Sicherheitsdatenblatt
SI-Datenblatt
CLARIS white_deutsch
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss
Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname : Claris White Filterpatrone
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Geeignete Verwendungszwecke : Filterpatrone für Kaffeeautomaten und Heisswasserspender
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant : Aquis Wasser-Luft-System GmbH Lindau, ZN Rebstein
Balgacherstr. 17
CH-9445 Rebstein
Kontaktdaten: : Tel.: + 41 / (0) 71 / 775 95 00
Fax: + 41 / (0) 71 / 777 16 41
info@aquis.ch
1.4 Notrufnummern : Deutschland: Giftnotruf der Charité-Universität Berlin
D – 13437, Berlin, Tel.: + 49 / (0)30 / 30686 790
Schweiz: Schweizer Toxikologisches Informationszentrum
CH – 8028, Zürich, Tel.: + 41 / (0)44 / 251 51 51 oder 145
Österreich: Österreichische Vergiftungs-Informationszentrale
A – 1090, Wien, Tel.: + 43 / (0)1 / 406 43 43
ABSCHNITT 2 : Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Einstufung : Nicht eingestuft
Einstufung gemäss der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Einstufung : Nicht eingestuft
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme : Kein Gefahrenpiktogramm
Signalwort : Kein Signalwort
Gefahrenhinweise : keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt
Sicherheitshinweise
Prävention : Nicht anwendbar
Reaktion : Nicht anwendbar
Lagerung : Nicht anwendbar
Entsorgung : Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Keine bekannt
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Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss
Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Produktdefinition (REACH) : Gemisch
Chemische Charakterisierung: : Schwach saures Granulat, Aktivkohle, Kunststoffgehäuse
Inhaltstoffe gem.EU-Empfehlung: : Modifiziertes Acryl-Copolymer in Wasserstoffform, Aktivkohle,
Silber, Wasser, Polypropylen
Gefährliche Inhaltstoffe: : keine
Dieses Produkt enthält keine gesundheits- oder umweltgefährlichen Stoffe entsprechend der Definition
der Richtlinie 67/548/EWG noch Stoffe mit gemeinschaftlich anerkannten Expositionswerten in
Konzentrationen grösser oder gleich den Richtlinien 99/45/EG festgelegten Konzentrationen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe- Massnahmen
Allgemeine Hinweise: : keine
Nach Hautkontakt: : Es wird empfohlen, die Hände oder Haut mit Wasser
abzuwaschen.
Nach Augenkontakt: : Augen gründlich mit Wasser spülen.
Nach Verschlucken: : Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Besondere Hinweise für den Arzt: : keine
Besonderes Material für die : nein
Erste Hilfe erforderlich
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und
Symptomen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und
Symptomen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :Alle gebräuchlichen Löschmittel (Produkt selbst brennt nicht).
Löschmassnahmen auf den Umgebungsbrand abstimmen
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Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff : Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr
oder der Mischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungs- : Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien
Produkte gehören: Kohlenoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere : Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln
Vorsichtsmassnahmen für und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es
Feuerwehrpersonal sollen keine Massnahmen ergriffen werden, die mit
persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend
trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung : Feuerwehrleute sollen angemessene Schutzkleidung und
bei der Brandbekämpfung umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz
tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmassnahmen, Schutz- : Rutschgefahr auf verschüttetem Produkt.
ausrüstungen und in Notfällen
Anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmassnahmen : Vermeiden sie die Verbreitung und das Abfliessen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich,
Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge : Material aufsaugen oder zusammenkehren und
entsprechend entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren : Bei sachgemässer Verwendung keine Massnahmen
Handhabung erforderlich.