FORMLABS FORM KH EL 1L F2 Datasheet [de]

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
Elastic
Fotoreaktives Harz für Formlabs SLA Drucker
SICHERHEITSDATENBLATT
Bereit: 06/09/2019
GHS-Beschriftung
Gefahrenpiktogramme:

GHS Format.

Signalwort: Warnung
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten :
:
Elastic Resin
:
FLELCL01
:
Nicht verfügbar.
Flüssigkeit.
:
Nicht verfügbar.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferantendetails
Ansprechpartner in Europa
E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB
1.4 Notrufnummer Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Telefonnummer
: Zur Verwendung in Formlabs 3D-Druckern.
: Formlabs, Inc.
35 Medford Street, Suite #201 Somerville, MA USA
:
Formlabs GmbH
Nalepastr. 18 12459 Berlin Tel: +49 30 555 795 880
:
sds@formlabs.com
:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
:
Produktdefinition Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Skin Sens. 1, H317 STOT SE 3, H335 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gemisch
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.2 Kennzeichnungselemente
:
Gefahrenpiktogramme
Signalwort Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
Prävention
Reaktion
Lagerung Entsorgung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
2.3 Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
:
Warnung
:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P304 + P340 + P312 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für
:
ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
:
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen,
:
nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
:
exo-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]hept-2-ylacrylat
(5-Ethyl-1,3-dioxan-5-yl)methylacrylat 2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propandiyldiacrylat
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Keine bekannt.
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3.2 Gemische
:
Gemisch
Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren
%
Verordnung (EG) Nr.
Typ
1272/2008 [CLP]
exo-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]hept-
EG: 227-561-6
(5-Ethyl-1,3-dioxan-5-yl)methylacrylat EG: 266-380-7
≥30 - ≤60
≥30 - ≤60
Skin Irrit. 2, H315
Skin Irrit. 2, H315
[1]
[1]
CAS: 66492-51-1
2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1, EG: 239-701-3
Skin Sens. 1B, H317
Skin Irrit. 2, H315
3-propandiyldiacrylat
CAS: 15625-89-5
Eye Irrit. 2, H319
Siehe Abschnitt 16 für den
oben angegebenen H-Sätze.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

2-ylacrylat CAS: 5888-33-5
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Typ
Verzeichnis: 607-133-00-9
Verzeichnis: 607-111-00-9
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff [6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
≥3 - ≤5
Eye Irrit. 2, H319 Skin Sens. 1B, H317 STOT SE 3, H335 Aquatic Acute 1, H400 (M=1) Aquatic Chronic 1, H410 (M=1)
Aquatic Chronic 2, H411
Skin Sens. 1, H317
vollständigen Wortlaut der
[1] [2]

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt
Inhalativ
Hautkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
:
Mit viel Wasser und Seife waschen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich
mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Im Fall von Beschwerden oder Symptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

Verschlucken
Schutz der Ersthelfer
: Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt Inhalativ Hautkontakt
Verschlucken
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
:
Verursacht schwere Augenreizung.
:
Kann die Atemwege reizen.
:
Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege Husten
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung Rötung
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt
Besondere Behandlungen
:
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
:
Keine besondere Behandlung.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel
:
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff
oder der Mischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle
Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
:
Keine bekannt.
:
Dieses Material ist für Wasserorganismen giftig und hat langfristige Auswirkungen.
Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid Kohlenmonoxid Phosphoroxide
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Einsatzkräfte
6.2 Umweltschutzmaßnahmen :
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kleine freigesetzte Menge
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
: Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein. Verschüttete Mengen aufnehmen.
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Große freigesetzte Menge
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Siehe vor Umgang oder Gebrauch Abschnitt 10 zu unverträglichen Materialien.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen)
Gefahrenkriterien
Kategorie
E1 100 200
: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
: Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mit
anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denen dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Nicht verschlucken. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Benachrichtigung und MAPP-Grenzwert
Grenzwert Sicherheitsbericht
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs Expositionsgrenzwerte
2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1,3-propandiyldiacrylat DFG MAK-Werte Liste (Deutschland, 7/2017). Hautsensibilisator.
Empfohlene Überwachungsverfahren
DNELs/DMELs
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
PNECs
Es liegen keine PNEC-Werte vor.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert.
:
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch,
Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
: Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
Handschutz
Körperschutz
Anderer Hautschutz
Atemschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
:
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Chemikalienresistente Schutzbrille.
:
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
: Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
: Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die
Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Physikalischer Zustand
Farbe Geruch Geruchsschwelle pH-Wert
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindigkeit
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : Nicht verfügbar. Obere/untere Entzündbarkeits-
oder Explosionsgrenzen
Dampfdruck
:
Flüssigkeit.
:
Transparentes Violett.
:
Hell Acryl.
Nicht verfügbar.
:
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
>100°C
:
Geschlossenem Tiegel: >93.5°C
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

