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15. Der Aufstellraum muss trocken und gut zu belüften sein. Wenn das
Gerät aufgebaut wird, müssen alle Kontroll- und Bedienelemente gut
zugänglich sein.
16. Legen Sie keine brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Alkohol, Farben
etc.) in das Gerät oder in dessen Nähe. Legen Sie keine
Kleidungsstücke, die durch derartige Flüssigkeiten oder ähnliche
Produkte verunreinigt sind, in das Gerät oder in dessen Nähe.
BRANDGEFAHR! EXPLOSIONSGEFAHR!
17. Installieren Sie das Gerät nicht auf einem weichen Teppich oder
Holzboden
18. Falls es in der Umgebung des Gerätes zum Austritt von
Kraftstoffen oder Gasen kommt:
➢ Öffnen Sie alle Fenster zur Belüftung.
➢ Ziehen Sie nicht den Stecker aus der Steckdose oder in die
Steckdose und benutzen Sie nicht die Funktionswahl-Tasten
oder Schalter.
➢ Berühren Sie nicht das Gerät, bis sämtliches Gas abgezogen
ist.
➢ Ansonsten können Funken entstehen, die das Gas entflammen.
19. Benutzen Sie niemals einen Dampfreiniger zum Reinigen des
Gerätes. Der Dampf kann die Elektrik des Gerätes nachhaltig
beschädigen. STROMSCHLAGGEFAHR.
20. Bauen Sie das Gerät nicht in der Nähe von offenem Feuer oder
anderen Hitzequellen auf.
21. Legen Sie keine Kerzen oder Zigaretten auf dem Gerät ab.
22. Bauen Sie das Gerät nicht an Orten auf, an denen es hereinregnen
könnte oder an denen ein hoher Feuchtigkeitsgrad herrscht. Der
Kontakt mit den elektrischen Bestandteilen Ihres Gerätes kann zu
einem Kurzschluss führen.
23. Spritzen Sie das Gerät zur Reinigung niemals mit Wasser ab.
24. Sollten Sie Ihre Wäsche mit einem Fleckenentferner behandelt und
gewaschen haben, müssen Sie einen extra Ausspüldurchlauf
durchführen, bevor Sie diese Wäsche in den Trockner geben.
25. Untersuchen Sie Ihre Wäsche sorgfältig nach Feuerzeugen oder
Streichhölzer, damit diese nicht in das Gerät gelangen.
26. Die folgenden Gegenstände dürfen nicht mit dem Gerät getrocknet
werden, da sie Wärme speichern und somit ein Brandrisiko
darstellen:
➢ Kissen, Steppdecken, Bettdecken
➢ Kleidung oder Gegenstände, die mit Fett, Öl oder anderen
brennbaren Flüssigkeiten bespritzt oder getränkt sind.
➢ Kleidung oder Gegenstände, die mit leichtflüchtigen
Petroleumverbindungen in Kontakt gekommen sind.
➢ Gegenstände aus Schaumgummi oder mit Anteilen von