KARCHER FC 5 Cordess, FC 3 Cordess, FC 5 User Manual

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.04.2018 überarbeitet am: 10.01.2017Versionsnummer 1
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· Handelsname: Bodenreiniger Universal RM 536
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG Alfred-Kärcher-Str. 28-40 D - 71364 Winnenden
Fußbodenreiniger
Postfach 160 D - 71349 Winnenden
Tel.: +49-7195-14-0 Fax : +49-7195-14-2212
Internet: www.karcher.com
Alfred Kärcher Ges.mbH Lichtblaustr. 7 A - 1220 Wien
Tel.: +43-1-25060-0 Fax: +43-1-25060-333
Kärcher AG Industriestr. 16 CH - 8108 Dällikon Fon: +41-44-8466-777 Fax: +41-44-8466-712
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2548 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· 1.4 Notrufnummer:
Tox Info Suisse 24-h-Notfallnummer: 145 (aus dem Ausland: +41 44 251 51 51) Auskunft: +41 44 251 66 66
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DE
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Handelsname: Bodenreiniger Universal RM 536
(Fortsetzung von Seite 1)
Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern] Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall: Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr. Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich) Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
entfällt
· Gefahrenhinweise
entfällt
entfällt
· 2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
entfällt
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 64-17-5
Ethanol
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319
EINECS: 200-578-6 Indexnummer: 603-002-00-5
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
nichtionische Tenside, Konservierungsmittel (METHYLISOTHIAZOLINONE, BENZISOTHIAZOLINONE)
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
· nach Einatmen:
· nach Hautkontakt:
· nach Augenkontakt:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mit warmem Wasser abspülen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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1-2,5%
<5%
DE
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· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Wasser im Vollstrahl.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
· Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Anforderungen.
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· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
· Lagerklasse nach TRGS 510:
12
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
· 7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
64-17-5 Ethanol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 960 mg/m³, 500 ml/m³
2(II);DFG, Y
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 3800 mg/m³, 2000 ml/m³
Langzeitwert: 1900 mg/m³, 1000 ml/m³
MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 1920 mg/m³, 1000 ml/m³
Langzeitwert: 960 mg/m³, 500 ml/m³ SSc;
keine
-
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· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Atemschutz:
· Handschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Nicht erforderlich.
· Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: Farbe:
· Geruch:
· Geruchsschwelle:
flüssig hellgrün fruchtartig Nicht bestimmt.
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Handelsname: Bodenreiniger Universal RM 536
· pH-Wert bei 20 °C:
· pH 1 % dem. bei 20 °C
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich:
9 8,3
Nicht bestimmt 100 °C
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(Fortsetzung von Seite 4)
· Flammpunkt:
· Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
· Zündtemperatur:
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündungstemperatur:
· Explosive Eigenschaften:
· Explosionsgrenzen:
untere: obere:
· Dampfdruck:
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
· Viskosität:
dynamisch bei 20 °C: kinematisch:
Nicht anwendbar Nicht anwendbar. nicht zutreffend Nicht bestimmt. Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (EEC 92/69/
EWG, A4)
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt. 1 g/cm³
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
vollständig mischbar Nicht bestimmt.
3 mPas Nicht bestimmt.
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel: VOC (EU) VOCV (CH) Festkörpergehalt:
· 9.2 Sonstige Angaben
2.8 % 2,80 % 2,30 %
2.2 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
46.0.7
entspricht 10.3
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
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(Fortsetzung von Seite 5)
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
64-17-5 Ethanol
Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >10.000 mg/kg (rabbit) Inhalativ LC50/4 h >1.800 mg/l (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
· Karzinogenität
· Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
· 12.4 Mobilität im Boden
· Weitere ökologische Hinweise:
· CSB-Wert:
98300 mg/l
· Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
46.0.7
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
· Empfohlenes Reinigungsmittel:
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
Seite: 7/8
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
· Transport/weitere Angaben:
· UN "Model Regulation":
Nicht anwendbar. Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
46.0.7
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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(Fortsetzung von Seite 7)
· Nationale Vorschriften:
· Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
NK 2,8
· Wassergefährdungsklasse: Selbsteinstufung gemäß VwVws vom 17.05.99, Anhang 4 WGK 1 (D): schwach wassergefährdend.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Ein Produktinformationsblatt liegt vor und wird auf Wunsch zugesandt.
· Relevante Sätze H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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· Datenblatt ausstellender Bereich:
PCD-D
· Ansprechpartner: Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2548 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
0·011-695·0 / RM 536/3 / 2119
·
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46.0.7
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