Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Sicherheitshinweise
Prävention:
Reaktion:
Lagerung:
Entsorgung:
Gefährliche Inhaltsstoe: Acrylierte Oligomere
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoe,
Mischungen und
Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Tastbarer WarnhinweisNicht anwendbar.
Achtung
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
P304 + P340 + P312 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für
ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder
Arzt anrufen.
P405 - Unter Verschluss auewahren.
halt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen,
In
P501 nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische: Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstos
Acrylierte OligomereProprietär oder nicht zugewiesenUrheberrechtlich
Acrylierte MonomereProprietär oder nicht zugewiesenUrheberrechtlich
Methacrylierte MonomereProprietär oder nicht zugewiesenUrheberrechtlich
Methacrylierte OligomereProprietär oder nicht zugewiesenUrheberrechtlich
PhotoinitiatorenProprietär oder nicht zugewiesenUrheberrechtlich
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreenden Konzentrationen als
gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoe sind oder welche einen
Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Typ
[1] Sto eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2
to mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
] S
[3
to erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
] S
[4
to erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
] S
] Ä
[5
hnlich besorgniserregender Sto
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Identifikatoren%TypVerordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
geschützt
geschützt
geschützt
geschützt
geschützt
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
kin Sens. 1, H317
S
STOT SE 3, H335
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 3, H412
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H335
Skin S
ens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
Siehe Abschnitt 16 für den
vollständigen Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
[1]
[1]
[1]
[1]
[1]
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
Einatmen
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
:
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Die betroene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
:
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind,
muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten e
künstliche Beatmung oder Sauerstogabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege oen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Mit viel Wasser und Seife waschen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich
:
mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens
20 Minuten lang ständig sp
oder Symptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragen
waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
ines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
üle
n. Einen Arzt verständigen. Im Fall von Beschwerden
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken:
Schutz der Ersthelfer: Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Einatmen: Kann die Atemwege reizen.
Hautkontakt: Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt: Zu den Symptomen können gehören:
EinatmenZu den Symptomen können gehören:
Hautkontakt
Verschlucken
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die
betroene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die
das Atmen erleichtert. Wurde der Sto verschluckt und ist die betroene Person bei
Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
damit
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten,
eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch
den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege oen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
ndsch
oder tragen Sie Ha
deren Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Augenkontakt
Keine b
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Verschlucken
:
:
:
eson
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
Reizungen der Atemwege
Husten
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
uhe dabei.
das Erbrochene nicht in die Lungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den ArztSymptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
Besondere Behandlungen
:
nfo
sofort den Spezialisten der Gifti
Keine besondere Behandlung.:
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rmationszentrale kontaktieren.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel:
5.2 Besondere vom Sto oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem
Sto oder der Mischung
ausgehen
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Keine bekannt.
:
Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige
Auswirkungen. Mit diesem Sto kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt
werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
:
Keine spezifischen Daten.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
:
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
tzhan
Schu
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
dschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
Einsatzkräfte:
:
Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Nicht benötigtem und
ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
ät tragen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge:
:
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichti
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Sto
ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich
sein.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,
oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in
einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
gsunternehmen entsorgen.
Abfallbeseiti
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
gun
gen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Große freigesetzte Menge:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich
entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in
eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,
Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen
Be
Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können
genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
:
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
hälter geben. Über ein anerkanntes
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mit
anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denen
dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die
eidu
ng geraten lassen. Nicht verschlucken. Einatmen von Dampf oder Nebel
Kl
vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Im
Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter auewahren, der aus
einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen
halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Behälter nicht wiederverwenden.
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
gert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
verwendet,
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
gela
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter auewahren. Vor direktem Sonnenlicht
fte
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belü
Stoen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss auewahren.
Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geönet wurden, sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern auewahren.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen:
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
:Spezifische Lösungen für
Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
ten Bereichen auewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen
beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder
anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können,
ord
sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erf
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
erlich.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
DNELs/DMELs
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
PNECs
Es liegen keine PNEC-Werte vor.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen:
Augen-/Gesichtsschutz:
Hautschutz
Falls dieses Produkt Inhaltsstoe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
:
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemische
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoe wird
ebenfalls gefordert.
: Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch,
Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche
Abluftanlagen oder andere technische E
unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des
Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Si
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werde
ie einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
d
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei
denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Chemikalienresistente
Schutzbrille.
n Sto
en zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
in
richtungen, um die Exposition der Arbeiter
erheitsduschen vorhanden sind.
ch
n,
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschutz
Körperschutz:
Anderer HautschutzGeeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
Atemschutz:
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
:
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getrag
we
rden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann.
Bei Gemischen, die aus mehreren Stoen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
so
Vor dem Umgang mit diesem Produkt
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann gene
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die
Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die
entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem
Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate
Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
: Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
llte die persönliche Schutzausrüstung auf
n lassen.
hmige
en
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Physikalischer Zustand
Geruchsschwelle
pH-Wert
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Augenkontakt
Einatmen: Kann die Atemwege reizen.
Hautkontakt: Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.:Verschlucken
Symptome im Zusammenhang mit den physik
alischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Augenkontakt: Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
EinatmenZu den Symptomen können gehören:
:
Reizungen der Atemwege
Husten
Hautkontakt
Zu den Symptomen können gehören:
:
Reizung
Rötung
Verschlucken
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Kurzzeitexposition
Mögliche sofortige
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Auswirkungen
er Gefahren bekannt.
Mögliche verzögerte
:
Keine besonderen Wirkung
en od
Auswirkungen
Langzeitexposition
Mögliche sofortige
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
Auswirkungen
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Allgemein:
Nach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringen
Mengen schwere allergische Reaktionen auftreten.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Karzinogenität:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Mutagenität:
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Teratogenität:
Auswirkungen auf die
Entwicklung
Auswirkungen auf die
Fruchtbarkeit
Sonstige Angaben: Nicht verfügbar.
: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es gibt keine Daten verfü
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es gibt keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoezient
Boden/Wasser (K
MobilitätNicht verfügbar.:
gbar.
Nicht verfügbar.:
)
OC
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
en.
Gefährliche Abfälle:
Verpackung
:Entsorgungsmethoden
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werd
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die
Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Die
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Page 13
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermei
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
den
Sie
14.1 UN-Nummer
14.2
-
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
-
-
Nein.Nein.Nein.Nein.
Umweltgefahren
Zusätzliche
---
Informationen
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
ADR/RIDIMDGIATA
Nicht unterstellt.Nicht unterstellt.Nicht unterstellt.
-
-
-
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren,
:
ADN
Nicht unterstellt.
-
-
-
-
-
-
-
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Sto
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoe
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Page 14
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nicht anwendbar.Anhang XVII -
:
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoe, Mischungen und
Erzeugnisse
Sonstige EU-Bestimmungen
Europäisches Inventar: Nicht bestimmt.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Lagerklasse (TRGS 510): 10
3 Anhang Nr. 4Wassergefährdungsklasse:
Technische Anleitung Luft: TA-Luft Nummer 5.2.5: 100%
15.2
Stosicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stobewertungen erforderlich sind.:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme: ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Eekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Eekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Eekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
H315Verursacht Hautreizungen.
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H335Kann die Atemwege reizen.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
Aquatic Chronic 2, H411LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 2
Aquatic Chronic 3, H412LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 3
Eye Irrit. 2, H319SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2
HA
Skin Irrit. 2, H315ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE
Skin Sens. 1, H317SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1
STOT SE 3, H335SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE
EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3
Historie
Ausgabedatum (dd/mm/
: 15/01/2017
yyyy)
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Hinweis für den Leser
Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine
Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen.
Eine endgültige Feststellung der Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anw
Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken
beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.
UT - Kategorie 2
end
ers.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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