gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
OASE GmbH
Überarbeitet am: 15.02.2017
AquaActiv AquaHumin
Materialnummer: 53759 Seite 2 von 9
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Bei Reizung der Atemwege
Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden
Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen
ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid., Kohlendioxid (CO2).
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Staubentwicklung vermeiden.
Staub nicht einatmen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Revisions-Nr.: 2,0 D - DE Druckdatum: 21.02.2017