Philips AQ 5192 User Manual [en, de, es, fr, it]

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Notes for U.K.

Important notes for users in U.K.:
Mains plug
When fitting a mains plug to the mains lead proceed as follows: Tile wres in the mams lead are coloured in accordance with the follo'wing code; B!ue«NeutraI, Browm^Live. These colours may not correspond with the colour markings Identifying the terminals in your plug, so proceed as follows: Connect the Brown wire to the terminal marked L or coloured Red. Connect the Blue wire to the terminal marked N or coloured Black. No connection is necessary to the earth terminal. Note: This apparatus must be protected by a 3 Amp Fuse If a 13 Amp plug Is used or, if any other type of plug is used, by a 5 Amp Fuse either in the plug or adapter or at the distribution board. If in doubt consult a qualified electncian.
Copyright
Recording and Playback of matenal may require consent. See Copynght Act 1956 and The Performer’s Protection Acts 1958 to 1972.

Note pour la France

Propriété littéraire et artistique
Extrait de la loi du 11/03/1957 applicable sur le territoire français:
e Article 40: Joule représentation ou reproduction intégrale ou partielle
faite sans le consentement de l'auteur ou de ses ayants droit ou ayants cause, est illicite (...),
Article 41: Lorsque l'œuvre a été divulguée, l'auteur ne peut rnterdire: Les représentations privées et gratuites effectuées exclusivement dans un cercle de lamille,
2» Les copies ou reproductions strictement réservées à l'usage privé du
copiste et non destinées à une utilisation collective (...).

Dansk

Typesklltet (indes pä bagstden af apparaten. Dette Produkt overholder kravene til radio-interferens af
Europaeisk Faellesmarked. Bemaerk: Netafbryderen er sekundsrt indkoblet og afbryder
ikke strommen fra nettet. Den indbyggede netdel er derfor tilsluttet til lysnettet sä lange netstikket sldder i stikkontakten.
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Amtsblatt der
Deutschen Bundespost
Die Deutsche Bundespost informiert
Dieses Gerät ist von der Deutschen Bundespost als Ton* bzw Femseh-Rundfunkempfänger bzw. als Komponente einer solchen Anlage (Tuner, Verstärker, aktive Lautsprecherbox. Fernseh-Momior u. dgl.) zugelassen. Es entspricht den zur Zeit geltenden Technischen Vorschnften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafür md dem Zulassungszeichen cer Deutschen Bundespost gekennzeichnet. Bitte Überzeugen Sie sich selbst. Dieses Gerät darf im Rahmen der rechts abgedruckten ‘Allgemeine Genehmigung für Ton und Femseh-Rundfunkempfänger’ in der Bundes republik Deutschland betrisben werden. Beachten Sie aber bitte, da3 aufgrund dieser Allgemeinen Genehmigung nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden dürfen *) Wer unbefugt andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des Seefunks, der öffentlichen beweglichen Landfunkdienste) empfängt, verstößt gegen die Genehmigungsaufiagen und macht sich daher nach § 15 Absatz 2a des Gesetzes über Fernmeldeanlagen strafbar Die Kennzeichnung mitdemZulassungszeichenbieietlhnendieGewähr, daß dieses Gerät keine anderen Fernmeldeanlagen einschließlich Funkanlagen stört Der Zusatzbuchstabe S **) beim Zulassungszeichen besagt außerdem, daß das Gerät gegen störende Beeinflussungen durch andere Funkanla gen (z.8. des Amateurfunks, des CB-Funks) weitgehend unempfindlich ist. Geräte ohne den Zusatz S sind nicht besonders störfest. Sollten bei Geräten mit dem Zusatz S ausnahmsvi’eise trotzdem Störungen auftreten, oder wenn Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Funkstörungsmeßstelle
*) Zum Empfang anderer Sendungen darf dieses Gerät nur mit
GenehmigungderDeutschen Bundespostbenutztwerden Allgemein genehmigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen von Amateur­funksteilen und der Normaifrequenz- und Zeitzeichensendungen
**) Weitere Zusätze haben in Bezug auf die Störfestigkeil keine Bedeu
tung. Sie geben bei Empfängern vielmehr Aufschluß über Empfangs möglichkeilen. 03-1987 -
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmerl

Norsk

Typeskilt finnes pa apparatens bakside. Observer: Nettbiyteren er sekunder! innkoplet. Den innebyg-
de netdelen er derfor ikke frakoplet nettet sá lenge apparate! er ülsluüe! nettkontakten.

