Wir bedanken uns für Ihre Entscheidung zum Kauf dieses Systems.
Diese Bedienungsanleitung erläutert die Verwendung der verschiedenen
Funktionen des Systems, enthält Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen
und erklärt die Vorgehensweisen zur Behebung einfacher Fehler. Lesen Sie
diese Bedienungsanleitung vor der ersten Nutzung des Systems sorgfältig
durch, um sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäß und effizient
bedient wird. Bewahren Sie die Anleitung danach im zugehörigen Halter auf,
sodass sie einfach zu Rate gezogen werden kann, wenn während der
Bedienung Fragen oder Probleme auftreten.
Die Abbildungen in dieser Bedienungsanleitung können leicht von der
tatsächlichen Systemansicht abweichen.
MARKEN:
- KONICA MINOLTA, das KONICA MINOLTA-Logo und "The essentials of
imaging" sind eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen von
KONICA MINOLTA HOLDINGS, INC.
- bizhub PRO ist eine eingetragene Marke von KONICA MINOLTA
BUSINESS TECHNOLOGIES, Inc.
- Microsoft, MS, Windows und MS-DOS sind in den USA und/oder
anderen Ländern Marken oder eingetragene Marken der Microsoft
Corporation.
- IBM ist eine eingetragene Marke der IBM Corporation.
- Macintosh und PowerMac sind in den USA und/oder anderen Ländern
eingetragene Marken oder Marken der Apple Computer, Inc.
- Adobe, Adobe Logo, Acrobat, Acrobat Logo, PostScript und das
PostScript-Logo sind eingetragene Marken oder Marken von Adobe
Systems, Inc.
- RC4® ist in den USA und/oder anderen Ländern eine eingetragene
Marke oder Marke der RSA Security Inc.
- Andere Firmennamen und Produktnamen, die in diesem Handbuch
erwähnt werden, sind eingetragene Marken oder Marken ihrer jeweiligen
Eigentümer.
- Dieses Handbuch oder Teile davon dürfen nicht ohne vorherige
Genehmigung verwendet oder vervielfältigt werden.
- Hersteller und Vertriebsfirma übernehmen keine Haftung für Schäden
jeglicher Art, die durch die Verwendung des Drucksystems und dieser
Bedienungsanleitung entstehen.
- Die in dieser Bedienungsanleitung enthaltenen Informationen können
ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
1-4bizhub PRO C5500
Einleitung – Sicherheitshinweise
1
1.1Energy Star
Das ENERGY STAR®-Programm wurde eingerichtet, um die freiwillige
Nutzung energiesparender Technologien zu fördern, durch die der Energieverbrauch gesenkt und die Umweltverschmutzung reduziert wird.
Als ENERGY STAR-Partner haben wir anhand der folgenden Punkte
ermittelt, dass dieses Produkt den ENERGY STAR-Richtlinien im Hinblick auf
Energieeffizienz entspricht.
Automatischer Stromsparmodus
Mit der automatischen Stromsparfunktion wird durch die Absenkung der
Temperatur der Fixiereinheit Energie gespart. Werksseitig ist diese Funktion
auf AUS (nicht aktiv) eingestellt. Für den Aktivierungszeitraum der
automatischen Stromsparfunktion stehen verschiedene Einstellungen zur
Verfügung: 5 Minuten, 10 Minuten, 15 Minuten, 30 Minuten, 60 Minuten,
90 Minuten, 120 Minuten oder 240 Minuten. Diese Stromsparfunktion wird
automatisch aktiviert, wenn nach dem Abschluss des letzten
Kopiervorgangs die festgelegte Zeitspanne verstrichen ist und sich das
System während dieses Zeitraums im Status "Bereit zum Kopieren" befand.
