Haut: Reststoffe so schnell wie möglich von der Haut entfernen (z.b. Spülen mit viel Wasser).
Verschlucken: Wenn Opfer bei Bewußtsein ist Mund spülen lassen mit Wasser. NICHT trinken lassen. Bei allgemeinen Störungen
Einatmen: Opfer so schnell wie möglich an die frische Luft bringen, Ruhe halten und ggf ärztlichen Rat einholen.
Augen: Lange mit viel Wasser spülen. Bei Sehstörungen ärztlichen Rat einholen.
4.2.Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hautörtlich: Der Stoff ist prickelnd: Rötung.
Verschluckenörtlich: Der Stoff ist prickelnd: Halsschmerzen.
Einatmenörtlich: Der Stoff ist bei Nebelung prickelnd: Halsschmerzen.
Augenörtlich: Der Stoff ist prickelnd: Rötung.
Weitere Angaben Symptome: Produkt wirkt auf: Blut.
ärztlichen Rat einholen.
allgemein: Keine nennenswerte Aufnahme wahrscheinlich.
allgemein: Aufnahme möglich durch verschlucken.
allgemein: Keine nennenswerte Aufnahme wahrscheinlich.
4.3.Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Für Anweisungen bezüglich einer weiteren Behandlung ggf. ein (nationales) Giftzentrum kontaktieren.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.Löschmittel
Geeignete Löschmittel
auf Umgebung abstimmen
Ungeeignete Löschmittel
nicht trassierbar
5.2.Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zersetzungsprodukte in Feuer : Kohlenoxid
5.3.Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Fall eines Brandes Schutzkleidung und Atemgerät tragen, das von der Umgebungsluft unabhängig ist.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Vorsichtsmaßnahmen
Benutzen Sie Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 8.
Maßn. bei Notlage
Ist nicht zu erwarten.
Anforderungsdatum : 2017-05-10SDB 26655 - Seite 2 / 7
6.2.Umweltschutzmaßnahmen
Restgebinde oder ungereinigte leere Behälter sollen in einer geeigneten Anlage verbrannt oder nach örtlich oder staatlich gültigen Vorschriften als
Sondermüll entsorgt werden.
6.3.Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Maßn. bei Freisetzung
Flüssigkeit mit geeigneten Absorb. Saugstoffen (z.B. Powersorb, Trockener Sand, Kieselgur, Vermiculit u.a.) aufnehmen und in
geschlossenem Behälter entsorgen.
6.4.Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 8 für geeignete persönliche Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Informationen über Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise auf dem Etikett beachten.
Nicht essen, trinken oder rauchen am Arbeitsplatz. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ausziehen. Die Hände waschen nach dem
verlassen des Arbeitsplatzes.
Objektabsaugung: Unter normaler Umständen nicht notwendig.
Lagercode (nötig für PGS 15): kein
7.2.Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen: Siehe auch eventuelle Sicherheitshinweise und S-Sätze in Abschnitt 2.2.
Produkt in einem geschlossen Behälter, frostfrei lagern.
7.3.Spezifische Endanwendungen
Daten nicht vorhanden.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1.Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte :
anwendbar für: Niederlande (20 ºC; 1013 mbar)
TWA(8 Stunden): 110 mg/m3
Kein TWA-Wert festgelegt.
Kein TWA-Wert festgelegt.