Español

Ш Es necesario que lea cuidadosamente su instructivo de manejo.
F-ЙЕСАиООП ADVERTENCIA
I NO ABRIR, RIESGO DE CHOQUE ELECTRICO I
A
PARA EVITAR EL RIESGO DE CHOQUE ELECTRICO NO OUfTE LA TAPA;
EN CASO DE REQUERIR SERVICIO, DIRUASE AL PERSONAL AUTORIZADO DE PHIUPS.
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Aligemeine Genehmigung
für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger
Die allgemeine Ton- und Femseh-Rundfunkgenehmigung vom 11. De zember 1970 (verölfenliichlim Bundesanzeiger Nr. 234 vom 16. Dezem ber 1970) w'ird unter Bezug auf Abschnitt Ш der Genehmigung durch folgende Fassung der Allgemeinen Genehmigung fürTon- und Femseh­Rundfunkempfänger gemäß den §§1 und 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen ersetzt.
Genehmigung fOrTon- und Fernseh-Rundfunkempfänger
1. Die Emchlung und der ßetneb von Ton- und Femseh-Rundfunkemp­füngem werden nach §§ t und 2 des Gesetzes über Fernmeldean lagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.3.77 (BGBl. IS. 659) allgemein genehmigt.
2 Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger im Sinne dieser Genehmigung
sind Funkanlagen gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Fernmeldean lagen. die ausschließlich die für Rundfunkempfänger zugelassenen Frequenzabstimmbereiche *) auKveisen und zum Aufnehmen und gleichzeitigen Hör- oder Sichtbarmachen von Ton- oder Femseh­Rundfunksendungen bestmmt sind. Zum Empfänger gehören auch eingebaute oder mit ihm fest verbundene Antennen sowie bei Unterteilung in mehrere Geräte die funktionsmäßig zugehörenden Geräte. Außer für den Empfang von Rundfunksendungen dürfen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger nur mit besonderer Genehmigung der Deutschen Bundespost für andere FemmeldezA’ecke zusätzlich benutzt werden. In den Empfänger eingebaute oder sonst mit ihm verbundene Zusatzgeräte (z.B. UitraschaWemmeldeanlagen, Infrarotfemmeldean­lagen) werden von dieser Genehmigung nicht erfaßt (ausgenommen die Einnchtungen zum Empfang des Veri<ehrsrundfunte. Desgleichen sind andere technische Empfängereigenschaften, die über .den eigentlichen Zweck eines Rundfunkempfängers hinausgehen (z.B. zum Empfang anderer Funkdienste, für die Wiedergabe im Rahmen von Textübertragungsverfahren), hierdurch nicht genehmigt. Hierfür gelten besondere Regelungen.
Diese Genehmigung w'ird unter nachstehenden Auflagen erteilt:
1 Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger müssen den jeweils geltenden
Technischen Vorschriften für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger entsprechen EingebauteZusatzgeräte müssen den für sie geltenden Bestimmungen und technischen Vorschriften genügen. Änderungen der Technischen Vorschriften, die im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Femmeldewesen veröffentlicht werden, muß bei schon emchieten und ln Betneb genommenenTon-
und Femseh-Rundfunkempfangem nachgekommen werden, wenn durch den Betneb dieser Rundfunkempfänger andere elektrische Anlagen gestört v.'erden. Serienmäßig hergestellte Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger müssen zum Nachweis dafür, daß sie den Technischen Vorschriften
entsprechen, mit einem Zulassungszeichen gekennzeichnet sein **).
Das Zulassungszeichen sagt über die elektnsche und mechanische
Sicherheit und die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nichts aus
2 Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger dürfen an ortsfesten oder
nichtortsfesten Rundfunk-Empfangsantennenantagen. -Verteilania-
gen oder Kabelfemsehanlagen beineben und im Rahmen der
Bestimmungen über pnvate Drahtfemmeldeanlagen mit Drahtfemmel­deanlagen verbunden werden. Auf demselben Grundstück oder innerhalb eines Fahrzeuges dürfen Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger mit anderen Geräten oder
