Oase AquaActiv AlGo Universal User Manual [de]

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AquaActiv AlGo Universal
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
Ansprechpartner:
www.oase
Auskunftgebender Bereich:
Aus Deutschland: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30)
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
AquaActiv AlGo Universal
Druckdatum: 28.10.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Wasserbehandlungsmittel.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
unbekannt
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname: Straße: Ort: Telefon: E-Mail:
E-Mail: Internet:
1.4. Notrufnummer:
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
OASE GmbH Tecklenburger Straße 161 D-48477 Hörstel +49 (5454) 800 info@oase-livingwater.com Markus Dreyer; Forschung und
Entwicklung m.dreyer@oase-livingwater.com
Dr. Gans-Eichler e-mail: info@tge-consult.de Chemieberatung GmbH Tel.: +49 (0)251/924520-60 Raesfeldstr. 22 www.tge-consult.de D-48149 Münster
30686 790; Aus Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien: +43 (0) 1 406 43 43
-livingwater.com
Telefax:
Telefon:
+49 (5454) 8090
+49 (5454) 80450
-
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
R-Sätze: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenkategorien: Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß behördlicher Vorschrift zuführen.
Hinweis zur Kennzeichnung
Registriernummer nach Biozid-Meldeverordnung: N-42703
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
Revisions-Nr.: 1,00
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Acute Tox. 4, STOT RE 2, Aquatic Acute 1 (M
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Druckdatum: 28.10.2015
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
217-129-5 1746-81-2 006-032-00-1
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH).
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Monolinuron (ISO) (vgl. 3-(4-Chlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff)
- Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R22-48/22-50-53
** H400 H410
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Einatmen
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
-Factor = 1), Aquatic Chronic 1; H302 H373
AnteilBezeichnung
< 1 %
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlendioxid. Chlorwasserstoff (HCl). Stickoxide (NOx).
Revisions-Nr.: 1,00
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Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Leckagen sofort beseitigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Kapitel 8. siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Siehe Kapitel 8. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien müssen beachtet werden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Schützen gegen: Licht. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit.
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Wasserbehandlungsmittel.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
10-13
8.1. Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Revisions-Nr.: 1,00
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Arbeitsschutzkleidung.
Aggregatzustand:
vollständig mischbar
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG
über die Begrenzung von Emissionen
chtiger organischer Verbindungen
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Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille tragen; Chemiebrille (wenn Spritzer möglich sind).
Handschutz
Bei länger dauerndem oder wiederholten Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Körperschutz
Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.
Atemschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Farbe: Geruch:
pH-Wert:
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
flüssig grün
charakteristisch
Prüfnorm
5,8
Zustandsänderungen
Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich:
Explosionsgefahren
keine/keiner
Obere Explosionsgrenze:
Brandfördernde Eigenschaften
keine/keiner
Wasserlöslichkeit: Dyn. Viskosität:
(bei 20 °C) Lösemittelgehalt:
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
nicht bestimmt nicht bestimmt
nicht bestimmtFlammpunkt:
nicht bestimmtUntere Explosionsgrenze: nicht bestimmt
23 hPaDampfdruck:
1,025 g/cm³Dichte:
nicht bestimmt
10% -
flü
(VOC-RL)
Revisions-Nr.: 1,00
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Aufgrund der verfü
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfü
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfü
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Überarbeitet am: 07.02.2014
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze.
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe: Reduktionsmittel. Oxidationsmittel. Starke Säure. starke Laugen.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlendioxid. Chlorwasserstoff (HCl). Stickoxide (NOx).
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität
CAS-Nr.
1746-81-2 Monolinuron (ISO) (vgl. 3-(4-Chlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff)
Bezeichnung Expositionswege
oral
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
gbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Methode
LD50 1800 mg/kg
Dosis
Spezies
Ratte.
Quelle
ChemID
Reiz- und Ätzwirkung
Reizwirkung an der Haut: nicht reizend. Reizwirkung am Auge: nicht reizend.
Sensibilisierende Wirkungen
gbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Produkt ist: nicht sensibilisierend.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
gbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Revisions-Nr.: 1,00
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Aquatische Toxizität
Akute Fischtoxizität
Akute Algentoxizität
Akute Crustaceatoxizität
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgefü
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgefü
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtü
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Druckdatum: 28.10.2015
CAS-Nr.
1746-81-2
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
CAS-Nr. 1746-81-2
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Bezeichnung
Monolinuron (ISO) (vgl. 3-(4-Chlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff)
Fischtoxizität Crustaceatoxizität
Keine Daten verfügbar.
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
Bezeichnung Monolinuron (ISO) (vgl. 3-(4-Chlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff)
Keine Daten verfügbar.
Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
Methode
LC50 46 mg/l ErC50 0,2 mg/l EC50 33 mg/l NOEC 1 mg/l NOEC 19 mg/l
Dosis
[h] | [d]
Spezies
96 h Tscheu-Schlüter 1985
Poecilia reticulata
96 h Van de Plassche 1990
Chlorella
48 h EC, 1996
daphnia magna 4 d Poecilia reticulata 2 d daphnia magna
Quelle
Tscheu-Schlüter 1985 EC, 1996
Log Pow
2,3
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar.
Weitere Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Abfallschlüssel Produkt
160306
organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
Abfallschlüssel Produktreste
160306
organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
150203
und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung; Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
hrt sind; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse;
hrt sind; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse;
cher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.); Aufsaug-
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
Revisions-Nr.: 1,00
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14.2. Ordnungsgemäße
14.2. Ordnungsgemäße
14.2. Ordnungsgemäße
14.2. Ordnungsgemäß
e
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits
- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
VOC 2004/42/EC: 103 g/L
Angaben zur VOC
Überarbeitet am: 07.02.2014
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Druckdatum: 28.10.2015
14.1. UN-Nummer:
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer:
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
siehe Kapitel 6-8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht relevant
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt Nicht eingeschränkt
nein
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
2004/42/EG:
Zusätzliche Hinweise
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung:
Katalognr. gem. StörfallVO: Mengenschwellen:
Wassergefährdungsklasse:
Revisions-Nr.: 1,00
-Richtlinie
Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Unterliegt nicht der 96/82/EG.
Unterliegt nicht der StörfallV.
2 - wassergefährdend
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ADR: Accord europé
ten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien
Überarbeitet am: 07.02.2014
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Druckdatum: 28.10.2015
Status:
Biozid Registriernummer:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Rev. 1.0 Neuerstellung 07.02.2014
Abkürzungen und Akronyme
en sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect concentration
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Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 N-42703
Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext)
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Verschlucken. 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Weitere Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genann
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,00
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