Konica minolta BIZHUB PRO C5500 User Manual [de]

C5500
BedienungshandbuchBedienungshandbuch
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung – Sicherheitshinweise
1.1 Energy Star®..................................................................................... 1-5
1.2 Lizenz................................................................................................. 1-7
1.3 Verfügbare Funktionen................................................................... 1-32
1.4 Erläuterung der Handbuchkonventionen ..................................... 1-38
1.5 Rechtliche Einschränkungen beim Kopieren............................... 1-40
1.6 Nur für EU-Staaten ......................................................................... 1-42
1.7 Sicherheitshinweise ....................................................................... 1-43
1.8 Regelungen ..................................................................................... 1-53
1.9 Lasersicherheit ............................................................................... 1-55
1.10 Ozon-Freisetzung ........................................................................... 1-58
1.11 Geräuschentwicklung (nur für europäische Anwender) ............. 1-58
1.12 Warnhinweise und Warnetiketten................................................. 1-59
1.13 Aufstellbedingungen ...................................................................... 1-62
1.14 Vorsichtsmaßnahmen für den Betrieb.......................................... 1-65
2 Vor der Inbetriebnahme
2.1 Systemkonfiguration ........................................................................ 2-3
2.2 Ein- und Ausschalten ..................................................................... 2-11
2.3 Automatisches Zurückkehren zu den Standardeinstellungen:
Automatische Rücksetzung........................................................... 2-14
2.4 So arbeiten Sie mit dem System, wenn die Energiespar-LED
leuchtet............................................................................................ 2-15
2.5 Durchführen der Bedienerauthentifizierung ................................ 2-23
3 Papier- und Originalinformationen
3.1 Papierinformationen......................................................................... 3-3
3.2 Originalinformationen .................................................................... 3-12
4 Verbrauchsmaterial und Handhabung
4.1 Einlegen von Papier........................................................................... 4-3
4.2 Registerblätter einlegen ................................................................. 4-12
4.3 Nachfüllen von Toner...................................................................... 4-16
4.4 Auswechseln des Tonersammelbehälters.................................... 4-22
4.5 Heftklammern auffüllen .................................................................. 4-25
4.6 Entsorgen von Lochabfall............................................................... 4-31
5 Vor dem Erstellen von Kopien
5.1 Bedienfeld und Basisbildschirm ...................................................... 5-3
5.1.1 Bedienfeld .......................................................................................5-3
5.1.2 Bildschirm "Kopie" ..........................................................................5-6
5.1.3 Systemstatusbildschirm ..................................................................5-9
5.2 Allgemeiner Kopiervorgang............................................................ 5-11
5.3 Anlegen des Originals..................................................................... 5-16
5.3.1 Einlegen des Originals im Originaleinzug ......................................5-16
5.3.2 Anlegen des Originals auf dem Vorlagenglas ...............................5-21
5.4 Einstellen der Druckmenge ............................................................ 5-22
5.5 Eingeben eines Jobs in der Aufwärmphase.................................. 5-24
5.6 Stoppen eines Scan-/Druckvorgangs ........................................... 5-28
6 Grundeinstellungen
6.1 Originaleinstellungen ........................................................................ 6-3
6.1.1 Auswählen der Binderichtung des Originals: Binderichtung ..........6-3
6.1.2 Festlegen der Ausrichtung des Originals: Richtung ........................6-5
6.1.3 Definieren der Vorlagenart: Bild und Typ ........................................6-7
6.1.4 Kopieren von gemischten Originalen: Gemischt ..........................6-11
6.1.5 Kopieren von Vorlagen mit Z-Falz: Z-Gefalzt ................................6-14
6.1.6 Festlegen der Blattstärke des Originals: Stärke ...........................6-16
6.1.7 Kopieren von Sonderformaten: Eigenes .......................................6-17
6.1.8 Kopieren von Registerkarten: Register .........................................6-24
6.2 Modus "Einzeln scannen"............................................................... 6-26
6.3 Auswählen des Farbmodus............................................................ 6-29
Inhaltsverzeichnis-2 bizhub PRO C5500
6.4 Zoom................................................................................................ 6-31
6.4.1 Kopieren mit der Vergrößerung 1,000 .......................................... 6-31
6.4.2 Ändern des Zoomfaktors ............................................................. 6-32
6.4.3 Automatisches Festlegen des Vergrößerungsfaktors:
6.5 Simplex/Duplex-Einstellung .......................................................... 6-36
6.5.1 Erstellen von zweiseitigen Kopien mit dem ADF .......................... 6-36
