Dieses Dokument richtet sich an Zahnärzte und an das Praxispersonal.
1.2Service
Unter folgenden Adressen werden Fragen zum Produkt, zu Service und Wartung
beantwortet.
Bitte bei Anfragen immer die Seriennummer des Produktes angeben!
Service-Hotline:
+49 7351 56-1500
Service.Instrumente@kavo.com
Weitere Informationen unter: www.kavo.com
Siehe Abschnitt Sicherheit/Warnsymbole
Wichtige Informationen für Anwender und Techniker
CE-Zeichen (Communauté Européenne). Ein Produkt mit diesem Zeichen
erfüllt die Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie.
Aktion erforderlich
KaVo Dental GmbH
Customer Service Center
Bahnhofstraße 20
KaVo Dental Corporation
340 East Route 22
Lake Zurich, Illinois 60047, USA
Toll Free: 800 323 8029
Direct Customer Service 1-888-ASK-KAVO 888-275-5286
www.kavousa.com
1.3Garantiebestimmungen
KaVo übernimmt dem Endkunden gegenüber für das im Übergabeprotokoll ge‐
nannte Produkt die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit des
Materials oder der Verarbeitung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum
zu folgenden Bedingungen:
Bei begründeten Beanstandungen wegen Mängeln oder Minderlieferung leistet
KaVo Garantie nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instandset‐
zung. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadenersatz sind
ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges und des groben Verschuldens oder Vor‐
satzes gilt dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenste‐
hen.
KaVo haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind durch natürli‐
che Abnutzung, unsachgemäße Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Be‐
dienungs-, Wartungs- oder Anschlussvorschriften, Verkalkung oder Korrosion, Ver‐
unreinigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder elektrische
Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Glasware, Gummi‐
teile und auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Folgen darauf beruhen
können, dass der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vor‐
nehmen.
Ansprüche aus dieser Garantieleistung können nur geltend gemacht werden, wenn
das zu dem Produkt gehörende Übergabeprotokoll (Durchschlag) an KaVo einge‐
sandt wurde und das Original durch den Betreiber/Anwender vorgelegt werden
kann.
1.4Transport und Lagerung
1.4.1Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Das sachgerechte Entsorgen und Recycling der Verkaufsverpackungen erfolgen
gemäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsorgungsbetriebe/Recycling‐
firmen im Rahmen eines flächendeckenden Rücknahmesystems. Dafür hat KaVo
seine Verkaufsverpackungen lizenzieren lassen. Bitte beachten Sie Ihr regionales
öffentliches Entsorgungssystem.
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Gebrauchsanweisung QUATTROcare 2104 / 2104A
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
1.4.2Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Ablieferung ein Schaden an der Ver‐
packung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag, dem Transportunternehmen
melden.
2. Schaden bei KaVo melden.
3. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
4. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffende
Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden (gem. ADSp.
Art. 28).
Außerhalb Deutschlands
Hinweis
KaVo haftet nicht für Transportschäden.
Sendung sofort nach Erhalt prüfen!
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
Nur aufgrund dieser Tatbestandsaufnahme kann der Empfänger gegenüber
dem Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Ablieferung ein Schaden an der Ver‐
packung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag nach Anlieferung, dem Transport‐
unternehmen melden.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
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Gebrauchsanweisung QUATTROcare 2104 / 2104A
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffende
Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden (gem. CMRGesetz, Kapitel 5, Art. 30).
1.4.3Lagerung
Hinweis
Für eventuellen Versand zum Service oder zur Reparatur Verpackung
aufbewahren.
Die außen aufgedruckten Symbole gelten für Transport und Lagerung und haben
folgende Bedeutung:
Hinweis
Auf Basis der EG-Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte weisen
wir darauf hin, dass das vorliegende Produkt der genannten Richtlinie unterliegt
und innerhalb Europas einer speziellen Entsorgung zugeführt werden muss.
Vor Demontage/Entsorgung des Produkts muss eine vollständige Aufbereitung
(Desinfektion/Sterilisation) gemäß dem Kapitel „Aufbereitungsmethoden“ durch‐
geführt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie von KaVo (www.kavo.com) oder dem dentalen
Fachhandel.
Um eine Rücknahme des Elektrogeräts zu veranlassen, gehen Sie bitte wie folgt
vor:
1. Sie finden auf der Homepage www.enretec.de der enretec GmbH unter dem
Menüpunkt eom ein Formular für einen Entsorgungsauftrag zum Herunterladen
oder als Online-Auftrag.
2. Füllen Sie den Auftrag mit den entsprechenden Angaben aus und senden Sie
ihn als Online-Auftrag oder per Telefax +49 (0) 3304 3919 590 an enretec
GmbH.
Alternativ stehen Ihnen für die Auslösung eines Entsorgungsauftrages und für
Fragen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: +49 (0) 3304 3919 500
E-Mail: pickup@eomRECYCLING.com und
Post: enretec GmbH, Geschäftsbereich eomRECYCLING
Kanalstraße 17
16727 Velten
3. Ihr festinstalliertes Gerät wird in der Praxis und Ihr nicht festinstalliertes Gerät
an der Bordsteinkante Ihrer Anschrift nach Terminvereinbarung abgeholt.
Die Demontage-, Transport- und Verpackungskosten trägt der Besitzer/Anwen‐
der des Geräts.
International (EU)
Landesspezifische Auskünfte zur Entsorgung können sie beim dentalen Fachhan‐
del erfragen.
2.2.2Produktspezifisch
Das QUATTROcare ist für die Wartung und Pflege, sowie die Entfernung von Ver‐
schleißbestandteilen von Hand- und Winkelstücken sowie Turbinen im Bereich der
zahnmedizinischen Therapie bestimmt.
Hinweis
Das QUATTROcare ist ein technisches Arbeitsmittel nach dem deutschen Gesetz
über technische Arbeitsmittel und dem Gerätesicherheitsgesetz zuzuordnen.
Das QUATTROcare ist für die Wartung, Pflege und zur Entfernung von Verschleiß‐
rückständen in Hand- und Winkelstücken sowie Turbinen im Bereich der zahnme‐
dizinischen Therapie bestimmt.