Datasheet ENTFERNER L306 Datasheet (FREI) [de]

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Allgemeine Verwendung:

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firmenbezeichnung: Straße/Postfach: PLZ, Ort:
Debonder, Reiniger für Sekundenkleber
Reiniger
Robitronic Electronic Ges.m.b.H. Pfarrgasse 50 1230 Wien, Austria
de-DESprache:
WWW: E-Mail: Telefon: Telefax:
https://robitronic.com/ [email protected] +43-1-982 09 20 +43-1-982 09 21

1.4 Notrufnummer

VIZ-Wien, Austria Telefon: +43 1 406 4343

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 3; H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Achtung
H226 H319 H336
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Sicherheitshinweise:
P102
P210
P243 P261
P303+P361+P353
P304+P340
P305+P351+P338
P309+P311
P403+P233
P501
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält 1-Methoxy-2-propanol, 2-Methoxypropanol.

2.3 Sonstige Gefahren

Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen. In höheren Dosen narkotische Wirkung.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. Einatmen von Dampf vermeiden.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 203-539-1 CAS 107-98-2
REACH 01-2119537232-48-xxxx EG-Nr. 203-572-1 CAS 108-32-7
EG-Nr. 216-455-5 CAS 1589-47-5
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
1-Methoxy-2­propanol
25 - 50 % Flam. Liq. 3; H226.
STOT SE 3; H336.
Propylencarbonat 5 - 15 % Eye Irrit. 2; H319.
2-Methoxypropanol < 0,25 % Flam. Liq. 3; H226.
Skin Irrit. 2; H315. Eye Dam. 1; H318. Repr. 1B; H360D. STOT SE 3; H335.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren. Betroffene Stellen mit Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei
andauernder Reizung Arzt hinzuziehen. Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Sofort Arzt hinzuziehen.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen. In höheren Dosen narkotische Wirkung.
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Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Wasservollstrahl
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen. Bei thermischer Zersetzung Entwicklung von gesundheitsschädlichen und/oder giftigen Dämpfen möglich. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen. Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone ziehen. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Substanzkontakt vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Ungeschützte Personen fernhalten. Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Nachreinigen. Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten). Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

de-DESprache:
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten. In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter aufrecht lagern. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Oxidationsmittel lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sonstige Hinweise:
Lagerklasse:

7.3 Spezifische Endanwendungen

Lagerung und Handhabung größerer Gebinde (> 10 kg): Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden. Schweißverbot.
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
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107-98-2 1-Methoxy-2-
Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 740 mg/m³; 200 ppm
propanol
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 370 mg/m³; 100 ppm Europa: IOELV: STEL 568 mg/m³; 150 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Europa: IOELV: TWA 375 mg/m³; 100 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
1589-47-5 2-Methoxypropanol Deutschland: DFG Kurzzeit 38 mg/m³; 10 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Deutschland: DFG Langzeit 19 mg/m³; 5 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 152 mg/m³; 40 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 19 mg/m³; 5 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
107-98-2 1-Methoxy-2-
propanol
Deutschland: TRGS 903, Urin
15 mg/L Methoxypropanol-2Expositionsende bzw.
Schichtende
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DNEL/DMEL:
PNEC:
Angabe zu 1-Methoxy-2-propanol: Systemische Wirkungen: DNEL Langzeit, Arbeiter, dermal: 50,6 mg/kg bw/d DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 369 mg/m³ DNEL Langzeit, Verbraucher, oral: 3,3 mg/kg bw/d DNEL Langzeit, Verbraucher, dermal: 18,1 mg/kg bw/d DNEL Langzeit, Verbraucher, inhalativ: 43,9 mg/m³ Lokale Wirkungen: DNEL Kurzzeit, Arbeiter, inhalativ: 533,5 mg/m³
Angabe zu Propylencarbonat: Systemische Wirkungen: DNEL langzeitig, Arbeiter, dermal: 50 mg/kg bw/d DNEL langzeitig, Arbeiter, inhalativ: 176 mg/m³ DNEL langzeitig, Verbraucher, dermal: 25 mg/kg bw/d DNEL langzeitig, Verbraucher, inhalativ: 43,5 mg/m³ DNEL langzeitig, Verbraucher, oral: 25 mg/kg bw/d Lokale Wirkungen: DNEL langzeitig, Arbeiter, inhalativ: 20 mg/m³ DNEL langzeitig, Verbraucher, inhalativ: 10 mg/m³
Angabe zu 1-Methoxy-2-propanol: PNEC Wasser (Süßwasser): 10 mg/L PNEC Wasser (Meerwasser): 1 mg/L PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 100 mg/L PNEC Sediment (Süßwasser): 52,3 mg/kg dw PNEC Sediment (Meerwasser): 5,2 mg/kg dw PNEC Boden: 5,2 mg/kg dw PNEC Kläranlage: 100 mg/L
Angabe zu Propylencarbonat: PNEC Wasser (Süßwasser): 0,9 mg/L PNEC Wasser (Meerwasser): 0,09 mg/L PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 9 mg/L PNEC Boden: 0,81 mg/kg dw PNEC Kläranlage: 7400 mg/L

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Bei Auftreten von Aerosolen und Dämpfen: Absaugung erforderlich.