6.5.2 Erstellen zweiseitiger Kopien über das Vorlagenglas .................. 6-40
6.5.3 1-seitige Kopien von zweiseitigen Originalen erstellen ................ 6-44
6.6 Papiereinstellungen........................................................................ 6-47
6.6.1 Automatische Auswahl des Papierformats: Auto Papierauswahl 6-49
6.6.2 Ein- und Ausschalten der Bilddrehung ........................................ 6-51
6.6.3 Verwenden von Papier, das für keine Kassette definiert ist:
6.6.4 Beseitigung von Unregelmäßigkeiten des Druckbilds auf
6.7 Einstellung Folge-Job .................................................................... 6-69
6.8 Kombinierbarkeit der verschiedenen Jobeinstellungen............. 6-71
Auto-Zoom ................................................................................... 6-35
Papiereinstellung .......................................................................... 6-53
großformatigem Papier oder Verbesserung des Einzugs von
kleinformatigem Karton beim Duplex-Druck ................................ 6-67
7 Farbanpassung
7.1 Farben................................................................................................ 7-3
7.2 Qualität der Farbkopie ..................................................................... 7-6
7.3 Abstimmen der Dichte ................................................................... 7-16
7.4 Verändern der Farben durch Verändern der RGB-Werte............ 7-24
7.5 Verändern der Farben durch die Änderung der HSB-Werte....... 7-27
7.6 Einstellen der Schärfe .................................................................... 7-35
7.7 Einstellen des Kontrasts................................................................ 7-37
7.8 Definieren der Bildunterscheidungsstufe..................................... 7-39
7.9 Auswählen von Raster oder Komprimierung............................... 7-42
7.10 Verändern von Farben mithilfe des CMYK-Werts........................ 7-45
7.11 Auswählen von "Glänzend" ........................................................... 7-48
7.12 Kombinierbarkeit der verschiedenen Kopier- und
Farbeinstellungen........................................................................... 7-50
8Anwendungen
8.1 Verwenden der Funktion "Anwendung".......................................... 8-3
8.2 Einfügen von Seiten und Deckblättern: Blatt einfügen.................. 8-6
8.3 Anordnen von Titelseiten auf der rechten Seite: Kapitel............. 8-14
8.4 Anordnen mehrerer Seiten auf einem Blatt:
Originale kombinieren..................................................................... 8-18
8.5 Erstellen einer mehrseitigen Signaturbroschüre:
Broschürenpaginierung .................................................................. 8-22
8.6 Einfügen von verschiedenen Vorlagenbildern in Drucksätze:
Bild einfügen .................................................................................... 8-26
8.7 Aufteilen einer Doppelseite in eine rechte und eine
linke Seite: Buchkopie..................................................................... 8-30
8.8 Programmieren unterschiedlicher Einstellungen für
einen Ausgabejob: Job programmieren........................................ 8-36
8.9 Aufteilen eines Bilds für eine vergrößerte Kopie:
Mehrseitige Vergrößerung.............................................................. 8-40
8.10 Löschen von Bereichen außerhalb des Originals:
Bildfreien Bereich löschen.............................................................. 8-43
8.11 Farbumkehrung im Bild: Invertierung............................................ 8-45
8.12 Wiederholung der Vorlage auf einem Blatt: Bildwiederholung ... 8-47
8.12.1 Automatisches Einstellen der Wiederholung ................................8-47
8.12.2 Festlegen der Wiederholung: Bildwiederholung ...........................8-52
8.13 Beseitigen von Kopierrändern entlang des Seitenrands:
Rahmen/Mitte löschen.................................................................... 8-55
8.14 Zentrieren des Kopierbilds: Bildzentrierung................................. 8-60
8.15 Definieren der Position des Kopierbilds:
Seitenrand – Verschieben............................................................... 8-62
8.16 Verkleinern von Bildern zum Erstellen eines Heftrands:
Seitenrand – Verkleinern & Verschieben....................................... 8-67
8.17 Zusatzinformationen drucken: Stempel/Bildoverlay.................... 8-70
8.17.1 Drucken eines Stempels auf die Kopien: Integrierter Stempel .....8-73
8.17.2 Drucken einer Verteilnummer: Satznummerierung .......................8-75
8.17.3 Drucken der Seitennummer: Seitenzahl .......................................8-77
8.17.4 Drucken von Datum und Zeit: Datum/Zeit ....................................8-80
8.17.5 Drucken von Wasserzeichen auf Kopien: Wasserzeichen ............8-82
8.17.6 Drucken einer Verteilnummer als Wasserzeichen:
Satznummerierung ........................................................................8-84
Inhaltsverzeichnis-4 bizhub PRO C5500
8.17.7 Drucken von Wasserzeichen und Hintergrundmustern:
8.17.8 Detaillierte Einstellungen für die Funktion
8.18 Überlagerung gedruckter Seiten mit einem Bild: Bildoverlay .... 8-95
8.19 Speichern eines Overlays oder eines überlagerten
8.20 Kombinierbarkeit der verschiedenen Kopiereinstellungen
Kopierschutz ................................................................................ 8-86
"Stempel/Wasserzeichen" ........................................................... 8-89
Bilds auf der Festplatte: Overlay programmieren ....................... 8-97
und Anwendungsfunktionen........................................................ 8-103
9 Ausgabemodi