®
bizhub PRO C55001-5
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Automatische Ausschaltung
Durch diese Funktion wird eine weitere Energieeinsparung erzielt, indem die
Stromzufuhr teilweise unterbrochen wird. Dadurch wird der
Energieverbrauch auf 7,4 W oder weniger gesenkt. In der
Standardeinstellung folgt die automatische Ausschaltung auf den
automatischen Stromsparmodus. Das heißt, sie ist automatisch aktiviert,
wenn seit Abschluss des letzten Kopiervorgangs 1 Minute verstrichen ist und
sich das System während dieses Zeitraums im Status "Bereit zum Kopieren"
befand. Der Zeitraum für die automatische Ausschaltung kann auf 1 Minute,
30 Minuten, 60 Minuten, 90 Minuten, 120 Minuten oder 240 Minuten gesetzt
werden. Diese Funktion kann in den Bedienereinstellungen oder in den
Systemadministratoreinstellungen deaktiviert werden.
Automatisches Duplex-Kopieren
Zur Senkung des Papierverbrauchs können Sie mit dieser Funktion
automatisch 2-seitige Kopien erstellen.
Wir empfehlen die Verwendung des automatischen Energiesparmodus, der
automatischen Ausschaltung und des automatischen Duplexdrucks.
1-6bizhub PRO C5500
Einleitung – Sicherheitshinweise
1.2Lizenz
Informationen über integrierte Software
Die auf diesem Produkt installierte Software umfasst verschiedene unabhängige Softwaremodule und -komponenten. Jedes Softwaremodul und
jede Softwarekomponente ist urheberrechtlich geschützt. Das heißt, dass
wir für die von uns geschriebenen Bestandteile das Urheberrecht besitzen
und dass das Urheberrecht für die anderen Elemente bei den entsprechenden Autoren liegt.
Für dieses Produkt wird als Teil der Softwarekomponenten auch kostenlos
erhältliche Software verwendet.
Im Folgenden finden Sie Informationen über die Endanwender-Lizenzvereinbarung, die für die in diesem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten gilt.
Verwendung von TimeSys Linux
Als Betriebssystem kommt auf diesem System TimeSys Linux 4.0 zum
Einsatz, das in den USA von der TimeSys Corporation vertrieben wird.
Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen zum Betriebssystem direkt an
die TimeSys Corporation oder deren Vertriebsbeauftragten.
http://www.timesys.com/
1
Informationen über Lizenzen für die einzelnen Softwarekomponenten
Die GPL-, LGPL- oder OpenSSL-Lizenz wird für einige in diesem Produkt
enthaltene Softwarekomponenten gewährt. Den Autoren dieser Softwareanwendungen und den Mitgliedern der Community, die beim Datenmanagement und bei anderen Aktivitäten im Hinblick auf die Anwendungen
mitwirken, gebührt Dank und Anerkennung.
Mit der GPL/LGPL (General Public License/Lesser General Public License)
wird gewährleistet, dass Benutzer auf Wunsch jederzeit den Quellcode
erhalten können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
http://konicaminolta.com/opensource/
Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Quellcode für unsere Softwarekomponenten nicht bereitgestellt werden kann, da diese Komponenten nicht
offen sein müssen.
Im Folgenden finden Sie den Originaltext der GPL-, LGPL- und Open SSLLizenz, die für die in diesem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten gilt.
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1
Einleitung – Sicherheitshinweise
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE – ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE
LIZENZ (Version 2, Juni 1991)
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU
General Public License, die allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese
Freiheit garantieren. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free
Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben.
(Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Library General Public License.) Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung auf Ihre Programme anwenden.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf die Freiheit der Nutzung
und Weitergabe und nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen
Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren und die Gewissheit vermitteln,
dass Sie Kopien freier Software verbreiten (und ggf. etwas für diesen Service
berechnen), den Quelltext der Software (ggf. auf Anforderung) bekommen,
die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen
verwenden können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Rechte zu verzichten.