Persönliche Schutzausrüstung

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen. Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387 benutzen.
Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: Butylkautschuk - Schichtstärke: 0,7 mm Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
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Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Längeren, intensiven Hautkontakt und Berührung mit den Augen vermeiden. Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen:
Geruch: Geruchsschwelle:
Form: flüssig Farbe: farblos bis gelblich
charakteristisch Keine Daten verfügbar
de-DESprache:
pH-Wert:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammpunktbereich: Verdampfungsgeschwindigkeit:
Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen:
Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur: Zersetzungstemperatur:
Viskosität, kinematisch:
Explosive Eigenschaften: Oxidierende Eigenschaften:

9.2 Sonstige Angaben

Weitere Angaben:
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar 45 °C Keine Daten verfügbar
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar 1 g/mL
teilweise mischbar 1-Methoxy-2-propanol: -0,437 log P(o/w)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.

10.5 Unverträgliche Materialien

Oxidationsmittel

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Thermische Zersetzung:
Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

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de-DESprache:
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität:
Toxikologische Wirkungen:
LD50 Ratte, oral: (1-Methoxy-2-propanol) 4016 mg/kg LD50 Ratte, dermal: (1-Methoxy-2-propanol) > 2000 mg/kg LC50 Ratte, inhalativ: (1-Methoxy-2-propanol) > 7000 ppm/6h (OECD 403) LD50 Ratte, oral: (Propylencarbonat) > 5000 mg/kg (OECD 401) LD50 Kaninchen, dermal: (Propylencarbonat) > 2000 mg/kg (OECD 402)
Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten. Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Schwere Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT SE 3; H336 = Kann
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Symptome
Bei Einatmen: Kann Reizungen hervorrufen.
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12.1 Toxizität

Aquatische Toxizität:
Wassergefährdungsklasse:
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

Angabe zu 1-Methoxy-2-propanol: Fischtoxizität: LC50 Pimephales promelas (Dickkopfelritze): 20800 mg/L/96h. Daphnientoxizität: LC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 21100 - 25900 mg/L/48h. Algentoxizität: EC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): > 1000 mg/L/7d.
Angabe zu Propylencarbonat: Fischtoxizität: LC50 Cyprinus carpio (Karpfen): 1000 mg/L/96h (EU Method C.1). Daphnientoxizität: EC50/LC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 1000 mg/L/48h (OECD 202). Algentoxizität: EC50/LC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge): 900 mg/L/72h (OECD 201). NOEC Desmodesmus subspicatus (Grünalge): 900 mg/L/72h (OECD 201).
1 = schwach wassergefährdend
de-DESprache:

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Sonstige Hinweise:
Keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
1-Methoxy-2-propanol: -0,437 log P(o/w) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.

12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
07 01 04* = Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen.
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Unter Beachtung behördlicher Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen.
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Verpackung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
UN 1993

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/RID: IMDG, IATA-DGR:

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR/RID: IMDG: IATA-DGR:
UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (1-Methoxy-2-propanol) UN 1993, FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (1-Methoxy-2-propanol)
Klasse 3, Code: F1 Class 3, Subrisk ­Class 3
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14.4 Verpackungsgruppe

ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
III

14.5 Umweltgefahren

Meeresschadstoff:
nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Landtransport (ADR/RID)
Warntafel: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen:
Sondervorschriften für die Zusammenpackung:
Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen: Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften: Tankcodierung: Tunnelbeschränkungscode:
ADR/RID: Gefahrnummer 30, UN-Nummer UN 1993 3 274 601 5 L E1 P001 IBC03 LP01 R001
MP19 T4 TP1 TP29 LGBF D/E
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Seeschiffstransport (IMDG)
EmS: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: Freigestellte Mengen: Verpackung - Anweisungen: Verpackung - Vorschriften: IBC - Anweisungen: IBC - Vorschriften: Tankanweisungen - IMO: Tankanweisungen - UN: Tankanweisungen - Vorschriften: Stauung und Handhabung: Eigenschaften und Bemerkung: Trenngruppe:
Lufttransport (IATA)
Gefahrzettel: Freigestellte Menge Kodierung:
Passagier- und Frachtflugzeug: Begrenzte Menge:
Passagier- und Frachtflugzeug: Nur Frachtflugzeug: Sondervorschriften: Emergency Response Guide-Code (ERG):
F-E, S-E 223, 274, 955 5 L E1 P001, LP01
­IBC03
-
­T4 TP1, TP29 Category A.
­none
Flamm. liquid E1
Pack.Instr. Y344 - Max. Net Qty/Pkg. 10 L Pack.Instr. 355 - Max. Net Qty/Pkg. 60 L Pack.Instr. 366 - Max. Net Qty/Pkg. 220 L A3 3L
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
Wassergefährdungsklasse:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
1 = schwach wassergefährdend
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
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Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
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Signalwort: Gefahrenhinweise:
Sicherheitshinweise:
Achtung
H336 P102 P261 P304+P340
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Dampf vermeiden. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P309+P311
BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P403+P233 P501
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H303 = Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein. H315 = Verursacht Hautreizungen. H318 = Verursacht schwere Augenschäden. H319 = Verursacht schwere Augenreizung. H335 = Kann die Atemwege reizen. H336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H360D = Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Literatur:
BG RCI:
- Merkblatt M004 'Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung (P-Sätze: EU, ATP 8)
Erstausgabedatum:
30.1.2013
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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