OASE AquaActiv AGo Greenaway User Manual

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Sicherheitsdatenblatt
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1.1. Produktidentifikator
Materialnummer: 40235, 43142, 46216
Weitere Handelsnamen
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Algenvernichtungsmittel
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
OASE GmbH
Firmenname:
Tecklenburger Straße 161
Straße:
D-48477 HörstelOrt:
Telefon:
+49 (5454) 800
Telefax:
+49 (5454) 8090
E-Mail:
info@oase-livingwater.com Markus Dreyer; Forschung und Entwicklung
Ansprechpartner:
+49 (5454) 80450
Telefon:
E-Mail:
m.dreyer@oase-livingwater.com www.oase-livingwater.com
Internet:
Dr. Gans-Eichler e-mail: info@tge-consult.de Chemieberatung GmbH Tel.: +49 (0)251/924520-60 Raesfeldstr. 22 www.tge-consult.de D-48149 Münster
Auskunftgebender Bereich:
Aus Deutschland: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30)
- 30686 790; Aus Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) Wien: +43 (0) 1 406 43 43 Anti-Giftzentrum Brüssel: Tel.: +32 70 245 245 (Giftinformationszentrale); Luxemburg: (+352) 8002-5500
1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort:
Achtung
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Piktogramme:
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Inhalt / Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen
Vorschriften zuführen.
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
68424-85-1 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride <2,5 %
270-325-2 Met. Corr. 1, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10), Aquatic
Chronic 1; H290 H302 H314 H318 H400 H410
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59 (REACH).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
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Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Wassersprühstrahl. Löschpulver. Bei Großbrand und großen Mengen: alkoholbeständiger Schaum. Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Produkt selbst brennt nicht. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid.. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx). Chlorwasserstoff (HCl)
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. (siehe Kapitel 8)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
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Persönliche Schutzausrüstung verwenden. (siehe Kapitel 8)
Hinweise zum sicheren Umgang
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe Kapitel 8
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Sicherstellen, dass Leckagen aufgefangen werden können (z.B. Auffangwannen oder Auffangflächen). Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Zusammenlagerungshinweise
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Empfohlene Lagerungstemperatur: >10-25°C Schützen gegen: Licht. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Feuchtigkeit.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
10-13
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
siehe Kapitel 1.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166
Augen-/Gesichtsschutz
Stulpenhandschuhe aus Gummi. DIN EN 374 Geeignetes Material: Bei gelegentlichem Kontakt (Spritzer): NBR (Nitrilkautschuk). (0,11 mm) Durchbruchszeit: >30 min; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): 10 min
Handschutz
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Dauerkontakt: NBR (Nitrilkautschuk). (0,4 mm) Durchbruchszeit: >480 min, Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): 160 min Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren. Die einzusetzenden Handschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen.
Geeigneter Körperschutz: Schutzkleidung. Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.
Atemschutz
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
blau
flüssig
Aggregatzustand: Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlos
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C):
8,2
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt:
100 °CSiedebeginn und Siedebereich:
nicht bestimmt
Sublimationstemperatur:
nicht bestimmt
Erweichungspunkt:
nicht bestimmt
Pourpoint:
nicht bestimmt
Flammpunkt: Weiterbrennbarkeit:
Keine Daten verfügbar
keine/keiner
Explosionsgefahren
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur:
nicht bestimmt
keine/keiner
Brandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck: (bei 20 °C)
23 hPa
Dichte (bei 20 °C): 1,02 g/cm³
Wasserlöslichkeit:
vollständig mischbar
nicht bestimmt
Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität:
nicht bestimmt
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nicht bestimmt
Auslaufzeit:
nicht bestimmt
Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt
Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel, stark. Alkalien (Laugen)
10.5. Unverträgliche Materialien
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid.. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx). Chlorwasserstoff (HCl)
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es liegen keine Informationen vor.
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
BezeichnungCAS-Nr.
QuelleSpezies
Dosis
Expositionsweg Methode
68424-85-1 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
Ratte
LD50 795 mg/kg
MSDS externaloral
Reiz- und Ätzwirkung
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride68424-85-1
Akute Fischtoxizität 96 h MSDS external
LC50 0,085 mg/l
Oncorhynchus mykiss (OECD 203)
Akute Algentoxizität 72 h MSDS external
ErC50 0,026 mg/l
Selenastrum capricornutum (OECD
201)
Akute Crustaceatoxizität
48 h MSDS external
EC50 0,016 mg/l
Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
CAS-Nr. Bezeichnung
QuelleWertMethode
d Bewertung Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride68424-85-1 OECD 301B/ ISO 9439/ EEC 92/69/V, C.4-C >70% MSDS external
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log Pow
BezeichnungCAS-Nr.
68424-85-1 2,88Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAVK branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß AVV:
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Abfallschlüssel Produkt
160305
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse; organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel Produktreste
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse; organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
160305
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall
150110
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
nein
UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
siehe Kapitel 6-8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht relevant
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
nicht bestimmt
Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC):
nicht bestimmt
Angaben zur VOC-Richtlinie 2004/42/EG: Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU:
Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie
Zusätzliche Hinweise
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. REACH 1907/2006 Appendix XVII: 3
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³
Technische Anleitung Luft I:
nicht bestimmt
Anteil:
2 - wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
WGK-Selbsteinstufung
Status:
Biozid Registriernummer:
N-58592
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Rev..1.00; 19.11.2014 Neuerstellung Rev. 1.01; 26.03.2015, Änderungsdokumentation: Kapitel: 2, 3, 6, 11, 12, 16. Rev. 1.02; 28.10.2015, Änderungsdokumentation: Kapitel: 1, 2, 3, 13, 14, 16. Rev. 1.1; 21.10.2016, Änderungsdokumentation: Kapitel: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16.
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route CAS Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LOAEL: Lowest observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent NOAEL: No observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect level NTP: National Toxicology Program N/A: not applicable OSHA: Occupational Safety and Health Administration
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PNEC: predicted no effect concentration PBT: Persistent bioaccumulative toxic RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail ) SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act SVHC: substance of very high concern TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TSCA: Toxic Substances Control Act VOC: Volatile Organic Compounds VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe WGK: Wassergefährdungsklasse
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP): - Einstufungsverfahren: Gesundheitsgefahren: Berechnungsverfahren. Umweltgefahren: Berechnungsverfahren. Physikalische Gefahren: Auf Basis von Prüfdaten. und / oder berechnet und / oder geschätzt.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
Identifizierte Verwendungen
Nr.
Kurztitel SpezifikationSU main SU PC PROC ERC AC
22 - 37 - 4, 8a - 1
SU main: Hauptanwendergruppen SU: Verwendungssektoren PC: Produktkategorien PROC: Prozesskategorien ERC: Umweltfreisetzungskategorien AC: Erzeugniskategorien
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
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