FORMLABS FORM KH DU 1L F2 Datasheet [de]

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Durable
Photoreactive Resin for Formlabs 3D printers
SICHERHEITSDATENBLATT
Datum: 15/01/2017
Version: 1
GHS/CLP Labelling
Hazard pictograms:
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stos beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
DURABLEProduktname :
Produktcode : Nicht verfügbar. Produktbeschreibung : Mischung aus Acryl- und Methacrylsäureestern, Photoinitiatoren, proprietäres
Pigment- und Additivpaket. Flüssigkeit.Produkttyp : Nicht verfügbar.Andere
:
Identifizierungsarten
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stos oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferantendetails :
e der
s SDB
Zur Verwendung in Formlabs Drucker Formular 2.:
Formlabs, Inc. 35 Medford Street, Suite #201 Somerville, MA USA
:
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer (mit Bedienungszeiten)
: Nordamerika-Aufruf +1 800 255 3924
Weltweiter intl. Auruf +01 81 24/7
3 248 0585
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stos oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Skin Irrit. 2, H315 Skin Sens. 1, H317 STOT SE 3, H335 Aquatic Chronic 3, H412
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
Prävention :
Reaktion :
Lagerung : Entsorgung :
Gefährliche Inhaltsstoe : Acrylierte Oligomere
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Anhang XVII ­Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis Nicht anwendbar.
Achtung H315 - Verursacht Hautreizungen.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P280 - Schutzhandschuhe tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
P304 + P340 + P312 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405 - Unter Verschluss auewahren.
halt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen,
In
P501 ­nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Methacrylierte Monomere Methacrylierte Oligomere Photoinitiatoren
: Nicht anwendbar.
: Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
:
:
2.3 Sonstige Gefahren
keiner Einstufung führen
:Andere Gefahren, die zu
Keine bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische : Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstos
Acrylierte Oligomere Proprietär oder nicht zugewiesen Urheberrechtlich
Acrylierte Monomere Proprietär oder nicht zugewiesen Urheberrechtlich
Methacrylierte Monomere Proprietär oder nicht zugewiesen Urheberrechtlich
Methacrylierte Oligomere Proprietär oder nicht zugewiesen Urheberrechtlich
Photoinitiatoren Proprietär oder nicht zugewiesen Urheberrechtlich
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Typ
[1] Sto eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2
to mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
] S
[3
to erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
] S
[4
to erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
] S
] Ä
[5
hnlich besorgniserregender Sto
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren % TypVerordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
geschützt
geschützt
geschützt
geschützt
geschützt
Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319
kin Sens. 1, H317
S STOT SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 3, H412 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Skin S
ens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt
Einatmen
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
:
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Die betroene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
:
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten e künstliche Beatmung oder Sauerstogabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege oen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Mit viel Wasser und Seife waschen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich
:
mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 20 Minuten lang ständig sp oder Symptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
ines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
üle
n. Einen Arzt verständigen. Im Fall von Beschwerden
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken :
Schutz der Ersthelfer : Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Einatmen : Kann die Atemwege reizen. Hautkontakt : Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt : Zu den Symptomen können gehören:
Einatmen Zu den Symptomen können gehören:
Hautkontakt
Verschlucken
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Sto verschluckt und ist die betroene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
damit
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege oen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
ndsch
oder tragen Sie Ha
deren Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Augenkontakt
Keine b
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Verschlucken
:
:
:
eson
Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
Reizungen der Atemwege Husten
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
uhe dabei.
das Erbrochene nicht in die Lungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
Besondere Behandlungen
:
nfo
sofort den Spezialisten der Gifti Keine besondere Behandlung.:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
rmationszentrale kontaktieren.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel :
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel :
5.2 Besondere vom Sto oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem
Sto oder der Mischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle
Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Keine bekannt.
:
Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige Auswirkungen. Mit diesem Sto kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
:
Keine spezifischen Daten.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
:
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
tzhan
Schu Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
dschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Einsatzkräfte :
:
Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für
er
ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzg Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
ät tragen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kleine freigesetzte Menge :
:
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichti verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Sto ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
gsunternehmen entsorgen.
Abfallbeseiti
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
gun
gen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Große freigesetzte Menge :
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Be
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
:
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
hälter geben. Über ein anerkanntes
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen :
Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mit anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denen dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die
eidu
ng geraten lassen. Nicht verschlucken. Einatmen von Dampf oder Nebel
Kl vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter auewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
gert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
verwendet, umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
gela
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter auewahren. Vor direktem Sonnenlicht
fte
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belü Stoen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss auewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geönet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern auewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen :
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
:Spezifische Lösungen für
Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
ten Bereichen auewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können,
ord
sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erf
8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
erlich.
Empfohlene Überwachungsverfahren
DNELs/DMELs
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
PNECs
Es liegen keine PNEC-Werte vor.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen :
Augen-/Gesichtsschutz :
Hautschutz
Falls dieses Produkt Inhaltsstoe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
:
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemische Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoe wird ebenfalls gefordert.
: Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch,
Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische E unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Si
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werde
ie einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
d Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Chemikalienresistente Schutzbrille.
n Sto
en zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
in
richtungen, um die Exposition der Arbeiter
erheitsduschen vorhanden sind.
ch
n,
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Handschutz
Körperschutz :
Anderer Hautschutz Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
Atemschutz :
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
:
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getrag we
rden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
so
Vor dem Umgang mit diesem Produkt der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann gene
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
: Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
llte die persönliche Schutzausrüstung auf
n lassen.
hmige
en
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen
Physikalischer Zustand
Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich
Flammpunkt Geschlossenem Tiegel: 130°C [Pensky-Martens.] Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar. Entzündbarkeit (fest,
gasförmig) Obere/untere Entzündbarkeits-
oder Explosionsgrenzen
Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit(en) Verteilungskoezient: n-
Octanol/Wasser
:
Flüssigkeit.
:
Transparent hellgelb.Farbe
:
Starkes Acryl.Geruch Nicht verfügbar.
: :
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
>100°C
: : : Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
:
:
Nicht verfügbar.
:
Nicht verfügbar.
:
1.04
:
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Selbstentzündungstemperatur Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur : Nicht verfügbar. Viskosität Kinematisch (Raumtemperatur): 24.8 cm Explosive Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen.
:
: :
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.Oxidierende Eigenschaften :
2
/s
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoe liegen keine speziellen Daten bezüglich
der Reaktivität vor.
Das Produkt ist stabil.10.2 Chemische Stabilität
:
10.3 Möglichkeit
gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende
Bedingungen
10.5 Unverträgliche
Materialien
10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte
: Unter normalen Lage
gefährlichen Reaktionen auf.
Keine spezifischen Daten.
:
Nicht verfügbar.
:
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen
:
Zerfallsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Reizung/Verätzung
Es gibt keine Daten verfügbar.
Sensibilisierung
Es gibt keine Daten verfügbar.
Mutagenität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Karzinogenität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Teratogenität
Es gibt keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
rbe
dingungen und bei normalem Gebrauch treten keine
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Name des Produkts / Inhaltsstos Kategorie Expositiosweg Zielorgane
Acrylierte Oligomere Kategorie 3 Nicht anwendbar. Atemwegsreizung Methacrylierte Oligomere Kategorie 3 Nicht anwendbar. Atemwegsreizung
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Es gibt keine Daten verfügbar.
Aspirationsgefahr
Es gibt keine Daten verfügbar.
Angaben zu
Hautkontakt. Augenkontakt. Einatmen. Verschlucken.
: wahrscheinlichen Expositionswegen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Augenkontakt
Einatmen : Kann die Atemwege reizen. Hautkontakt : Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Verschlucken
Symptome im Zusammenhang mit den physik
alischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Augenkontakt : Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
Einatmen Zu den Symptomen können gehören:
:
Reizungen der Atemwege Husten
Hautkontakt
Zu den Symptomen können gehören:
:
Reizung Rötung
Verschlucken
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
Kurzzeitexposition
Mögliche sofortige
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Auswirkungen
er Gefahren bekannt.
Mögliche verzögerte
:
Keine besonderen Wirkung
en od
Auswirkungen
Langzeitexposition
Mögliche sofortige
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Auswirkungen Mögliche verzögerte
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Auswirkungen
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Allgemein :
Nach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringen Mengen schwere allergische Reaktionen auftreten.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Karzinogenität : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Mutagenität :
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Teratogenität :
Auswirkungen auf die Entwicklung
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
Sonstige Angaben : Nicht verfügbar.
: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es gibt keine Daten verfü
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es gibt keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoezient Boden/Wasser (K
Mobilität Nicht verfügbar.:
gbar.
Nicht verfügbar.:
)
OC
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT : Nicht anwendbar. vPvB : Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
en.
Gefährliche Abfälle :
Verpackung
:Entsorgungsmethoden
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werd Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
Die
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden :
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermei die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
den
Sie
14.1 UN-Nummer
14.2
-
Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
-
-
Nein. Nein. Nein. Nein.
Umweltgefahren
Zusätzliche
- - -
Informationen
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
ADR/RID IMDG IATA
Nicht unterstellt.Nicht unterstellt. Nicht unterstellt.
-
-
-
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
:
ADN
Nicht unterstellt.
-
-
-
-
-
-
-
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Sto oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoe
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nicht anwendbar.Anhang XVII -
:
Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoe, Mischungen und Erzeugnisse
Sonstige EU-Bestimmungen
Europäisches Inventar : Nicht bestimmt. Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Lagerklasse (TRGS 510) : 10
3 Anhang Nr. 4Wassergefährdungsklasse :
Technische Anleitung Luft : TA-Luft Nummer 5.2.5: 100%
15.2 Stosicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stobewertungen erforderlich sind.:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Eekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Eekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Eekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
Skin Irrit. 2, H315 Rechenmethode Skin Sens. 1, H31 STOT SE 3, H335 Rechenmethode Aquatic Chronic 3, H412 Rechenmethode
Volltext der abgekürzten H-Sätze
7 R
echenmethode
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Aquatic Chronic 2, H411 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 2 Aquatic Chronic 3, H412 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 3 Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2
HA
Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1 STOT SE 3, H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE
EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3
Historie
Ausgabedatum (dd/mm/
: 15/01/2017
yyyy) Version : 1
KMK Regulatory Services Inc.Erstellt durch :
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UT - Kategorie 2
end
ers.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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