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Nur für Deutschland
Stand: 5. Februar 2002 BT12
Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit gerin- 
ger Exposition gemäss Nr. 2.10 Abs. 8 
TRGS 519
Bohren von Löchern in AZ-Fassadenplatten – Anbohrverfahren
Anwendungsbereich
Bohren von Löchern (max. 15 mm Durchmesser) in ebenen Asbestzement-Fassadenplatten für das Anbringen von Gerüstverankerungen sowie im Zuge von 
Instandhaltungsarbeiten (z. B. für das Setzen von Dübellöchern zur Befestigung 
locker sitzender Fassadenplatten) mit dem 
Hilti Bohrhammer TE 5 mit Staubabsaugung TE 5-DRS.
Organisatorische Massnahmen
● Benennen eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519.
● Einmalige unternehmensbezogene 
Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten 
gemäss § 37 Gefahrstoffverordnung / 
TRGS 519 Nr. 3.2 an zuständige Aufsichtsbehöre und Berufsgenossenschaft.
● Erstellen einer Betriebsanweisung und 
Unterweisung der beim Umgang mit 
asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung.
● Arbeitsausführung nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Personen.
Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
● Hilti Bohrhammer TE5 mit Staubabsaugung TE 5-DRS.
● Ersatzstaubbehälter mit Deckel für 
Staubabsaugung TE 5-DRS.
● 3 cm breites Klebeband.
● Geeigneter, sicher verschliessbarer und
gemäss TRGS 519 Nr. 9.3 (2) gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z.B. ausreichend fester Kunststoffsack).
● Aufkleber «Achtung, enthält Asbest».
● 10 l-Eimer, zur Hälfte gefüllt mit ent-
spanntem Wasser (z.B. Spülmittel 2 ml auf 
5 l Wasser).
● Atemschutzmaske (mind. Schutzstufe 
P2).
Arbeitsausführung
Inbetriebnahme und Arbeiten mit dem 
Bohrhammer
● Bohrhammer TE5 mit der Staubabsaugung TE 5-DRS verbinden.
● Staubbehälter einschieben.
● Bohrer einsetzen. Der Bohrer darf nicht
länger als 150 mm sein. Der Absaugkopf 
ist entsprechend dieser Bohrergrösse einzusetzen.
● Stromversorgung herstellen. Bohrhammer ist betriebsbereit.
● Bohrhammer auf die Fassadenplatte 
aufsetzen und diese durchbohren. 
Absaugkopf muss beim Bohren sauber auf 
der Fassadenplatte aufsitzen.
Wechseln des Staubbehälters
● Die Kapazität des Staubbehälters ist 
nach dem Bohren von 30 Bohrungen mit 
∅ 15 mm erschöpft und muss gewechselt 
werden. Für die maximale Anzahl von 
Bohrungen wurde von einer 10 mm starken Fassadenplatte ausgegangen. Werden 
stärkere Platten bzw. wird noch in dahinterliegende Bauteile gebohrt, ist der Staubbehälter entsprechend früher zu wechseln.
● Bereitstellen eines neuen Staubbehälters.
● Bohrhammer waagrecht halten und ca. 
10 Sekunden laufenlassen. Dadurch werden alle Staubreste, die sich im der Staubabsaugung abgelagert haben, in den 
Staubbehälter gesaugt.
● Staubbehälter durch Drücken der stirnseitigenTaste entriegeln und nach unten 
herausziehen.
● Staubbehälter abstellen und mit dem 
Deckel des neuen Staubbehälters verschliessen. Die Umlaufkante des Deckels 
mit Klebeband abkleben.
● Auf den Behälter den Warnkleber «Ach- 
tung, enthält Asbest» aufkleben und den
Staubbehälter zur Entsorgung bereitstellen.
● Neuen Staubbehälter in die Staubabsaugung einsetzen.
Aufbewahren von Bohrhammer und 
Staubabsaugung
● Vor dem Aufbewahren des Bohrhammers ist dieser von der Staubabsaugung 
zu trennen.
● Vor dem Trennen des Bohrhammers 
von der Staubabsaugung und vor dem 
Entnehmen des Bohrers sind die ersten 
10 cm der Absaugvorrichtung mit dem 
Bohrer in das bereitgestellte Wasser einzutauchen und durch kreisende Bewegungen zu reinigen.
● Die Staubabsaugung darf nur mit eingeschobenem Staubbehälter aufbewahrt 
werden, denn der Innenbereich kann 
durch Asbestfasern verunreinigt sein.
● Warnaufkleber «Achtung, enthält 
Asbest» auf die Staubabsaugung kleben.
● Vor einer anderweitigen Verwendung 
bzw. vor jeder Reparatur ist die Staubabsaugung der TRGS 519 entsprechend mit
einem Staubsauger der Kategorie H zu 
reinigen.
● Nach der Reinigung muss der Aufkleber 
«Achtung, enthält Asbest» entfernt werden.
Entsorgung
● Das Reinigungswasser ist wie Abwasser zu entsorgen (TRGS 519 Nr. 16.2 
Absatz 6 Satz 3).
● Die asbesthaltigen bzw. asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, 
geschüttet, zerkleinert oder geschreddert 
werden und sind entsprechend den 
Annahmebedingungen des Abfallentsorgers unter Beachtung der gefahrengutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. 
Für die Bereitstellung zum Transport sind 
die Behältnisse oder Verpackungen nach 
TRGS 519 Nr. 9.3 Abs. 2 zu kennzeichnen 
und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. 
Entsorgung gemäss den Anforderungen 
des Merkblattes «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Wichtiger Hinweis
Die Bedienungsanleitung Hilti TE5-DRS ist 
Bestandteil dieser Arbeitsanweisung.
Verhalten bei Störungen
● Muss beim Arbeitsablauf von diesem 
geprüften Verfahren abgewichen werden, 
ist die Arbeit zu unterbrechen und der 
sachkundige Verantwortliche zwecks 
Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
Berufsgenossenschaftliches 
Institut für Arbeitssicherheit