Aus diesen Einschränkungen erwachsen bestimmte Verantwortungen für
Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen die
Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie ihre Rechte
kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir weiterhin sicherstellen, dass
jeder darüber unterrichtet ist, dass für diese freie Software keinerlei
Gewährleistungspflicht übernommen oder Garantie gewährt wird. Wenn die
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Software von einem Dritten modifiziert und weitergegeben wird, muss dieser
den Empfänger darüber unterrichten, dass eine modifizierte Software und
nicht das Originalprodukt weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen können.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch SoftwarePatente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren
eines freien Programms selbst Patente lizenzieren, wodurch das Programm
im Ergebnis proprietär würde. Zu diesem Zweck, haben wir klargestellt, dass
jedes Patent entweder für die freie Benutzung durch jedermann lizenziert
werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und
Bearbeitung.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE – ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE
LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass
das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser allgemeinen öffentlichen
Lizenz verbreitet werden darf. Nachfolgend wird jedes derartige Programm
oder Datenwerk als "das Programm" bezeichnet, die Formulierung "auf dem
Programm basierendes Datenwerk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein
Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend
wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.)
Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt, da sie nicht in ihren Anwendungsbereich fallen. Der Vorgang der Programmausführung wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur,
wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt
(unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte).
Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Programmquelltextes, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie oder
Gewährleistung beziehen, unverändert übernehmen und weiterhin allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für das Kopieren und das Weitergeben der Kopie eine Gebühr
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Einleitung – Sicherheitshinweise
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine
Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
entsteht. Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Abschnitt 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass
zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder Änderung hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt
wird.
c) Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf
dem üblichen Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen ordnungsgemäßen
Copyright-Vermerk enthält sowie den Hinweis, dass keine Gewährleistung übernommen oder Garantie gewährt wird (oder anderenfalls,
dass Sie eine Garantie oder Gewährleistung anbieten) und dass die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen.
Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet und normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muss Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche
Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
Wenn eindeutig bestimmbare Teile des Datenwerkes nicht vom
Programm abgeleitet sind und begründetermaßen als unabhängige und
eigenständige Datenwerke zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz
und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als
eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch die genannten
Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für
weitere Lizenznehmer dadurch auf das gesamte Ganze ausgedehnt
werden und somit auch auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
Es ist nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu
machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden. Vielmehr ist es die
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Weitergabe von Datenwerken, die
auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Auch fällt ein anderes Datenwerk, das nicht auf dem Programm basiert
und lediglich mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Weitergabemedium gespeichert ist, nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
gemäß Abschnitt 2 als Objektcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben,
vorausgesetzt, Sie erbringen zusätzlich eine der folgenden Leistungen:
a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium aus, wobei die Weitergabe unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss. Oder:
b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu
nicht höheren Kosten als denen, die durch die eigentliche Weitergabe
anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen
1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder
1
c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Bereitstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nichtkommerzielle Weitergabe zulässig und
nur, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form
mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
Für ein ausführbares Programm bezeichnet "der komplette Quelltext"
den Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller
zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zum
Kompilieren und zur Installation verwendeten Skripte. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der weitergegebene Quelltext nichts von dem
zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer
Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft. Es
sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Weitergabe eines ausführbaren Programms oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs
auf den Quelltext als Weitergabe des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
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Einleitung – Sicherheitshinweise
dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu
kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, unterlizenzieren oder weitergeben, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Unterlizenzierung und Weitergabe ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen
Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten
haben, davon nicht berührt, solange diese die Lizenz voll anerkennen und
befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Sie erhalten aber von niemand anderem die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern
oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie
diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
basierendes Datenwerk) verändern oder weitergeben, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Weitergabe und Veränderung des Programms
oder eines darauf basierenden Datenwerks.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom
ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den
hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, weiterzugeben und zu
verändern. Sie dürfen dem Empfänger hierin zugestandene Rechte nicht
weiter einschränken.
Sie sind nicht für die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) bestimmte Auflagen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge
das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weitergabe des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben,
dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenzbestimmungen zu befolgen, darin, gänzlich auf die Weitergabe des
Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem
Sinne nach angewandt werden; ansonsten soll dieser Abschnitt als
Ganzes gelten.