:
Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit(en)
Verteilungskoeffizient: n­Octanol/Wasser
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
Viskosität Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
Nicht verfügbar.
:
1.02
:
In organischen Lösungsmitteln löslich.
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
Dynamisch (40°C): 1650 mPa·s
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
:
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich
der Reaktivität vor.
:
Stabile Lagerung im Originalbehälter für lichtempfindliche Materialien unter 35°C
(95°F) an einem dunklen, kühlen Ort.
:
Eine gefährliche Polymerisation kann auftreten. Eine unkontrollierte Polymerisation
kann eine schnelle Wärmeentwicklung und einen Druckanstieg verursachen, die zu einem Gewaltbruch geschlossener Vorratsgefäße oder Behälter führen könnten.
:
Lagerung > 100°F (37,7°C), Lichtexposition, Verlust von gelöster Luft und
Kontamination mit unverträglichen Materialien.
:
Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: oxidierende Materialien.
:
Kohlenstoffoxide, Stickstoff, Phosphor und verschiedene
Kohlenwasserstofffragmente.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Name des Produkts /
exo-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1] hept-2-ylacrylat
2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1, 3-propandiyldiacrylat
Reizung/Verätzung
Inhaltsstoffs
LD50 Dermal Kaninchen >5 g/kg -
LD50 Oral Ratte 4890 mg/kg ­LD50 Dermal Kaninchen 5170 mg/kg -
Resultat Spezies Dosis Exposition
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
exo-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1] hept-2-ylacrylat
2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1, 3-propandiyldiacrylat
Sensibilisierung
Resultat
Spezies
Augen - Mildes Reizmittel Kaninchen - 100 µL -
Haut - Mäßig reizend Kaninchen - 500 µL ­Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 100 mg -
Haut - Mäßig reizend Kaninchen - 24 Stunden 500 -
Punktzahl
Exposition Beobachtung
mg
Es gibt keine Daten verfügbar.
Mutagenität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Karzinogenität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Teratogenität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
exo-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]hept-2-ylacrylat
Name des Produkts / Inhaltsstoffs Kategorie
Kategorie 3 Atemwegsreizung
Zielorgane
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Es gibt keine Daten verfügbar.
Aspirationsgefahr
Es gibt keine Daten verfügbar.
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
Inhalativ Hautkontakt Verschlucken
:
Hautkontakt. Augenkontakt. Einatmen. Verschlucken.
:
Verursacht schwere Augenreizung.
:
Kann die Atemwege reizen.
:
Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
Tränenfluss Rötung
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege Husten
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung Rötung
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
Kurzzeitexposition
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
Langzeitexposition
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Allgemein
Karzinogenität Mutagenität Teratogenität Auswirkungen auf die
Entwicklung Auswirkungen auf die
Fruchtbarkeit
Sonstige Angaben
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Nach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringen Mengen schwere allergische Reaktionen auftreten.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Nicht verfügbar.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität
Es gibt keine Daten verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
2-Ethyl-2-[[(1-oxoallyl)oxy]methyl]-1, 3-propandiyldiacrylat
12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
Mobilität
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT vPvB
LogP
ow
)
OC
0.67 - niedrig
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
BCF Potential
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

