Kuppersbusch GW 10 Instruction Manual [de]

Kuppersbusch GW 10 Instruction Manual

Gebrauchsund

Montageanleitung

ELEKTRO-GRILLWAGEN

GW 10

07 22 30 D3

Küppersbusch-Kundendienst

Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung

Wilhelminenstraße 165-167

Österreich:

45881 Gelsenkirchen

Eitnergasse 13

Telefon 01 80 -5 25 65 65

1230 Wien

Telefax (02 09) 4 01 - 7 15

Kundendienst:

Telex 2 09 031 810

Tel.: (02 22) 86 361 - 731

 

Ersatzteilanforderung:

 

Tel.: (02 22) 86 360 - 213

Alle Dienste sind erreichbar

Montags bis donnerstags

von

7.30

Uhr

bis

16.30

Uhr

Freitags

von

7.30

Uhr

bis

14.30

Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax mit.

Bitte beachten Sie

Bitte geben Sie uns bei der Einsendung des Gerätes unbedingt die folgenden Informationen:

1.Ihre genaue Anschrift

2.Ihre Telefonund ggf. Telefaxnummer

3.Den Kaufbeleg mit Kaufdatum

4.Die genaue Beschreibung des Problemes oder Ihres Service-Wunsches

So helfen Sie uns, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten.

Garantiebedingungen

Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbelegs erforderlich.

Für unsere Geräte leisten wir zusätzlich zu den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:

1.Die Werksgarantie beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist. Bei gewerblicher Nutzung dieser Geräte ist die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt.

2.Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigen Anschlusses, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen Gebrauchsund Montageanleitungen nachweisbar auf Fabrikationsoder Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Emailleund Lackschäden werden nur dann von dieser Werksgarantie erfaßt, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe des Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden fallen nicht unter diese Werksgarantie, sie müssen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht werden.

3.Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich die Garantiezeit weder für das Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

4.Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur entscheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Geräte unserer Kundendienstzentralwerkstatt, deren Adresse links angegeben ist, anzuliefern oder einzusenden. Die angemessenen Kosten der Anlieferung oder Einsendung werden von uns in den ersten sechs Monaten der Garantiezeit gegen Nachweis übernommen.

5.Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.

6.Nicht umfaßt sind von der Werksgarantie Ansprüche, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, Wandlung und Minderung.

KÜPPERSBUSCH Küchentechnik GmbH Gelsenkirchen

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