Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern]
Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall:
Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr.
Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich)
Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
entfällt
· Gefahrenhinweise
entfällt
entfällt
· 2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX),
Nitrate, Schwermetallverbindungen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
entfällt
Seite: 2/8
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 64-17-5
Ethanol
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319
EINECS: 200-578-6
Indexnummer: 603-002-00-5
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Wasser im Vollstrahl.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Atemschutz:
· Handschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Nicht erforderlich.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
9
8,3
Nicht bestimmt
100 °C
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(Fortsetzung von Seite 4)
· Flammpunkt:
· Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
· Zündtemperatur:
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündungstemperatur:
· Explosive Eigenschaften:
· Explosionsgrenzen:
untere:
obere:
· Dampfdruck:
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
· Viskosität:
dynamisch bei 20 °C:
kinematisch:
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar.
nicht zutreffend
Nicht bestimmt.
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (EEC 92/69/
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
· Karzinogenität
· Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
· 12.4 Mobilität im Boden
· Weitere ökologische Hinweise:
· CSB-Wert:
98300 mg/l
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
46.0.7
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Empfehlung:
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind
gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
· Empfohlenes Reinigungsmittel:
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
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· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
· Transport/weitere Angaben:
· UN "Model Regulation":
Nicht anwendbar.
Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Ein Produktinformationsblatt liegt vor und wird auf Wunsch zugesandt.
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
0·011-695·0 / RM 536/3 / 2119
·
DE
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