Oase AquaActiv AlGo Universal User Manual [de]

EG-Sicherheitsdatenblatt
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AquaActiv AlGo Universal
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
Ansprechpartner:
www.oase
Auskunftgebender Bereich:
Aus Deutschland: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30)
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
AquaActiv AlGo Universal
Druckdatum: 28.10.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Wasserbehandlungsmittel.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
unbekannt
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname: Straße: Ort: Telefon: E-Mail:
E-Mail: Internet:
1.4. Notrufnummer:
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
OASE GmbH Tecklenburger Straße 161 D-48477 Hörstel +49 (5454) 800 info@oase-livingwater.com Markus Dreyer; Forschung und
Entwicklung m.dreyer@oase-livingwater.com
Dr. Gans-Eichler e-mail: info@tge-consult.de Chemieberatung GmbH Tel.: +49 (0)251/924520-60 Raesfeldstr. 22 www.tge-consult.de D-48149 Münster
30686 790; Aus Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien: +43 (0) 1 406 43 43
-livingwater.com
Telefax:
Telefon:
+49 (5454) 8090
+49 (5454) 80450
-
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
R-Sätze: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenkategorien: Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß behördlicher Vorschrift zuführen.
Hinweis zur Kennzeichnung
Registriernummer nach Biozid-Meldeverordnung: N-42703
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
Revisions-Nr.: 1,00
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Acute Tox. 4, STOT RE 2, Aquatic Acute 1 (M
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
AquaActiv AlGo Universal
Druckdatum: 28.10.2015
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
217-129-5 1746-81-2 006-032-00-1
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH).
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Monolinuron (ISO) (vgl. 3-(4-Chlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff)
- Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R22-48/22-50-53
** H400 H410
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Einatmen
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
-Factor = 1), Aquatic Chronic 1; H302 H373
AnteilBezeichnung
< 1 %
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlendioxid. Chlorwasserstoff (HCl). Stickoxide (NOx).
Revisions-Nr.: 1,00
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Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Druckdatum: 28.10.2015
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Leckagen sofort beseitigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
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6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Kapitel 8. siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Siehe Kapitel 8. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien müssen beachtet werden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Schützen gegen: Licht. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit.
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Wasserbehandlungsmittel.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
10-13
8.1. Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Revisions-Nr.: 1,00
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