9.1 Auswählen eines Ausgabefachs ..................................................... 9-3
9.2 Festlegen der Binderichtung für Duplexkopien............................. 9-6
9.3 Verwenden des Finishers (Finisher FS-520)................................... 9-8
9.3.1 Nicht-Sortieren-/Sortieren-/Gruppieren-Ausgabe
9.3.2 Geheftete Ausgabe in Hauptablage ............................................. 9-12
9.3.3 Sortieren-/Gruppieren-Ausgabe in Nebenablage ........................ 9-15
9.3.4 Lochen von Kopien (Lochen) ....................................................... 9-18
9.4 Verwenden des Finishers FS-607.................................................. 9-21
9.4.1 Nicht-Sortieren-/Sortieren-/Gruppieren-Ausgabe
9.4.2 Geheftete Ausgabe in Hauptablage ............................................. 9-25
9.4.3 Sortieren-/Gruppieren-Ausgabe in Nebenablage ........................ 9-28
9.4.4 Erstellen gefalzter Broschüren
9.4.5 Dreifachfalzen von Kopien (Mehrfach-Wickel-/ Zickzackfalz) ...... 9-33
9.4.6 Stanzen von Löchern in Kopien (Lochen) .................................... 9-35
9.5 Deckblattzuführung (Zuschießeinheit) ......................................... 9-38
9.6 Manuelle Verwendung des Finishers FS-520/FS-607.................. 9-40
9.7 Mit Ausgabemodi inkompatible Kopiereinstellungen ................. 9-43
in Hauptablage ............................................................................. 9-10
in Hauptablage ............................................................................. 9-23
(Mehrfach-Mittelfalz/ Falzen & Heften) ......................................... 9-31
10 Informationen zu weiteren Optionen
10.1 Überprüfen der Funktionsauswahl vor dem Kopieren:
Modus prüfen................................................................................... 10-3
10.2 Erstellen eines Mustersatzes zum Überprüfen des
Ergebnisses: Testkopie................................................................... 10-7
10.3 Unterbrechen eines Kopierjobs: Unterbrechungsmodus............ 10-9
10.4 Speichern und Abrufen von Jobbedingungen:
Programmspeicher........................................................................ 10-11
10.4.1 Jobbedingungen speichern ........................................................10-11
10.4.2 Gespeicherte Jobeinstellungen abrufen .....................................10-14
10.5 Abrufen der Einstellungen eines vorherigen Jobs ..................... 10-16
10.6 Anzeigen des Bildschirms mit der Bedienungsanleitung:
Hilfe-Modus.................................................................................... 10-18
10.7 Einstellen der Reaktionszeit beim Drücken von Tasten:
Displayvoreinstellung.................................................................... 10-20
10.8 Steuern des Systems über einen Browser: Remote Panel........ 10-21
11 Job-Management
11.1 Übersicht über den Bildschirm "Jobliste"..................................... 11-3
11.2 Jobfunktionen auf dem Bildschirm "Jobliste".............................. 11-4
11.2.1 Prüfen/Steuern von Folge-Jobs ....................................................11-4
11.2.2 Anzeigen des Ausgabeprotokolls .................................................11-8
11.2.3 Anzeigen des Sendeprotokolls .....................................................11-9
11.2.4 Überprüfen unvollständiger Jobs ................................................11-10
11.2.5 Überprüfen/Ausführen zurückgestellter Jobs .............................11-11
12 Einstellungsbildschirme
12.1 Einstellung Systemstatusbildschirm – Übersicht......................... 12-3
12.2 Grundlegende Einstellungen im
Bedienerprogramm-Bildschirm ..................................................... 12-8
13 Papiereinstellungen
13.1 Papiereinstellungen – Übersicht .................................................... 13-3
13.1.1 Festlegen der Papiereinstellungen ................................................13-4
13.1.2 Papiertypspezifikationen ...............................................................13-6
13.2 Registrieren von Papiertyp/-gewicht........................................... 13-10
13.3 Löschen der Papiereinstellung..................................................... 13-19
Inhaltsverzeichnis-6 bizhub PRO C5500
14 Systemjustage
14.1 01 Systemjustage ........................................................................... 14-3
14.1.1 01 Druckerjustage \ 01 Neustart-Timing-Justage ........................ 14-3
14.1.2 01 Druckerjustage \ 02 Zentrierjustage ........................................ 14-6
14.1.3 01 Druckerjustage \ 03 Zoomjustage Zuführricht. ....................... 14-8
14.1.4 01 Druckerjustage \ 04 Zoomjustage Querricht. ........................ 14-11
14.1.5 02 Scanner-Justage \ 01 Neustart-Timing-Justage ................... 14-14
14.1.6 02 Scanner-Justage \ 02 Zentrierjustage ................................... 14-16
14.1.7 02 Scanner-Justage \ 03 Zoomjustage Zuführricht. .................. 14-18
14.2 02 Bildqualitätsstabilität............................................................... 14-20
14.3 03 Justage durchführen ............................................................... 14-21
14.4 04 Finisher-Justage (FS-520/FS-607).......................................... 14-22
14.4.1 01 Brosch.fin.-Anschlagjust. (nur FS-607) ................................. 14-22
14.4.2 02 Mittelfalzanschlag. Just. (nur FS-607) ................................... 14-25
14.4.3 03 Lochjustage \ 01 Vertikale Position just. (FS-520/FS-607) ... 14-27
14.4.4 03 Lochjustage \ 02 Horizontale Position just (FS-520/FS-607) 14-29
14.4.5 03 Lochjustage \ 03 Synchronisationsjustage (FS-520/FS-607) 14-32
14.4.6 03 Lochjustage \ 04 Papierkanten-Sensorjust.
