Jura Claris White Filterpatrone Service Manual

Sicherheitsdatenblatt
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V3
19.06.2013
V2.1 v. 16.02.09
SI-Datenblatt
CLARIS white_deutsch
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Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname : Claris White Filterpatrone
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Geeignete Verwendungszwecke : Filterpatrone für Kaffeeautomaten und Heisswasserspender
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant : Aquis Wasser-Luft-System GmbH Lindau, ZN Rebstein
Balgacherstr. 17 CH-9445 Rebstein
Kontaktdaten: : Tel.: + 41 / (0) 71 / 775 95 00 Fax: + 41 / (0) 71 / 777 16 41 info@aquis.ch
1.4 Notrufnummern : Deutschland: Giftnotruf der Charité-Universität Berlin D – 13437, Berlin, Tel.: + 49 / (0)30 / 30686 790
Schweiz: Schweizer Toxikologisches Informationszentrum CH – 8028, Zürich, Tel.: + 41 / (0)44 / 251 51 51 oder 145
Österreich: Österreichische Vergiftungs-Informationszentrale A – 1090, Wien, Tel.: + 43 / (0)1 / 406 43 43
ABSCHNITT 2 : Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Einstufung : Nicht eingestuft Einstufung gemäss der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Einstufung : Nicht eingestuft
2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Kein Gefahrenpiktogramm Signalwort : Kein Signalwort Gefahrenhinweise : keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt Sicherheitshinweise Prävention : Nicht anwendbar Reaktion : Nicht anwendbar Lagerung : Nicht anwendbar Entsorgung : Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Keine bekannt
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Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Produktdefinition (REACH) : Gemisch
Chemische Charakterisierung: : Schwach saures Granulat, Aktivkohle, Kunststoffgehäuse Inhaltstoffe gem.EU-Empfehlung: : Modifiziertes Acryl-Copolymer in Wasserstoffform, Aktivkohle,
Silber, Wasser, Polypropylen Gefährliche Inhaltstoffe: : keine Dieses Produkt enthält keine gesundheits- oder umweltgefährlichen Stoffe entsprechend der Definition
der Richtlinie 67/548/EWG noch Stoffe mit gemeinschaftlich anerkannten Expositionswerten in Konzentrationen grösser oder gleich den Richtlinien 99/45/EG festgelegten Konzentrationen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe- Massnahmen
Allgemeine Hinweise: : keine Nach Hautkontakt: : Es wird empfohlen, die Hände oder Haut mit Wasser
abzuwaschen. Nach Augenkontakt: : Augen gründlich mit Wasser spülen. Nach Verschlucken: : Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Besondere Hinweise für den Arzt: : keine Besonderes Material für die : nein
Erste Hilfe erforderlich
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :Alle gebräuchlichen Löschmittel (Produkt selbst brennt nicht). Löschmassnahmen auf den Umgebungsbrand abstimmen
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Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff : Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr
oder der Mischung ausgehen Gefährliche Verbrennungs- : Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien
Produkte gehören: Kohlenoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere : Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln Vorsichtsmassnahmen für und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es Feuerwehrpersonal sollen keine Massnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung : Feuerwehrleute sollen angemessene Schutzkleidung und bei der Brandbekämpfung umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutz- : Rutschgefahr auf verschüttetem Produkt. ausrüstungen und in Notfällen Anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmassnahmen : Vermeiden sie die Verbreitung und das Abfliessen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kleine freigesetzte Menge : Material aufsaugen oder zusammenkehren und
entsprechend entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren : Bei sachgemässer Verwendung keine Massnahmen Handhabung erforderlich.
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