Jura Claris Smart Service Manual

Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
1 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname : Claris Smart
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Geeignete Verwendungszwecke : Filterpatrone für Kaffeeautomaten und Heisswasserspender
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant : Aquis Wasser-Luft-System GmbH Lindau, ZN Rebstein
Balgacherstr. 17 CH-9445 Rebstein
Kontaktdaten: : Tel.: + 41 / (0) 71 / 775 95 00 Fax: + 41 / (0) 71 / 777 16 41 info@aquis.ch
1.4 Notrufnummern : Deutschland: Giftnotruf der Charité-Universität Berlin D – 13437, Berlin, Tel.: + 49 / (0)30 / 30686 790
Schweiz: Schweizer Toxikologisches Informationszentrum CH – 8028, Zürich, Tel.: + 41 / (0)44 / 251 51 51 oder 145
Österreich: Österreichische Vergiftungs-Informationszentrale A – 1090, Wien, Tel.: + 43 / (0)1 / 406 43 43
ABSCHNITT 2 : Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Einstufung : Nicht eingestuft Einstufung gemäss der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Einstufung : Nicht eingestuft
2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Kein Gefahrenpiktogramm Signalwort : Kein Signalwort Gefahrenhinweise : keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt Sicherheitshinweise Prävention : Nicht anwendbar Reaktion : Nicht anwendbar Lagerung : Nicht anwendbar Entsorgung : Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Keine bekannt
Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
2 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Produktdefinition (REACH) : Gemisch
Chemische Charakterisierung: : Schwach saures Granulat, Aktivkohle, Kunststoffgehäuse Inhaltstoffe gem.EU-Empfehlung: : Modifiziertes Acryl-Copolymer in Wasserstoffform, Aktivkohle,
Silber, Wasser, Polypropylen Gefährliche Inhaltstoffe: : keine Dieses Produkt enthält keine gesundheits- oder umweltgefährlichen Stoffe entsprechend der Definition
der Richtlinie 67/548/EWG noch Stoffe mit gemeinschaftlich anerkannten Expositionswerten in Konzentrationen grösser oder gleich den Richtlinien 99/45/EG festgelegten Konzentrationen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe- Massnahmen
Allgemeine Hinweise: : keine Nach Hautkontakt: : Es wird empfohlen, die Hände oder Haut mit Wasser
abzuwaschen. Nach Augenkontakt: : Augen gründlich mit Wasser spülen. Nach Verschlucken: : Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Besondere Hinweise für den Arzt: : keine Besonderes Material für die : nein
Erste Hilfe erforderlich
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :Alle gebräuchlichen Löschmittel (Produkt selbst brennt nicht). Löschmassnahmen auf den Umgebungsbrand abstimmen
Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
3 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff : Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr
oder der Mischung ausgehen Gefährliche Verbrennungs- : Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien
Produkte gehören: Kohlenoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere : Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln Vorsichtsmassnahmen für und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es Feuerwehrpersonal sollen keine Massnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung : Feuerwehrleute sollen angemessene Schutzkleidung und bei der Brandbekämpfung umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutz- : Rutschgefahr auf verschüttetem Produkt. ausrüstungen und in Notfällen Anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmassnahmen : Vermeiden sie die Verbreitung und das Abfliessen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kleine freigesetzte Menge : Material aufsaugen oder zusammenkehren und
entsprechend entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren : Bei sachgemässer Verwendung keine Massnahmen Handhabung erforderlich.
Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
4 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
7.2 Bedingungen zur sicheren : Beutel bis zum Gebrauch dicht geschlossen halten.
Lagerung unter Berücksichtigung Vor Luftfeuchtigkeit, Wasser, direkter Sonnenbestrahlung von Unverträglichkeiten und hohen Temperaturen (höher 40°C) schützen.
7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen : Nicht verfügbar Spezifische Lösungen für den : Nicht verfügbar
Industriesektor
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatz- : Keine bezogenen zu überwachenden Grenzwerten:
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung : Keine besondere Massnahmen erforderlich. technischer Anlagen
Persönliche Schutzausrüstung : Keine
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form : Granulat (Mischung) Farbe : beige/schwarz Geruch : neutral
Flammpunkt : entfällt Zündtemperatur : entfällt Explosionsgrenzen : entfällt
Dichte: ­Schüttgewicht: ­Viskosität: -
Löslichkeit in Wasser : unlöslich pH-Wert (20°C), 12°dH : 2,2 g/l: ca. 6,0
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen
Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
5 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine
speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor.
10.2 Chemische Stabilität : Das Produkt ist stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher : Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem
Reaktionen Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Anwendung.
Bedingungen Zu vermeidende Stoffe : Nicht mit stark oxidierenden Säuren mischen.
10.5 Unverträgliche Materialien : Keine spezifischen Daten
10.6 Gefährliche Zersetzungs- : Keine bei bestimmungsgemässer Anwendung
produkte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Nicht verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Die Funktion von öffentlichen Kläranlagen wird selbst bei Zugabe größerer Mengen nicht beeinträchtigt. Das Produkt ist biologisch weitgehend inert und nicht abbaubar. Das Produkt ist nicht wassergefährdend.
12.1 Toxizität
Schlussfolgerung/ : Nicht verfügbar Zusammenfassung
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung/ : Nicht verfügbar Zusammenfassung
12.3 Bioakkumulationspotential : Nicht verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient : Nicht verfügbar Boden /Wasser (KOC)
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT : nicht anwendbar
Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
6 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
vPvB : nicht anwendbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen : Keine bekannt
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Ordnungsgemäße Vernichtung bei den zuständigen Stellen. Abfallschlüsselnummer: 061302 (Kohlebestandteil) Recycling durch Hersteller.
Entsorgung kleiner Mengen über Hausmüll. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist dieses Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-
Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID: ­ ADN: - IMDG: ­ IATA: -
14.2 Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
ADR/RID: ­ ADN: - IMDG: ­ IATA: -
14.3 Transportgefahrenklasse
ADR/RID: ­ ADN: - IMDG: ­ IATA: -
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID: ­ ADN: - IMDG: ­ IATA: -
14.5 Umweltgefahren
ADR/RID: Nein ADN: Nein IMDG: No IATA: No
Sicherheitsdatenblatt
Owner
Datum
Ersetzt
Dokumenten Bez..
Seite
TRB
V1
04.03.15
SI-Datenblatt CLARIS
Smart_deutsch
7 von 7
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 - Europa
14.6 Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
ADR/RID: Nicht unterstellt ADN: Nicht unterstellt IMDG: Not regulated IATA: Not regulated
14.7 Massengutbeförderung gemäss Anhang II : Nicht verfügbar
des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäss IBC-Code
Gefahrenhinweise: Kein gefährliches Transportgut Frostempfindlich ab -20 °C Wärmeempfindlich ab +40 °C Getrennt von Nahrungs- und Genussmitteln halten
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV – Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet
Anhang XVII – Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Nicht anwendbar Keine Kennzeichnung nach den Kriterien der Richtlinie 67/548/EWG und 99/45/EG erforderlich. Wassergefährdungsklasse WGK : -
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht anwendbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Mit den vorstehenden Angaben, die dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen entsprechen, wollen wir unser Produkt in Hinblick auf etwaige Sicherheitserfordernisse beschreiben, verbinden damit jedoch keine Qualitätsbeschreibung bzw. Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
Loading...