(FS-520/FS-607) ......................................................................... 14-35
14.4.7 04 Wickel-/Zickzack-Falz-J. (nur FS-607) .................................. 14-37
14.4.8 05 Justage 2-fach-Heftabstand (nur FS-607) ............................ 14-40
14.4.9 06 PapierZufKassFormat-Just. (FS-520/FS-607) ...................... 14-43
14.4.10 07 Ausgabelimit (FS-520/FS-607) .............................................. 14-45
14.4.11 08 Well-Justage (FS-520/FS-607) .............................................. 14-47
15 Bedienerprogramm-Bildschirm – Übersicht
15.1 Tabelle der Einstellungen auf dem
Bedienerprogramm-Bildschirm..................................................... 15-3
15.2 Funktionsliste der Bedienereinstellung...................................... 15-11
15.3 Funktionsliste der Systemadministratoreinstellung.................. 15-18
16 Bedienereinstellungen
16.1 Übersicht über die Bedienereinstellungen................................... 16-3
16.2 01 Systemeingaben ........................................................................ 16-6
16.3 02 Grundeinstellung ..................................................................... 16-43
16.4 03 Allgemeine Einstellung............................................................. 16-47
16.5 04 Kopieneinstellung..................................................................... 16-50
16.6 05 Scaneinstellung ........................................................................ 16-54
16.7 06 Druckereinstellung ................................................................... 16-57
16.8 07 Bildqualitätseinstellung............................................................ 16-62
16.9 08 Kennwort ändern...................................................................... 16-70
17 Systemadministratoreinstellungen
17.1 Übersicht über die Systemadministratoreinstellungen ............... 17-3
17.2 01 Systemeingaben ......................................................................... 17-7
17.3 02 Administrator registr................................................................ 17-82
17.4 03 Scanner-Sendeadresse ........................................................... 17-84
17.5 04 Benutzerauth./Kostenst......................................................... 17-105
17.6 05 Netzwerkeinstellung............................................................... 17-136
17.7 06 Allgemeine Einstellung........................................................... 17-140
17.8 07 Kopiereinstellung.................................................................... 17-142
17.9 08 Scaneinstellung ...................................................................... 17-145
17.10 09 Systemverbindung.................................................................. 17-147
17.11 10 Sicherheitseinstellung............................................................ 17-149
18 Touchpanel-Justage
19 Web Utilities-Einstellung
19.1 Überblick über die Web Utilities..................................................... 19-3
19.2 Festlegen der Kostenstellendaten................................................. 19-5
19.2.1 Hinzufügen einer Kostenstelle ......................................................19-5
19.2.2 Bearbeiten der Kostenstellendaten ............................................19-10
19.3 Einstellung für das Remote-Bedienpult ...................................... 19-21
19.4 Einstellen der Übertragungsfunktion von Scan-Daten .............. 19-24
19.5 Übertragung der Systemeinstellungsdatei ................................. 19-30
20 Sicherheitsfunktionen
20.1 Sicherheitsmodi............................................................................... 20-4
Inhaltsverzeichnis-8 bizhub PRO C5500
21 Sicherheitsfunktionsmodus
21.1 Beschreibung des Sicherheitsfunktionsmodus........................... 21-3
21.2 Durch den Sicherheitsfunktionsmodus geschützte Daten......... 21-4
22 Systemadministrator-Sicherheitsfunktionen
22.1 Aktivieren/Deaktivieren des Sicherheitsfunktionsmodus........... 22-4
22.2 HDD-Sperrkennwort....................................................................... 22-8
22.3 Drucken des Prüfprotokolls......................................................... 22-13
22.4 Analyse des Prüfprotokolls.......................................................... 22-16
22.5 Tabelle mit im Prüfprotokoll gespeicherten Einträgen............. 22-18
