Diese Dokumentation, einschließlich all ihrer Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung bzw. Veränderung
außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung der Firma ENDRESS Elektrogerätebau
GmbH unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.
2
Inhaltsverzeichnis
1 Zu dieser Anleitung ........................................................................................... 5
1.1
Verwendete Zeichen und Symbole .................................................................... 6
In diesem Abschnitt finden Sie die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Stromerzeugers beschrieben.
Jede Person, die den Stromerzeuger bedient oder mit diesem arbeitet, muss dieses Kapitel lesen und seine Bestimmungen in die Praxis umsetzen.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Stromerzeuger entspricht dem Stand von Wissenschaft
und Technik, sowie dem geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Rahmen seiner
bestimmungsgemäßen Verwendung.
Konstruktiv konnten weder der vorhersehbare Fehlgebrauch
noch die Restgefahren vermieden werden, ohne die bestimmungsgemäße Funktionalität einzuschränken.
Die Information über Gefahren erfolgt durch spezielle Warnhinweise entweder direkt am Stromerzeuger und/oder in der
technischen Dokumentation.
2.1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Stromerzeuger erzeugt im Rahmen eines Netzersatzbetriebes elektrische Energie zur Einspeisung in ein ortsbewegliches Verteilersystem.
Der Stromerzeuger darf nur innerhalb der angegebenen
Grenzen für Spannung, Leistung und Nenndrehzahl im
Freien verwendet werden (siehe Typenschild).
Der Stromerzeuger darf nicht an andere Energieverteilungs(z.B. die öffentliche Stromversorgung) und Energieerzeugungssysteme (z.B. andere Stromerzeuger) angeschlossen
werden.
8
Der Stromerzeuger darf in explosionsgefährdeten Umgebungen nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger darf in brandgefährdeten Umgebungen
nicht eingesetzt werden.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Stromerzeuger muss entsprechend der Vorgaben in der
technischen Dokumentation betrieben werden.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung bzw. alle nicht
in dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromerzeuger sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb der gesetzlichen Haftungsgrenzen des Herstellers.
2.1.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung
Bei vorhersehbaren Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße
Handhabung des Stromerzeugers erlischt die EGKonformitätserklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaubnis.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung sind:
• Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen
• Betrieb in brandgefährdeten Umgebungen
• Betrieb in geschlossenen Räumen
• Betrieb bei direktem Regen- oder Schneebefall
• Betrieb ohne die notwenigen Sicherheitsredundanzen
• Betrieb an bestehenden Stromversorgungsnetzen
• Betanken im heißen Zustand
• Betanken im laufenden Betrieb
• Besprühen mit Hochdruckreinigern oder Feuerlöschein-
richtungen
• Betrieb bei entfernten Schutzeinrichtungen
• nicht eingehaltene Wartungsintervalle
• unterlassene Messungen und Prüfungen zur Früherken-
nung von Schäden
• unterlassene Verschleißteilwechsel
• nicht korrekt ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturar-
beiten
• fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung
9
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Lebensgefahr
Verletzungsgefahr
Bestimmungsgemäße Verwendung
2.1.3 Restgefahren
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor Konstruktions- und Planungsbeginn des Stromerzeugers mittels
einer Gefahrenanalyse.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren während des
gesamten Lebenszyklus des Stromerzeugers können sein:
• Lebensgefahr
• Verletzungsgefahr
• Umweltgefährdung
• Sachschäden am Stromerzeuger
• Sachschäden an weiteren Sachwerten
• Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie durch das praktische Umsetzen und Beachten dieser Vorgaben:
• der speziellen Warnhinweise am Stromerzeuger
• der allgemeinen Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
• der speziellen Warnhinweise in dieser Anleitung
Lebensgefahr für Personen kann am Stromerzeuger entstehen durch:
• Fehlgebrauch
• unsachgemäße Handhabung
• fehlende Schutzeinrichtungen
• defekte bzw. beschädigte elektrische Bauteile
• Berührung mit nassen Händen
• Kraftstoffdämpfe
• Motorabgasen
Verletzungsgefahr für Personen kann am Stromerzeuger
entstehen durch:
• unsachgemäße Handhabung
• Transport
• heiße Teile
• zurückspringendes Starterseil des Motors
10
Umweltgefährdung
Sachschäden am
Stromerzeuger
Sachschäden an weiteren
Leistungs
- bzw.
Sachwerten
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Gefährdung für die Umwelt kann am Stromerzeuger entstehen durch:
Sachschäden am Stromerzeuger können entstehen durch:
• unsachgemäße Handhabung
• Überlastung
• Überhitzung
• zu niedriger / hoher Ölstand des Motors
• nicht eingehaltene Betriebs- und Wartungsvorgaben
• ungeeignete Betriebsstoffe
Sachschäden an weiteren Sachwerten im Betriebsbereich
des Stromerzeugers können entstehen durch:
Funktionalitäts-
einschränkungen
• unsachgemäße Handhabung
• Über- bzw. Unterspannung
Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen am Stromerzeuger können entstehen durch:
• unsachgemäße Handhabung
• unsachgemäße Wartung bzw. Reparatur
• ungeeignete Betriebsstoffe
• eine Aufstellhöhe über 100 Meter über dem Meeresspie-
gel
• einer Umgebungstemperatur über 25°C
• eine zu große Ausdehnung des Verteilernetzes
11
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Lebenszyklus
Tätigkeit
Gefahrenbereich
Arbeitsbereich
Qualifikation und Pflichten
2.2 Qualifikation und Pflichten
Alle Tätigkeiten am Stromerzeuger dürfen nur von hierzu
geeigneten Personen durchgeführt werden.
Diese müssen,
• die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsanweisungen des Stromerzeugers kennen und anwenden können.
• das Kapitel "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" gelesen haben.
• die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" verstanden haben.
• die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" praktisch anwenden und umsetzen können.
• die technische Dokumentation verstanden haben und
praktisch umsetzen können.
2.3 Persönliche Schutzausrüstung
Diese persönliche Schutzausrüstung müssen Sie bei allen in
dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromerzeuger tragen:
• Gehörschutz
• Schutzhandschuhe
2.4 Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze
Die Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche)
am Stromerzeuger werden von den auszuführenden Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Lebenszyklen bestimmt:
Transport im Fahrzeug Umkreis von 1,0 m keiner
durch Bedienpersonal Umkreis von 1,0 m
Betrieb Aufstellen
Betreiben Umkreis von 5,0 m
Tanken Umkreis von 2,0 m
Pflege und Wartung Reinigen Umkreis von 1,0 m
Stillsetzen
Warten
Tab. 2.1: Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze am Stromerzeuger
12
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Kennzeichnungen am Stromerzeuger
2.5 Kennzeichnungen am Stromerzeuger
Diese Kennzeichnungen müssen am Stromerzeuger angebracht und in einem gut lesbaren Zustand sein: