Gebrauchs- und
Montageanleitung
ELEKTRO-GRILLWAGEN
GW 10
07 22 30 D3
Küppersbusch-Kundendienst
Garantiebedingungen
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Wilhelminenstraße 165-167 Österreich
45881 Gelsenkirchen Eitnergasse 13
Telefon 01 80 -5 25 65 65 1230 Wien
Telefax (02 09) 4 01 - 7 15 Kundendienst:
Telex 2 09 031 810 Tel.: (02 22) 86 361 - 731
Ersatzteilanforderung:
Tel.: (02 22) 86 360 - 213
:
Alle Dienste sind erreichbar
Montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr
30
Freitags von 7.
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax
mit.
Uhr bis 14.30 Uhr
Bitte beachten Sie
Bitte geben Sie uns bei der Einsendung des Gerätes unbedingt die folgenden Informationen:
1. Ihre genaue Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Den Kaufbeleg mit Kaufdatum
4. Die genaue Beschreibung des Problemes oder Ihres Service-Wunsches
So helfen Sie uns, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten.
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die Vorlage des
Kaufbelegs erforderlich.
Für unsere Geräte leisten wir zusätzlich zu den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachste-
henden Bedingungen Werksgarantie:
1. Die Werksgarantie beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der
Übergabe, der durch Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist. Bei gewerblicher Nutzung dieser Geräte ist die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigen Anschlusses, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
Gebrauchs- und Montageanleitungen nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Emailleund Lackschäden werden nur dann von dieser Werksgarantie erfaßt, wenn sie
innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden fallen nicht unter diese Werksgarantie, sie
müssen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht werden.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich die Garantiezeit
weder für das Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur entscheidet unser
Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die
Geräte unserer Kundendienstzentralwerkstatt, deren Adresse links angegeben
ist, anzuliefern oder einzusenden. Die angemessenen Kosten der Anlieferung
oder Einsendung werden von uns in den ersten sechs Monaten der Garantiezeit
gegen Nachweis übernommen.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit
werden nicht berechnet.
6. Nicht umfaßt sind von der Werksgarantie Ansprüche, die über die kostenlose
Fehlerbeseitigung hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz,
Wandlung und Minderung.
KÜPPERSBUSCH Küchentechnik GmbH Gelsenkirchen