23 Fehlerbehebung
23.1 Die Meldung "Bitte Service anrufen Code C-####"
wird angezeigt................................................................................. 23-3
23.2 Gestautes Papier entfernen........................................................... 23-6
23.3 Register [System] blinkt orange.................................................. 23-10
23.4 Die Meldung "Speicher voll" wird angezeigt:
Speicherüberlauf .......................................................................... 23-14
23.5 Die Nachricht "System aus- und einschalten"
wird angezeigt............................................................................... 23-16
23.6 Tipps zur Fehlerbehebung........................................................... 23-17
24 Wartung
24.1 Reinigen des Systems.................................................................... 24-3
24.2 Prüfen des Kopienzählers.............................................................. 24-6
24.3 Vorbeugende Wartung ................................................................... 24-9
25 Technische Daten
25.1 Systemspezifikationen ................................................................... 25-3
25.2 Zubehörspezifikationen ................................................................. 25-5
26 Anhang
26.1 Eingabe von Zeichen...................................................................... 26-3
26.2 Index ................................................................................................ 26-5
Inhaltsverzeichnis-10 bizhub PRO C5500
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
Einleitung – Sicherheitshinweise
1 Einleitung – Sicherheitshinweise
Wir bedanken uns für Ihre Entscheidung zum Kauf dieses Systems.
Diese Bedienungsanleitung erläutert die Verwendung der verschiedenen Funktionen des Systems, enthält Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen und erklärt die Vorgehensweisen zur Behebung einfacher Fehler. Lesen Sie diese Bedienungsanleitung vor der ersten Nutzung des Systems sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäß und effizient bedient wird. Bewahren Sie die Anleitung danach im zugehörigen Halter auf, sodass sie einfach zu Rate gezogen werden kann, wenn während der Bedienung Fragen oder Probleme auftreten.
Die Abbildungen in dieser Bedienungsanleitung können leicht von der tatsächlichen Systemansicht abweichen.
MARKEN:
- KONICA MINOLTA, das KONICA MINOLTA-Logo und "The essentials of
imaging" sind eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen von KONICA MINOLTA HOLDINGS, INC.
- bizhub PRO ist eine eingetragene Marke von KONICA MINOLTA
BUSINESS TECHNOLOGIES, Inc.
- Microsoft, MS, Windows und MS-DOS sind in den USA und/oder
anderen Ländern Marken oder eingetragene Marken der Microsoft Corporation.
- IBM ist eine eingetragene Marke der IBM Corporation.
- Macintosh und PowerMac sind in den USA und/oder anderen Ländern
eingetragene Marken oder Marken der Apple Computer, Inc.
- Adobe, Adobe Logo, Acrobat, Acrobat Logo, PostScript und das
PostScript-Logo sind eingetragene Marken oder Marken von Adobe Systems, Inc.
- RC4® ist in den USA und/oder anderen Ländern eine eingetragene
Marke oder Marke der RSA Security Inc.
- Andere Firmennamen und Produktnamen, die in diesem Handbuch
erwähnt werden, sind eingetragene Marken oder Marken ihrer jeweiligen Eigentümer.
1
Copyright © 2007 KONICA MINOLTA BUSINESS TECHNOLOGIES, Inc.
Copyright © 2007 GoAhead Software, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
bizhub PRO C5500 1-3
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
Hinweise
- Dieses Handbuch oder Teile davon dürfen nicht ohne vorherige
Genehmigung verwendet oder vervielfältigt werden.
- Hersteller und Vertriebsfirma übernehmen keine Haftung für Schäden
jeglicher Art, die durch die Verwendung des Drucksystems und dieser Bedienungsanleitung entstehen.
- Die in dieser Bedienungsanleitung enthaltenen Informationen können
ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
1-4 bizhub PRO C5500
Einleitung – Sicherheitshinweise
1
1.1 Energy Star
Das ENERGY STAR®-Programm wurde eingerichtet, um die freiwillige Nutzung energiesparender Technologien zu fördern, durch die der Energie­verbrauch gesenkt und die Umweltverschmutzung reduziert wird.
Als ENERGY STAR-Partner haben wir anhand der folgenden Punkte ermittelt, dass dieses Produkt den ENERGY STAR-Richtlinien im Hinblick auf Energieeffizienz entspricht.