:
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
Gefährliche Abfälle
Verpackung
Entsorgungsmethoden
eingehalten werden.
:
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID
UN3082
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (exo-1,7,7-Trimethylbicyclo [2.2.1]hept-2-ylacrylat, (5-Ethyl-1,3-dioxan-5-yl) methylacrylat)
9
III
UN3082
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (exo-1,7,7-Trimethylbicyclo [2.2.1]hept-2-ylacrylat, (5-Ethyl-1,3-dioxan-5-yl) methylacrylat)
9
III
ADN
UN3082
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (exo-1,7,7-Trimethylbicyclo [2.2.1]hept-2-ylacrylat, (5-Ethyl-1,3-dioxan-5-yl) methylacrylat). Meeresschadstoff (exo-1,7, 7-Trimethylbicyclo[2.2.1] hept-2-ylacrylat, (5-Ethyl-1, 3-dioxan-5-yl)methylacrylat)
9
IMDG IATA
III
UN3082
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (exo-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.
2.1]hept-2-ylacrylat, (5-Ethyl­1,3-dioxan-5-yl) methylacrylat)
9
III
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abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.5 Umweltgefahren
Zusätzliche Informationen
ADR/RID
ADN
IMDG
IATA
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Ja. Ja. Ja. Ja.
:
Dieses Produkt wird nicht als gefährliche Ware klassifiziert, wenn eine einzige
Einheit in Behältern von ≤5 Litern bzw. ≤5 Kilogramm transportiert wird, sofern die
Verpackungen die allgemeinen Bestimmungen der Punkte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen. Menge einzelner Einheiten, die in Behältern von weniger als 5 Litern verpackt sind, wirkt sich nicht auf die Verordnung aus.
:
Dieses Produkt wird nicht als gefährliche Ware klassifiziert, wenn eine einzige
Einheit in Behältern von ≤5 Litern bzw. ≤5 Kilogramm transportiert wird, sofern die Verpackungen die allgemeinen Bestimmungen der Punkte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen. Menge einzelner Einheiten, die in Behältern von weniger als 5 Litern verpackt sind, wirkt sich nicht auf die Verordnung aus.
:
Dieses Produkt wird nicht als gefährliche Ware klassifiziert, wenn eine einzige
Einheit in Behältern von ≤5 Litern bzw. ≤5 Kilogramm transportiert wird, sofern die
Verpackungen die allgemeinen Bestimmungen der Punkte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen. Menge einzelner Einheiten, die in Behältern von weniger als 5 Litern verpackt sind, wirkt sich nicht auf die Verordnung aus.
:
Dieses Produkt wird nicht als gefährliche Ware klassifiziert, wenn eine einzige
Einheit in Behältern von ≤5 Litern bzw. ≤5 Kilogramm transportiert wird, sofern die
Verpackungen die allgemeinen Bestimmungen der Punkte 5.0.2.4.1, 5.0.2.6.1.1 und
5.0.2.8 erfüllen. Menge einzelner Einheiten, die in Behältern von weniger als 5 Litern verpackt sind, wirkt sich nicht auf die Verordnung aus.
:
Transport auf dem Werksgelände: Immer in Behältern transportieren, die senkrecht
und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sonstige EU-Bestimmungen
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
:
Nicht anwendbar.
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abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

Nicht gelistet.
Nationale Vorschriften
Lagerklasse (TRGS 510) Störfallverordnung Wassergefährdungsklasse
Technische Anleitung Luft
AOX
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
: 10
:
Zutreffend. Kategorie: 9b Umweltgefährlich.
: 2
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: <=100%
:
Das Produkt enthält keine organisch gebundenen Halogene, die zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
:
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH­Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Einstufung Begründung
Skin Irrit. 2, H315 Rechenmethode Eye Irrit. 2, H319 Rechenmethode Skin Sens. 1, H317 Rechenmethode STOT SE 3, H335 Rechenmethode Aquatic Acute 1, H400 Rechenmethode Aquatic Chronic 1, H410 Rechenmethode
Volltext der abgekürzten H-Sätze
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Aquatic Acute 1, H400 KURZFRISTIG (AKUT) GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 1 Aquatic Chronic 1, H410 LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND -
Aquatic Chronic 2, H411 LANGFRISTIG (CHRONISCH) GEWÄSSERGEFÄHRDEND -
Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1 Skin Sens. 1B, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1B
Kategorie 1
Kategorie 2
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
STOT SE 3, H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION)
(Atemwegsreizung) - Kategorie 3
Historie
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Ausgabedatum (dd/mm/yyyy) Datum der letzten Ausgabe Erstellt durch
:
06/09/2019
:
Nicht verfügbar.
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