1-12bizhub PRO C5500
Einleitung – Sicherheitshinweise
Zweck dieses Abschnitts ist es nicht, Sie zu veranlassen, Patente oder
andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die
Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Personen
haben im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
selbstlos Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software beigesteuert. Der Autor/Geber entscheidet, ob er
die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Abschnitt soll deutlich machen, was als Konsequenz aus den
Auflagen dieser Lizenz angenommen wird.
8. Wenn die Weitergabe oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Weitergabe angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, sodass die Weitergabe nur innerhalb und zwischen
den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen
Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem
Text enthalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete oder
neue Versionen der allgemeinen öffentlichen Lizenz veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
1
Jede Version dieser Lizenz besitzt eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version
oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde, zu folgen. Wenn im Programm keine
Versionsnummer angegeben ist, können Sie eine beliebige Version
auswählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Möchten Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen
verwenden, deren Bedingungen für die Weitergabe abweichen, setzen
Sie sich mit dem Autor in Verbindung, um ihn um die Erlaubnis dazu zu
bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software
Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir
machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, den freien Status aller
von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und die
gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im
allgemeinen zu fördern.
bizhub PRO C55001-13
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Einleitung – Sicherheitshinweise
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENFREI LIZENZIERT WIRD, BESTEHT
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR
DAS PROGRAMM. SOWEIT NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
BESTÄTIGT, STELLEN DIE INHABER DES COPYRIGHTS ODER DRITTE
DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG,
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT UNTER ANDEREM
AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
DIE BENUTZUNG DES PROGRAMMS ERFOLGT IN BEZUG AUF
QUALITÄT UND LEISTUNG AUF EIGENE GEFAHR. SOLLTE SICH DAS
PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE SELBST
ALLE NOTWENDIGEN KOSTEN FÜR SERVICE, REPARATUR UND
FEHLERBEHEBUNG.
12. IN KEINEM FALL, AUSSER ES WIRD DURCH GELTENDES RECHT
GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN
INHABER DES COPYRIGHTS ODER EINE DRITTE PARTEI, DIE DAS
PROGRAMM, WIE OBEN ERLAUBT, VERÄNDERT ODER VERBREITET
HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR,
EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER
SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH SEITENEFFEKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS VERURSACHT WERDEN
(EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DATENVERLUST, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN ODER
VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER DRITTEN ALS RECHTSGÜLTIG
ANERKANNT WERDEN, ODER DEM UNVERMÖGEN DES
PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM
ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN INHABER EINES
COPYRIGHTS ODER EIN DRITTER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN UNTERRICHTET WAR.
ENDE DER BEDINGUNGEN
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Einleitung – Sicherheitshinweise
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE – KLEINE ALLGEMEINE
ÖFFENTLICHE LIZENZ (Version 2.1, Februar 1999)
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien weiterzugeben. Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der kleinen allgemeinen öffentlichen
Lizenz (LGPL). Sie ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License – der
öffentlichen Lizenz für Software-Bibliotheken, Version 2, zu verstehen und
besitzt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU
General Public Licenses – die allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenzen –
ebendiese Freiheit des Weitergebens und Veränderns garantieren.
Diese Lizenz, die kleine allgemeine öffentliche Lizenz (Lesser General Public
License), gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete –
typischerweise Programmbibliotheken – der Free Software Foundation und
anderer Autoren, die diese Lizenz verwenden. Auch Sie können sie verwenden. Sie sollten jedoch vorher gründlich abwägen, ob sich im jeweiligen
Fall diese Lizenz (LGPL) oder doch die normale allgemeine öffentliche Lizenz
(GPL) besser eignet. Dabei können die nachfolgenden Erläuterungen eine
Grundlage für Ihre Entscheidung bilden.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit der Nutzung, nicht
auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen Ihnen die
Freiheit garantieren und die Gewissheit vermitteln, dass Sie Kopien freier
Software verbreiten (und ggf. etwas für diesen Service berechnen), den
Quelltext der Software (ggf. auf Anforderung) bekommen, die Software
ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem, der dieses Programm weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus
diesen Einschränkungen erwachsen bestimmte Verantwortungen für Sie,
wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir
Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung –
Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen
anderen Code mit der Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die
vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst diesen
Code mit der Bibliothek neu linken können, auch nachdem Sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu kompiliert haben. Und Sie
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bizhub PRO C55001-15
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Einleitung – Sicherheitshinweise
müssen die Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie ihre
Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen,
weiterzugeben oder zu verändern.
