AquaActiv AlGo Fountain 500 ml
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 43144_51278
Druckdatum: 28.10.2015 Seite 3 von 10
OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen .
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Kohlendioxid (CO2). Schaum. Löschpulver. Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Chlorwasserstoff (HCl).
Stickoxide (NOx).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen
und Kleidung vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen. (Siehe Kapitel 8.)
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Leckagen sofort beseitigen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder
Ölsperren). Zuständige Behörden bei unfallbedingter Freisetzung (größere Mengen) informieren.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und
Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (Siehe Kapitel 8.)
Hinweise zum sicheren Umgang
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 18.02.2014 D - DE