügung. (Telefon: 0180/5 4108 33)*
(* = 14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz der DTAG/abweichender Mobilfunktarif möglich)
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Lage der Bedienelemente
Cockpit mit Tachometer, Kilometerzähler, Tankanzeige, Kontrollleuchten für Blinker
und Fernlicht.
Elektro-Starterknopf, Lichtauswahlschalter
Fern-/Abblendlicht,
Blinkerschalter,
Hupen-Druckschalter,
Lichthupe
kombiniertes Zünd-/Lenkschloss
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Lage der Seriennummern
Die Seriennummern sind erforderlich, um Ihren Roller zu registrieren. Sie dienen auch Ihrem Händler, Ihnen einen besseren Service zu bieten, wenn Sie Ersatzteile, Zubehör oder spezielle Dienstleistungen benötigen.
Fahrgestellnummer
Die Seriennummer des Rahmens ist in das vordere Rah­menrohr eingestanzt.
Motornummer
Die Seriennummer des Motors befindet sich an der linken Seite des Motorgehäuses.
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Lage der Seriennummern
Typenschild
Das Typenschild ist an der rechten Unterseite des Rahmens befestigt.
Bitte tragen Sie hier die Seriennummern ein.
Fahrgestellnummer:
Motornummer:
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Funktion der Kontroll- u. Bedieneinheiten
1. Fernlichtanzeige (blau)
Die Anzeige leuchtet bei eingeschaltetem Fernlicht.
2. Tachometer
Zeigt die Geschwindigkeit in Stundenkilometern an.
3. Kilometerzähler
Der Kilometerzähler zeigt die gesamte Laufleistung des Rollers an.
4. Blinkeranzeige (grün)
Diese Anzeige blinkt, wenn die Fahrtrichtungsanzeiger in Betrieb sind.
5. Tankanzeige
Zeigt an wie viel Treibstoff im Tank ist. Wenn sich der Zeiger in den roten Bereich hineinbewegt, sollte mög­lichst bald Normalbenzin nachgefüllt werden.
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