Um jeden zu schützen, der die Software weitergibt, wollen wir außerdem
zweifelsfrei feststellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Gewährleistung oder Garantie besteht. Wenn die Software von einem Dritten modifiziert und weitergegeben wird, muss dieser den Empfänger darüber
unterrichten, dass eine modifizierte Software und nicht das Originalprodukt
weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte Probleme nicht den Ruf
des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz jedes freien
Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass
keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung
einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche
für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser
Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll
vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die
gewöhnliche allgemeine öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für bestimmte näher bezeichnete
Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen
allgemeinen öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für
bestimmte Bibliotheken, um das Linken von Programmen, die nicht frei sind,
mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch
oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein
"kombiniertes Datenwerk", also eine abgeleitete Version der Originalbibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn
die ganze Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL
besitzt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken irgendeiner
anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "kleine" allgemeine öffentliche Lizenz, weil sie
weniger dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die
gewöhnliche allgemeine öffentliche Lizenz. Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein "Weniger" an Vorteilen gegenüber konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür,
dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die "kleine"
Lizenz bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
1-16bizhub PRO C5500
Einleitung – Sicherheitshinweise
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden Benutzung
einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, damit diese zur allgemeinen Norm,
zum De-facto-Standard, wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie
Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass
eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Fall bietet es kaum Vorteile, die freie Bibliothek allein auf
freie Software zu beschränken; in diesen Fällen benutzen wir bevorzugt die
LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen
Bibliothek in nichtfreien Programmen mehr Personen, eine umfangreiche
Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis zur
Benutzung der GNU C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel
größeren Zahl von Personen, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie
seine Variante des Betriebssystems GNU/Linux zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch
sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek gelinkt
wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm unter
Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek zu betreiben.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und
Bearbeitung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem
"Datenwerk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Datenwerk, das die
Bibliothek benutzt". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet
ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss,
um betriebsfähig zu sein.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE – KLEINE ALLGEMEINE
ÖFFENTLICHE LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen
dazu Befugten darauf hinweist, dass das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz (im weiteren auch als
"diese Lizenz" bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird
hierin einfach als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Zusammenstellung von Softwarefunktionen oder Daten, die so vorbereitet ist, dass durch Linken mit Anwendungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen)
sehr einfach ausführbare Programme entstehen.
"Bibliothek" bezieht sich im weiteren immer nur auf solche Softwarebibliotheken und solche Datenwerke, die unter diesen Bedingungen der kleinen
allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden. Ein "auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk" bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie
jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also ein
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Datenwerk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert
oder verändert oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend
wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.)
Unter dem "Quelltext" eines Datenwerks wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für
eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quelltext" den gesamten Quelltext für
alle in ihr enthaltenen Bestandteile, für alle zu ihr gehörenden Dateien zur
Definition von Schnittstellen, einschließlich der Skripte, die zur Steuerung der
Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt. Sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der Bibliothek
wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen
dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes
Datenwerk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek in einem
Programm zum Schreiben dieses Programms benutzt wurde). Ob dies
zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm,
das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen
Quelltextes der Bibliothek so, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich
erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden CopyrightVermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke,
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie oder Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der Bibliothek
jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
Sie dürfen für das Kopieren und das Weitergeben der Kopie eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine
Garantie anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder irgendeines Teils
davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Datenwerk
entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Abschnitt 1 vervielfältigen und weitergeben, vorausgesetzt, dass
zusätzlich die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Softwarebibliothek
sein.
b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der
Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Datenwerk als Ganzes Dritten unter
den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung
gestellt wird.
1-18bizhub PRO C5500
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