der Service für Ihr Juno Hausgerät ist dezentral organisiert. Damit bieten wir Ihnen überall einen
zuverlässigen Service. Unter der für Sie kostengünstigen Rufnummer
0180 322 66 22 *
können Sie im Bedarfsfall einen unserer Spezialisten oder Service-Partner anfordern.
Ihre Ersatzteil-Bestellung geben Sie bitte unter der zentralen Rufnummer
0180 5 00 10 76 **
auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Juno Hausgeräte-Service
Sie können sich auch persönlich an unsere Service-Stellen wenden.
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem
Unternehmer (Händler) in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese
Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein.
Dies vorausgeschickt, leisten wir, AEG Hausgeräte GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garan-tie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu den folgenden
Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, daß dieses neu hergestellte Gerät im Zeitpunkt der
Übergabe vom Händler an den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses
Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert
oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher
nachzuweisen, daß das Gerät bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter
diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger Handhabung
sowie Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen.
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Unternehmer in einem
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden
können. Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2) Monaten nach dessen Kenntnis angezeigt werden.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Man-
gels unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Über
diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht eingeräumt.
4. Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im Garantiefall unter der für den
Endabnehmer kostengünstigen Rufnummer 0180 322 66 22 * die nächstgelegene Kun-
dendienststelle zu benachrichtigen, von der Ort, Art und Weise der Garantieleistungen festgelegt werden. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst
in unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der
Übergabe des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der durch Original-Kaufbeleg
(Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät gewerblich oder - bei Waschgeräten und Wäschetrocknern - in Gemeinschaftsanlagen genutzt wird, beträgt die Verjährungsfrist sechs (6) Monate.
AEG Hausgeräte GmbH
Markenvertrieb Juno
Muggenhofer Straße 135
D-90429 Nürnberg
* Deutsche Telekom
EUR 0,09 / Minute
Stand Jan. 2002
7
Österreich
Unsere Kundendienststellen und Partner
Electrolux stellt Ihnen hiermit jene Partner vor, die dafür garantieren, daß wir Ihnen Top-Qualität
mit unseren Kundendiensteinrichtungen jetzt und in Zukunft bieten. Unsere Kundendienststellen in
den Bundesländern sind spezialisiert auf unsere Marken: AEG, Electrolux, Juno, Zanussi, Zoppas.
Hausgeräte Kundendienst
Wörndl Elektro Ges.m.b.H & CO KEG
5020 Salzburg, Gnigler Straße 18
Tel:0662/872714
Fax:0662/872714
Kundendienststelle Innsbruck
BEP! Hausgeräte-Kundendienst GesmbH
6020 Innsbruck, Amraser Straße 118
Tel:0512/392153
Fax:0512/392153-29
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Kundendienststelle Graz
A. Hell - Hausgeräteservice
8020 Graz, Asperngasse 2
Tel:0316/572615
Fax:0316/572615-30
Kundendienststelle Klagenfurt
Elektroservice H. Schneider
9020 Klagenfurt, Rosentalerstraße 189
Tel:0463/29993
Fax:0463/29993-4
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Garantiebedingungen für Österreich
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden
Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über
einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht
vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften
und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden
unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und
wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem
siebten Monat der Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über
diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet
ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler,
bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und
unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSEVERTRIEB TELEFONKUNDENDIENST TELEFONWIEN FN 98903 x