Automatischer Stromsparmodus

Mit der automatischen Stromsparfunktion wird durch die Absenkung der Temperatur der Fixiereinheit Energie gespart. Werksseitig ist diese Funktion auf AUS (nicht aktiv) eingestellt. Für den Aktivierungszeitraum der automatischen Stromsparfunktion stehen verschiedene Einstellungen zur Verfügung: 5 Minuten, 10 Minuten, 15 Minuten, 30 Minuten, 60 Minuten, 90 Minuten, 120 Minuten oder 240 Minuten. Diese Stromsparfunktion wird automatisch aktiviert, wenn nach dem Abschluss des letzten Kopiervorgangs die festgelegte Zeitspanne verstrichen ist und sich das System während dieses Zeitraums im Status "Bereit zum Kopieren" befand.
®
bizhub PRO C5500 1-5
1
Einleitung – Sicherheitshinweise

Automatische Ausschaltung

Durch diese Funktion wird eine weitere Energieeinsparung erzielt, indem die Stromzufuhr teilweise unterbrochen wird. Dadurch wird der Energieverbrauch auf 7,4 W oder weniger gesenkt. In der Standardeinstellung folgt die automatische Ausschaltung auf den automatischen Stromsparmodus. Das heißt, sie ist automatisch aktiviert, wenn seit Abschluss des letzten Kopiervorgangs 1 Minute verstrichen ist und sich das System während dieses Zeitraums im Status "Bereit zum Kopieren" befand. Der Zeitraum für die automatische Ausschaltung kann auf 1 Minute, 30 Minuten, 60 Minuten, 90 Minuten, 120 Minuten oder 240 Minuten gesetzt werden. Diese Funktion kann in den Bedienereinstellungen oder in den Systemadministratoreinstellungen deaktiviert werden.

Automatisches Duplex-Kopieren

Zur Senkung des Papierverbrauchs können Sie mit dieser Funktion automatisch 2-seitige Kopien erstellen.
Wir empfehlen die Verwendung des automatischen Energiesparmodus, der automatischen Ausschaltung und des automatischen Duplexdrucks.
1-6 bizhub PRO C5500
Einleitung – Sicherheitshinweise

1.2 Lizenz

Informationen über integrierte Software

Die auf diesem Produkt installierte Software umfasst verschiedene unab­hängige Softwaremodule und -komponenten. Jedes Softwaremodul und jede Softwarekomponente ist urheberrechtlich geschützt. Das heißt, dass wir für die von uns geschriebenen Bestandteile das Urheberrecht besitzen und dass das Urheberrecht für die anderen Elemente bei den entsprechen­den Autoren liegt.
Für dieses Produkt wird als Teil der Softwarekomponenten auch kostenlos erhältliche Software verwendet.
Im Folgenden finden Sie Informationen über die Endanwender-Lizenz­vereinbarung, die für die in diesem Produkt enthaltenen Software­komponenten gilt.

Verwendung von TimeSys Linux

Als Betriebssystem kommt auf diesem System TimeSys Linux 4.0 zum Einsatz, das in den USA von der TimeSys Corporation vertrieben wird. Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen zum Betriebssystem direkt an die TimeSys Corporation oder deren Vertriebsbeauftragten.
http://www.timesys.com/
1

Informationen über Lizenzen für die einzelnen Softwarekomponenten

Die GPL-, LGPL- oder OpenSSL-Lizenz wird für einige in diesem Produkt enthaltene Softwarekomponenten gewährt. Den Autoren dieser Software­anwendungen und den Mitgliedern der Community, die beim Daten­management und bei anderen Aktivitäten im Hinblick auf die Anwendungen mitwirken, gebührt Dank und Anerkennung.
Mit der GPL/LGPL (General Public License/Lesser General Public License) wird gewährleistet, dass Benutzer auf Wunsch jederzeit den Quellcode erhalten können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. http://konicaminolta.com/opensource/
Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Quellcode für unsere Software­komponenten nicht bereitgestellt werden kann, da diese Komponenten nicht offen sein müssen.
Im Folgenden finden Sie den Originaltext der GPL-, LGPL- und Open SSL­Lizenz, die für die in diesem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten gilt.
bizhub PRO C5500 1-7
1
Einleitung – Sicherheitshinweise
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE – ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ (Version 2, Juni 1991)
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public License.) Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung auf Ihre Programme anwenden.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf die Freiheit der Nutzung und Weitergabe und nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren und die Gewissheit vermitteln, dass Sie Kopien freier Software verbreiten (und ggf. etwas für diesen Service berechnen), den Quelltext der Software (ggf. auf Anforderung) bekommen, die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten.