sonstigen Gegenständen (z.B. Plattenspieler, Magnetaufzeichnungs
und -Wiedergabegerälen. Antennen) verbunden werden, sofern diese
Geräte von der Deutschen Bundespost genehmigt sind oder keiner
Genehmigung bedürfen
Die räumliche Kombination von Funkanlagen mit Ton- oder Femseh-
Rundfunkempfängem ist nur dann zulässig, wenn die betreffenden
Funkanlagen je für sich genehmigt sind.
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3. Mit Ton- und Femseh-Rundfunkempfängem dürfen aufgrund dieser Genehmigung nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden, also übertragene Tonsignale (Musik, Sprache) und Femsehsignale (nurBüdinformationen). Andere Sendungen (z.B. des Poltzeifunks. der öffentlichen beweglichen lÄndfunkdienste, Datenübertragungen) dür fen nicht aufgenommen werden; werden sie jedoch unbeabsichtigt empfangen, so dürfen sie weder aufgezeichnet, noch anderen mitgeteilt, noch für 1гдепсЬл'е1сЬе Zwecke ausgewertet werden. Das Vorhandensein solcher Sendungen darf auch nicht anderen zur Kenntnis gebracht werden.
4. Durch Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger darf der Betneb anderer elektnscher Anlagen nicht gestört werden.
5. Änderungen der Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger, die die zulässigen Frequenzabstimmbereiche der Empfänger erweitern, gehen überden Umfang dieser Genehmigung hinaus und bedürfen vor
ihrer Ausführung einer besonderen Genehmigung der Deutschere
Bundespost. Wer aufgrund dieser Genehmigung einenTon- und Femseh-Rundfunk­empfänger betreibt, hat bei einer Änderung der kennzeichnenden Mer^ale von Ton- oder Femseh-Rundfunksendem (insbesondere, bei Mderung des Sendeverfahrens oder bei Frequenzwechsel) die
ggf. notwendig werdenden Änderungen an dem Rundfunkempfänger auf seine Kosten vornehmen zu lassen.
6. Die Deutsche Bundespost ist berechtigt. Rundfunkempfänger und mit ihnen verbundene Geräte darauf zu prüfen, ob die Auflagen der Genehmigung und die Technischen Vorschnften eingehalten werden. Den Beauftragten der Deutschen Bundespost ist das Betreten der
Grundstücke oder Räume, in denen sich Ton- oder Femseh-Rundfunk­empfänger befinden, zu den verkehrsüblichen Zeilen zu gestatten BeHnden sich die Rundfunkempfänger oder mit ihnen verbundene
Geräte nicht im Verfügungsbereich desjenigen, der die Empfänger
betreibt, so hat er den Beauftragten der Deutschen Bundespost Zulntt zu diesen Teilen zu ermöglichen.
Bei Funkstörungen, die nicht durch Mängel der Rundfunkempfänger oder der mit ihnen verbundenen Geräte verursacht werden, können die Funkmeßdienste der Deutschen Bundespost zur Feststellung der Störung in Anspruch genommen werden.
1. Diese Genehmigung kann allgemein oder durch die örtlich zuständige Obe^ostdirektion einem einzelnen Betreiber gegenüber für einen bestimmten Rundfunkempfänger widerrufen werden. Ein Widerruf ist insbesondere zulässig, wenn die unter Abschnitt H aufgeführten
Auflagen nicht erfüllt werden. Anstalt die Genehmigung zu widerrufen, kann die Deutsche Bun
despost anordnen, daß bei einemVerstoßgegen eine Auflage einTon­und Fernseh-Rundfunkempfänger außer Betneb zu setzen ist und erst bei Einhaltung der Auflagen wieder betneben werden darf. Die Auflagen dieser Genehmigung können jederzeit ergänzt oder geändert werden.
2. Diese Genehmigung ersetzt die Allgemeine Ton- und Femseh-Rund funkgenehmigung vom 11. Dezember 1970. sie gilt ab I.Juli 1979.
Bonn, den 14.5.1979
Der Bundesminister für das Post- und Femmeldewesen
*) Siehe Technische Vorschnften fürTon- und Femseh-Rundfunkemp-
fänger, veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für das Post­und Femmeldewesen.
**)rör ausnahmsweise noch nicht gekennzeichnete, vor dem I.Juli
1979 errichtete und in Betrieb genommene Ton-Rundfunkempfänger wird die Kennzeichnung nicht verlangt.
Ш
DL
Im Auftrag
Haist
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