Flam. Liq. 3; H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Eye Irrit. 2; H319Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Achtung
H226
H319
H336
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Sicherheitshinweise:
P102
P210
P243
P261
P303+P361+P353
P304+P340
P305+P351+P338
P309+P311
P403+P233
P501
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält 1-Methoxy-2-propanol, 2-Methoxypropanol.
2.3 Sonstige Gefahren
Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
In höheren Dosen narkotische Wirkung.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Einatmen von Dampf vermeiden.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder
duschen.
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen
Gefährliche Inhaltsstoffe:
InhaltsstoffBezeichnungGehaltEinstufung
EG-Nr. 203-539-1
CAS 107-98-2
REACH 01-2119537232-48-xxxx
EG-Nr. 203-572-1
CAS 108-32-7
EG-Nr. 216-455-5
CAS 1589-47-5
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Betroffene Stellen mit Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei
andauernder Reizung Arzt hinzuziehen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Sofort Arzt
hinzuziehen.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
In höheren Dosen narkotische Wirkung.
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Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe
kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen.
Bei thermischer Zersetzung Entwicklung von gesundheitsschädlichen und/oder giftigen
Dämpfen möglich.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand
aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Substanzkontakt vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen.
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Ungeschützte Personen fernhalten.
Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
de-DESprache:
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen.
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten.
In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter aufrecht lagern.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Oxidationsmittel lagern.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sonstige Hinweise:
Lagerklasse:
7.3 Spezifische Endanwendungen
Lagerung und Handhabung größerer Gebinde (> 10 kg): Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Es darf nur mit explosiongeschützten
Geräten/Armaturen gearbeitet werden. Schweißverbot.
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
Es liegen keine Informationen vor.
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Angabe zu 1-Methoxy-2-propanol:
PNEC Wasser (Süßwasser): 10 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 1 mg/L
PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 100 mg/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 52,3 mg/kg dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 5,2 mg/kg dw
PNEC Boden: 5,2 mg/kg dw
PNEC Kläranlage: 100 mg/L
Angabe zu Propylencarbonat:
PNEC Wasser (Süßwasser): 0,9 mg/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,09 mg/L
PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 9 mg/L
PNEC Boden: 0,81 mg/kg dw
PNEC Kläranlage: 7400 mg/L
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Bei Auftreten von Aerosolen und Dämpfen: Absaugung erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387 benutzen.
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk - Schichtstärke: 0,7 mm
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
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Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße
Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
Längeren, intensiven Hautkontakt und Berührung mit den Augen vermeiden.
Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Geruch:
Geruchsschwelle:
Form: flüssig
Farbe: farblos bis gelblich
charakteristisch
Keine Daten verfügbar
de-DESprache:
pH-Wert:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt/Flammpunktbereich:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
1-Methoxy-2-propanol: -0,437 log P(o/w)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen nicht zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
07 01 04* = Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen.
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Unter Beachtung behördlicher Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen.
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Verpackung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
UN 1993
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID:
IMDG, IATA-DGR:
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID:
IMDG:
IATA-DGR:
UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (1-Methoxy-2-propanol)
UN 1993, FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (1-Methoxy-2-propanol)
Klasse 3, Code: F1
Class 3, Subrisk Class 3
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14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, IMDG, IATA-DGR:
III
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff:
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Passagier- und Frachtflugzeug:
Nur Frachtflugzeug:
Sondervorschriften:
Emergency Response Guide-Code (ERG):
F-E, S-E
223, 274, 955
5 L
E1
P001, LP01
IBC03
-
T4
TP1, TP29
Category A.
none
Flamm. liquid
E1
Pack.Instr. Y344 - Max. Net Qty/Pkg. 10 L
Pack.Instr. 355 - Max. Net Qty/Pkg. 60 L
Pack.Instr. 366 - Max. Net Qty/Pkg. 220 L
A3
3L
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
Wassergefährdungsklasse:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
1 = schwach wassergefährdend
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
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Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
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Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Sicherheitshinweise:
Achtung
H336
P102
P261
P304+P340
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Einatmen von Dampf vermeiden.
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte
Atmung sorgen.
P309+P311
BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P403+P233
P501
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H303 = Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H360D = Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Literatur:
BG RCI:
- Merkblatt M004 'Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung (P-Sätze: EU, ATP 8)
Erstausgabedatum:
30.1.2013
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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