Aus diesen Einschränkungen erwachsen bestimmte Verantwortungen für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen die Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir weiterhin sicherstellen, dass jeder darüber unterrichtet ist, dass für diese freie Software keinerlei Gewährleistungspflicht übernommen oder Garantie gewährt wird. Wenn die
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Einleitung – Sicherheitshinweise
Software von einem Dritten modifiziert und weitergegeben wird, muss dieser den Empfänger darüber unterrichten, dass eine modifizierte Software und nicht das Originalprodukt weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen können.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software­Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines freien Programms selbst Patente lizenzieren, wodurch das Programm im Ergebnis proprietär würde. Zu diesem Zweck, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für die freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE – ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden darf. Nachfolgend wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als "das Programm" bezeichnet, die Formulierung "auf dem Programm basierendes Datenwerk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt, da sie nicht in ihren Anwendungs­bereich fallen. Der Vorgang der Programmausführung wird nicht einge­schränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Programm­quelltextes, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie oder Gewährleistung beziehen, unverändert übernehmen und weiterhin allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen für das Kopieren und das Weitergeben der Kopie eine Gebühr
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verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht. Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Abschnitt 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden: a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
c) Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es auf dem üblichen Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen ordnungsgemäßen Copyright-Vermerk enthält sowie den Hinweis, dass keine Gewähr­leistung übernommen oder Garantie gewährt wird (oder anderenfalls, dass Sie eine Garantie oder Gewährleistung anbieten) und dass die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen. Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet und normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn eindeutig bestimmbare Teile des Datenwerkes nicht vom Programm abgeleitet sind und begründetermaßen als unabhängige und eigenständige Datenwerke zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch die genannten Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer dadurch auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden und somit auch auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. Es ist nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte für Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden. Vielmehr ist es die
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Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Weitergabe von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwen­dung zusammengestellt worden sind, auszuüben. Auch fällt ein anderes Datenwerk, das nicht auf dem Programm basiert und lediglich mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Weiter­gabemedium gespeichert ist, nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß Abschnitt 2 als Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie erbringen zusätzlich eine der folgenden Leistungen: a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zuge­hörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Weitergabe unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss. Oder:
b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch die eigentliche Weitergabe anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weiterge­geben wird. Oder
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c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Bereitstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nichtkommerzielle Weitergabe zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Daten­werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bezeichnet "der komplette Quelltext" den Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zum Kompilieren und zur Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der weitergegebene Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft. Es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn die Weitergabe eines ausführbaren Programms oder von Objekt­code dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Weitergabe des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
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dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, unterlizen­zieren oder weitergeben, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizie­rung, Unterlizenzierung und Weitergabe ist ungültig und beendet auto­matisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, davon nicht berührt, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Sie erhalten aber von niemand anderem die Erlaub­nis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder weitergeben, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüg­lich der Vervielfältigung, Weitergabe und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basie­rendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, weiterzugeben und zu verändern. Sie dürfen dem Empfänger hierin zugestandene Rechte nicht weiter einschränken. Sie sind nicht für die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patent­verletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) bestimmte Auflagen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz wider­sprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weitergabe des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenzbestimmungen zu befolgen, darin, gänzlich auf die Weitergabe des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; ansonsten soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
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Zweck dieses Abschnitts ist es nicht, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Personen haben im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems selbstlos Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software beigesteuert. Der Autor/Geber entscheidet, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Abschnitt soll deutlich machen, was als Konsequenz aus den Auflagen dieser Lizenz angenommen wird.
8. Wenn die Weitergabe oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Weitergabe angeben, in der diese Staaten ausge­schlossen werden, sodass die Weitergabe nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text enthalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete oder neue Versionen der allgemeinen öffentlichen Lizenz veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegen­wärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
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Jede Version dieser Lizenz besitzt eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, zu folgen. Wenn im Programm keine Versionsnummer angegeben ist, können Sie eine beliebige Version auswählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Möchten Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen verwenden, deren Bedingungen für die Weitergabe abweichen, setzen Sie sich mit dem Autor in Verbindung, um ihn um die Erlaubnis dazu zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entschei­dung wird von den beiden Zielen geleitet werden, den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im allgemeinen zu fördern.
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KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENFREI LIZENZIERT WIRD, BESTEHT SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM. SOWEIT NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE INHABER DES COPYRIGHTS ODER DRITTE DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG, JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHR­LEISTUNG WIRD AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR MARKT­GÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE BENUTZUNG DES PROGRAMMS ERFOLGT IN BEZUG AUF QUALITÄT UND LEISTUNG AUF EIGENE GEFAHR. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE SELBST ALLE NOTWENDIGEN KOSTEN FÜR SERVICE, REPARATUR UND FEHLERBEHEBUNG.
12. IN KEINEM FALL, AUSSER ES WIRD DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN INHABER DES COPYRIGHTS ODER EINE DRITTE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM, WIE OBEN ERLAUBT, VERÄNDERT ODER VERBREITET HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH SEITENEFFEKTE ODER FOLGE­SCHÄDEN, DIE DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE UNBENUTZ­BARKEIT DES PROGRAMMS VERURSACHT WERDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DATEN­VERLUST, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER DRITTEN ALS RECHTSGÜLTIG ANERKANNT WERDEN, ODER DEM UNVERMÖGEN DES PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN INHABER EINES COPYRIGHTS ODER EIN DRITTER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WAR.
ENDE DER BEDINGUNGEN
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GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE – KLEINE ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ (Version 2.1, Februar 1999)
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien weiterzugeben. Änderungen sind jedoch nicht erlaubt. [Dies ist die erste freigegebene Version der kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz (LGPL). Sie ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License – der öffentlichen Lizenz für Software-Bibliotheken, Version 2, zu verstehen und besitzt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sollen Ihnen die Freiheit nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General Public Licenses – die allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenzen – ebendiese Freiheit des Weitergebens und Veränderns garantieren.
Diese Lizenz, die kleine allgemeine öffentliche Lizenz (Lesser General Public License), gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete – typischerweise Programmbibliotheken – der Free Software Foundation und anderer Autoren, die diese Lizenz verwenden. Auch Sie können sie ver­wenden. Sie sollten jedoch vorher gründlich abwägen, ob sich im jeweiligen Fall diese Lizenz (LGPL) oder doch die normale allgemeine öffentliche Lizenz (GPL) besser eignet. Dabei können die nachfolgenden Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung bilden.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren und die Gewissheit vermitteln, dass Sie Kopien freier Software verbreiten (und ggf. etwas für diesen Service berechnen), den Quelltext der Software (ggf. auf Anforderung) bekommen, die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem, der dieses Programm weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen erwachsen bestimmte Verantwortungen für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code mit der Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst diesen Code mit der Bibliothek neu linken können, auch nachdem Sie Veränderun­gen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu kompiliert haben. Und Sie
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müssen die Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verändern.
Um jeden zu schützen, der die Software weitergibt, wollen wir außerdem zweifelsfrei feststellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Gewähr­leistung oder Garantie besteht. Wenn die Software von einem Dritten modi­fiziert und weitergegeben wird, muss dieser den Empfänger darüber unterrichten, dass eine modifizierte Software und nicht das Originalprodukt weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auf­erlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die gewöhnliche allgemeine öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vor­liegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für bestimmte näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen allgemeinen öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Linken von Programmen, die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein "kombiniertes Datenwerk", also eine abgeleitete Version der Original­bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL besitzt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "kleine" allgemeine öffentliche Lizenz, weil sie weniger dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche allgemeine öffentliche Lizenz. Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software ein "Weniger" an Vorteilen gegenüber konkur­rierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die "kleine" Lizenz bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
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So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere Not­wendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, damit diese zur allgemeinen Norm, zum De-facto-Standard, wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie Biblio­theken. In diesem Fall bietet es kaum Vorteile, die freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken; in diesen Fällen benutzen wir bevorzugt die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen mehr Personen, eine umfangreiche Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis zur Benutzung der GNU C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel größeren Zahl von Personen, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante des Betriebssystems GNU/Linux zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek gelinkt wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm unter Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek zu betreiben.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Datenwerk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Datenwerk, das die Bibliothek benutzt". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu sein.
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BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist, dass das Datenwerk unter den Bestim­mungen dieser kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz (im weiteren auch als "diese Lizenz" bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird hierin einfach als "Sie" angesprochen. Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Zusammenstellung von Softwarefunk­tionen oder Daten, die so vorbereitet ist, dass durch Linken mit Anwen­dungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen) sehr einfach ausführbare Programme entstehen. "Bibliothek" bezieht sich im weiteren immer nur auf solche Softwarebiblio­theken und solche Datenwerke, die unter diesen Bedingungen der kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden. Ein "auf der Bibliothek basierendes Datenwerk" bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also ein
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Datenwerk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon, sei es unverändert oder verändert oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Nachfolgend wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Unter dem "Quelltext" eines Datenwerks wird diejenige Form des Daten­werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quelltext" den gesamten Quelltext für alle in ihr enthaltenen Bestandteile, für alle zu ihr gehörenden Dateien zur Definition von Schnittstellen, einschließlich der Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden. Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung wer­den von dieser Lizenz nicht berührt. Sie fallen nicht in ihren Anwendungs­bereich. Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek in einem Programm zum Schreiben dieses Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen Quelltextes der Bibliothek so, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen entsprechenden Copyright­Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie oder Gewähr­leistung beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
Sie dürfen für das Kopieren und das Weitergeben der Kopie eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder irgendeines Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Datenwerk entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmun­gen von Abschnitt 1 vervielfältigen und weitergeben, vorausgesetzt, dass zusätzlich die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Datenwerk als Ganzes Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
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